Aktienkauf: Orderzusatz hilft teure Teilausführungen zu vermeiden
Beim Aktienkauf sind Orderzusätze ein wichtiges Hilfsmittel, um Einfluss auf die Ausführung der Kauf- oder Verkaufsaufträge zu nehmen.
Mit den richtigen Orderzusätzen kann der Anleger bares Geld sparen.
Aktienkauf: Orderzusatz – “Market-Order” und “Limit-Order”
Grundsätzlich gibt es zunächst 2 Ordertypen: die Market-Order und die Limit-Order.
Mehr dazu: Orderarten im Überblick: Market- und Limit-Order im Detail
Die Market-Order ist die einfachste und schnellste Möglichkeit, einen Auftrag zu erteilen.
Dadurch wird beim Kauf von Wertpapieren der Auftrag „billigst“ ausgeführt.
Das heißt, der Anleger erhält den für die georderte Stückzahl günstigsten Preis.
Beim Verkauf wird die Order ohne Limitzusatz „bestens“ abgewickelt. Dabei erhält der Anleger den höchstmöglichen Kurs. Wird kein Orderzusatz angegeben, werden Aufträge automatisch „bestens“ oder „billigst“ ausgeführt.
Dies hat den Nachteil, dass sich bei kurzfristigen Kursschwankungen schnell ungünstige Preise für den Anleger ergeben können.
Insbesondere bei wenig liquiden und volatilen Werten ist diese Gefahr gegeben. Experten raten daher, Aufträge stets mit einem Preislimit zu versehen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Mehr dazu: Aktien kaufen: Orderzusätze und Börsenplatz richtig auswählen
Orderzusatz „Fill or Kill“ kann Teilausführungen verhindern
Daneben kann der Anleger auch die Laufzeit des Auftrags festlegen. Zur Verfügung stehen dabei zum Beispiel Aufträge, die für den jeweiligen Handelstag gelten oder Ultimo-Aufträge, die bis zum Ende des jeweiligen Monats Gültigkeit haben.
Auch „unbefristete“ Aufträge können erteilt werden. Diese sogenannten „Good-till-Cancel“-Orders gelten aber nicht wirklich bis in alle Ewigkeit, sondern maximal 90 Tage.
Ein Übel beim Aktienkauf sind Teilausführungen. Wird eine Order in 2 oder 3 Teilausführungen ausgegeben, zahlt der Anleger die Ordergebühr 2- bis 3-fach.
Abhilfe verschafft der sogenannte Orderzusatz “Fill or Kill” (FOK) oder „All or nothing“ (USA).
Der Anleger gibt damit dem Broker vor, den Auftrag vollständig oder gar nicht auszuführen. Kann der Auftrag nur teilweise ausgeführt werden, verfällt die Order und es kommt kein Umsatz zustande.
Mehr dazu: Aktienkauf: Fill or Kill als Orderzusatz
Aktienkauf: Orderzusatz “Stop-Loss” kann Verluste eingrenzen
Beim Aktienkauf kann auch der Orderzusatz “Stop” verwendet werden. Mit einer sogenannten “Stop-Loss”-Order lassen sich beispielsweise Verluste begrenzen oder bereits erzielte Gewinne absichern.
Wird ein bestimmter Stopp-Kurs erreicht, der vom Anleger vorher festgelegt worden ist, werden die Papiere automatisch „bestens“ verkauft.
Mehr dazu: Die Stop-Order im Detail: Wissen für Ihren Erfolg
Umgekehrt gilt: Bei einer “Stop-Buy”-Order werden Papiere solange gekauft, bis ein bestimmtes Preislimit erreicht wird. Dies soll verhindern, dass Anleger bei einem stark haussierenden Markt nicht zu viel für den Wert bezahlen.
Fazit: Anleger sollten bei der Erteilung von Wertpapieraufträgen grundsätzlich mit Limits arbeiten, um Nachteile bei der Kursausführung zu vermeiden.
So empfiehlt sich beispielsweise eine Stopp-Loss-Order, um Verluste zu begrenzen oder Gewinne abzusichern, wenn ein Wert stark gelaufen ist.