Überweisung ausfüllen – Wie kleine Fehler Ärger machen
Beim Ausfüllen von Überweisungen können kleine Fehler durchaus großen Ärger mit sich bringen. Was, wenn das Geld auf einem fremden Konto landet? Sind Banken etwa bei Zahlendrehern zur Rückabwicklung verpflichtet?
Überweisung auf Papier: korrektes Ausfüllen für die Lesemaschine
Die Zahlung per Überweisung ist nach wie vor die wichtigste Form zum Begleichen von Rechnungen. Gleich, ob per Online-Banking oder mit einem manuellen Überweisungsträger auf Papier: das korrekte Ausfüllen ist Voraussetzung für eine reibungslose Überweisung.
Denn handschriftlich ausgefüllte Überweisungsformulare werden bei der Bank eingescannt und müssen für die Maschine erkennbar sein. Deshalb sollte in Blockschrift und Großbuchtsaben geschrieben werden.
Zwar ist es kein Problem, wenn z.B. bei längeren Angaben in der Referenzzeile nicht alle Buchstaben sauber in ein Kästchen passen. Allerdings darf nicht darüber hinaus geschrieben werden. Überhänge werden ignoriert.
Überweisung ausfüllen – Vorsicht bei Sonderzeichen
Häufige Fehler gibt es bei der Verwendung von Sonderzeichen. Bindestriche werden angenommen. Nicht jedoch Zeichen wie = : ! ( ) /. Beim Geldbetrag hingegen sind schräge oder waagerechte Striche genauso wenig zulässig wie etwa das Eurozeichen €.
Auch wenn die Überweisung auf ein Konto bei derselben Bank geht – die Bankleitzahl ist immer anzugeben. Fehlen derartige Angaben, ist die Überweisung nicht ausführbar. Wer sein Überweisungen online oder am Bankterminal tätigt, gibt zur Bestätigung seine TAN bzw PIN-Nummer ein. Dies ersetzt die Unterschrift, die bei der Papierüberweisung ebenso Voraussetzung ist wie das Datum.
Das Datum ist schon deshalb wichtig, weil die Bank gesetzlich verpflichtet ist, eine Überweisung spätestens am Folgetag auszuführen. Die Unterschrift zeigt die Identität des Ausfüllenden. Sie muss mit der bei der Bank hinterlegten Unterschrift übereinstimmen. Allerdings sind die Banken nicht mehr verpflichtet, den Namen mit den restlichen Daten abzugleichen.
Außerdem bestätigt der Überweisende mit seiner Unterschrift die Richtigkeit seiner Angaben. Dennoch: In der Eile oder bei Leseschwierigkeiten kann es schnell zu Zahlendrehern kommen.
In der Regel ist das bei einer Kontonummer und Bankleitzahl – bzw. inzwischen international IBAN und BIC – kein Problem, da es sich dann meist um eine Nummer handelt, die nicht zuzuordnen ist. Die Bank wird hier den Auftrag einfach nicht ausführen und dies im Kontoauszug vermerken. Die Kosten hierfür hängen vom Kreditinstitut ab.
Überweisung ausfüllen: Rückabwicklung von Fehlüberweisungen
Wenn dennoch das Geld aufgrund eines Schreibfehlers versehentlich bei einem unbekannten Empfänger landet, ist die Bank nicht zur Rückabwicklung verpflichtet. In diesem Fall hilft nur eines: Den Empfänger über die Bank ausfindig machen und diesen mit Hinweis auf den Irrtum bitten, den Betrag zurückzuüberweisen.
Dies muss er dann auch tun, da er keinen Rechtsgrund hat, das Geld zu behalten. Ein weiterer Fall von Fehler und Irrtum: Beim Geldbetrag wird das Komma, das die Centbeträge abtrennt, zu schwach geschrieben und von der Lesemaschine nicht erkannt. Oder aber das Komma wird in der Eile vergessen.
Überweisungsbetrag ohne Komma – bei Konkurs ist das Geld weg
Fehlt das Komma, so werden statt beispielsweise 50,36 € ganze 5.036 € überwiesen. Auch hier gilt: Die Bank ist außen vor, der versehentlich Beglückte aber muss das Geld zurückgeben. Irrtumsfälle dieser Art sind auf jeden Fall mit erheblichem Aufwand verbunden.
Manchmal jedoch hat der fehlende Strich fatale Folgen.Dies zeigt das Beispiel eines Kunden, der durch Auslassen des Kommas irrtümlich 5.036 € an den ehemaligen Quelle-Versand überwiesen hatte. Das Problem: Die Überweisung fiel in den Zeitraum kurz vor Abwicklung des Pleite-Versandhauses. Und das Geld fiel letztlich in die Konkursmasse.
Der Kunde wurde von den Konkursverwaltern so lange hingehalten, bis er nur noch die Möglichkeit hatte, seine Forderung in einer Gläubigertabelle anzumelden. Und das bietet allenfalls die Chance auf einen kleinen Restbetrag.
Überweisung ausfüllen inzwischen mit SEPA
Ehemals nur für Auslandsüberweisungen ist nach einer Übergangsphase inzwischen statt der Bankleitzahl die internationale Kennung BIC einzutragen. Gleiches gilt für die Kontonummer, international die IBAN. Seit 2014 wurden EU-weit alle Überweisungen auf das internationale SEPA-System umgestellt. SEPA steht für Single Euro Payment Area.