Namensaktie kaufen: Übertragung, Vor- und Nachteile
Aktien können auf verschiedene Art und Weise ihren Eigentümer wechseln. Die meisten Anleger bekommen davon nichts mit, wenn sie die Wertpapiere kaufen und verkaufen. Eine besondere Form der Übertragung gibt es bei Namensaktien, bei denen die entsprechenden Aktionäre im jeweiligen Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen werden müssen.
In unserem Beitrag erfahren Sie, was Namensaktien sind und wie sich diese Aktien von Inhaberaktien unterscheiden. Ferner gehen wir darauf ein, in welche Arten sich Namensaktien unterteilen lassen, was vinkulierte Namensaktien sind und worauf Sie beim Kauf sowie Verkauf dieser Aktienart achten sollten.
Was ist eine Namensaktie?
Kennzeichnend für eine Namensaktie ist, dass der Aktionär und damit Inhaber des Wertpapiers namentlich festgehalten ist. Zu diesem Zweck führt die entsprechende Gesellschaft ein Aktienregister, mitunter ebenso als Aktienbuch bezeichnet. In diesem Aktienbuch wird laut des Aktiengesetzes (AktG) jedoch nicht nur der Namen, sondern unter anderem auch das Geburtsdatum und die Anschrift des Besitzers dokumentiert.
Die Gesellschaft kann durch das Aktienbuch immer erkennen, welche Besitzer wie viele Aktien des entsprechenden Unternehmens halten und wie umfangreich die Stimmrechte dementsprechend auf der jährlich stattfindenden Hauptversammlung sind. Übertragen werden Namensaktien per Indossament, was allerdings in der Praxis automatisch passiert, ohne dass der Aktionär davon in der Regel etwas mitbekommen wird.
Was ist der Unterschied zwischen Namensaktien und Inhaberaktien?
Was die Art der Übertragung angeht, so gibt es drei unterschiedliche Aktienarten, nämlich:
- Inhaberaktien,
- Namensaktien und
- vinkulierte Namensaktien.
Die Art der Übertragung einer Aktie hat nichts damit zu tun, ob es sich um eine Stammaktie oder um eine Vorzugsaktie handelt.
Der Unterschied zwischen Inhaber- und Namensaktie besteht in erster Linie darin, dass der Eigentümer der Inhaberaktien für das entsprechende Unternehmen anonym bleibt. Bei Namensaktien hingegen muss der jeweilige Inhaber der Aktie namentlich genannt werden, sodass dem Unternehmen bzw. der Gesellschaft auch die Aktionärsstruktur bekannt ist.
In welche Arten werden die Namensaktien unterschieden?
Es gibt zwei Arten von Namensaktien, die in der Praxis unterschieden werden:
- Einfache Namensaktien
- Vinkulierte Namensaktien
Was sind einfache Namensaktien?
Der weitaus größte Teil aller Namensaktien sind einfache Namensaktien. Das bedeutet, dass der Aktionär mit einigen Daten zwar im Aktienregister festgehalten wird, die Aktiengesellschaft jedoch nicht verhindern kann, dass der Anleger zum Beispiel auf der jährlichen Hauptversammlung sein Stimmrecht ausüben wird.
Was sind vinkulierte Namensaktien?
Die wesentliche Eigenschaft der vinkulierten Namensaktien besteht darin, dass die entsprechende AG von Beginn an nicht erwünschte Aktionäre von Erwerb der Aktientitel ausschließen kann. Das gilt zumindest für die Eintragung ins Aktionärsregister, die dann nicht stattfindet.
Technisch können die Anleger die Wertpapiere zwar kaufen, haben allerdings dann kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung und können dementsprechend auch zum Beispiel keine feindliche Übernahme durchführen.
Dasselbe gilt für die Übertragung von vinkulierten Namensaktien. Damit eine Eintragung des neuen Besitzers in das Handelsregister stattfindet, ist die Zustimmung der Gesellschaft erforderlich. Anders ausgedrückt bedeutet das, dass die Aktiengesellschaft laut AktG (Aktiengesetz) die Option hat, der Eintragung des jeweiligen Eigentümers zu widersprechen. Ohne diese Zustimmung kann also keine Übertragung der Aktienform erfolgen
Wie werden Namensaktien übertragen?
Die Übertragung von Namensaktien ist damit verbunden, dass eine Eintragung des neuen Aktionärs ins Aktienregister der jeweiligen Aktiengesellschaft stattfindet. Zu diesem Zweck wird ein Indossament benötigt.
In dem Zusammenhang machen die Depotbanken einige Angaben, wie zum Beispiel das Eintragungsdatum und den Namen des neuen Eigentümers. Die wesentliche Grundvoraussetzung für die Eintragung und Übertragung der Aktien besteht also vornehmlich darin, dass relevante Daten für die Depotbanken bekannt sein müssen. Dann findet eine Eintragung ins Aktionärsregister statt und neue Inhaber der Namensaktien können zum Beispiel ihre Stimmrechte ausüben.
Was ist beim Kauf und Verkauf von Namensaktien zu beachten?
Beim Kauf bzw. Verkauf von Namensaktien ist zu beachten, dass der Käufer die Pflicht hat, sich namentlich im Aktienregister registrieren zu lassen. Dann erhält der Besitzer sämtliche Rechte, wie zum Beispiel das Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Kauft er anschließend weitere Namensaktien der gleichen Gesellschaft hinzu, wird schlichtweg die Stückzahl im Aktionärsregister angepasst.
Beim Verkauf der Namensaktien ist zu beachten, dass entsprechend ein Antrag auf Löschung aus dem Aktionärsregister stattfindet. Darum muss sich der Verkäufer allerdings nicht selbst kümmern, sondern dies wird von den Banken durch die entsprechende Abteilung automatisch veranlasst. Nach dem Verkauf der Aktie sind die Ansprüche des jeweiligen Eigentümers erloschen, zumal er dann nicht mehr im Aktienregister eingetragen ist.
Welche Daten werden bei Namensaktien im Aktienregister eingetragen?
Es sind im Wesentlichen die folgenden Daten, die beim Kauf einer Namensaktie im entsprechenden Aktionärsregister eingetragen werden:
- der Name des Aktionärs,
- die Anschrift und
- das Geburtsdatum des Besitzers,
- das Eintragungsdatum sowie
- die Stückzahl der Namensaktien.
Können Aktionäre die Eintragung verweigern?
Grundsätzlich hat der Kunde bei Namensaktien durchaus die Möglichkeit, die Eintragung ins Aktienregister zu verweigern. In diesem Fall ist es die Regel, dass die depotführende Bank stattdessen im Aktienregister eingetragen wird. Das bedeutet, dass die Bank gegenüber der Aktiengesellschaft der neue Aktionär ist. Der Widerspruch seitens des Käufers hat zur Folge, dass dieser nicht dazu in der Lage ist, seine Aktionärsrechte selbst wahrzunehmen.
Was sind die Vorteile von Namensaktien?
Im Folgenden möchten wir die wichtigsten Vorteile von Namensaktien aufführen, die Sie bei Ihrer Kaufentscheidung eventuell mit einbeziehen können. Zu den Vorteilen dieser Aktienform gehören:
- die Einsicht alle Aktionäre durch die Gesellschaft,
- die Aktiengesellschaft kann Prozesse selbst steuern,
- der Kostenvorteil für die Gesellschaft und Aktionäre,
- die sehr gute Identifizierung der Aktionärsstruktur und
- die einfache Kommunikation zwischen Gesellschaft und Aktionär.
Was sind die Nachteile von Namensaktien?
Im Vergleich zu den Vorteilen gibt es lediglich zwei Nachteile, die im Zusammenhang mit Namensaktien zu nennen sind, nämlich:
- der Aktionär bleibt nicht anonym (Nachteil aus Sicht des Anlegers) und
- die Rechte können erst nach Eintragung im Aktienregister ausgeübt werden.
Fazit zum Thema Namensaktien
In der Praxis bekommen Anleger nur selten mit, ob die von ihnen erworbenen Aktienwerte Inhaber- oder Namensaktien sind. Die Eintragung ins Aktienregister wird in der Regel von den betroffenen Banken oder Brokern automatisch veranlasst, sodass Sie sich als Anleger gar nicht darum kümmern müssen. Wichtig für Sie ist vor allem, dass Sie Ihr Stimmrecht auf der Hauptversammlung wahrnehmen können, falls Sie der Eintragung ins Aktienregister nicht widersprochen haben.
Bei vinkulierten Namensaktien hat die AG allerdings die Möglichkeit, die Eintragung zu verhindern. Von diesem Recht machen die Gesellschaften allerdings meistens nur bei möglichen Großaktionären Gebrauch, sodass für Privatanleger dieser Fakt in der Regel nicht relevant ist.