Basel III & Basel IV – Eigenkapitalvorschriften für Banken
Das Wichtigste zu Basel III / Basel IV:
Definition: Vorschriften/Reglementierungen des Basler Ausschusses für Banken zur Finanzmarktstabilität
Institution: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)
Basel III: Als Folge der Finanzkrise, 2010 finalisiert, gültig ab 2014
Basel IV: 2016/2017 beschlossen, gültig ab 2022 (mit Einschränkungen), ab 2027 vollständig gültig
Folgen von Basel III: Kredit-Scoring, teurere Zinsen bei schlechter Bonität, ggf. bessere Konditionen bei solider Bonität
Definition Basel III / Basel IV: Was sind die Baseler Abkommen?
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, auch einfach Baseler Ausschuss genannt, gliedert sich an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) an. Diese ist in Basel beheimatet. Der Baseler Ausschuss ist dabei ein Konsortium aus Vertretern von Zentralbanken sowie der Bankenaufsichtsbehörden der G10-Staaten. Für Deutschland ist dies die BaFin. Der Ausschuss hat die Aufgabe für die Finanzmarktstabilität zu sorgen und erlässt dafür entsprechende Vorschriften bzw. Regelungen. Diese werden auch einfach mit Basel und der jeweiligen Vorschriftsnummer als römische Zahl abgekürzt.
Die primäre Aufgabe der Finanzmarktstabilität lässt den Baseler Ausschuss insbesondere die Banken ins Visier nehmen. Hierfür betrachtet das Komitee regelmäßig die veränderte Wirtschaftslage, das aktuelle Risiko der Anlageklassen und die Eigenkapitalquoten der Banken. Auch die Zusammensetzung des Eigenkapitals spielt eine Rolle.
Wieso benötigt es den Basler Ausschuss? Die Aufgaben erklärt
Der regelmäßig in Basel tagende Ausschuss hat die Aufgabe, Insolvenzen von Banken zu verhindern. Wie die letzte Finanzkrise in 2008 gezeigt hat, ist dies auch notwendig, da die Geldinstitute ihre Risiken nicht immer vollkommen neutral betrachten. Da Banken auch immer Teil des ganzen Finanzsystems sind, gilt es demnach Finanzkrisen bereits am Entstehen zu hindern beziehungsweise sicherzustellen, dass die Eigenkapitalquoten ausreichend hoch sind, damit Banken nicht vom Steuerzahler gerettet werden müssen. Dies ist im Rahmen der Finanzkrise passiert.
Der Baseler Ausschuss übernimmt damit eine wichtige Rolle im gesamten Finanzsystem, seine Verordnungen haben Folgen für Banken und Verbraucher. Eine bessere Regulierung der Banken stärkt die Gesamtwirtschaft, wodurch alle Marktteilnehmer langfristig profitieren. Bei den Ergebnissen des Ausschusses handelt es sich um Empfehlungen, die anschließend in nationales bzw. EU-Recht umgesetzt werden müssen.
Basel III Änderungen: Eigenkapitalvorschriften für Banken erhöht
Die Finanzkrise im Jahr 2008 hatte verheerende Folgen für die Weltwirtschaft. Als ein Ergebnis beschlossen die G10-Staaten, dass Bankenrettungen durch den Steuerzahler auf jeden Fall vermieden werden müssen. Kreditinstitute müssen dazu angeleitet werden, besser selbst vorzusorgen. Eigene Risiken müssen auch selbständig abgefedert werden. Strengere Regeln für die Eigenkapitalausstattung der Banken wurden daher im Jahre 2010 vom Baseler Ausschuss aufgestellt. Die Banken müssen eigene Mittel in Höhe von mindestens 8% aller Risikopositionen vorhalten. Teil dieses Konzepts ist ein gesonderter Kapitalpuffer.
Basel III stellt damit neue Eigenkapitalregeln auf. Diese sollen darin resultieren, dass sich strauchelnde Geldinstitute während einer Krise selbständig stabilisieren können. Die EU-rechtliche Umsetzung eines Großteils der Empfehlungen von Basel III erfolgte durch die neuerlassene Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kapitaladäquanzverordnung, engl. Capital Requirements Regulation, kurz CRR) und die ergänzende Richtlinie 2013/36/EU (Eigenkapitalrichtlinie, engl. Capital Requirements Directive, kurz CRD IV). Seit dem 01.01.2014 sind diese strengeren Eigenkapitalvorschriften in Anwendung. Die Umsetzung soll mit CRR II und CRD V abgeschlossen werden.
Basel III als Ergebnis der Finanzkrise
Mit Basel II wurden bereits Eigenkapitalregeln bestimmt, die regelten, wie viel Eigenkapital eine Bank mindestens vorhalten muss. Auch die Art des Eigenkapitals wurde detailliert durch die G10-Staaten sowie die Zentralbanken festgelegt. Ziel war es, entsprechende Kreditrisiken bei den Finanzinstituten abzusichern. Die Finanzkrise 2008 zeigte jedoch eindrucksvoll, dass das Eigenkapital einiger Kreditinstitute, was vorgehalten wurde, nicht ausreichte im Verhältnis zu den eingegangenen Risiken. Staaten mussten eingreifen und Banken mit Steuergeldern vor der Insolvenz retten.
Mit Basel III wurden deshalb im Jahre 2010 neue Regeln erlassen. Diese strengeren Vorschriften regelten noch genauer das notwendige Eigenkapital sowie die Liquidität von Banken.
Für alle Risikopositionen müssen Eigenkapitalreserven in Höhe von mindestens 8% vorgehalten werden. Die Bankenaufsicht kann nun Maßnahmen anordnen, wenn die Eigenkapitalquote unter diese 8% sinkt. Ziel ist es weiterhin die Finanzmärkte zu stabilisieren.
Was ist das Kernkapital & die Kernkapitalquote bei Basel III?
Eigenkapital lässt sich dabei weiter aufsplitten: Ein Bestandteil ist das Kernkapital, dass zur Absicherung von Risiken wichtig ist. Die Kernkapitalquote gibt an, wie viele risikotragende Positionen einer Bank, vor allem Kredite, durch bankeigenes Kernkapital gedeckt sein müssen.
Kernkapital lässt sich dabei in hartes und weiches Kernkapital segmentieren. Hartes Kernkapital beinhaltet eigene Aktien sowie Gewinne, die einbehalten wurden. Besonders das harte Kernkapital hat eine tragende Rolle bei der Stabilität von Banken. Unter dem weichen Kernkapital werden stille Einlagen sowie eigene gehaltene Schuldverschreibungen verstanden. Ein anderer Bestandteil des Eigenkapitals ist das Ergänzungskapital.
Eigenkapital wird durch Basel III neu strukturiert
Basel III verändert die Struktur des zwingend erforderlichen Eigenkapitals. Der Anteil von hartem Kernkapital, das vorgehalten werden muss, steigt von 2% auf 4,5%, der Anteil von Ergänzungskapital sinkt von 4% auf 2% und der Anteil von weichem Kernkapital steigt um 0,5% auf 1,5%.
Zudem müssen Banken einen zusätzlichen Kapitalpuffer vorhalten. Dieser zusätzliche Kapitalpuffer beträgt ergänzend zu den bisher gültigen 8% Eigenkapitalanteil auf gewährte Kredite weitere 2,5% bis 5%. Die Bankenaufsicht legt jeweils die exakte Höhe dieses Puffers fest.
Selbst wenn eine Bank die Anforderungen an den Puffer nicht erfüllt, kann sie ihre Banklizenz behalten und weiter wirtschaften. Ihr werden lediglich Vorschriften bezüglich einer etwaigen Gewinnverwendung gemacht. Zur Stärkung der Kapitalbasis wird dann vorgeschrieben, dass die Kreditinstitute Teile ihres Gewinns einbehalten, bis der Puffer in notwendiger Höhe aufgebaut wurde. Die Idee hinter diesem Puffer besagt, dass Banken wirtschaftlich gute Zeiten nutzen sollen, um diesen anzulegen. Gerät eine Bank dann in wirtschaftlich turbulente Zeiten, soll der vorher angelegte Puffer stabilisieren.
Kritik an Basel III & warum das Abkommen nicht unbedingt die Finanzmarktstabilität sichert
Der Anspruch von Basel III ist weiterhin, die Stabilität des Finanzsystems zu verbessern und Banken vor einer finanziellen Schieflage zu schützen. Der vorzuhaltende Kapitalpuffer soll hier zusätzliche Sicherheit geben. Finanzexperten, die sich mit den Vorgaben intensiv auseinandersetzten, halten diese jedoch für viele europäische Kreditinstitute als nicht ausreichend. Deutlich höhere Eigenkapitalregeln werden in diesem Zusammenhang immer wieder gefordert – auch von Regierungen sowie Privatanlegern.
Verbraucherschützer sind auch nicht 100% mit diesen Regeln zufrieden. Die Befürchtung: Durch veränderte Kredit-Scoring-Modelle, die Verbraucher betreffen, werden vor allem Personen mit schlechter Bonität keine Kredite mehr erhalten oder sehr hohe Zinsen bezahlen müssen. Im Umkehrschluss ist nicht davon auszugehen, dass Personen mit guter Bonität mit besseren Konditionen belohnt werden.
Experten kritisieren darüber hinaus, dass weiter bankinterne Modelle zur Berechnung von Risiken Anwendung finden. Etwaige Manipulationen können durch die Aufsicht kaum erkannt werden. Nicht unerhebliche Risiken, wie sie z. B. bei der Refinanzierung von langfristigen Krediten auftreten, werden ebenfalls vollständig ausgeklammert. Basel III ist demnach noch lange nicht perfekt und bietet weiteres Optimierungspotenzial.
Basel IV: Ergänzungen zu Basel III mit strengeren Eigenkapitalvorschriften
Im Dezember 2017 veröffentlichte der Baseler Ausschuss das überarbeitete, abschließende Rahmenwerk zu Basel III, das aufgrund umfangreicher Änderungen jedoch inoffiziell als Basel IV bezeichnet wird. Das Reformpaket muss durch Überarbeitung bestehender EU-Verordnungen umgesetzt werden. Hierfür ist aber eine lange Timeline vorgesehen.
Basel IV zielt als Maßnahmenpaket primär auf die Kapitalquote der Banken ab. Das übergeordnete Ziel ist es, die Kapitalanforderungen der Banken noch übersichtlicher, aber auch transparenter zu machen. Risikopositionen sollen via Standardansätze vergleichbar gemacht werden. Es sind hierfür zahlreiche neue Standardvorgehensweise zu erarbeiten und einzuführen.
In der Praxisumsetzung soll das Ausfallrisiko von Krediten besser analysiert werden. Dafür betrachtet die Risikogewichtung, auch Kredit-Scoring genannt, zukünftig die Gründe der Darlehensvergabe.
Ebenfalls ist eine der Maßnahmen das operationelle Risiko durch die Einführung eines neuen Standardansatzes vergleichbar zu gestalten bzw. zu senken. Der sogenannte Output Floor wurde auf 72,5% angehoben. Das bedeutet, dass ein intern berechneter Eigenkapitalbedarf maximal 27,5% niedriger ausfallen darf als bei Nutzung des Kreditrisiko-Standardansatzes. In der Fachsprache wird hier auch von einem „fully loaded” Output Floor gesprochen. Dieser soll allerdings kontinuierlich gesteigert werden.
Für global systemkritische Banken soll darüber hinaus ein Risikoaufschlag zählen. Zu diesem Bankentyp zählt beispielsweise die Deutsche Bank.
Die Neuerungen von Basel IV finden teilweise schon in CRR II und CRD V Umsetzung.
Kritik an Basel IV: Ein Rückschritt?
Experten des Bundesverbands der öffentlichen Banken Deutschlands (VöB) führten eine Studie zu den Auswirkungen von Basel IV durch. Sie kamen zu dem Schluss, dass die hier gesetzten Maßstäbe insbesondere für den Durchschnitt der größten deutschen Geldhäuser nicht erreichbar sein wird. Ebenfalls wird kritisiert, dass die Kernkapitalquote wieder etwas reduziert wird, was einer Verschlechterung gleichkommt. Manche Experten sprechen hier von einem Rückschritt ins Jahr 2015.
Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) kommt in seiner Studie zu ähnlichen Schlüssen, er bemängelt vor allem den Output Floor. Für viele Kreditportfolios könnten durch die schrittweise Anhebung klar höhere Kapitalanforderungen erwartet werden. Der Verband fordert sogar eine Abmilderung des Output Floors, um einen RWA-Auftrieb zu vermeiden.
Retrospektive: Geschichte des Baseler Ausschusses & Basel I / Basel II
Der Baseler Ausschuss entstand als Reaktion auf eine Bankenpleite in Deutschland. Der Herstatt-Bank ging im Jahre 1974 das Kapital aus. Die Herstatt-Pleite ist bis heute Deutschlands größte Bankenpleite der Nachkriegszeit.
Im Jahre 1974 trafen sich die Vertreter der G10-Staaten dann erstmalig. Bis aber mit dem 1. Baseler Abkommen eine wirkliche Regulierung getroffen wurde, dauerte es bis zum Jahre 1988. Dieses erste Abkommen wird in der Fachpresse auch als „Baseler Akkord” bezeichnet.
Basel I: Der 1. Baseler Akkord
Noch immer von der Herstatt-Pleite beeinflusst, wurde sich im Jahre 1988 auf Basel I verständigt. Dieses Abkommen zielte auf die Eigenkapitalquote der Kreditinstitute ab. In diesem Beschluss wurde erstmals das Eigenkapital mit 8% definiert. Seit diesem Jahr gab es erste Auswirkungen auf die Kreditvergabe, da nun im Verhältnis zur Risikosumme auch eine Eigenkapitalquote erfüllt werden musste.
Basel I sprach beim Eigenkapital vom Kernkapital. Im Jahre 1988 zählten dazu das Grundkapital der Bank, das Ergänzungskapital sowie Drittrangmittel wie Bürgschaften. Aufgrund oberflächlicher Methodiken zur Berechnung des Kreditrisikos wurden die hochgesteckten Ziele von Basel I nicht erreicht. Es folgte mit Basel II eine umfangreiche Reform des Abkommens mit genaueren Definitionen und Ansätzen sowie Verfahrensweisen.
Basel II: Eigenkapitalquote & Risikobewertung bei Krediten
Der 2. Baseler Akkord setzte genau dort an, wo Basel I schwächelte. Im Jahre 2004 beschlossen die Mitglieder der G10-Staaten sowie die Zentralbanken Basel II. Anwendung fand die Vereinbarung im Jahr 2007, also im Rahmen der Finanzkrise. Dieses Mal sollte vor allem das Risiko von Krediten mitberücksichtigt werden. Es wurde ein Zusammenhang zwischen dem summierten Kreditrisiko der Bank und der Eigenkapitalquote geschaffen.
Die Bankenaufsicht nutzte Basel II, um einen Prüfprozess bei den Kreditinstituten zu etablieren. Eine Offenlegung der Risiken sowie der Eigenkapitalquote wurde umgesetzt, die von den Aufsichtsbehörden überprüft werden sollten.
Verbraucher haben sich inzwischen an strengere Bonitätsprüfungen gewöhnt. Ebenfalls eingeführt wurde das heute noch immer bestehende Rating-System von Unternehmens-Krediten. Je schlechter dieses ausfällt, umso größer die Zinslast für die Firmen. Das Rating hat sich hierbei als Maß aller Dinge bewährt, wer hier nicht gut abschneidet, erhält praktisch keine Kredite.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Maßnahmen von Basel II noch zu kurz gedacht waren. Bereits ein Jahr später, in 2008, stürzte die Welt in eine Finanzkrise. Die Gier der Finanzinstitute sowie mangelnde Risikoanalyse führten zu Insolvenzen und Rettungen durch den Steuerzahler. Mit Basel III wurde dann versucht, diese Risiken weiter abzufedern.
Fazit
Basel III ist eine Reaktion auf die Finanzkrise von 2007. Die im Rahmen des Abkommens von 2010 beschlossenen Maßnahmen zielen auf „Regulierung, Überwachung und Risikomanagement von Banken”. Eine erste Umsetzung in der EU-Gesetzgebung fand 2015 in CRR und CRD II statt. 2017 wurde „Basel III: Finalising post-crisis reforms” veröffentlicht. Offiziell stellt dieses Rahmenwerk den Abschluss des Basel III-Reformpakets dar, aufgrund bedeutender Neuerungen wird es inoffiziell jedoch als Basel IV bezeichnet.