Gehaltszahlung auf falsches Konto: Arbeitgeber zahlt doppelt
Vorsicht Falle: Überweisen Sie Gehalt auf ein falsches Konto, müssen Sie womöglich doppelt löhnen.
Arbeitgeber überweist auf altes Konto: Ein Fehler
Eine Arbeitnehmerin hatte keinen Zugriff mehr auf ihr bisheriges Konto und eröffnete daraufhin ein neues. Ihren Arbeitgeber bat sie, ihr Gehalt künftig auf dieses neue Konto zu zahlen.
Der Chef überwies jedoch versehentlich weitere drei Monatsgehälter auf das alte Konto. Die Folge: Die Mitarbeiterin verklagte ihn auf erneute Zahlung ihres Arbeitsentgelts.
Falsches Konto: Gericht gibt Klägerin Recht
Zu Recht, entschieden die Richter des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 13 Sa 1496/08). Die Begründung: Da der Arbeitgeber das Gehalt auf das alte, falsche Konto überwiesen hatte, fehlte es an der sogenannten Erfüllungswirkung der Zahlung.
Der Vergütungsanspruch, der üblicherweise mit dem Geldeingang erlischt, bestand in diesem Fall somit fort. Konsequenz: Der Arbeitgeber musste das Gehalt ein zweites Mal zahlen.
Bessere Chancen bei Falschüberweisung nach Zahlendreher
Besser stehen Ihre Chancen, falls Ihnen bei einer Überweisung ein Zahlendreher unterlaufen ist. In diesem Fall sollten Sie umgehend handeln:
Falls Sie den Zahlendreher direkt nach dem Absenden der Überweisung bemerken, ist es in den meisten Fällen außerdem noch möglich, die Überweisung zurückzurufen oder abzubrechen.
Kontaktieren Sie deshalb sofort Ihre Bank. Eine Falschüberweisung kann in diesem Fall also noch relativ einfach nichtig gemacht werden.
Empfänger der Überweisung über dessen Bank kontaktieren
Komplizierter wird es hingegen, wenn Ihnen der Fehler erst anhand Ihrer Kontoauszüge auffällt oder eine Mahnung ins Haus flattert, weil der fällige Betrag noch nicht überwiesen wurde:
In diesen Fällen müssen Sie die Bank kontaktieren, bei der das Konto geführt wird, auf das Sie aus Versehen überwiesen haben. Teilen Sie diesem Geldinstitut die Sachlage mit und bitten Sie sie, Ihren Brief mit der Aufforderung zur Rücküberweisung an den Empfänger Ihrer Überweisung weiterzuleiten.
Dieses umständliche Prozedere ist notwendig, da Sie von der Bank keine Auskunft über den Empfänger Ihrer Überweisung erhalten – der Datenschutz schiebt hier den Riegel vor.
Anwalt kann bei Rückforderung helfen
Über einen unerwarteten Geldregen auf dem eigenen Konto freut sich wohl jeder – doch leider ist nicht jeder auch so ehrlich und überweist die unrechtmäßig erhaltene Summe umgehend wieder zurück.
Falls sich der Empfänger Ihrer Überweisung nicht rührt, sollten Sie einen Anwalt anschalten. Immerhin besitzt der Empfänger keinerlei Anspruch auf Ihr Geld.
Das Oberlandesgericht Celle musste bereits einen Fall verhandeln, in dem der Empfänger das Geld einfach ausgegeben hatte, obwohl es überhaupt nicht sein Eigentum war. Das Geld musste er natürlich zurückzahlen (OLG Celle, Aktenzeichen 3 U 11/05).
Falschüberweisung gar nicht erst eintreten lassen
Überprüfen Sie deshalb die Kontonummer und die Bankleitzahl sorgfältig, um Zahlendreher zu vermeiden, ist dies doch im Vergleich zu einer Falschüberweisung wesentlich zeitsparender und stressfreier.
Sinnvoll ist es außerdem, bei Routine-Überweisungen wie Telefon, Strom und Internet Überweisungs-Vorlagen zu nutzen – das spart Zeit und vernichtet das Risiko, sich bei der Kontonummer oder der BLZ zu vertippen.