Euwax-Gold: Abgeltungssteuer zurückfordern!
Die steuerliche Behandlung von Euwax-Gold schafft Zweifel bei Anlegern. Hier wird erklärt warum es durchaus Sinn machen kann die Abgeltungssteuer bei Euwax-Gold-Geschäften zurückzufordern.
Der Anteil an einem Gold-ETC wie Euwax-Gold verbrieft den Anspruch auf Auslieferung von 100% des Goldes in physischer Form.
Euwax-Gold: Abgeltungssteuer – Übersicht
Kursgewinne aus Wertpapieren unterliegen der Abgeltungssteuer von 25%. Im physischen Besitz befindliches Gold oder andere Edelmetalle fallen nicht unter die Gesetzgebung zur Abgeltungssteuer.
Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold sind – falls der Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Kauf erfolgt – mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.
Erfolgt der Verkauf erst nach Ablauf dieser Spekulationsfrist, sind Gewinne aus dem Goldhandel steuerfrei. Anleger erwerben bei Euwax-Gold jedoch kein echtes Eigentum an physischem Gold, sondern lediglich verbriefte Lieferansprüche auf physisches Gold.
Euwax Gold: Abgeltungssteuer – Rechtliche Grundlage
Bei der Einführung der Abgeltungssteuer im Januar 2009 wurde ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) mit dem Titel: “Einzelfragen zur Abgeltungssteuer” herausgegeben.
In diesem Dokument werden die Bestimmungen für Banken und Finanzdienstleister verbindlich geklärt (GZ: IV C 1 – S 2252/08/10004; Dok: 2009/0860687).
Aus diesem Dokument geht hervor: Goldanleihen sind dem Besitz von physischem Gold nicht gleichzustellen. Ein Gold-ETC fällt unter die Kategorie Finanzinnovationen. Finanzinstitute müssen folglich auf Euwax-Gold Abgeltungssteuer einbehalten.
Gründe für Zweifel
Alle Finanzinstitute halten sich in der Regel an die vom Bundesfinanzministerium (BMF) herausgegebenen Richtlinien.
In den letzten Jahren wurden jedoch immer wieder Fälle bekannt in denen Anleger nach Einspruch beim Fiskus die Abgeltungssteuer – auf das ETC Xetra-Gold – zurückerstattet bekommen haben.
Euwax-Gold erfüllt die gleichen Kriterien wie Xetra-Gold also wäre auch hier eine Rückerstattung möglich.
Das BMF hat im Oktober 2012 (Az. IV C 1 – S 2252/10/10013, Randziffer 57) zwar erneut bestätigt: Kursgewinne bei Goldanleihen oder -zertifikaten (wie Euwax-Gold) müssen mit 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuert werden.
Dies wiederspricht aber deutlich einem Urteil des Bundesfinanzhofes von 2012, dass eine „Vereinbarung über die Lieferung von Gold“ als privates Veräußerungsgeschäft einordnet.
Euwax Gold: Abgeltungssteuer zurückfordern!
Nachdem die depotführende Bank Abgeltungssteuer einbehalten hat, kann diese durch Einreichung einer Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden.
Falls das zuständige Finanzamt die Rückforderung ablehnt kann Protest gegen diese Entscheidung eingelegt werden. Betroffene Anleger können sich auf das BFH-Urteil vom 24. Januar 2012 (Az. IX R 62/10) berufen.
Dieser Protest kann durchaus Erfolg bringen und ist nach deutscher Rechtslage kostenlos.
Euwax Gold abgeltungssteuerfrei physisch verkaufen
Für Anleger kann es sich jedoch auch bezahlt machen sich das Euwax-Gold per kostenloser Lieferung in physischer Form zustellen zu lassen und anschließend zu verkaufen.
Da dies aufwendig ist und erst ein Käufer für das physische Gold gefunden werden muss ist diese Vorgehensweise mit einem großen Aufwand verbunden. In diesem Fall fällt keine Abgeltungssteuer an.
Achtung: Falls die Haltedauer von Euwax-Gold unter einem Jahr liegt ist zu bedenken, dass im Falle einer Rückerstattung der Abgeltungssteuer der Veräußerungsgewinn mit der Einkommenssteuer zu versteuern ist.