Kontoführungsgebühren: Wie viel kostet ein Girokonto?
Mindestens mit Beginn einer Ausbildung, eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit benötigen Bürger hierzulande ein Girokonto. Folglich ist das Konto mit Kosten verbunden, insbesondere den Kontoführungsgebühren. Ein Vergleich hilft dabei, möglichst günstige Konten mit geringen oder im besten Fall keinen Gebühren zu finden.
In unserem Beitrag gehen wir darauf ein, was Kontoführungsgebühren sind und welche Kosten darunter fallen. Sie erfahren, welche Gebührenmodelle die Banken haben, welche Kosten es außerhalb der Kontoführungsgebühren gibt und welche Gebühren unzulässig sind. Ferner geben wir Ihnen Auskunft über die Höhe der Kontoführungsgebühren und ob Sie die Kontoführungsgebühren steuerlich absetzen können.
Was sind Kontoführungsgebühren?
Per Definition handelt es sich bei den Kontoführungsgebühren um ein Entgelt, welches die Bank den Kunden in Rechnung stellt, weil sie das Girokonto führt. Andere Bezeichnungen für die Kontoführungsgebühren sind ebenfalls Konto- oder Bankgebühren.
Welche Leistungen decken die Kontoführungsgebühren?
Die Kontoführungsgebühren sollen den Aufwand abdecken, den die Bank mit dem Führen des Girokontos hat. Sie erbringt in dem Zusammenhang verschiedene Dienstleistungen, insbesondere:
- Online-Banking zur Verfügung stellen
- Überweisungen ausführen
- Daueraufträge einrichten und ausführen
- Ausgabe einer girocard als Karte oder einer Kreditkarte
- Ausführung von Lastschriften
- Geld ein- oder auszahlen vom Konto in bar
- Sonstige Services rund ums Geld
In erster Linie sind es Buchungen, welche die Bank auf dem Konto vornimmt, die mit den Kontoführungsgebühren abgedeckt werden sollen. Aber auch Bareinzahlungen verursachen Kosten für das Kreditinstitut, die durch die Kontoführungsgebühren abgedeckt werden sollen.
Wie hoch sind Kontoführungsgebühren?
Es gibt in Deutschland weder eine Vorschrift zur Berechnung von Kontoführungsgebühren noch existiert ein Höchstbetrag, den die Bank veranschlagen darf. Somit ist es ausschließlich vom einzelnen Kreditinstitut abhängig, ob und in welchem Umfang Kontogebühren in Rechnung gestellt werden. Kontoführungsgebühren bewegen sich durchschnittlich oft im Bereich zwischen monatlich fünf und zehn Euro.
Dabei hängt die Höhe der Kontoführungsgebühren durchschnittlich betrachtet von mehreren Faktoren ab, insbesondere:
- Alter des Bankkunden
- Umfang der Leistungen
- Gebührenmodell der Bank
- Sonstige Konten des Kunden
Darüber hinaus gibt es zum Beispiel durchaus regionale Unterschiede zwischen den Kreditinstituten, wie hoch die Kontoführungsgebühren ausfallen. Das gilt nahezu ausnahmslos für Kreditinstitute mit Filialnetz, insbesondere Sparkassen, Volksbanken sowie Sparda-Banken.
Bei Online-Girokonten ist die Höhe der Kontoführungsgebühren in der Regel davon abhängig, wie alt der Kunde ist und welche Leistungen mit der Gebühr abgegolten werden.
Welche Gebührenmodelle gibt es bei den Banken?
Die Höhe der Kontoführungsgebühren von Banken hängt unter anderem von dem gewählten Gebührenmodell ab. Die drei gängigsten Varianten sind:
- Alle typischen Leistungen in der Grundgebühr abgegolten: Wenn die Grundgebühr sämtliche Leistungen beinhaltet, dann sind damit in erster Linie die Buchungsposten gemeint. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Grundgebühr tatsächlich alles Services der Bank im Zusammenhang mit Girokonten erfasst.
- Mischung aus Grundgebühr und Einzelabrechnung: Häufig gibt es auch alternativ als Gebührenmodell eine Mischung aus einer Grundgebühr, die zum Beispiel 40 Buchungen im Monat umfasst. Alle weiteren Buchungen werden dann einzeln abgerechnet.
- Ausschließlich Einzelabrechnung der Buchungen: Manche Banken haben keine Grundgebühr, sondern berechnen jede Buchung separat, beispielsweise mit 0,20 Euro.
Wenn Sie als Kunde wissen möchten, welches dieser Gebührenmodelle im Vergleich am günstigsten ist, sollten Sie ungefähr einschätzen können, wie viele Buchungen Sie monatlich im Durchschnitt haben. Eine Grundgebühr mit allen darin enthaltenen Buchungen lohnt beispielsweise dann, wenn Sie eine vergleichsweise große Anzahl an Buchungen haben.
Sind es hingegen nur relativ wenige Buchungen pro Monat, ist oftmals die ausschließliche Einzelabrechnung jedes Buchungspostens am preiswertesten.
Gibt es auch Banken ohne Kontoführungsgebühren?
Ja, es gibt auch Banken ohne Kontoführungsgebühren. Denn Banken ist es freigestellt, ob und in welcher Höhe sie Kontoführungsgebühren veranschlagen, solange die Gebühren an sich zulässig sind. Aus dem Grund haben sich mehrere Kreditinstitute in der Vergangenheit und aktuell entschieden, ein Konto ohne Kontoführungsgebühren anzubieten. Diese Girokonten werden häufig als kostenfreie oder kostenlose Konten sowie Gratis-Konten offeriert. Allerdings beinhaltet ein kostenloses Konto nicht zwingend, dass sämtliche Leistungen der Bank im Zusammenhang mit dem Girokonto kostenfrei sind.
Stattdessen bezieht sich die Kostenfreiheit in der Regel nur auf die Kontoführungsgebühren, vornehmlich Ausführen der Buchungen. Das bedeutet, dass Sie bei einem kostenfreien Girokonto am besten im Preis- und Leistungsverzeichnis nachsehen, für welche Services eventuell doch Kosten anfallen. Das sind in nicht wenigen Fällen Kosten für:
- Beleghafte Überweisungen
- Einzahlungen oder Auszahlungen fremder Währungen
- Zahlung mit der Girocard
- Geld abheben am Automaten
- Mindestgeldeingang unterschritten
- Geld besonders schnell überweisen
- Ersatzkarte wird bereitgestellt
Neben diesen eventuell zusätzlichen Kosten, die trotz des kostenlosen Kontos anfallen, verbinden nicht wenige Banken die Kostenfreiheit mit einer oder mehreren Bedingungen.
Das bedeutet, dass das Girokonto nur unter der Voraussetzung kostenlos geführt wird, dass Sie zum Beispiel die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Mindestgeldeingang
- Mindestgehaltseingang
- Nutzung eines anderen Kontos mit Mindestguthaben (zum Beispiel Tagesgeldkonto)
- Alter des Kontoinhabers maximal 28 Jahre
Das sind typische Bedingungen, die es bei einigen Banken gibt, die ein kostenloses Konto anbieten. So wird beispielsweise zwischen einem Mindestgeldeingang und Mindestgehaltseingang differenziert. In beiden Fällen bewegen sich die Beträge häufig zwischen monatlich mindestens 700 und 1500 Euro.
Aber auch jüngere Kunden erhalten häufiger ein kostenfreies Girokonto, zum Beispiel bis zum Alter von 28 Jahren.
Vergleich: Welche Kontoführungsgebühren erheben bekannte Anbieter?
In der Praxis ist es Kunden anzuraten, insbesondere im Bereich Girokonto die Angebote einem Vergleich zu unterziehen. Es gibt durchaus größere Unterschiede zwischen den einzelnen Banken, was die Berechnung der Kontoführungsgebühren angeht. Insbesondere die großen Anbieter veröffentlichen ihre Kontogebühren auf ihrer Webseite. Bei den regionalen Instituten wird es deshalb sehr unübersichtlich, weil zum Beispiel jede Sparkasse oder Volksbank frei entscheiden kann, welche Gebühr für die Kontoführung sie veranschlagt. Dann ist es sinnvoll, wenn Sie sich bei der Bank in Ihrer Region im Detail erkundigen.
Commerzbank
Die Commerzbank ist eine Filialbank, die allerdings ebenfalls mit ihrer Webseite als Vertriebsweg arbeitet, sodass Sie das Girokonto offline und online eröffnen können. Das Basiskonto der Commerzbank ist mit der Bezeichnung „Basic“ unter der Voraussetzung kostenfrei, dass es einen monatlichen Mindestgeldeingang in Höhe von 700 Euro gibt. Alternativ entscheiden Sie sich für das Klassik-Konto, bei dem die Kontoführung 6,90 Euro pro Monat beträgt.
Deutsche Bank
Die größte Großbank in Deutschland ist die Deutsche Bank. Das Institut bietet mehrere Kontomodelle an. Beim sogenannten AktivKonto beträgt die Kontoführung 6,90 Euro monatlich, während sie beim BestKonto mit 13,90 Euro pro Monat mehr als doppelt so ausfällt. Allerdings ist in dem Fall die sonst kostenpflichtige MasterCard Kreditkarte kostenfrei in der monatlichen Gebühr enthalten.
Postbank
Die Postbank bietet mehrere Girokonten an, die sich auch im Hinblick auf die zu zahlenden Gebühren unterscheiden. Im Überblick sind es aktuell die folgenden Kontomodelle:
- Online-Konto: 1,90 Euro/Monat
- Flexibles Konto: 5,90 Euro/MonatKomfort-Konto: Ab 3.000 Euro mtl. bargeldlosen Geldeingang kostenlos, sonst 10,90 Euro / Monat
- Junges Konto: Kostenfrei für Kunden von 7 bis 22 Jahren
ING
Die ING bietet ihr Girokonto kostenfrei unter der Voraussetzung an, dass Sie entweder einen monatlichen Gehaltseingang von mindestens 700 Euro haben oder noch keine 28 Jahre alt sind. Trifft beides nicht zu, müssen Sie beim Girokonto der ING eine monatliche Gebühr in Höhe von 4,90 Euro zahlen.
DKB
Fast identisch ist das Angebot der DKB mit dem der ING. Auch in dem Fall entfällt die Kontoführungsgebühr, sollten Sie entweder 700 Euro monatlichen Eingang haben oder noch keine 28 Jahre alt sein. Allerdings geht es in dem Fall um einen Geldeingang und nicht zwangsläufig um einen Gehaltseingang. Sollten die Bedingungen nicht zutreffen, zahlen Sie für das DKB Girokonto eine monatliche Gebühr in Höhe von 4,50 Euro.
Comdirect
Bei der comdirect sind die ersten sechs Monate nach Kontoeröffnung auf jeden Fall im Hinblick auf die Kontoführung kostenfrei. Danach wird das Girokonto weiterhin kostenlos geführt, sollten Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen können:
- Mindestgeldeingang pro Monat 700 Euro
- Mindestens drei Zahlungen im Monat mit Apple Pay oder Google Pay
- 1 Trade bzw. 1 Wertpapiersparplan werden monatlich ausgeführt
- Sie sind jünger als 18 Jahre und Student, Schüler, Azubi oder Praktikant
Können Sie diese Bedingungen nach Ablauf der sechs Monate nicht erfüllen, fällt eine Kontoführungsgebühr von 4,90 Euro monatlich an.
Kann ich Kontoführungsgebühren steuerlich geltend machen?
Sie dürfen im Rahmen einer Pauschale Kontoführungsgebühren in Höhe von 16 Euro jährlich als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt das ebenfalls für Kreditkartengebühren. Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Jahrespauschale handelt, dürfen Sie die 16 Euro auch dann absetzen, wenn Sie das Konto zum Beispiel erst im November eröffnet haben.
Was sind unzulässige Gebühren der Bank?
Unabhängig davon, ob die Kosten unter die Kontoführungsgebühren oder sonstige Gebühren fallen, gibt es mittlerweile einige Bankgebühren, die der Rechtsprechung zufolge (BGH) nicht zulässig sind. Dabei handelt es sich unter anderem um die folgenden Kosten und Gebührenarten:
- Einzahlung auf das eigene Konto
- Auszahlungen vom eigenen Konto am Schalter
- Verlust der girocard
- Pfändung eines Girokontos
- Basiskonto
- Entgelt für Rücklastschriften
- Entgelt für die Ermittlung der Adresse