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Depotgebühren steuerlich absetzen – das sollten Sie unbedingt wissen

Depotgebühren steuerlich absetzen – das sollten Sie unbedingt wissen
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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit über zehn Jahren können Sie Depotgebühren nicht mehr steuerlich absetzen
  • Zahlreiche Broker und Banken bieten allerdings kostenlose Wertpapierdepots an
  • Kapitalerträge müssen Sie mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent versteuern lassen
  • Der Sparer-Pauschbetrag ist im Jahre 2023 auf 1.000 Euro (alleinstehend) bzw. 2.000 Euro (verheiratet) angehoben worden

Bis die Abgeltungssteuer im Jahre 2009 die vorherige Kapitalertragsteuer und auch die Spekulationssteuer ersetzt hat, galten Depotgebühren als Werbungskosten. Sie waren dementsprechend steuerlich absetzbar. Seitdem allerdings fallen die Depotgebühren unter den Sparer-Pauschbetrag und sind also damit abgegolten.

In unserem Beitrag erfahren Sie zunächst, was Depotgebühren sind. Ferner gehen wir darauf ein, warum man eigentlich Depotkosten zahlt, ob die Depotgebühren zu den Werbungskosten gehören und wir gehen wir auf den Sparer-Pauschbetrag ein.

Was sind Depotgebühren?

Depotgebühren fallen für das Vorliegen und die Nutzung eines Wertpapierdepots an und werden seitens der Banken und Broker berechnet. Sie können die Depotkosten in etwa mit den Kontoführungsgebühren vergleichen, die Sie für gewöhnlich bei einem Girokonto zahlen müssen. Depotgebühren sind dementsprechend ein Entgelt seitens der Finanzdienstleister, mit dem der Aufwand abgegolten werden soll, der im Zusammenhang mit einem Depot steht. 

Mittlerweile gibt es allerdings eine Reihe von Banken und Brokern, die auf die Depotgebühren verzichten. Das gilt zum Beispiel bei einem Junior Depot für minderjährige Kunden. Allerdings fallen trotzdem für den Kauf- und Verkauf von Wertpapieren Ordergebühren als Kosten beim Wertpapierhandel an, die Sie beim Vergleich der Anbieter nicht außer Acht lassen sollten.

Warum zahlt man Depotgebühren?

Die Depotkosten sollen insbesondere den Aufwand der depotführenden Institute abdecken, den diese mit der Depoteinrichtung und der Depotführung haben. Das sind vor allem die folgenden Tätigkeiten der Banken und Broker: 

  • Erstellen der jährlichen Depotbescheinigung
  • Ein- und Ausbuchen von Wertpapieren
  • Kapitalmaßnahmen
  • Sonstige Verwaltungsarbeiten

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Sind Depotgebühren Werbungskosten?

Prinzipiell sind Depotgebühren zwar noch immer – im weiteren Sinne – Werbungskosten, werden allerdings nicht mehr als solche anerkannt. Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer konnten Sie pro Jahr bis zu 51 Euro an Depotgebühren offiziell als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Seitdem die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, können Sie Depotgebühren nicht mehr steuerlich absetzen und es handelt sich im engeren Sinne daher auch nicht mehr um (absetzbare) Werbungskosten. Stattdessen wird mit den Depotgebühren seitdem so umgegangen, dass sie unter den Sparer-Pauschbetrag fallen und damit indirekt abgegolten werden.

Sparer-Pauschbetrag seit 2009: Sind Depotgebühren nicht mehr steuerlich absetzbar?

Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer im Jahre 2009 zählten Depotgebühren zu den Werbungskosten aus Kapitalvermögen. Das hieß, dass die Depotkosten steuerlich absetzbar gewesen sind. Inzwischen können Sie Depotgebühren schon seit mehr als zehn Jahren nicht mehr steuerlich absetzen. Das bedeutet, Sie dürfen die Depotkosten zum Beispiel nicht im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung unter den Werbungskosten aufführen bzw. das Finanzamt wird diese Ausgaben nicht als steuermindernd anerkennen. 

Halten Sie sich allerdings in dem Zusammenhang allerdings bitte vor Augen, dass – wenn Banken und Broker Depotgebühren berechnen – diese meistens lediglich zwischen 10 und 30 Euro im Jahr betragen. Es ist steuerlich also kein allzu großer „Verlust“, dass die Depotgebühren nicht mehr geltend gemacht werden können. Offiziell sind die Depotkosten durch den Sparer-Pauschbetrag seit 2009 steuerlich abgegolten.

Sparer-Pauschbetrag für Alleinstehende und Verheiratete: Nutzen Sie Freibeträge ausreichend?

Auf der einen Seite können Sie Depotgebühren nicht steuerlich absetzen. Auf der einen Seite haben Anleger jedoch die Möglichkeit, den ihnen zur Verfügung stehenden Sparer-Pauschbetrag in vollem Umfang ausnutzen. Dieser Freibetrag beläuft sich seit dem Jahre 2023 auf 1.000 Euro für Alleinstehende sowie 2.000 Euro für Verheiratete. Damit wurde der Sparer-Pauschbetrag übrigens im Vergleich zu den vorherigen Jahren um rund 200 Euro pro Person erhöht.

Sollten Sie sogar ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen und keine anderen Einkommen erzielen, ist der nutzbare Freibetrag noch größer, innerhalb dessen keine Versteuerung von Erträgen stattfindet. Sie können dann nämlich den kompletten Grundfreibetrag in Höhe von 10.908 Euro in Anspruch nehmen. Dann greift die Abgeltungssteuer nur unter der Voraussetzung, dass Sie folgende Arten von Erträgen im Gesamtvolumen von mehr als knapp 11.000 Euro generieren:

  • Zinsen
  • Dividenden
  • Kursgewinne
  • Währungsgewinne
  • Ausschüttung von Fonds

Eines sollten Sie ferner zum Sparer-Pauschbetrag wissen: Die Abgeltungssteuer wird pauschal mit einem Steuersatz von 25 Prozent angesetzt. Allerdings werden Erträge aus Kapitalvermögen, die den Sparer-Pauschbetrag überschreiten, letztendlich mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Liegt dieser unterhalb von 25 Prozent, findet die entsprechende Versteuerung auch nur mit dem geringeren Steuersatz und nicht mit den pauschalen 25 Prozent der Abgeltungssteuer statt.

Wie kann ich Depotgebühren vermeiden?

Da die Depotkosten nicht steuerlich absetzbar sind, sollten Sie darauf achten, die Depotgebühren möglichst zu vermeiden. Der einfachste Weg besteht darin, dass Sie sich gezielt für eine Bank oder einen Broker entscheiden, der keine Depotgebühren berechnet. Von solchen Finanzdienstleister gibt es am Markt mittlerweile einige. Manchmal ist das Depot komplett und ohne Bedingungen kostenfrei. Manchmal müssen Sie allerdings eine Bedingung erfüllen, damit keine Depotgebühren in Rechnung gestellt werden. Zu den möglichen Voraussetzungen zählen insbesondere:

  • Mindestens einen Handelsauftrag pro Monat oder Quartal erteilen
  • Depot hat einen bestimmten Bestandswert
  • Sie habe bei der Bank oder beim Broker ein weiteres Anlagekonto

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Beachten Sie allerdings beim Vergleich der Anbieter und bei der Auswahl der Finanzdienstleister, dass die Depotgebühren nicht die einzigen Kosten sind, die im Zusammenhang mit dem Wertpapierhandel anfallen können. Deutlich schwerer ins Gewicht fallen häufig die Ordergebühren, wenn Sie Wertpapiere kaufen und verkaufen, weil Sie zum Beispiel Ihr Depot diversifizieren möchten. Es könnte sein, dass die Bank oder der Broker zwar keine Depotgebühren in Rechnung stellen, dafür allerdings im Vergleich zu anderen Anbietern höhere Orderkosten anfallen. 

Sie sollten somit stets auf Depotgebühren und Ordergebühren achten, wenn Sie die Finanzdienstleister miteinander vergleichen. Finden Sie in der Rubrik einen günstigen Anbieter, der zum Beispiel keine Depotgebühren berechnet und mit günstigen Orderkosten arbeitet, können Sie auf diese Weise Kosten einsparen.