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Risiko Nachschusspflicht: Das müssen Anleger beachten

Inhaltsverzeichnis

Gleich wo und wie Anleger ihr Geld investiert, sie sollten sich zuvor informieren, ob eine Nachschusspflicht besteht. Die gibt es bei einigen Unternehmen genauso wie bei Börsengeschäften. Einige können zu bösen Überraschungen führen, andere sind beherrschbar oder lassen sich vermeiden.

Was ist eine Nachschusspflicht?

Die Erklärung: Eine Nachschusspflicht entsteht, wenn es zu Verlusten kommt, die das eingesetzte Kapital übersteigen. Der Anleger oder Gesellschafter muss dann zum Ausgleich mit einer entsprechenden Summe nachlegen. Ob und in welcher Höhe, steht im Vertrag.

Bei einer GmbH etwa kann festgelegt werden, ob ein Nachschuss über die Stammeinlage hinaus beschränkt ist oder nicht. Einer Nachschusspflicht kann der Gesellschafter entgehen, indem er notfalls seine Anteile der Firma zur Verfügung stellt. Bei Genossenschaften muss gegebenenfalls ebenso finanziell nachgelegt werden.

Soweit zu Unternehmen. Bei Börsengeschäften gilt die gleiche Definition mit demselben Grundgedanken. Hier hat die Nachschusspflicht einen Namen: Margin-Call, der gefürchtete Anruf eines Brokers, Geld nachzulegen, weil das Geschäft ins Minus läuft.

Was versteht man unter einem Margin Call?

Beim Handel mit bestimmten Finanzprodukten ist es nicht notwendig, die ganze Summe, mit der gehandelt wird, auch wirklich auf seinem Tradingkonto zu hinterlegen. Es reicht, eine sogenannte Margin, die nur einen Bruchteil des gehandelten Volumens ausmacht, als Sicherheit auf dem Tradingkonto zu haben.

Dies gibt dem Anleger die Möglichkeit, mit weit höheren Summen zu handeln, als er selber an Vermögen hat. Auf der anderen Seite kann er auch mehr Geld verlieren, als auf seinem Tradingkonto ist. In diesem Fall erhält er dann einen Margin Call von seinem Broker mit der Aufforderung, den Verlust auszugleichen.

Wann gibt es eine Nachschusspflicht bei Börsengeschäften?

Einen Margin Call gibt es nur bei bestimmten Anlageformen, und zwar in der Regel bei Termingeschäften bzw. Futures, die mit einem Hebel arbeiten. Dazu gehören in bestimmten Fällen auch Optionen als bedingte Termingeschäfte, ebenso CFDs, die wegen fehlender Laufzeit eigentlich keine Termingeschäfte sind.

Die Nachschusspflicht ergibt sich aus einem wesentlichen Vorteil: Bei diesen Geschäften setzt man nur einen Bruchteil der Summe ein, die als Basiswert gehandelt wird. Ziel ist es, mit wenig Geld viel zu bewegen und am Ende der Laufzeit einfach von der Kursdifferenz zu profitieren. Das eingelegte Geld ist eine Sicherheitsleistung für den Broker, die Margin. Geht die Rechnung auf, bekommt man den Gewinn und erhält die Margin zurück.

Gibt es eine Nachschusspflicht bei Aktien?

Eine Nachschusspflicht bei Aktien gibt es übrigens nicht. Bei Aktiengesellschaften riskieren Aktionäre höchstens bei einer Pleite ihre Einlage zum Grundkapital.

Wenn bei Termingeschäften wie Futures die Margin nicht reicht

Besonders attraktiv ist das bei hohen Hebeln, was aber auch schnell zum Nachteil werden kann. Ist nämlich die Entwicklung negativ und unterschreitet der Kurs im Differenzwert die Sicherheitszahlung, kommt der Margin-Call vom Broker, der nachfordert. Schießen Anleger nicht nach, wird die Position geschlossen: Totalverlust. Kommen Anleger der Nachschusspflicht nach, geht das Geschäft zwar weiter, aber nun riskieren sie noch mehr.

Besonderheiten bei Optionen

So jedenfalls läuft das Prinzip bei Futures. Hier wird das Geschäft auf einen bestimmten späteren Zeitpunkt hin fest vereinbart. Eine Option hingegen kann aber muss nicht ausgeübt werden. Man kann sie notfalls einfach verfallen lassen.

Eine Nachschusspflicht entsteht bei Verlusten nur auf der Stillhalterseite. Deckt das hinterlegte Geld den Kursverfall nicht, ruft der Broker den Stillhalter an und fordert ihn zum Nachschuss auf, der theoretisch unbegrenzt sein kann. Ungedeckte Stillhaltergeschäfte sind attraktiv aber nichts für Ungeübte.

Nachschusspflicht bei CFDs

CFDs wiederum haben keine feste Laufzeit. Das macht sie attraktiv aber auch gefährlich. Zwar wird normalerweise die Position einfach geschlossen, wenn die Sicherheitsleistung die Verluste nicht mehr deckt. Bei Kurssprüngen aber kommt es vor, dass die Position zu spät und dann jenseits der Margin geschlossen wird. Je höher der Hebel, desto dramatischer fallen die Nachforderungen aus.

So geschehen vor einigen Jahren zum Beispiel mit Devisen-CFDs. Als die Schweizer Nationalbank überraschend die Bindung des Franken an den Euro aufhob, sackte der Kurs innerhalb von Minuten um bis zu 30 Prozent ab. In der Masse versagten die Stop-Limits. Anleger mit einem 1.000-Euro-Investment wurden zum Nachschuss in 6stelliger Höhe aufgefordert. Der Fall führte zu Insolvenzen von Brokern und Privatanlegern.

Fazit: Anleger sollten Nachschusspflichten nicht unterschätzen

Die Konsequenz: Anleger sollten sich auf jeden Fall mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschäftigen. Auf beschwichtigende Zusagen von Anbietern, man verzichte auf einen Nachschuss, ist kein Verlass. Das muss ohne Einschränkung im Vertrag stehen. Am besten sind „garantierte Stops“. In solchen Fällen übernimmt der Broker das Risiko. Dann sind oft zwar auch die Hebel geringer – das ist jedoch ein Nachteil, den Anleger in Kauf nehmen sollten.