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Delisting von der Börse: Was passiert mit Ihren Aktien?

Delisting von der Börse: Was passiert mit Ihren Aktien?
© MQ-Illustrations | Adobe Stock
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zum Delisting

  • Wenn zuvor an der Börse notierte Aktien dort nicht mehr handelbar sind, spricht man von einem Delisting
  • Es wird zwischen einem freiwilligen und einem unfreiwilligen Delisting, Börsenrückzug differenziert
  • Durch das Delisting werden Aktien gemäß dem Börsengesetzes (BörsG) von der Börse entfernt, die Aktien können jedoch noch außerbörslich, über den OTC-Handel verkauft werden
  • Bei einem Delisting erhalten Aktionäre in der Regel eine Abfindung angeboten
  • In der Vergangenheit gab es bereits bekannte Delistings, beispielsweise für die Aktien von Wirecard

Die meisten Aktien werden an der Börse gehandelt, sodass Anleger diese dort kaufen und verkaufen können. Gibt es hingegen seitens der Aktiengesellschaft einen Rückzug von der Börse, spricht man von einem sogenannten Delisting. Doch aus welchen Gründen werden Aktien nicht mehr an der Börse gehandelt? Und was passiert mit den Aktien der Anleger nach dem Delisting? 

Was ist ein Delisting?

Ins Deutsche übersetzt bedeutet Delisting so viel wie Börsenrückzug. Das bedeutet, dass bis dato an der Börse gehandelte Aktien zukünftig nicht mehr dort notiert werden. Die Zulassung zum Börsenhandel wird demnach widerrufen. Das Delisting ist ein Vorgang im Rahmen des Verwaltungsrechts. Der Börsenrückzug hat zurFolge, dass der Handel dieser Wertpapiere nicht mehr an der Börse stattfindet, sodass es keine Börsennotierung bzw. Börsennotiz mehr gibt. 

Was ist der Unterschied zwischen Delisting und Downlisting?

Nicht zu verwechseln ist das Delisting mit dem sogenannten Downlisting. Der Unterschied besteht darin, dass die Aktie beim Downlisting nicht komplett von der Börse verschwinden, sondern stattdessen nur in ein anderes Segment wechseln, z.B. in den Freiverkehr. Dieses Börsensegment hat für gewöhnlich geringere Anforderungen als das Segment, in dem die Aktien zuvor eine Zulassung seitens der Börsenaufsicht hatten. 

Was sind die Gründe für ein Delisting?

Bei den Gründen für ein Delisting gibt es zwei Hauptgruppen, nämlich:

  • das freiwillige Delisting und
  • das unfreiwillige Delisting.

Was sind die Ursachen für ein freiwilliges Delisting?

Das freiwillige Delisting eines Unternehmens ist die am häufigsten anzutreffenden Variante des Rückzugs der Aktien von der Börse. In dem Fall sind es vor allem die folgenden Gründe, aus denen sich die entsprechende Aktiengesellschaft dafür entscheidet, für das Unternehmen mit den entsprechenden Aktien ein Delisting durchführen zu lassen:

  • Kosten reduzieren
  • Durchführung eines Buy-Out, wobei die neuen Geldgeber (Großaktionäre) das Unternehmen eventuell nicht mehr an der Börse notiert sehen wollen
  • Kurzfristige Gewinne erzielen
  • Schnellere Möglichkeit der Entscheidungsfindung

Ein häufiger Grund für das freiwillige Delisting ist die Reduzierung von Kosten, denn die eigenen Aktien an der Börse handeln zu lassen, ist durchaus kostenintensiv. So müssen die entsprechenden Unternehmen zum Beispiel eine Compliance haben, was wiederum mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden ist. Zudem sind einer Reihe von Vorschriften zu erfüllen, was den Anlegerschutz betrifft. 

Was sind die Gründe für ein unfreiwilliges Delisting?

Weniger häufig wie das freiwillige Delisting ist der unfreiwillige Rückzug von der Börse durch ein Unternehmen. Der Hauptgrund für ein solch unfreiwilliges Delisting besteht darin, dass die entsprechende Aktiengesellschaft die regulatorischen Anforderungen seitens der Börse nicht mehr erfüllen kann. Das geschieht häufiger im Rahmen oder kurz vor einer Insolvenz eines Unternehmens.

Was passiert mit Aktien nach einem Delisting?

Im Börsengesetz, kurz BörsG, ist unter anderem festgelegt, was mit den Aktien nach einem Delisting passiert. Entgegen einer durchaus weit verbreiteten Meinung vieler Anleger ist es nicht so, dass die entsprechenden Aktien komplett vom Markt verschwinden würden.

Gemäß dem BörsG werden diese Aktien lediglich nicht mehr an der Börse gehandelt, es liegt demnach keine Börsennotiz bzw. Börsennotierung mehr vor. Das betrifft übrigens sämtliche Marktsegmente, bis hin zum Freiverkehr. Grundsätzlich sind die Wertpapiere jedoch meistens weiterhin handelbar, zum Beispiel im Rahmen des sogenannten OTC-Handels, des außerbörslichen Handels. Hier haben alle Aktionäre die Möglichkeit, ihre Wertpapiere zu veräußern. 

Welche Voraussetzungen müssen für ein Delisting erfüllt sein?

Damit ein Delisting durchgeführt werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss die Bundesanstalt für Finanzversicherungsaufsicht (BaFin) dem Widerruf zur Börsennotierung zustimmen. Darüber hinaus muss der entsprechende Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft ebenfalls sein Einverständnis geben. Die Aktionäre hingegen, auch kein Großaktionär, müssen dem geplanten Delisting nicht zustimmen. Sie haben allerdings mittlerweile seit sieben Jahren ein Recht auf ein Abfindungsangebot.

So ist es seit 2015 erstmals im Zuge einer Reform des Börsengesetzes verpflichtend, dass bei einem Delisting alle Aktionäre zwingend ein Abfindungsangebot erhalten müssen. Dies muss sogar geschehen, bevor der Widerruf der Zulassung erfolgt.

Wie hoch muss die Abfindung beim Delisting sein?

Im Hinblick auf das Abfindungsangebot gibt es auch eine Vorschrift, wie hoch die Abfindung mindestens sein muss. Der Mindestpreis innerhalb des Angebotes muss mindestens identisch mit dem letzten 6-Monats-Durchschnittskurs der Aktien sein. Dabei handelt es sich um einen allgemein anerkannten Richtwert, auch wenn in der Praxis auch eine – allerdings sehr aufwendige – Unternehmensbewertung durchgeführt werden kann. 

Eine Abweichung vom verpflichtenden 6-Monats-Durchschnittskurs gibt es jedoch dann, falls der Aktionär bzw. der Bieter die Wertpapiere innerhalb der letzten zwölf Monate zu einem höheren Preis gekauft hat. Dann ist dieser Preis als Mindestpreis für die Abfindung maßgeblich. 

Müssen Aktionäre das Erwerbsangebot beim Delisting annehmen?

Aktionäre sind keineswegs grundsätzlich verpflichtet, das Abfindungs- und damit Erwerbsangebot anzunehmen. Allerdings ist es in den meisten Fällen ratsam, das Abfindungsangebot zu akzeptieren. Der Grund besteht darin, dass die Aktien durch das Delisting nicht mehr an der Börse notiert werden. Anleger haben es dann teilweise sehr schwer, bei mangelnder Nachfrage die Wertpapiere noch zu veräußern. 

Gibt es Alternativen zur Annahme des Erwerbsangebots?

Eine Alternative zur Annahme des Abfindungsangebotes besteht für Anleger darin, die Wertpapiere schon vor dem Delisting zu verkaufen. Aber auch nach der Börsenrücknahme ist es möglich, Verkäufer und Käufer in Einklang zu bringen, beispielsweise auf dem außerbörslichen Markt. Bei sehr geringen Umsätzen nach dem Delisting kann es zum Teil jedoch Wochen oder sogar Monate dauern, bis Sie die Aktien tatsächlich verkaufen können. 

Welche bekannten Unternehmen haben ein Delisting durchgeführt?

In der Vergangenheit gab es bereits eine Reihe von Delistings, auch durch relativ bekannten Unternehmen. Einige interessante, vergangenen Börsenrücknahmen der Aktien können Sie unseren folgenden Listen entnehmen.

Wirecard: Wirecard ist ein eher trauriges Beispiel für ein unfreiwilliges Delisting. Exakt am 15. November 2021 fand die Rücknahme der Aktien statt, damals im Zuge der bestehenden Insolvenz des ehemaligen DAX-Unternehmens.

Dell Computers: Der Grund für das Delisting der Aktien des weltweit bekannten Computerherstellers Dell war im Jahre 2013 ein sogenannter Buy-Out durch ein anderes Unternehmen. Damals wurden die Aktien von Dell Computers von der New York Stock Exchange, also der Wallstreet, entfernt.

Burger King: Bei der Fastfood-Kette Burger King gab es in der Vergangenheit sogar bereits zweimal ein freiwilliges Delisting. In beiden Fällen wurden die Aktien von der New York Stock Exchange zurückgezogen. Dies geschah zum einen 2010 und zum anderen 2014.

US Airways: Wiederum ein unfreiwilliges Delisting gab es ebenfalls zweimal, nämlich der Aktien der US-amerikanischen Fluggesellschaft US Airways. In beiden Fällen was der Grund ein entsprechender Insolvenzantrag, wobei das Delisting erstmals 2002 und dann noch einmal an einer anderen Börse im Jahre 2004 durchgeführt wurde.