Aktienarten – einfach erklärt | Übersicht & Unterschiede
Bei den vielen Tausend Aktien, die Sie an der Börse handeln können, gibt es neben unterschiedlichen Kursen teilweise weitere Differenzen. Es existieren mehrere Aktienarten, die eine Unterscheidung nach einem bestimmten Kriterium zulässt. Das ist zum Beispiel die Übertragbarkeit oder welche Rechte mit den Wertpapieren verbrieft sind.
In unserem Beitrag erfahren Sie, welche Aktienarten es gibt. Wir gehen dabei insbesondere auf Vorzugsaktien, Stammaktien, Namensaktien, Inhaberaktien, Nennwertaktien sowie Stückaktien ein.
Was gibt es für Aktienarten?
Die zahlreichen Aktien am Markt können wir anhand bestimmter Kriterien voneinander unterscheiden, womit nicht die Branche oder der Kurs gemeint ist. So lassen sich die Wertpapiere zum Beispiel danach in Gruppen einteilen, in welcher Form Sie als Aktionär am Kapital beteiligt werden, was Ihre Rechte sind und in welcher Form Sie die Wertpapiere als Inhaber übertragen können.
Auf dieser Grundlage unterscheidet man insbesondere die folgenden Aktienarten:
- Inhaberaktien: Übertragung formlos von einem zum anderen Aktionär
- Namensaktien: Übertragung durch Umschreibung im Aktionärsregister
- Vinkulierte Namensaktien: Wie Namensaktien, nur dass die Aktiengesellschaft der Eintragung widersprechen darf
- Stammaktien: Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung mit Stimmrecht
- Vorzugsaktien: Kein Stimmrecht, dafür meistens erhöhte Dividende
- Stückaktien: Bestimmte Anzahl am Grundkapital wird verbrieft
- Nennwertaktien: Je Anteil fester Nominalwert am Grundkapital
- Junge Aktien: Neu ausgegebene Wertpapiere nach Kapitalerhöhung
- Alte Aktien: Vor der Kapitalerhöhung handelbare Aktien
Was sind Stammaktien?
Die gängigste Aktienart in Deutschland sind die Stammaktien, die über 90 Prozent aller Aktiengesellschaften ausgeben. Stammaktien sind im Wesentlichen mit zwei Rechten versehen.
Zum einen ist das Stimmrecht, dass Sie als Aktionär auf der jährlich stattfindenden Hauptversammlung ausüben können. Zum anderen haben Sie ein Recht auf eine Dividende, falls diese ausgeschüttet wird. Bei einer Kapitalerhöhung steht Ihnen ebenfalls in der Regel ein Bezugsrecht zu, zum Beispiel für von der Aktiengesellschaft ausgegebene, neue Aktien.
Was sind Vorzugsaktien?
Vorzugsaktien sind der Gegenpart zu den zuvor erläuterten Stammaktien. In diesem Fall haben Sie kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung, können dementsprechend also nicht an Entscheidungen mitwirken. Im Gegenzug erhalten Sie in der Regel jedoch eine höhere Dividende als die Inhaber der Stammaktien.
Was sind Inhaberaktien?
Inhaberaktien sind die mit am bekanntesten Aktienarten. In dem Fall erhalten Sie das Recht, welches mit dem Besitz der Wertpapiere verbunden ist, indem Sie die Aktien im Depot haben. Sie sind also Inhaber und müssen keine weitere Voraussetzung für den Eigentumsübertrag erfüllen. Die Rechte kann dementsprechend jeder Inhaber der Wertpapiere wahrnehmen.
Was sind Namensaktien?
Das Gegenstück zu Inhaberaktien sind die Namensaktien. Hier reicht es zum Wahrnehmen der Rechte nicht aus, dass Sie die Wertpapiere lediglich kaufen, also Inhaber sind. Die Aktien werden nämlich auf den Namen des Aktionärs ausgestellt. Dazu muss gemäß des Aktiengesetzes eine Eintragung im Aktienregister erfolgen, und zwar stets auf den Namen des aktuellen Inhabers der Wertpapiere.
Nur unter dieser Voraussetzung können Sie zum Beispiel auf der Hauptversammlung Ihr Stimmrecht je Anteil ausüben. Nachdem Sie Ihre Wertpapiere verkauft haben, findet eine Umschreibung im Aktienregister statt. Sie werden dementsprechend ausgetragen und der Käufer wird demgegenüber als neuer Aktionär im Aktionärsregister eingetragen – das schreibt das Aktiengesetz in Paragraf 67 verpflichtend vor.
Was sind Stückaktien?
Stückaktien besitzen keinen Nennwert, sondern repräsentieren einen festgelegten Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft. Dennoch ist es möglich, eine Art rechnerischen Nennwert zur ermitteln. Dazu teilen Sie einfach das Grundkapital durch die Anzahl der emittierten Aktien.
Was sind Nennwertaktien?
Im Gegensatz zu den Stückaktien haben Nennwertaktien einen festen Nominalwert, der dann den Anteil am jeweiligen Grundkapital der AG darstellt. Gesetzlich ist es vorgeschrieben, dass der Nominalwert/ Nennwert mindestens ein Euro betragen muss. Alle anderen Nennwerte müssen durch einen Euro teilbar sein.
Worin unterscheiden sich junge und alte Aktien?
An der Börse wird öfter von jungen und alten Aktien gesprochen. Alte Wertpapiere sind diejenigen Aktientitel, die sich oftmals schon viele Monate oder Jahre, teilweise Jahrzehnte, am Markt handeln lassen.
Gibt es seitens des Unternehmens eine Kapitalerhöhung, werden also neue Aktien ausgegeben, spricht man von jungen Aktien. Spätestens dann werden die vor der Kapitalerhöhung bereits handelbaren Wertpapiere als alte Aktien bezeichnet. Die sogenannten Altaktionäre profitieren bei jungen Aktien anschließend von einem Bezugsrecht.
Worin unterscheiden sich börsengehandelte und nicht-börsengehandelte Aktien?
Der Unterschied zwischen börsengehandelten und nicht-börsengehandelten Aktien ergibt sich im Prinzip schon aus der Bezeichnung. Die börsengehandelten Wertpapiere können Sie jederzeit an der Börse kaufen und verkaufen. Allerdings gibt es auch Unternehmen, die zumindest einen Teil ihrer Aktien nicht zum Börsenhandel freigegeben. Die Wertpapiere sollen generell nicht an der Börse gehandelt werden und heißen daher nicht-börsengehandelte Aktien.
Wie unterscheiden sich die verschiedenen Aktienarten?
Die Unterscheidung der verschiedenen Aktienarten erfolgt unter anderem anhand der Übertragbarkeit, am Anteil am Grundkapital, an den zur Verfügung stehenden Rechten oder auch der Handelbarkeit.
In der folgenden Tabelle möchten wir Ihnen eine Übersicht geben, wonach Sie die unterschiedlichen Aktienarten differenzieren können.
Übertragbarkeit | Inhaberaktien | Namensaktien | Vinkulierte Namensaktien |
Rechte | Stammaktien | Vorzugsaktien | |
Anteil am Grundkapital | Nennwertaktien | Stückaktien | |
Kapitalmaßnahmen | Junge Aktien | Alte Aktien | |
Handelbarkeit | börsengehandelt | nicht-börsengehandelt |
Je nach Recht des Aktionärs unterscheidet man dabei zwischen den Stamm- und Vorzugsaktien. Neben der Art von Rechten lassen sich Aktien ebenfalls danach unterscheiden, wie sie übertragen werden. Diesbezüglich gibt es die folgenden drei Aktienarten: Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierte Namensaktien. Wenn es darum geht, welchen Anteil eine Aktie im Hinblick auf das Grundkapital darstellt und ob ein fester Nennwert besteht, dann wird zwischen Nennwert- und Stückaktien differenziert.
Woher weiß ich, welche Aktien ich im Depot habe?
Oftmals wissen Aktionäre nicht, welche Aktienarten sie im Depot haben. Meistens ist das ohnehin von geringer Bedeutung, weil Sie als Anleger schlichtweg mit den Wertpapieren Kursgewinne erzielen oder eine Dividende vereinnahmen möchten. Wenn Sie sich dennoch dafür interessieren, welche Aktienarten Sie besitzen, gibt es entweder offensichtliche Hinweise oder Sie müssen etwas nachforschen.
Ob Sie zum Beispiel Stamm- oder Vorzugsaktien besitzen, erkennen Sie an der Bezeichnung des Wertpapiers. Stammaktien haben in der Regel keinen Zusatz oder wenn, den Zusatz „St“. Handelt es sich um Vorzugsaktien, sind diese meistens mit dem Kürzel „Vz“ versehen. Ob Sie zum Beispiel Inhaber- oder Namensaktien haben, lässt sich aus der Bezeichnung meistens nicht erkennen. Dann müssen Sie etwas „Research“ betreiben, um zu erfahren, um welche Aktienarten es sich handelt.
Was ist die häufigste Aktienform?
Stammaktien sind in Deutschland die mit Abstand am häufigsten auftretende Aktienart. Gleichzeitig handelt es sich dabei in den meisten Fällen um Inhaberaktien, auch wenn in den letzten zehn Jahren zunehmend Aktiengesellschaften dazu übergehen, vorherige Inhaberaktien in Namensaktien umzuwandeln oder direkt Namensaktien auszugeben.
Welche Aktienart eignet sich für welche Anleger?
In der folgenden Auflistung möchten wir Ihnen kurz einen Leitfaden an die Hand geben, welche Aktienarten sich für welche Anleger eignen.
- Ich möchte mein Stimmrecht an der Hauptversammlung wahrnehmen: Stammaktien
- Ich möchte eine möglichst hohe Dividende haben: Vorzugsaktien
- Ich möchte Aktien unkompliziert und formlos handeln können: Inhaberaktien
- Ich möchte namentlich bei der AG bekannt sein und an einer HV teilnehmen: Namensaktien
- Ich möchte Wertpapiere an der Börse kaufen: Börsengehandelte Aktien
- Ich bin als Großaktionär an einem Kauf außerhalb der Börse interessiert: nicht-börsengehandelte Aktien
- Ich möchte von einer eventuell späteren Kapitalmaßnahme profitieren: Alte Aktien
- Ich möchte von den Chancen neu ausgegebener Aktien profitieren: Junge Aktien
- Ich möchte genau wissen, mit welchem Nominalwert ich am Grundkapital beteiligt: Nennwertaktien
Für die meisten Anleger spielt es keine Rolle, ob sie zum Beispiel Nennwertaktien oder Stückaktien im Depot haben. Häufig ist es ebenfalls unerheblich, ob es sich um Inhaber- oder Namensaktien handelt. Am meisten relevant für die Entscheidung ist, ob es sich um Stamm- oder Vorzugsaktien handelt, denn dann gibt es unterschiedliche Rechte.