Kindergeld: Höhe, Antrag und Anspruch
Das Kindergeld ist eine wesentliche staatliche Unterstützung für Familien in Deutschland, die zur Sicherstellung der grundlegenden Versorgung von Kindern beiträgt. Kindergeld ist eine Sozialleistung, die unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt wird.
In diesem Artikel beantworten wir wichtige Fragen rund um das Kindergeld, einschließlich der Höhe, der Voraussetzungen für den Anspruch, sowie der Unterscheidung zu anderen Leistungen wie dem Kinderzuschlag oder dem Kinderfreibetrag. Zudem erhalten Sie hilfreiche Tipps zur Antragstellung bei der Familienkasse.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Kindergeld 2024
Die derzeitige Kindergeld-Regelung sieht für 2024 einen einheitlichen Betrag in der Höhe von 250 Euro pro Kind vor (§ 66 EStG). Bis zum Jahr 2022 gab es eine gestaffelte Kindergeld-Regelung, bei der sich das Kindergeld mit zunehmender Anzahl der Kinder erhöht hat.
Kindergeld 2025
Ab 2025 ist eine Erhöhung des Kindergelds auf 255 Euro geplant. Diese Anpassungen sind Teil der laufenden Bemühungen der Bundesregierung, Familien stärker finanziell zu unterstützen. Die Bundesregierung plant im Rahmen einer umfassenderen Sozialreform außerdem die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese soll ab 2025 in mehreren Stufen realisiert werden und unter anderem das Kindergeld, den Kinderzuschlag und weitere Leistungen bündeln. Ziel ist es, die finanzielle Unterstützung für Familien zu vereinfachen und effektiver zu gestalten.
Kindergeld 2026 (Ausblick)
Wie aus einem aktuellen Gesetzesentwurf des Bundeshaushalts 2025 hervorgeht, plant die Bundesregierung das Kindergeld im Jahr 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro zu erhöhen. Die Kindergelderhöhung soll im zweiten Jahressteuergesetz umgesetzt werden, worin auch der schrittweise Anstieg des Kinderfreibetrags festgeschrieben wird (siehe weiter unten).
(Voraussichtliche) Höhe des Kindergelds pro Kind 2024 – 2026
2024 | 2025 | 2026 | |
Kindergeld pro Kind | 250 € | 255 € | 259 € |
Wie beantragt man Kindergeld?
Der Antrag auf Kindergeld
Der Antrag auf Kindergeld muss bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Dies kann sowohl schriftlich als auch online erfolgen.
Schritte zur Beantragung:
- Online-Formular ausfüllen: Der Antrag kann online ausgefüllt und verschlüsselt an die Familienkasse übermittelt werden.
- Ausdrucken und unterschreiben: Nach dem Ausfüllen sollte der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die Familienkasse gesendet werden.
- Elektronische Einreichung: Alternativ kann der Antrag vollständig digital eingereicht werden, indem das ELSTER-Zertifikat verwendet wird.
Wichtige Unterlagen
- Geburtsurkunde: Notwendig für den Erstantrag nach der Geburt.
- Steueridentifikationsnummern: Sowohl die des Antragstellers als auch die des Kindes.
- Nachweise für volljährige Kinder: Bescheinigungen über Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst.
Wo finde ich den Antrag auf Kindergeld?
Der Antrag ist auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu finden. Dort können Sie den Antrag herunterladen oder direkt online ausfüllen.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Allgemeine Voraussetzungen
Der Anspruch aufKindergeld besteht für alle Eltern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Anspruchsberechtigte Personen
- Deutsche Staatsangehörige: Eltern mit deutschem Wohnsitz.
- EU-/EWR-Bürger: Staatsangehörige von EU-Staaten sowie Staatsangehörige von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz, die in Deutschland leben.
- Drittstaatenangehörige: Personen mit gültiger Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt.
- Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte: Unter bestimmten Bedingungen haben auch diese Personengruppen Anspruch auf Kindergeld.
Anspruchsvoraussetzungen für ausländische Staatsangehörige
- EU-/EWR-Bürger: Anspruch auf Kindergeld besteht auch, wenn sie in den ersten drei Monaten in Deutschland arbeitslos sind (EuGH, 01.08.2022, Az. C-411/20).
- Staatsangehörige von Drittstaaten: Müssen in Deutschland arbeiten und Sozialabgaben leisten oder Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld beziehen, um Kindergeld zu beantragen.
- Spezialfälle: Staatsangehörige bestimmter Länder wie Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder Türkei können einen Antrag auf Kindergeld stellen, wenn Sie in Deutschland arbeiten und Sozialabgaben leisten oder Arbeitslosen- bzw. Krankengeld beziehen.
Für wen gibt es Kindergeld?
- Neugeborene: Ab dem Monat der Geburt.
- Kinder unter 18 Jahren: Anspruch besteht grundsätzlich für alle minderjährigen Kinder.
- Volljährige Kinder: Bis zum 25. Geburtstag, wenn sie sich in Ausbildung oder Studium befinden, oder bis zum 21. Geburtstag, wenn sie arbeitssuchend sind.
- Kinder mit Behinderung: Ohne Altersbegrenzung, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Wie lange erhält man Kindergeld?
Dauer der Zahlung
Das Kindergeld wird ab der Geburt eines Kindes gezahlt und endet grundsätzlich mit dem 18. Lebensjahr. Unter bestimmten Bedingungen kann das Kindergeld jedoch länger bezogen werden (§ 32 Abs. 4 EStG).
Lebenssituation des Kindes | Maximales Alter für Kindergeld |
Allgemein | 18 Jahre |
In Ausbildung/Studium | 25 Jahre |
Arbeitssuchend | 21 Jahre |
Freiwilligendienst (FSJ/FÖJ) | 25 Jahre |
Kinder mit Behinderung | Unbegrenzt |
Besondere Fälle
- Ausbildung und Studium: Kindergeld wird bis zum 25. Geburtstag gezahlt, wenn das Kind eine Ausbildung oder ein Studium absolviert. Dabei sind regelmäßige Nachweise erforderlich, die der Familienkasse vorgelegt werden müssen.
- Übergangszeiten: Bei einer Übergangszeit von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wird weiterhin Kindergeld gezahlt. Dies gilt zum Beispiel für die Zeit zwischen Schulabschluss und Beginn einer Berufsausbildung oder eines Studiums.
- Freiwilligendienst: Kinder, die einen anerkannten Freiwilligendienst wie ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) absolvieren, erhalten ebenfalls bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld.
- Behinderung: Für behinderte Kinder, die sich nicht selbst versorgen können, gibt es kein Alterslimit.
Wichtig: Wenn sich die Lebenssituation des Kindes ändert (z.B. Ende der Ausbildung oder Wechsel des Wohnorts), muss dies der Familienkasse unverzüglich mitgeteilt werden. Nutzen Sie dafür das Online-Formular für Veränderungen.
Was sind die Unterschiede zwischen Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag?
Kindergeld
Das Kindergeld ist eine direkte monatliche Zahlung, die unabhängig vom Einkommen der Eltern erfolgt und allen anspruchsberechtigten Kindern zusteht. Es soll die Grundversorgung der Kinder sicherstellen und wird direkt an die Eltern oder den sorgeberechtigten Elternteil ausgezahlt.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen in der Höhe von bis zu 292 Euro monatlich pro Kind und wird gezahlt, wenn das Einkommen der Eltern zwar den eigenen Bedarf deckt, aber nicht ausreichend für die gesamte Familie ist.
Voraussetzungen:
- Die Eltern beziehen kein Bürgergeld.
- Das Kind ist unter 25 Jahre alt und lebt im Haushalt der Eltern.
- Mindesteinkommensgrenze wird erreicht.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag ist eine steuerliche Vergünstigung, die bei der Einkommenssteuer berücksichtigt wird (§ 32 EStG). Eltern können entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag nutzen, je nachdem, welche Variante finanziell vorteilhafter ist.
Der Kinderfreibetrag wurde rückwirkend für 2024 auf 9.540 Euro angehoben. Im Jahr 2025 soll er auf 9.600 Euro steigen und im Jahr 2026 nochmals auf 9.756 Euro erhöht werden.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Kindergeld
1. Kann das Kindergeld rückwirkend beantragt werden?
Ja, Kindergeld kann rückwirkend bei der Familienkasse beantragt werden, allerdings nur für die letzten sechs Monate vor Antragstellung.
2. Was passiert, wenn ich die Voraussetzungen für Kindergeld nicht mehr erfülle?
Sollten die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld nicht mehr erfüllt sein (z.B. durch Wegzug aus Deutschland), ist die Familienkasse unverzüglich zu informieren, um Rückforderungen zu vermeiden.
3. Kann ich Kindergeld erhalten, wenn sich mein Kind im Ausland aufhält?
In bestimmten Fällen kann auch Kindergeld gezahlt werden, wenn sich das Kind im Ausland aufhält. Dies ist etwa der Fall, wenn das Kind im Ausland studiert, aber weiterhin in Deutschland gemeldet ist und die überwiegende Zeit der Ferien in Deutschland verbringt.
Unternimmt ein Kind eine längere Reise, die länger als vier Monate dauert, nimmt an einem Work-and-Travel-Programm teil oder arbeitet im Ausland als Au-pair, entfällt der Anspruch auf Kindergeld hingegen. Um Rückforderungen zu vermeiden, sollten diese Fälle individuell von der Familienkasse geprüft werden.
4. Was ist die Kindergrundsicherung?
Die Kindergrundsicherung soll ab 2025 schrittweise eingeführt werden und verschiedene Leistungen, darunter das Kindergeld und den Kinderzuschlag, zusammenfassen. Ziel ist es, das System der Familienleistungen zu vereinfachen und besser auf die Bedürfnisse von Familien abzustimmen.
5. Wie hoch ist das Kindergeld 2024, 2025 und 2026?
Das Kindergeld beträgt im Jahr 2024 250 Euro pro Kind. Für das Jahr 2025 wurde eine Anhebung auf 255 Euro beschlossen, für das Jahr 2026 wird eine Erhöhung auf 259 Euro erwartet.
6. Kann ich Einspruch gegen einen Kindergeld-Bescheid erheben?
Ja, Sie können Einspruch gegen einen Bescheid der Familienkasse erheben, wenn Sie der Meinung sind, dass der Bescheid in Bezug auf Ihr Kindergeld nicht korrekt ist. Bevor Sie Einspruch erheben, ist es jedoch ratsam, das Gespräch mit der Familienkasse zu suchen.
Ein Einspruch muss innerhalb eines Monats nach dem Bescheid schriftlich eingereicht werden. Nach Eingang des Einspruchs muss die Familienkasse den Bescheid über das Kindergeld erneut prüfen. Wird der Einspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit den Bescheid vor einem Sozialgericht anzufechten.