Free Lunch – So entsteht Arbitragegewinn bei Forwards

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Generell geht man davon aus, dass es am Kapitalmarkt kein Free Lunch gibt, also die Möglichkeit, einen risikolosen Gewinn ohne Kapitaleinsatz zu erzielen, genannt: Arbitragegewinn. Ist der Kapitalmarkt im Gleichgewicht, sollte es keine Arbitragen geben. Soweit die Theorie.

Free Lunch: Arbitragegewinn als Motivation für Forward-Geschäfte

Jedoch, bei Fowards ist der Arbitragegewinn einer von 3 Beweggründen, ein solches Termingeschäft einzugehen. Die beiden anderen Motive sind Spekulation und Absicherung. Forwards sind genauso Termingeschäfte wie Futures. Einziger Unterschied: Futures werden über die Börse abgewickelt, Forwards außerbörslich.

Ein Forward-Kontrakt entsteht beispielsweise so: Zwei Personen vereinbaren, bestimmte Aktien oder Devisen zu einem vorab vereinbarten künftigen Zeitpunkt zu einem ebenfalls vereinbarten Kurs zu kaufen bzw. verkaufen.

Wenn sich dann zwischen dem Termin- und dem Kassapreis bzw. unter Berücksichtigung der Nebenkosten (cost of carry) wie etwa Zinsen eine positive Differenz ergibt, entsteht eine Arbitrage – ein Gewinn ohne Risiko, weil er im Voraus bekannt ist – ein Free Lunch.

Free Lunch: Beispiel Aktienforward

Ein vereinfachtes Beispiel: Ein Anleger, der unlängst Aktien für 100 € gekauft hat, stellt erfreut fest, dass der Kurs um 30% gestiegen ist. Die 130 € möchte er sich sichern, da er der weiteren Entwicklung nicht traut. Aus persönlichen steuerlichen Gründen jedoch wäre es für ihn besser, die Aktie erst nächstes Jahr zu verkaufen.

Als Ausweg vereinbart er mit einem Freund folgendes Forward-Geschäft: Er verkauft ihm die Aktie für 130 €. Der Erfüllungszeitpunkt ist aber erst in einem Jahr. Wenn der Freund dann die 130 € zahlt, könnte es aber passieren, dass die Aktie wieder abgesackt ist. Da sich der Freund mit Geldanlagen auskennt, umgeht er dieses Risiko, indem er die Aktie bereits jetzt für 130 € an der Börse leerverkauft.

Damit schaltet er das Kursrisiko aus und erhält zugleich die 130 €, die er in einem Jahr zahlen muss. Das Geld legt er bis dahin clever mit 6% Gewinn an. Auf der anderen Seite muss er sich für den Leerverkauf die Aktie zunächst leihen, was ihn 0,2% Gebühr kostet.

Wenn er am Ende die Aktie kauft und dem Verleiher gibt, sieht seine Rechnung so aus: Die Einnahme durch den Leerverkauf hat den Kaufpreis von 130 € gedeckt. Der Anlagegewinn von 6% brachte 7,8 € ein. Abzüglich der Leihgebühren von 0,26 € bleibt unterm Strich ein Gewinn von 7,54 €.

Dies ist der risikolose Arbitragegewinn, der sich aus dem gesicherten Kurs ergibt und für den er kein eigenes Kapital binden musste – ein Free Lunch.

Beispiel Devisenforward

Das Prinzip von Forwards lässt sich auch auf Devisen anwenden. So kann etwa ein Warenimporteur, der in Dollar abrechnen muss, verhindern, dass sich bei einem Dollaranstieg sein Importpreis verteuert. Über ein Devisentermingeschäft sichert er sich auf einen späteren Zeitpunkt hin den aktuell günstigen Kurs.

Werden Forward-Geschäfte standardisiert unter mehreren Partnern über die Börse abgewickelt, handelt es sich um Futures. Der Vorteil außerbörslicher Forwards ist die vertragliche Flexibilität. Allerdings trägt man das Erfüllungs- und Bonitätsrisiko.

Beim Handel an der Terminbörse indes ist der Vertragspartner die Clearingstelle, die auch die Bonitätsprüfung der Kontrahenten übernimmt, die Vertragserfüllung garantiert und die Beteiligten zusammenbringt.