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Inhaberaktien – ein Stück Aktienkultur verschwindet

Inhaberaktien – ein Stück Aktienkultur verschwindet
gopixa
Inhaltsverzeichnis

Wer sich über Vorgaben aus Brüssel aufregt, sollte nicht übersehen, dass sie in der Regel von den Mitgliedsländern der EU selbst initiiert werden. Mehr noch: Bei der Umsetzung in nationales Recht schießen die einzelnen Staaten dann gerne über die Intention der Richtlinien hinaus. Jüngstes Beispiel ist ein Referentenentwurf des Justizministeriums, der letztlich auf die Abschaffung von Inhaberaktien hinausläuft. Nichts anderes bedeutet die anstehende Neuregelung des Aktiengesetzes.

Diskretion und Anonymität für Transparenz geopfert

Einmal mehr stört es die Behörden offenbar, wenn es noch Räume gibt, in denen nicht jeder auf Anhieb identifizierbar ist. Anonymität wird zunehmend kriminalisiert. Dabei macht die den Reiz und Sinn von Inhaberaktien aus. Anders als bei Namensaktien sind keine persönlichen Daten in einem Register eingetragen. Wie in früheren Zeiten üblich, ist sie ein ausgedruckter Anteilsschein, der den jeweiligen Besitzer zum Aktionär macht. Reicht er die Urkunde an eine andere Person weiter, wird diese zum Besitzer und damit Aktionär.

Um Termine wie Hauptversammlung (HV) und Dividenden muss man sich zwar selbst kümmern. Dafür aber kann mein seine Diskretion nutzen, etwa um auf der HV den Vorstand mit einem kritischen Redebeitrag und ebensolchen Fragen zu konfrontieren. Künftig jedoch ist damit Schluss. Dann lassen sich unbequeme Aktionäre mit Namen, Adresse, Mailadresse, ja sogar Geburtsdatum feststellen.

Mit dem fürs Gesetz vorgesehen Paragraphen 67d können börsennotierte Unternehmen alle Intermediäre, die deren Inhaberaktien verwahren, auffordern, sämtliche Daten offenzulegen. Begründet wird das mit einer „besseren Identifikation und Information für Aktionäre“. Die Tatsache, dass selbst Geburtsdaten angegeben werden müssen, legt den Schluss nahe, dass es nebenbei auch ums Geld und das Finanzamt geht.

Datenschutz-Grundverordnung stört nur

Diese totale Transparenz wird dabei aus der Grundidee der EU Richtlinie, nämlich verbesserten grenzüberschreitenden Aktionärsrechten, hergeleitet. Dass die Aktionäre gar nicht darum gebeten haben, automatisch informiert zu werden, spielt wohl keine Rolle. Nun haben die Unternehmen vollen Zugriff – und der Staat auch. Dabei sieht die Richtlinie selbst eine mögliche Grenze von 0,5% des Grundkapitals vor, womit einflussreichere Teilhaber zu identifizieren wären – was nachvollziehbar ist. Der deutsche Gesetzgeber aber möchte selbst den letzten Kleinstaktionär erfassen.

Der Schutz, den das EU-Vorhaben Kleinaktionären ermöglichen würde, wird nun auch an anderer Stelle verletzt: Das neue Gesetz untergräbt nämlich die noch junge DSGVO. Die Datenschutz-Grundverordnung soll schließlich die ungewollte Weitergabe bzw. Verarbeitung personenbezogener Daten verhindern. Doch wenn sie dem Gesetzgeber als Hindernis erscheint, wird sie mit den üblichen Gründen wie „Geldwäsche“ oder „Terrorismusfinanzierung“ kurzerhand zurückgestellt.

Und warum damit Besitzer von Inhaberaktien künftig schlechter gestellt werden als Fondssparer oder Anleger von Anleihen, ist ebenso wenig nachvollziehbar. Auch sind Anteile bei Unternehmen mit anderer Rechtsform nicht davon betroffen. Die Dummen sind nun unter anderem diejenigen, die auf so mancher HV für unbequeme Einlagen gesorgt haben. Nicht genug, dass sie oft vom Vorstandspodium aus wie Störenfriede behandelt werden, nun sind auch die vollständigen Daten der „Schwarzen Schafe“ bekannt.

Tod der Inhaberaktie ohne mediales Echo

Künftig könnte es für die Aktiengesellschaften etwas stromlinienförmiger ablaufen. Jeder bekannt, alles im Griff – und Fakten verlesen. Hauptsache die Entlastung des Vorstands wird abgenickt. Danach warten ja schon die TV-Teams und Journalisten. Bislang besteht noch gut die Hälfte aller Titel im Dax aus Inhaberaktien. Das dürfte sich ändern. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat übrigens auch in der Schweiz für Aufregung gesorgt. Den Eidgenossen geht es mehr darum, ihr Image als Geldwäscheparadies loszuwerden. Dort wurde das Thema breit in den Medien diskutiert.

Doch hierzulande finden sich zum Tod der Inhaberaktien Informationen vorwiegend auf Seiten einschlägiger Kanzleien und Interessensverbände. Obwohl die Dax-Stände täglich überall heruntergebetet werden, hat das Thema Aktienkultur in Deutschland einen geringen Stellenwert. Die Gesetzesänderung soll am 10. Juni in Kraft treten. Bis dahin kann man sich noch mit Inhaberaktien eindecken. Die genießen auch danach Bestandsschutz.