Bürgergeld 2025: Zahlen, Fakten und Ausblick

Bürgergeld 2025: Zahlen, Fakten und Ausblick
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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Erhöhung des Bürgergelds 2025: Nullrunde aufgrund sinkender Inflation beschlossen.
  • Höhe des Bürgergelds: bleibt (für Alleinstehende) unverändert bei 563 Euro.
  • Realer Kaufkraftverlust: Ausbleibende Erhöhung führt angesichts steigender Lebenshaltungskosten zu einem realen Kaufkraftverlust.
  • Zukunft des Bürgergeldes: Reformen oder eine Abschaffung des Bürgergelds werden von der CDU in Aussicht gestellt, sollten sie nach der Bundestagswahl 2025 die Regierung anführen.
  • Beantragung leicht gemacht: Bürgergeld kann online oder im Jobcenter beantragt werden; ein Bürgergeldrechner hilft bei der unverbindlichen Berechnung des Anspruchs.

Das Bürgergeld, eingeführt im Januar 2023, ersetzt das frühere Hartz-IV-System und dient als Grundsicherung für Menschen, deren Einkommen nicht zur Deckung ihres Lebensunterhalts ausreicht. Im Jahr 2023 bezogen rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld, darunter etwa 4 Millionen erwerbsfähige Leistungsempfänger. Doch das Jahr 2025 bringt einige Herausforderungen mit sich – insbesondere die angekündigte Nullrunde.

Was ist Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist eine staatliche Unterstützung, die das Existenzminimum sichert. Es deckt die Kosten für Unterkunft, Heizung und einen festen monatlichen Regelsatz für den Lebensunterhalt, und wird an Personen gezahlt, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

Entwickelt wurde das Konzept, um Sozialleistungen zu vereinfachen und Betroffenen bessere Möglichkeiten zur Integration in den Arbeitsmarkt zu bieten. Es ersetzt das frühere Arbeitslosengeld II und zielt darauf ab, soziale Härten abzufedern und langfristige, nachhaltige Arbeitsaufnahmen zu fördern.

Ursprung des Bürgergelds

Das Bürgergeld wurde nach intensiven politischen Diskussionen am 1. Januar 2023 als Reform des Hartz-IV-Systems eingeführt. Es sollte eine gerechtere und effizientere Grundsicherung bieten und den Fokus stärker auf Weiterbildung und berufliche Integration legen.

Wie hoch ist das Bürgergeld 2025?

Die Höhe des Bürgergelds orientiert sich an den Regelsätzen, die jährlich an die Inflation angepasst werden sollten. Für 2024 wurden die Sätze zuletzt um 12 % erhöht. Für das Jahr 2025 hat die Bundesregierung eine Nullrunde beschlossen, weshalb es zu keiner Erhöhung des Bürgergelds kommt. Somit gelten per 1. Januar 2025 unverändert dieselben Regelsätze wie auch für 2024:

RegelbedarfsstufePersonengruppeRegelsatz Bürgergeld 2025
1Alleinstehende & Alleinerziehende563 Euro
2Paare & Bedarfsgemeinschaften je Partner506 Euro
3Volljährige in Einrichtungen451 Euro
4Jugendliche von 14 – 17 Jahren471 Euro
5Kinder von 6 – 13 Jahren390 Euro
6Kinder von 0 – 5 Jahren357 Euro

Warum gibt es 2025 eine Nullrunde beim Bürgergeld?

Die Regelsätze werden normalerweise anhand eines Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Nachdem die Inflation zuletzt gesunken ist, kommt es nun im Jahr 2025 zu keiner weiteren Erhöhung des Bürgergelds.

Aufgrund der sinkenden Inflation müssten die Regelsätze sogar gekürzt werden, für Alleinstehende genau genommen auf 539 Euro. Allerdings garantiert die Besitzschutzregelung nach § 28a Absatz 5 SGB XII, dass die Regelbedarfe nicht unter den derzeitigen Betrag sinken dürfen. Ein bereits gewährter Betrag muss daher mindestens in gleicher Höhe beibehalten werden, weshalb auch für 2025 dieselben Beträge gelten, wie für 2024.

Wird das Bürgergeld abgeschafft?

Die Zukunft des Bürgergeldes hängt maßgeblich von den politischen Machtverhältnissen nach der Bundestagswahl 2025 ab. Die CDU hat angekündigt, dass sie das Bürgergeld in seiner jetzigen Form reformieren oder sogar abschaffen möchte, sollte sie die nächste Regierung anführen.

Seitens der CDU wird geplant, das Bürgergeld stärker an Bedingungen zu knüpfen. Das Ziel sei, den Sozialstaat auf diejenigen zu konzentrieren, die wirklich bedürftig sind. Diskutiert werden beispielsweise:

  • Striktere Sanktionen: Wer ohne triftigen Grund zumutbare Arbeit verweigert, könnte seinen Anspruch verlieren.
  • Umbenennung und Neuausrichtung: Die Sozialleistung soll nicht länger „Bürgergeld“ heißen und könnte umfassend reformiert werden, um Anreize für Arbeit zu schaffen.

Die von der CDU geäußerten Reformierungsabsichten haben eine Diskussion über die Auswirkungen einer Abschaffung entfacht.

Pro- und Contra-Ansichten zur Abschaffung oder Reform des Bürgergelds

Pro (Befürworter bzw. CDU-Position)Contra (Kritiker)
Fördert die Eigenverantwortung und Arbeitsmotivation.Existenzminimum ist verfassungsrechtlich geschützt und nicht verhandelbar.
Entlastet Sozialkassen und stärkt das Gerechtigkeitsempfinden der arbeitenden Bevölkerung.Härtere Sanktionen könnten Menschen in existenzielle Not bringen.
Striktere Regeln verhindern Missbrauch des Sozialstaats.Reformen könnten soziale Ungleichheit verstärken.

Eine vollständige Abschaffung des Bürgergeldes ist eher unwahrscheinlich, da das Existenzminimum in Deutschland rechtlich geschützt ist. Wahrscheinlicher ist eine Reform mit einer Neuausrichtung, die striktere Bedingungen und eine andere Ausgestaltung umfasst. Ob und wie solche Pläne umgesetzt werden, wird maßgeblich vom politischen Kräfteverhältnis nach der Wahl abhängen.

Wer bekommt Bürgergeld?

Das Bürgergeld richtet sich an Personen, deren Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um ihren Bedarf zu decken. Dabei wird auch das Einkommen und Vermögen von im Haushalt lebenden Angehörigen berücksichtigt.

Anspruchsgruppen für Bürgergeld

  • Arbeitslose: Menschen, die erwerbsfähig sind, aber keine Arbeit haben und deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist. Sie sind die größte Gruppe der Bürgergeld-Empfänger.

    Beispiel: Peter, 35 Jahre, war zuletzt in einem Bürojob tätig. Nach einer Kündigung erhielt er zunächst Arbeitslosengeld I. Nach Ablauf der Bezugszeit beantragt er Bürgergeld, da er weiterhin keine neue Arbeit gefunden hat.

  • Aufstocker: Personen, die trotz Arbeit ein Einkommen unterhalb des Existenzminimums haben, können Bürgergeld als Ergänzung erhalten.

    Beispiel: Maria, 40 Jahre, arbeitet in Teilzeit und verdient 1.200 Euro netto. Ihre Miete und Nebenkosten belaufen sich auf 800 Euro. Trotz ihres Einkommens reichen die Mittel nicht, um ihren Lebensunterhalt vollständig zu decken. Das Bürgergeld unterstützt sie mit einem ergänzenden Betrag.

  • Geringverdiener mit Kindern: Familien mit einem niedrigen Einkommen erhalten oft Bürgergeld, um ihre Kinder zu unterstützen.



    Beispiel
    : Familie Müller besteht aus zwei Elternteilen, die in schlecht bezahlten Jobs arbeiten, und zwei Kindern im Alter von 8 und 12 Jahren. Ihr Haushaltseinkommen beträgt zusammen 2.500 Euro, aber die hohen Mietkosten und der Bedarf der Kinder lassen sie unter das Existenzminimum fallen. Sie haben Anspruch auf Bürgergeld.
  • Menschen in besonderen Lebenslagen: Personen, die durch eine plötzliche Lebenskrise in Not geraten, können Bürgergeld beantragen.

    Beispiel: Claudia, 28 Jahre, ist nach einer Trennung mit ihrem Kind obdachlos geworden. Sie hat keine Arbeit und kaum Ersparnisse. Um Unterkunft und Lebensunterhalt zu finanzieren, beantragt sie Bürgergeld.

  • Langzeitarbeitslose: Menschen, die bereits länger als ein Jahr ohne Beschäftigung sind und keine ausreichenden Reserven haben, sind häufig auf Bürgergeld angewiesen.

    Beispiel: Thomas, 50 Jahre, ist seit mehreren Jahren ohne Anstellung. Er lebt von Bürgergeld, da er aufgrund seines Alters und gesundheitlicher Probleme Schwierigkeiten hat, eine Arbeit zu finden.

Diese Beispiele verdeutlichen die Vielfalt der Lebenssituationen, in denen Bürgergeld eine wichtige Unterstützung bietet. Jede der Gruppen hat spezifische Bedarfe, die durch das Bürgergeld gedeckt werden sollen, um ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit zu gewährleisten

Tipp

Nutzen Sie einen Bürgergeld-Rechner, wie etwa den Online-Rechner des Jobcenters der Region Hannover oder einer anderen Region. Dieser bietet eine unverbindliche Berechnung Ihres Anspruchs. Beachten Sie jedoch, dass die Ergebnisse dieser Rechner keine rechtsverbindliche Grundlage darstellen.

Wie beantragt man Bürgergeld?

Wer Bürgergeld benötigt, kann es beim zuständigen Jobcenter beantragen. Der Ablauf:

  1. Antrag stellen: Dies kann online über die Agentur für Arbeit oder persönlich im Jobcenter erfolgen.
  2. Unterlagen einreichen: Benötigt werden Nachweise über Einkommen, Vermögen, Miet- und Heizkosten und Haushaltsmitglieder.
  3. Bescheid erhalten: Das Jobcenter prüft den Antrag und teilt die Entscheidung mit.