Konto im Ausland eröffnen: So geht’s!
Ein Konto im Ausland ist für zahlreiche Bankkunden, sowohl Privatpersonen als auch Geschäftskunden, mit Vorteilen verbunden. Es ist zum Beispiel möglich, schnell und unkompliziert Überweisungen ins Ausland – auch in einer fremden Währung – zu tätigen. Sinnvoll ist ein Konto im Ausland unter anderem, falls Sie sich öfter – aus beruflichen oder privaten Gründen – in einem anderen Land aufhalten.
In unserem Beitrag erfahren Sie, wann von einem Auslandskonto gesprochen wird und ob dieses Konto jede Person eröffnen darf. Ferner gehen wir darauf ein, wie Sie ein Konto im Ausland eröffnen, welche Voraussetzungen Sie in den jeweiligen Ländern erfüllen müssen und was Sie im Hinblick auf die Besteuerung beachten sollten.
Wann spricht man von einem Auslandskonto?
Ein Auslandskonto wird so definiert, dass sich die kontoführende Bank aus Sicht des Kontoinhabers im Ausland befindet. Falls Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, wäre zum Beispiel ein Bankkonto in der Schweiz für Sie ein Auslandskonto. Das Konto müssen Sie nicht zwingend in einer anderen Währung führen, zumal zwischen einem Onshore- und einem Offshore-Konto differenziert wird.
- Ein Onshore-Konto ist ein Bankkonto im Ausland, bei dem die Bank ihren Hauptsitz innerhalb der Eurozone hat. Das Konto führt die Bank entsprechend in Euro und nicht in einer fremden Währung.
- Im Unterschied zum Onshore-Konto handelt es sich beim Offshore-Konto um ein Bankkonto, dessen Bank ihren Hauptsitz außerhalb der Eurozone bzw. der EU hat.
Darf jeder ein Auslandskonto eröffnen?
Grundsätzlich ist es allen in Deutschland lebenden Bürgern ab Erreichen der Volljährigkeit erlaubt, frei zu wählen, in welchem Land sie ein Girokonto eröffnen möchten. Es darf sich um ein Auslandskonto handeln, selbst wenn der Wohnsitz des Kontoinhabers in Deutschland ist.
Jede Bank entscheidet jedoch selbst, ob sie der Kontoeröffnung zustimmt oder nicht. Eine Ausnahme gibt es: das sogenannte Basiskonto. Auf dieses Bankkonto hat jeder Bürger innerhalb der EU ein Recht, falls er bisher noch bei keiner anderen Bank ein Girokonto besitzt.
Unter dieser Voraussetzung ist jede Bank, auch im Ausland, aber innerhalb der EU dazu verpflichtet, die Kontoeröffnung zu akzeptieren.
Außerhalb der EU gilt diese Verpflichtung nicht, da Sie kein globales Recht auf ein Girokonto haben. Dennoch akzeptieren die meisten Banken ebenso in einem Land außerhalb der EU die Eröffnung eines Kontos, welches dem Zahlungsverkehr oder der Anlage dient.
Welche Art von Auslandskonto dürfen Sie eröffnen?
Sie dürfen sich bei der Wahl des Auslandskontos frei entscheiden, somit jede Art von Auslandskonto eröffnen. Beachten Sie jedoch, dass es – bis auf das Recht auf ein Basiskonto – stets die individuelle Entscheidung der einzelnen Banken ist, ob sie eine Kontoeröffnung akzeptieren oder nicht. Tendenziell sind die Anforderungen der Banken an Kontoinhaber aus dem Ausland, die als Nicht-Residenten bezeichnet werden, strenger geworden. Trotzdem existieren mehrere Arten von Auslandskonten, die zahlreiche Banken im Ausland auch für Bürger aus Deutschland anbieten:
- Klassisches Girokonto bei einer Bank außerhalb der EU/Eurozone
- Modernes Girokonto mit Zahlungs- und Buchhaltungsfunktionen, insbesondere bei einer sogenannten Neobank
- Fremdwährungskonto bei einer Bank innerhalb der EU
- Girokonto bei einer Neobank außerhalb der EU
Ein gravierender Unterschied bei den Auslandskonten ist, ob das Konto in Euro oder einer fremden Währung geführt wird. Sogenannte Fremdwährungskonten finden Sie unter anderem bei Banken aus Deutschland, ebenfalls im Ausland.
Können Sie Ihr Konto auf eines im Ausland wechseln?
Banken in Deutschland sind dazu verpflichtet, Kunden einen sogenannten Kontowechsel-Service zu offerieren. Das bedeutet, dass es problemlos möglich ist, Ihr Konto auf ein Bankkonto im Ausland zu wechseln. In dem Zusammenhang ist die Bank in Deutschland zu folgenden Tätigkeiten verpflichtet:
- Aufstellung über Daueraufträge, Lastschriften und regelmäßige Überweisungen bereitstellen
- Schließen des bisherigen Bankkontos
- Überweisung des Guthabens auf Ihr neues Auslandskonto
Wie eröffnen Sie ein Konto im Ausland?
In der überwiegenden Mehrheit sind die Abläufe bei der Eröffnung eines Auslandskontos in jedem Land sehr ähnlich. Dennoch gibt es je nach Bank und Land Unterschiede, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Unterlagen, wenn Sie ein Konto im Ausland eröffnen möchten. An der folgenden Anleitung können Sie sich orientieren, wenn Sie sich für ein sogenanntes Onshore-Konto entscheiden. Die Kontoeröffnung läuft in den meisten Fällen wie folgt ab:
- Angebote der Banken vergleichen
- Webseite der ausgewählten Bank aufrufen
- Menüpunkt „Konto eröffnen“ oder ähnlich wählen
- Persönliche Angaben im Online-Formular machen
- Kontoeröffnungsantrag absenden (online)
- Legitimation durchführen
- Unterlagen und Dokumente einreichen (Upload oder per Mail)
- Bestätigung der Kontoeröffnung durch die Bank
- Erhalt der Zugangsdaten
Alternativ zur Kontoeröffnung im Internet ist es bei Filialbanken möglich und manchmal sogar vorgeschrieben, dass Sie im Ausland die Eröffnung des neuen Kontos persönlich vor Ort durchführen.
Ein Großteil der Banken aus dem Ausland ermöglicht die Kontoeröffnung auch im Online-Verfahren. Abweichend sind vor allen Dingen die Dokumente und Nachweise, die Sie im jeweiligen Land der Bank einreichen müssen.
Voraussetzungen für die Eröffnung eines Kontos in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten
m Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick der beliebtesten Staaten innerhalb der EU, in denen Bürger aus Deutschland ein Auslandskonto eröffnen.
Bei den einzelnen Voraussetzungen geht es vorrangig darum, welche Nachweise Sie erbringen müssen.
In fast allen Staaten müssen Sie ein Mindestalter von 18 Jahren haben, wenn Sie ein Konto eröffnen. Davon abgesehen gibt es in den folgenden Ländern Anforderungen an Unterlagen und Dokumente, die Sie im Zusammenhang mit einer Kontoeröffnung einreichen.
Spanien
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis über ein Arbeitsverhältnis
- Numéro de Identificación de Extranjeros (NIE) bei Wohnsitz in Spanien
- Certificado de no residencia bei Nicht-Wohnsitz in Spanien
- Adressnachweis
Österreich
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Meldebescheinigung Wohnsitz in Österreich
- Einkommensnachweis
Dänemark
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Steuer-Personennummer (CPR-Nummer)
- Arbeitsvertrag
Sollten Sie die Unterlagen und Nachweise per Post einreichen, muss eine Beglaubigung der Dokumente stattgefunden haben.
Polen
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis einer Anschrift (Wohnsitz in Polen nicht zwingend notwendig)
- Kontoeröffnung ab 13 Jahren möglich, falls Erziehungsberechtigte zustimmen
Schweden
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Persönliche Identifikationsnummer (Personnummer)
- Nachweis Arbeitsverhältnis
Frankreich
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Wohnsitznachweis
- Optional: Nachweis eines Arbeitsverhältnisses
Den Adress- bzw. Wohnsitznachweis erbringen Sie in nahezu allen Ländern dadurch, dass Sie eine Kopie oder beglaubigte Abschrift zum Beispiel Ihrer Strom-, Gas- oder Telefonrechnung oder Ihres Mietvertrages einreichen.
Worauf ist bei der Eröffnung eines Kontos außerhalb der Eurozone zu achten?
Es stellen sich im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Kontos außerhalb der Eurozone bzw. der EU einige Fragen. Sie sollten auf mehrere Aspekte achten, damit die Kontoeröffnung reibungslos abläuft.
In erster Linie sind es folgende Fragen, die im Zusammenhang mit der Kontoeröffnung außerhalb der Eurozone bzw. EU wichtig sind:
- Gibt es eine Mindesteinzahlung auf das neue Konto?
- Welche Gebühren fallen an und wie hoch sind sie (Kontoführungsgebühren)?
- Muss die Kontoeröffnung persönlich vor Ort stattfinden?
- Brauchen Sie im Ausland einen Wohnsitz?
- Gibt es auf dem Konto Guthabenzinsen?
- Kann ein Dispositionskredit genutzt werden (Girokonto)?
- Erfolgt die Kontoführung per App oder mittels Online-Banking am PC?
- Handelt es sich um ein Fremdwährungskonto oder wird das Konto in Euro geführt?
Wie erfolgt die Versteuerung bei einem Auslandskonto?
Bei einem Auslandskonto ist es wichtig, dass Sie sämtliche Zinserträge in Deutschland ordnungsgemäß versteuern. Die Steuerresidenz bleibt in Deutschland, auch wenn Sie zum Beispiel in der Schweiz ein Bankkonto nutzen.
Kapitalerträge geben Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung an. Aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens mit vielen Ländern wird normalerweise die ausländische Quellensteuer mit der deutschen Steuer verrechnet.
Sind Konten im Ausland pfändbar?
Das hängt vor allem davon ab, in welchem Land Sie Ihr Auslandskonto eröffnen. Nicht pfändungssicher sind Konten innerhalb der Europäischen Union. Der Grund ist der sogenannte „Common-Reporting-Standard“, der einen automatischen Austausch von Informationen zum Konto mit dem Land zulässt, in dem die Steuerpflicht existiert. Seit 2017 gibt es die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Kontopfändung innerhalb der Europäischen Union.
In einigen anderen Ländern besteht ein gewisser Pfändungsschutz für das Konto im Ausland. Ob sich die Pfändung dennoch durchsetzen lässt, ist von Einzelfällen abhängig, insbesondere von den einzelnen Ländern. Es kann für die Behörden einen sehr hohen Aufwand bedeuten, die Pfändung durchzusetzen.
Was bringt mir ein Konto im Ausland?
Es gibt einige Vorteile, die in Verbindung mit einem Auslandskonto stehen. Aus folgenden Gründen kann die Kontoeröffnung in einem Land innerhalb der EU (Onshore) oder außerhalb der Europäischen Union (Offshore) sinnvoll sein:
- Konto als Fremdwährungskonto für Unternehmen mit Geschäftspartnern im außereuropäischen Ausland
- Privatpersonen, die sich privat oder beruflich öfter im Ausland aufhalten
- Regelmäßige Auslandsüberweisungen werden vorgenommen
- Bessere Guthabenzinsen im Ausland
- Spekulation auf Währungsgewinne beim Fremdwährungskonto im Ausland