Genossenschaftsanteile der Volksbank: Werden Steuern fällig?
„Ich bin Mitglied bei unserer regionalen Volksbank. Jährlich bekommen alle Genossen einen Teil des Gewinns ausgeschüttet. Wie muss diese Gewinnauszahlung versteuert werden?“ So lautet die aktuelle Frage eines Lesers. Antwort: Derzeit noch genauso wie die Dividende einer Aktiengesellschaft, nämlich mit dem Halbeinkünfteverfahren. Die Genossenschaftsanteile der Volksbank sind da keine Ausnahme.
Versteuerung von Genossenschaftsanrteile der Volksbank
Das bedeutet: Die Hälfte der Ausschüttung auf Ihre Genossenschaftsanteile der Volksbank versteuern Sie mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Die andere Hälfte bleibt steuerfrei. Das ändert sich mit Einführung der Abgeltungssteuer ab dem Jahr 2009. Dann ist die gesamte Ausschüttung steuerpflichtig, allerdings nur mit dem Abgeltungssteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das heißt, für diese Ausschüttungen zahlen Sie dann mehr als bisher. Das ist aber nur der Fall, wenn Ihr Sparerpauschbetrag bereits durch andere Kapitaleinkünfte überschritten ist. Sprich: Wenn Sie bereits 801 Euro (Ehepaare: 1602 Euro) an anderen Kapitaleinkünften erzielt haben. Ist das nicht der Fall, können Sie mit einem Freistellungsauftrag bei Ihrer Volks- oder sonstigen Genossenschaftsbank dafür sorgen, dass erst gar keine Abgeltungssteuer auf Ihre Gewinnausschüttung abgeführt wird.