Schufa-Eintrag löschen lassen: 2 Muster
Erhebungen zufolge gibt es eine größere Anzahl von Schufa-Einträgen, die entweder falsch, veraltet oder unberechtigt sind. Für betroffene Verbraucher kann ein falscher oder fehlerhafter Negativeintrag erhebliche Konsequenzen haben, da sich die Bonität dadurch massiv verschlechtert. Deshalb sollten Sie Ihre Schufa-Auskunft in regelmäßigen Abständen prüfen und eventuell fehlerhafte oder falsche Einträge löschen lassen.
In unserem Beitrag erfahren Sie unter anderem, welche Art von Einträgen gelöscht werden können. Ferner gehen wir darauf ein, welche Schritte Sie unternehmen müssen, wenn Ihrer Ansicht nach falsche oder fehlerhafte Einträge gelöscht werden sollen. Dazu stellen wir Ihnen ein Musterschreiben zur Verfügung, das Sie an entsprechende Unternehmen oder die Schufa senden können.
Warum Schufa-Eintrag löschen?
Ein unberechtigter, veralteter oder fehlerhafter Eintrag in der Schufa sollte gelöscht werden, weil sich negative Merkmale ungünstig auf Ihre Bonität auswirken. Durch negative Einträge sinkt Ihr Schufa-Score und Sie gelten eventuell bei Banken, Mobilfunkanbietern und weiteren Unternehmen nicht mehr als kreditwürdig.
Daraus resultiert unter Umständen, dass Sie keinen Kredit mehr erhalten und nicht einmal einen normalen Mobilfunkvertrag abschließen können. Aus dem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihre Schufa-Einträge regelmäßig kontrollieren und eine Löschung vornehmen lassen, sollte ein Eintrag falsch oder veraltet sein.
Welche Schufa-Einträge können Sie löschen lassen?
Grundsätzlich können Sie nicht alle Arten von Schufa-Einträgen löschen lassen. Stattdessen bezieht sich das Recht auf Löschung in erster Linie auf die folgenden Schufa-Einträge:
- Veraltete Einträge
- Falsche Einträge
- Unberechtigte Einträge
- Personenverwechslung
- Verjährte Forderungen
Eine Personenverwechslung zum Beispiel liegt häufiger vor, da die Schufa in diesem Fall zu Ihnen falsche Daten oder Informationen gespeichert hat. Das führt dazu, dass negative Einträge falsch zugeordnet werden, wenn zum Beispiel eine andere Person den gleichen Namen wie Sie hat.
Ebenfalls ein Recht auf Löschung gibt es unter der Voraussetzung, dass ein Eintrag existiert, obwohl zum Beispiel die Forderung bereits beglichen wurde. Veraltete Einträge, verjährte Forderungen und im Vorhinein unberechtigte Einträge begründen ebenfalls das Recht auf eine sofortige Löschung.
Welche Schufa-Einträge sind nicht löschbar?
Während die zuvor genannten Einträge gelöscht werden können, gibt es auf der anderen Seite ebenfalls Schufa-Einträge, die nur sehr schwer oder gar nicht zu löschen sind. Dazu gehören in erster Linie:
- Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung
- Titulierte Forderungen
- Gerichtsdaten
In diesen Fällen ist eine Löschung faktisch nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Partei, die den Eintrag veranlasst hat, dieser zustimmt. Das Amtsgericht kann eine sogenannte Löschurkunde ausstellen, zum Beispiel nach Ablauf einer Restschuldbefreiung.
Anleitung: Wie kann ich ein Eintrag in der Schufa löschen lassen?
Sie können sich an der folgenden Anleitung orientieren, wenn Sie einen Eintrag in der Schufa löschen lassen möchten, damit dieser zukünftig in der Auskunft mit den entsprechenden Daten und Informationen nicht mehr aufgeführt wird. Dabei bezieht sich die gewünschte Löschung ausschließlich auf einen negativen Eintrag. Bei einem positiven Merkmal besteht aus Sicht des Verbrauchers naturgemäß kein Anlass, diesen löschen zu lassen.
1. In der Schufa gespeicherte Daten prüfen
Der erste Schritt besteht darin, dass Sie die Daten und Informationen auf Korrektheit prüfen, die in Ihrer Schufa Auskunft gespeichert sind. Einmal pro Jahr haben Sie das Recht, eine kostenfreie Schufa-Auskunft anzufordern. Dort sehen Sie sowohl Ihren Schufa-Score als auch eventuell negative Einträge, die unter Umständen falsch, fehlerhaft oder veraltet sind. Die Auskunft fordern Sie entweder schriftlich bei der Schufa an oder nutzen das Portal MeineSchufa.
2. Negative Einträge sorgfältig prüfen
Nachdem Sie die Schufa-Auskunft erhalten haben, prüfen Sie in erster Linie die negativen Einträge auf Korrektheit. Wichtig zu wissen ist, dass die Schufa ausschließlich gemeldete Einträge übernimmt, es jedoch keine Informationen darüber gibt, ob Sie zum Beispiel eine Rechnung wirklich gezahlt haben.
3. Offene Rechnungen bezahlen und Forderung begleichen
Finden Sie in der Schufa-Auskunft offene Forderungen, ist es sinnvoll, diese zu begleichen. Das ist eine zwingende Voraussetzung dafür, dass Sie anschließend den negativen Schufa-Eintrag löschen lassen können.
4. Löschung eines negativen Schufa-Eintrages veranlassen
Haben Sie in Ihrer Schufa-Auskunft einen negativen Eintrag gefunden, der veraltet, falsch oder unberechtigt ist? In dem Fall informieren Sie entweder die Schufa oder das veranlassende Unternehmen darüber und bitten darum, dass eine Löschung der betroffenen Einträge und Daten stattfindet. Wie ein Schreiben zur Löschung aussehen kann, zeigen wir Ihnen im nächsten Abschnitt unseres Beitrages.
5. Nochmaliges Prüfen der Schufa-Einträge
Nachdem Sie eine Löschung falscher oder fehlerhafter Daten und Informationen veranlasst haben und diese (angeblich) erfolgt ist, sollten Sie erneut eine Schufa-Auskunft anfordern. Sinnvoll ist, dies frühestens nach vier Wochen zu tun, weil eine gewisse Bearbeitungsdauer einkalkuliert werden muss.
Musterbriefe für das Ersuchen einer Löschung von Schufa-Einträgen
Im Folgenden geben wir Ihnen gerne zwei Musterbriefe an die Hand, die Sie nutzen können, wenn Sie einen aus Ihrer Sicht falschen, veralteten oder fehlerhaften Eintrag in der Schufa löschen lassen möchten.
Das erste Schreiben können Sie an die Schufa senden, während der zweite Entwurf für ein Unternehmen gedacht ist, das den falschen Eintrag zu verantworten hat.
Musterbrief 1: Schufa
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Datenkopie vom 23. Juli 2024 führen Sie einen aus meiner Sicht unberechtigten Eintrag auf. Dabei handelt es sich anscheinend um eine Personenverwechslung, da ich noch nie einen Vollstreckungsbescheid erhalten habe.
Ich möchte Sie daher bitten, die falschen Daten zu löschen und mir dies schriftlich zu bestätigen. Ferner bitte ich Sie, mir nach der Löschung eine aktuelle Datenkopie zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Musterbrief 2: Unternehmen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner aktuellen Auskunft habe ich festgestellt, dass ein bei Ihnen aufgenommener Kredit nach wie vor als offen in den Daten erscheint. Das Darlehen wurde allerdings bereits vor über zwei Jahren vollständig getilgt. Anscheinend haben Sie es versäumt, der Schufa die Rückzahlung des Kredites mitzuteilen.
Ich möchte Sie daher bitten, das nachzuholen, damit der erledigte Kredit aus der Schufa gelöscht werden kann. Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie die Schufa veranlasst haben, die Löschung des ehemaligen Kredites vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Wie viel kostet es, einen Schufa-Eintrag zu löschen?
Sollte der Eintrag in der Schufa falsch, fehlerhaft oder unberechtigt sein, ist die Löschung kostenfrei. Sollten Sie einen Anwalt beauftragen müssen, können Sie dessen Kosten bei dem Unternehmen geltend machen, das für die falschen oder veralteten Daten verantwortlich ist.
Was tun, wenn die Löschung abgelehnt wird?
Nicht immer lässt sich sofort klären, dass aus Ihrer Sicht falsche, unberechtigte oder veraltete Daten vorliegen und Informationen aus der Schufa gelöscht werden. Weigert sich die Auskunftei oder gibt es Probleme mit dem Unternehmen, welches den Eintrag veranlasst hat, besteht eine Option darin, dass Sie sich an den Ombudsmann der Schufa wenden. Das gilt in erster Linie dann, wenn sich die Schufa weigert, den Eintrag zu löschen.
Sollte dies keinen Erfolg haben oder ein Unternehmen, wie zum Beispiel eine Bank, für den fehlerhaften Eintrag verantwortlich sein, bleibt die Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Dieser tritt mit dem Unternehmen in Kontakt und kann insbesondere folgende Schritte vornehmen:
- Anwaltliches Schreiben mit Aufforderung zur Löschung
- Beweise für Anspruch auf Löschung erbringen
- Klage einreichen
- Anspruch auf Schadenersatz geltend machen
Wie lange dauert es, bis Schufa Einträge gelöscht werden?
Die meisten Einträge in der Schufa werden automatisch gelöscht, wenn diese erledigt sind. Dazu gibt es bestimmte Fristen, wann die Löschung zu erfolgen hat. Veraltete oder falsche Daten zum Beispiel müssen umgehend gelöscht werden. Für andere Einträge gelten die nachfolgenden Fristen für die Löschung:
- Privatinsolvenzen mit Restschuldbefreiung: 6 Monate nach Verfahrensende
- Kreditanfragen: 12 Monate
- Offene Rechnungen und Kreditforderungen: 3 Jahre nach Zahlung