Konto nach Todesfall: Auflösen und Zugriff – mit Checkliste
Der Tod eines geliebten Menschen bringt viele organisatorische Herausforderungen mit sich, insbesondere im Umgang mit den Konten des Verstorbenen. Dieser Artikel bietet eine übersichtliche Checkliste und praktische Tipps zur Regelung und Verwaltung von Bankkonten im Todesfall. Wir klären außerdem die folgenden Fragen im Detail:
- Was passiert nach dem Tod mit dem Konto des Verstorbenen?
- Wer hat Zugriff auf das Konto und was darf von dem Konto bezahlt werden?
- Wie kann man das Konto eines Verstorbenen auflösen?
- Was passiert mit dem Geld auf dem Konto der verstorbenen Person?
- Wie erfährt man, welche Konten der Verstorbene hatte?
Checkliste: Was ist nach dem Todesfall zu tun?
Orientieren Sie sich an dieser Checkliste, um unnötigen Ärger, zusätzliche Kosten und Unklarheiten bei einem Todesfall in der Familie zu vermeiden:
- Sterbeurkunde beschaffen: Holen Sie sich die Sterbeurkunde beim Standesamt. Sie müssen dort eine Todesbescheinigung (den „Totenschein“) und einen Personalausweis vorlegen. Sie können auch ein Bestattungsunternehmen damit beauftragen. Fertigen Sie mehrere Kopien der Sterbeurkunde für Banken und andere Institutionen an.
- Testament suchen und Dokumente sammeln: Prüfen Sie, ob es Testamente der verstorbenen Person gibt und suchen Sie wichtige Dokumente und Unterlagen des Verstorbenen (z.B. Geburtsurkunde, Personalausweis, Reisepass, Bankverträge etc.).
- Banken informieren: Informieren Sie unverzüglich die Banken, um ungewollte Kontobewegungen zu vermeiden.
- Kontoauszüge sichern: Sichern Sie aktuelle Kontoauszüge, bevor das Konto gesperrt wird, um einen Überblick über die Finanzen des Verstorbenen zu erhalten.
- Nachforschung zu bestehenden Konten: Informieren Sie sich, ob der Verstorbene weitere Konten oder Depots für Aktien und andere Wertpapiere, hatte. Nutzen Sie dazu Kontoauszüge und Bankenbriefe oder prüfen Sie vorhandene Testamente auf entsprechende Hinweise.
- Kontosperrung: Klären Sie, ob das Konto automatisch nach dem Tod des Kontoinhabers gesperrt wird, um Missbrauch zu vermeiden, oder ob dies nur auf Anfrage geschieht. Hinweis: Bei Gemeinschaftskonten nimmt die Bank üblicherweise keine Kontosperrung vor.
- Erbschein beantragen: Beantragen Sie einen Erbschein oder einen anderen Nachweis Ihrer Erbberechtigung beim zuständigen Amtsgericht. Berücksichtigen Sie, dass die Bearbeitung oft mehrere Wochen dauern kann und dabei Kosten fällig werden, die sich nach dem Wert des Nachlasses richten.
Tipp: Fragen Sie bei der betreffenden Bank nach, ob Sie für den Zugriff auf das Konto überhaupt einen Erbschein benötigen, um Zeit und die mitunter hohen Kosten für die Ausstellung zu sparen. - Kontoführung klären: Überlegen Sie, ob das Konto aufgelöst oder weitergeführt werden soll.
Was passiert nach dem Tod mit dem Konto des Verstorbenen?
Da die Bank nach dem Tod des Kontoinhabers nicht automatisch von dem Todesfall erfährt, sollten sie die Bank möglichst bald über den Todesfall informieren. Danach bleibt das Konto grundsätzlich bestehen, wird jedoch durch den Todesfall zu einem Nachlasskonto. Ab sofort sind die Erben die Inhaber des Kontos. Folgende Punkte sind wichtig:
- Automatische Abbuchungen: Bei einem alleinigen Konto sperrt die Bank nach der Information über den Todesfall den Online-Banking Zugang und auch die Bankkarten. Daueraufträge und Lastschriften wie beispielsweise für Miete, Strom und Versicherungen, laufen in der Regel weiter, bis diese von den Erben widerrufen werden.
- Bankvollmacht: Falls der Verstorbene einer Person eine Bankvollmacht über den Tod hinaus erteilt hat, darf diese Person weiterhin über das Konto verfügen. Ohne eine solche Vollmacht benötigen die Erben einen Erbschein oder eine andere offizielle Bestätigung ihrer Erbberechtigung.
- Zinsen und Dividenden: Gutschriften, wie Zinsen oder Dividenden aus Aktien und anderen Wertpapierbeständen, fließen weiterhin auf das Konto, bis es aufgelöst wird.
Zugriff auf das Konto und Zahlungsbefugnisse
Sofern es sich nicht um ein Gemeinschaftskonto handelt, sperrt die Bank nach dem Tod des Kontoinhabers oft den Zugang zum Konto, um Missbrauch zu verhindern. Erben benötigen in der Regel einen Erbschein oder eine Bankvollmacht, um auf das Konto zuzugreifen. Alternativ kann ein notariell beglaubigtes Testament oder ein europäisches Nachlasszeugnis als Nachweis dienen. Eine Kontovollmacht über den Tod hinaus kann von den Erben jederzeit, ohne Angabe von Gründen, widerrufen werden.
Bestattungskosten und notwendige Zahlungen wie Miete oder Strom können meist direkt vom Konto abgebucht werden. Ohne einen gültigen Erbschein sind andere Ausgaben nicht erlaubt.
Wie kann man das Konto eines Verstorbenen auflösen?
Auch wenn manche Banken nach einem Todesfall die Angehörigen dazu drängen – das Konto eines Verstorbenen muss nicht zwangsläufig aufgelöst werden. Es kann von den Angehörigen auch weitergeführt werden. Möchten die Erben das Konto auflösen, sind die folgenden Schritte notwendig:
- Erbschein vorlegen: Manche Banken akzeptieren für den Antrag zur Auflösung des Kontos eine Bankvollmacht oder ein notariell beglaubigtes Testament. In den meisten Fällen ist jedoch ein Erbschein nötig.
- Bankantrag stellen: Stellen Sie bei der Bank einen Antrag auf Kontolöschung. Die Bank wird die notwendigen Schritte einleiten, nachdem sie die Dokumente geprüft hat.
- Guthabenverteilung: Nach der Kontolöschung wird das verbliebene Guthaben an die Erben verteilt.
Was passiert mit dem Geld auf dem Konto nach Todesfall?
Das Geld auf dem Konto des Verstorbenen ist ein Teil des Nachlasses und geht automatisch an die Erben über, sei es nach gesetzlicher Erbfolge, durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Es ist auch möglich, dass der Verstorbene sein Geldvermögen als Vermächtnis hinterlässt, wodurch der Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf Auszahlung gegenüber den Erben erwirbt.
Sobald die Bank über den Tod des Kontoinhabers informiert ist, muss sie innerhalb eines Monats das Finanzamt benachrichtigen. Diese Meldung umfasst sowohl den Kontostand am Todestag, als auch die gegenüber der Bank bestehenden Forderungen, damit die Erbschaftssteuer korrekt ermittelt werden kann.
Wie erfährt man, welche Konten der Verstorbene hatte?
In vielen Fällen wissen die Angehörigen nicht, bei welchen Banken der Verstorbene Konten geführt hat. Ein zentrales Melderegister für verwaiste Konten existiert bisher nicht. Eine systematische Kontennachforschung ist daher sinnvoll. Hier sind einige Tipps:
- Kontoauszüge prüfen: Oft finden sich in den Unterlagen des Verstorbenen Hinweise auf Konten, wie etwa in Kontoauszügen, Bankbriefen oder in einem Testament.
- Banken kontaktieren: Falls die genauen Kontodaten unbekannt sind, kann es sinnvoll sein, bei den Banken anzufragen, bei denen der Verstorbene möglicherweise ein Konto geführt hat, oder bei den folgenden Bankenverbänden einen Antrag auf Kontennachforschung zu stellen:
- Private Banken: Bundesverband deutscher Banken (nachforschung@bdb.de)
- Sparkassen: Deutscher Sparkassen- und Giroverband (nachforschung@dsgv.de)
- Volks- und Raiffeisenbanken: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Kontaktdaten des jeweiligen Regionalverbandes auf der Website in Erfahrung zu bringen)
- Öffentliche Banken: Eine Kontennachforschung ist nur über einzelne Banken möglich
Wichtige Tipps für das Konto nach Todesfall
Ein Todesfall in der Familie bringt für die Angehörigen viele Aufgaben mit sich, die bewältigt werden müssen. Der rechtzeitige Nachweis der Erbberechtigung und die Benachrichtigung der Banken sind entscheidend, um die Konten eines Verstorbenen ordnungsgemäß zu verwalten und gegebenenfalls aufzulösen.
Um Problemen vorzubeugen, empfiehlt es sich, schon zu Lebzeiten Regelungen wie eine Bankvollmacht zu treffen und alle relevanten Dokumente über Konten und Aktien-Depots übersichtlich zu verwahren.