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Renteneintrittsalter von Frauen: Mütterrente, Zeitpunkt- Alle Infos

Renteneintrittsalter von Frauen: Mütterrente, Zeitpunkt- Alle Infos
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Inhaltsverzeichnis

In der Arbeitswelt spricht man von der “Gender Pay Gap” – im Rentenalter von der “Gender Pension Gap”. Frauen erhalten nämlich häufig eine geringere Rente als Männer. Sie arbeiten seltener in Führungspositionen und werden schlechter bezahlt.

Doch was hat es mit der Mütterrente auf sich? Wie wirkt sich die Kindererziehung auf die Rente aus. Diese und weitere Fragen beantworten wir im Folgenden.

Durchschnittliches Renteneintrittsalter von Frauen

Seit dem 1. Januar 2012 hat der Einstieg in die Rente mit 67 Jahren begonnen. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters war nach Ansicht der Regierung vor dem Hintergrund einer steigenden Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen unvermeidlich. Durch diese demografische Entwicklung verändert sich schließlich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern drastisch.

Die Rente mit 67 soll eine generationengerechte Alterssicherung gewährleisten. Das tatsächliche Renteneintrittsalter liegt in Deutschland jedoch unter 65 Jahren, da viele Menschen eine andere Rentenart beziehen müssen. Wer beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, bezieht eine Erwerbsminderungsrente.

Renteneintrittsalter verschiedener Jahrgäng

  • vor 1947: Renteneintrittsalter ohne Abzüge bei 65 Lebensjahren
  • 1947 – 1964: Regelaltersgrenze steigt stufenweise auf 66 Jahre und 10 Monate
  • ab 1964: Renteneintrittsalter ohne Abzüge bei 67 Lebensjahren

Voraussetzungen für einen Rentenanspruch:

  • Die Regelaltersgrenze ist erreicht.
  • Bei der Rente für Frauen und Männer gilt eine Wartezeit von 5 Versicherungsjahren.

Gleichberechtigung in Deutschland: Renteneintrittsalter bei Frauen und Männern

Bereits 1992 wurde das Renteneintrittsalter von Frauen und Männern in Deutschland auf damals 65 Jahre angeglichen. Auch die heute wirksame Rente mit 67 Jahren gilt für beide Geschlechter. Der Europäische Gerichtshof hatte erstmals 1990 klargestellt, dass eine Ungleichbehandlung beim Rentenalter unzulässig sei und diese Auffassung zuletzt 2002 bestätigt. Es ist jedoch zu erwähnen, dass die Lebenserwartung von Frauen steigt.

Begriff Mütterrente

Mütter können einen Beruf in den ersten Lebensjahren der eigenen Kinder häufig nur eingeschränkt ausüben. Das Gute: Kindererziehung wird als Arbeitszeit anerkannt. Bei wem die Zeit der Kindererziehung angerechnet wird, können Eltern selbst entscheiden.

Begriffserklärung “Mütterrente”

Der Begriff Mütterrente bezeichnet die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Der Begriff wurde im Bundestagswahlkampf 2013 etabliert und wurde in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aufgenommen.

Kindererziehungszeiten: Auswirkungen auf die Rente von Frauen

Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten, die sich rentensteigernd auswirken. Für Kinder die vor dem 1. Januar 1992 geboren sind, beträgt diese Zeit (Gutschrift) ein Jahr. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden beträgt die Gutschrift drei Jahre.

Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren.

 § 56 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

Für die Zeit der Kindererziehung werden Ihre Rentenbeiträge so gezählt, als hätten Sie die Beiträge des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. Auch andere Personen neben den leiblichen Eltern können die Kindererziehungszeit erhalten:

  • Adoptiv-, Pflege-, oder Stiefeltern
  • Verwandte wie Großeltern, wenn das Kind dort dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft wohnt. (Ein Erziehungsverhältnis zwischen dem Kind und den leiblichen Eltern darf in diesem Fall nicht mehr bestehen)

Kann man als Frau früher in Rente gehen?

Sowohl Frauen als auch Männer können theoretisch früher in Rente gehen. Möchten Sie schon mit 60 in Rente gehen, müssen Sie sich bis zu Ihrem 63. Lebensjahr selbst finanzieren. Die Rentenkasse zahlt Frauen und Männern erst ab 63 Jahren eine Altersrente aus. Für jeden Monat vorgezogenen Ruhestand zieht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) 0,3 Prozent von der gesetzlichen Rente ab. Geht man z. B. nur ein Jahr früher in Rente, zahlt die DRV ganze 3,6 Prozent weniger Rente. Es muss also gut überlegt sein, welches Renteneintrittsalter für die eigene gesundheitliche und finanzielle Situation am besten ist.