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Optionsschein: Wie die Rückzahlung funktioniert

Inhaltsverzeichnis

Wie genau funktioniert die Optionsschein Rückzahlung – wann bekommt man wie viel Geld?

Wird ein neuer Optionsschein aufgelegt, müssen gewisse Bedingungen festgelegt sein.

Dazu zählt auch, was am Fälligkeitstag geschieht. Dieser Tag wird auch Bewertungstag oder Ausübung genannt.

 Abrechnungsdatum

Grundsätzlich hat jeder Optionsschein ein Ablaufdatum. An diesem Zeitpunkt wird abgerechnet, wie viel der Schein wert ist.

Eine Ausnahme stellen beispielsweise Knock-Out Optionsscheine dar.

Diese können theoretisch endlos laufen, bis ein vorher festgelegter Wert erreicht ist. Dann verfallen sie wertlos.

Alle anderen Optionsscheine haben ein Fälligkeitsdatum und dieses gilt letztlich für die Abrechnung.

So wird abgerechnet

Besitzt man einen Optionsschein für einen Index oder ein Unternehmen, lässt sich der Wert leicht berechnen.

In der Produktbeschreibung eines Optionsscheins steht in der Regel auch, wie man den Wert ermittelt.

Hat man zum Beispiel einen DAX Call mit einem Strike bei 6.200 Punkten, könnte die Beschreibung folgendermaßen aussehen:

Falls der Basiswert bei Ausübung unter einen Preis von 6.200 Punkten notiert, verfällt der Optionsschein wertlos.

Andernfalls beträgt die Rückzahlung bei Ausübung 0,0100 * ( Kurs am Ende der Laufzeit – 6.200 Pkt ).

Hat der DAX nun einen Wert von 7.000 Punkte zum Fälligkeitsdatum, berechnet sich die Optionsschein Rückzahlung entsprechend: 0,01 * (7.000 – 6.200) = 0,01 * 800 = 8.

Der Optionsschein wird dann zu 8 Euro abgerechnet und der Besitzer erhält für jeden Optionsschein im Depot 8 Euro überwiesen.

Hat der DAX am Bewertungstag einen Wert von 6.200 oder weniger, wird der Optionsschein als wertlos abgerechnet.

Optionsscheine auf Unternehmen werden nach dem selben Prinzip zurückgezahlt.

Optionsschein Rückzahlung

Die Rückzahlung erfolgt wenige Tage nach dem Fälligkeitsdatum. Nach der Abrechnung erhält der Besitzer des Optionsscheins das Ergebnis.

In vielen Fällen ist das ein bestimmter Betrag, der direkt auf das Handelskonto überwiesen wird.

Es gibt aber auch Varianten, bei denen man kein Geld bekommt.

Dann kann man seinen Optionsschein gegen Aktien eines Unternehmens im entsprechenden Wert eintauschen.

Dazu muss der Optionsschein auch das Unternehmen als Basiswert gehabt haben.

Mehr dazu: Checkliste: In 7 Schritten zum passenden Optionsschein

Nicht zu lange warten

Grundsätzlich sollte man sich überlegen, ob man wirklich bis zum Fälligkeitsdatum warten will, den Optionsschein abrechnen zu lassen.

Ein vorzeitiger Verkauf kann den Gewinn erhöhen.

Sollte man es aber verpasst haben oder den Optionsschein einfach auslaufen lassen wollen, braucht man sich keine Gedanken wegen der Abrechnung machen.

Der Betrag wird automatisch auf das Handelskonto überwiesen und die Details erfährt man mit dem Abrechnungsbeleg.