Typisch stille Beteiligung: Investitionsmöglichkeit in Start-ups
Start-up-Unternehmen sind oft innovativ und zukunftsweisend.
Solche Unternehmen haben aber, besonders in der Anfangsphase, häufig Finanzierungsschwierigkeiten.
Hier können Privatinvestoren einspringen und eine typische stille Beteiligung erwerben, um an zukünftigen Gewinnen teilzuhaben.
Start-ups bieten großes Renditepotential
Innovative Start-up-Unternehmen bieten oft überdurchschnittliche Renditechancen.
Kleine, flexible Unternehmen denken und handeln schneller als Unternehmen mit komplizierten Organisationsstrukturen und langen Entscheidungswegen.
Neue Märkte können erschlossen und neue Ideen schnell und zielgerichtet umgesetzt werden.
Wir kennen sie alle, Facebook, Google oder Apple: Unternehmenm, die ohne viel Kapital, aber mit einer großen Vision gegründet wurden.
Wer hier von Anfang an dabei war, wurde spätestens beim Börsengang reich.
Bedenken Sie jedoch: Diese Unternehmen sind die Ausnahme.
Aber es gibt viele unbekanntere Start-ups, die bestimmte Nischen bedienen und darin erfolgreich sind. Auch hier könnte sich eine Investition lohnen.
Charakteristika der typisch stillen Beteiligung
Die Form der typisch stillen Beteiligung ist sowohl für Investoren als auch für Unternehmer vorteilhaft.
Das Unternehmen erhält Kapital, bleibt aber unabhängig und flexibel. Der Investor ist am Gewinn beteiligt, muss aber keine Arbeitsleistung ins Unternehmen einbringen.
Der stille Teilhaber hat keine Möglichkeiten, in die Geschäftsführung des Start-up-Unternehmens einzugreifen.
Es liegt beim Investor selbst zu entscheiden, ob er dies als Vorteil oder Nachteil wertet. Der Vorteil liegt darin, dass kein Arbeitsaufwand für die typisch stille Beteiligung anfällt.
Der Kapitalgeber vertraut dem Unternehmer.
Der Unternehmer stellt dem Kapitalgeber im Gegenzug jedes Jahr den Geschäftsbericht zur Verfügung und teilt Änderungen an der Eigentümerstruktur unverzüglich mit.
Weitere Informationspflichten oder auch ein Sonderkündigungsrecht können im Vertrag festgelegt werden.
Finanziell ist der stille Teilhaber an den Gewinnen des Unternehmens prozentuell beteiligt, auch eine Beteiligung an Verlusten – bis zur Höhe der Anfangsinvestition – ist möglich.
Die Beteiligung an Verlusten kann jedoch vertraglich ausgeschlossen werden.
Mehr zum Thema: Stille Beteiligung: Vertrag kann formfrei gestaltet werden
Bei der typisch stillen Beteiligung ist der Kapitalgeber jedoch nicht am Vermögen des Unternehmens beteiligt.
Dies ist nur bei atypisch stillen Beteiligungen der Fall – diese sind aber im Start-up-Bereich selten.
Mehr zum Thema: Stille Beteiligung an Einzelunternehmen: Eine Übersicht
Risiken bei einer typisch stillen Beteiligung
Anleger sollten sich jedoch auch über die Risiken im Klaren sein.
Jedes Jahr werden weltweit tausende an Start-up-Unternehmen gegründet.
Ein erheblicher Teil rutscht jedoch bereits in den ersten Jahren in die Insolvenz. Das Risiko eines Totalverlusts der Investition – in diesem Fall der typischen stillen Beteiligung – ist hier größer als bei Investitionen in bereits etablierte Unternehmen.
Bei der Insolvenz eines Unternehmens erhält der stille Teilhaber zwar seine Investition aus der Insolvenzmasse zurück. Aber er steht am Ende der Verteilungskette.
Konkret heißt das: Erst, wenn alle anderen Gläubiger bedient sind, erhält der stille Teilhaber sein investiertes Kapital zurück.
In der Regel ist an diesem Punkt aber nichts mehr übrig.
Fazit: Typische stille Beteiligung an Start-ups
Wenn Investoren ein interessantes Start-up erkennen, von der Innovationsfähigkeit und vom Managementgeschick der Gründer überzeugt sind und an zukünftige Gewinne glauben – dann könnte die typische stille Beteiligung sich lohnen.