+++ Projekt „Rockefeller-Gewinn-Serie 2025“ Live-Konferenz IM INTERNET mit Dr. Bastian Siegert und Marcus Schult +++ Startschuss für Ihren ersten machtvollen Rockefeller-Trade am 28. Dezember 2024 Live um 11:00 Uhr +++

Optionsschein Bewertungstag Uhrzeit – zu diesem Zeitpunkt wird abgerechnet

Wenn man Optionsscheine besitzt, verkauft man sie meistens, bevor sie auslaufen. Sollte man aus Versehen oder absichtlich allerdings doch einmal den Bewertungstag seines Optionsscheins erleben, kommen viele Fragen auf. Vor allem der genaue Zeitpunkt, wann abgerechnet wird, ist dann interessant.

Optionsscheine: Bewertungstag oder letzter Handelstag?

Allein hinsichtlich des Abrechnungsdatums können Schwierigkeiten auftreten, zumal bei einem Optionsschein oft drei Termine angegeben sind: Optionsschein Bewertungstag, letzter Handelstags und Zahltag.

Am letzten Handelstag kann zu den Börsenzeiten der Optionsschein noch verkauft werden. Ist dieser Tag vorbei, kann man als Investor nichts mehr machen. Es gibt allerdings Ausnahmen. So kann man bei den meisten Optionsscheinen der Commerzbank noch am Bewertungstag bis 12 Uhr außerbörslich seine Zertifikate und Optionsscheine verkaufen.

Der Bewertungstag dient bei der Abrechnung als Grundlage. Doch die Frage ist beim Optionsschein der Bewertungstag und die Uhrzeit.

Optionsschein: Bewertungstag und Uhrzeit

Verkauft man seinen Optionsschein nicht am Bewertungstag, kann man nicht mehr agieren. Allerdings erlauben viele Emittenten noch einen Handel an diesem Tag, zumindest für einige Stunden. Das schwankt allerdings unter den einzelnen Anbietern. Oft werden 12 oder 15 Uhr als letzte Chance genannt.

Verpasst man diese Möglichkeit, steckt man in der passiven Rolle. Man steht an der Seitenlinie und muss zuschauen, wie sich sein Optionsschein verhält, während es auf den Termin zuläuft, an dem der Emittent den Taschenrechner zückt.

In der Regel ist der jeweilige Tagesschlusskurs für die Bewertung entscheidend. Davor kann man teilweise noch handeln. Am Ende des Tages bzw. einige Stunden davor lässt der Emittent das nicht mehr zu.

Der Zahltag schließlich ist der Zeitpunkt, an dem der abgerechnete Optionsschein an den Inhaber ausgezahlt wird.

Abrechnung am Hexensabbat

Grundsätzlich werden gleiche Kontrakte zur selben Uhrzeit abgerechnet. Nimmt man zum Beispiel den Hexensabbat – so wird der große Verfallstag genannt – stehen die Uhrzeiten fest: Optionen und Futures auf den DAX und TecDAX werden um 13 Uhr berechnet. MDAX-Kontrakte erfolgen 5 Minuten später. So funktioniert die Optionsschein-Rückzahlung

Alle Produkte aus der STOXX-Familie erhalten ihr Fixing zwischen 11:50 Uhr und 12:00 Uhr. Futures und Optionen auf Aktien werden um 17:30 Uhr kalkuliert.

Optionsschein Bewertungstag Uhrzeit: Kleingedrucktes lesen

Jeder Emittent hat in seinen Informationen über Optionsscheine ein Kapitel, in dem genau steht, wann und wie abgerechnet wird. Wer sich die Mühe machen möchte, das genau zu erfahren, muss das Kleingedruckte lesen. Denn das kann bei jedem Anbieter unterschiedlich sein.

In der Praxis werden Optionsscheine allerdings vor ihrem Ablauf verkauft, so dass man gar nicht in diese Situation kommt. In diesem Fall siegt meist die Faulheit. Denn es macht wenig Sinn genau zu wissen, wie lange ein Optionsschein am Bewertungstag handelbar ist, wenn er noch mehrere Monate läuft.

Es geht vielmehr darum, rechtzeitig den Exit zu finden und den Schein profitabel – vor Ablauf – zu veräußern. Hat man den Zeitpunkt davor verpasst und erkennt das am Bewertungstag, hat man eine letzte Chance, seine Scheine zu verkaufen. Vorausgesetzt, der Emittent erlaubt noch einen Handel.