Renteneintrittsalter 2022: Alle Infos inkl. Regelung, Tabelle & Co.
Das Thema Rente löst für die Zukunft große Unsicherheit aus. Häufig fragt man sich: Wie lange muss ich für eine ausreichende Rente arbeiten? Viele Menschen befürchten eine fortlaufende Anhebung des Renteneintrittsalters. Dies ist wegen der angeblich schwierigen wirtschaftlichen Lage sowie der immer höheren Lebenserwartung der Menschen problematisch.
Am 10. Juni 2022 billigte der Bundesrat die Erhöhung der Altersrente und die Verbesserung für Erwerbsminderungsrente. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete das neue Gesetz, womit es wie geplant ab 1. Juli 2022 in Kraft treten konnte.
Was ist das Rentenantrittsalter?
Das Renteneintrittsalter bedeutet im deutschen Rentensystem das Lebensjahr, in dem ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer tatsächlich in Rente geht. Der genaue Rentenbeginn hängt von der Rentenart und den persönlichen Rentenumständen ab. Da es verschiedene Altersrenten gibt, hat der Gesetzgeber jeweils verschiedene Renteneintrittsalter festgelegt.
Für das erreichen des Rentenalters müssen häufig individuelle Voraussetzungen erfüllt werden, um die Rente beanspruchen zu dürfen. Grundsätzlich ist auch ein früherer Rentenantritt möglich, allerdings muss der Versicherte hier mit Abschlägen rechnen
Mit welchem Alter in Rente gehen?
Laut Erhebungen der gesetzlichen Rentenversicherung gehen knapp 50 Prozent der versicherten Personen vor der regulären Altersgrenze in den vorzeitigen Ruhestand. Grundsätzlich sprechen Versicherte, wenn sie von der Rente sprechen, meist von der Alters- bzw. Regelaltersrente. Um die Altersrente beziehen zu können, muss der Versicherte das reguläre Renteneintrittsalter bzw. die Regelaltersgrenze erreicht und zusätzlich eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Renteneintritt vor der Regelzeit möglich.
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Tabelle: Renteneintrittsalter nach Geburtsjahrgang
Ab dem Geburtsjahr 1947 verschiebt sich die Regelaltersgrenze jährlich um einen Monat. Ab dem Geburtsjahrgang 1959 verschiebt sie sich um jeweils 2 Monate bis die Anhebung des Rentenalters im Jahr 2031 abgeschlossen ist. Die Anhebung des Rentenalters ist im 6. Sozialgesetzbuch verankert (SGB VI § 35 und § 235)
Geburtsjahr | Anhebung um Monate | auf Alter |
vor 1947 bis Januar | 0 Monate | 65 Jahre |
1947 Feb. – Dez. | 1 Monat | 65 Jahre + 1 Monate |
1948 | 2 Monate | 65 Jahre + 2 Monate |
1949 | 3 Monate | 65 Jahre + 3 Monate |
1950 | 4 Monate | 65 Jahre + 4 Monate |
1951 | 5 Monate | 65 Jahre + 5 Monate |
1952 | 6 Monate | 65 Jahre + 6 Monate |
1953 | 7 Monate | 65 Jahre + 7 Monate |
1954 | 8 Monate | 65 Jahre + 8 Monate |
1955 | 9 Monate | 65 Jahre + 9 Monate |
1956 | 10 Monate | 65 Jahre + 10 Monate |
1957 | 11 Monate | 65 Jahre + 11 Monate |
1958 | 12 Monate | 66 Jahre |
1959 | 14 Monate | 66 Jahre + 2 Monate |
1960 | 16 Monate | 66 Jahre + 4 Monate |
1961 | 18 Monate | 66 Jahre + 6 Monate |
1962 | 20 Monate | 66 Jahre + 8 Monate |
1963 | 22 Monate | 66 Jahre + 10 Monate |
ab 1964 | 24 Monate | 67 Jahre |
Ausnahmen, bei denen das Rentenantrittsalter nicht angehoben wird, sind folgende:
- Personen, die vor 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben (§§ 2 und 3 Abs. 1. Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes)
- Bezug von Anpassungsgeld für entlassene Bergbau-Arbeitnehmer
Rente mit 63 Jahren – kleine Rentenreform 2014
Im Jahr 2014 verabschiedete die Bundesregierung unter dem Slogan „Nicht geschenkt, sondern verdient!“ die kleine Rentenreform, die am 1. Juli 2014 in Kraft trat. Seither ist das abschlagsfreie Renteneintrittsalter für Jahrgänge vor 1953 und nach 45-jähriger Rentenbeitragszahlung auch mit 63 Jahren möglich. Davor lag die abschlagsfreie Grenze bei 65 Jahren.
Abschlagsfrei früher in Rente gehen?
Sie haben Ihr gesetzliches Renteneintrittsalter noch nicht erreicht und möchten dennoch früher in Rente gehen? Noch schöner wäre es, wenn Sie dies abschlagsfrei tun können. Denn grundsätzlich geht mit dem Rentenanspruch vor dem Renteneintrittsalter ein finanzieller Einschnitt einher. Besonders langfristig Versicherte können bspw. die hohen Abschläge vermeiden. Allerdings müssen diese sich dann mit einer insgesamt geringeren Rente anfreunden, da die Versicherungsbeiträge bis zum offiziellen Renteneintrittsalter fehlen. Langjährig Versicherte haben neben der geringeren Rente zusätzlich einen Verlust durch monatliche Abschläge hinzunehmen.
Doch stehen den Versicherten hierzu einige empfehlenswerte Gegenmaßnahmen zur Verfügung, womit die Rentenlücken ausgeglichen werden können:
- Ausgleichszahlungen in die Rentenkasse
- Nebenjob
- private Vorsorge
- Flexirente
Tabelle: Rentenabschlag bei vorzeitigem Renteneintritt
Möchten Sie die Rente vor dem für Sie geltenden Renteneintrittsalter in Anspruch nehmen, müssen Sie mit einem Abschlag rechnen. Dieser beträgt 0,3 Prozent pro vorzeitig aus dem Beruf ausgeschiedenem Monat (im Jahr: 3,6 Prozent) und wird lebenslang von der monatlichen Rente einbehalten. Die Reduzierung der monatlichen Rente ist aufgrund der dann abnehmenden Rentenzahlung sowie der stärkeren Versteuerung der Renten deutlich spürbar.
Geburtsjahr | reguläre Altersgrenze | frühzeitige Inanspruchnahme ab | max. Monate früher | Abschlag bis |
vor 1949 | 65 | 63 | 24 | 7,2% |
1949 Jan. | 65 + 1 Monat | 63 | 25 | 7,5% |
1949 Feb. | 65 + 2 Monate | 63 | 26 | 7,8% |
1949 März–Dez | 65 + 3 Monate | 63 | 27 | 8,1% |
1950 | 65 + 4 Monate | 63 | 28 | 8,4% |
1951 | 65 + 5 Monate | 63 | 29 | 8,7% |
1952 | 65 + 6 Monate | 63 | 30 | 9,0% |
1953 | 65 + 7 Monate | 63 | 31 | 9,3% |
1954 | 65 + 8 Monate | 63 | 32 | 9,6% |
1955 | 65 + 9 Monate | 63 | 33 | 9,9% |
1956 | 65 + 10 Monate | 63 | 34 | 10,2% |
1957 | 65 + 11 Monate | 63 | 35 | 10,5% |
1958 | 66 | 63 | 36 | 10,8% |
1959 | 66 + 2 Monate | 63 | 38 | 11,4% |
1960 | 66 + 4 Monate | 63 | 40 | 12,0% |
1961 | 66 + 6 Monate | 63 | 42 | 12,6% |
1962 | 66 + 8 Monate | 63 | 44 | 13,2% |
1963 | 66 + 10 Monate | 63 | 46 | 13,8% |
ab 1964 | 67 | 63 | 48 | 14,4% |
Aktuelle Regelaltersgrenze – Rente mit 67
Der Anspruch auf Rentenauszahlung besteht für den Großteil der heute einzahlenden Menschen grundsätzlich ab Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahren ist einigen Problemen geschuldet, wodurch laut Generationenvertrag künftig immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen. Die Bundesregierung hat im Jahr 2007 das Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz verabschiedet.
Ab 2029 liegt das Renteneintrittsalter nach schrittweiser Anhebung der Lebensarbeitszeit bei 67 Jahren. Die Anhebung begann im Jahr 2012 mit dem Jahrgang 1947. Somit müssen alle Jahrgänge zwischen 1947 und 1963 ihr persönliches Renteneintrittsalter berechnen. Konkret sind dies Probleme wie der demographische Wandel, fehlende Beitragszahlungen durch Niedriglöhne, atypische Beschäftigungsformen sowie der immer längere Rentenbezug auf Grund der steigenden Lebenserwartung.
Politische Diskussion: Rente mit 70 realistisch?
Bedenken, dass das Renteneintrittsalter in Zukunft stetig angehoben werden könnte, ist aufgrund der demographischen Faktoren gar nicht so abwegig. Bereits nach der Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre wurde die Rente mit 70 diskutiert. Dies ist also nicht nur ein mediales Gerücht, sondern könnte durchaus Realität werden. Praktisch sieht die Realität jedoch schon heute anders aus, denn über 50 Prozent der Versicherten treten vorzeitig in die Rente ein, werden also Frührentner.
Warum wird die Rente mit 70 von der Politik in Erwägung gezogen?
- demographischer Wandel: Durch den Anstieg der Lebenserwartung wird die Bezugsdauer der Rente immer länger und die Belastungen für junge Arbeitnehmer, welche die Renten finanzieren müssen, deutlich höher.
- Probleme der Rentenkassen: Sinkende Zahlen bei den Beitragszahlern, späterer Berufseinstieg (vor allem bei Akademikern) sowie Rückgang der Geburtsrate und längere Rentenbezugszeiten führen zu Problemen bei der Rentenfinanzierung.
- Fachkräftemangel und Arbeitsmarktlage: Die Anhebung des Renteneintrittsalters würde den Fachkräftemangel in Deutschland etwas abschwächen.
Rentenbeginnrechner: Wann kann ich in Rente gehen?
Mit Hilfe eines Rentenbeginnrechners können Sie schon jetzt prüfen, wann Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben. Klicken Sie »» hier «« und Sie werden auf die Seite der Deutschen Rentenversicherung weitergeleitet. Tragen Sie dort Ihr Geburtsdatum ein und schon erhalten Sie das konkrete Datum, an dem Sie regulär in Rente gehen können.
Lesetipp: “Rentenhöhe: So hoch ist die Rente mit Ihrem jetzigen Gehalt” ⇒
Video: Rente für langjährig und besonders langjährig Versicherte
Sollten Sie also beispielsweise vier Jahre früher in Rente gehen wollen, müssen Sie lebenslang mit 14,4 Prozent weniger Rente pro Monat sowie einer insgesamt niedrigeren Rente leben. Die Gesamtrente reduziert sich, da hier vier Jahre Beitragszahlungen bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren fehlen.
Kann man auch später in Rente gehen?
Grundsätzlich gilt, dass die Altersrente nur auf Antrag ausgezahlt wird. Es besteht keine Verpflichtung, die Rentenleistung zu beantragen. So ist in der gesetzlichen Rentenversicherung sogar vorgesehen, dass Personen, welche über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, zusätzlich belohnt werden.
Personen, die über das Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten, dürfen mit einem Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat rechnen. Wird sogar ein ganzes Jahr über die gesetzlich festgelegte Altersgrenze gearbeitet, ergibt sich für den Versicherten ein Zuschlag von 6 Prozent auf die folgende Rentenzahlung. Der Verzicht auf die Rente zur Regelaltersgrenze geht meist mit der Entscheidung einher, länger zu arbeiten. Dies sorgt dafür, dass die versicherungspflichtige Arbeit weiteres Einkommen bringt und somit den Rentenanspruch erhöht.
Beispiel: Herr Müller hat Anspruch auf eine Altersrente in der Höhe von 1.500 Euro. Mit 65 Jahren und sechs Monaten erreicht er seine individuelle Regelaltersgrenze, entschließt sich allerdings, die Rente erst mit 66 Jahren und sechs Monaten zu beziehen. Dadurch würde sich seine Rente um 6 Prozent auf 1.560 Euro anheben.
Durch die zusätzlichen Arbeitsmonate gewinnt Herr Müller außerdem weitere Entgeltpunkte dazu. Aufgrund seines Durchschnittsgehalts erlangt er für das zusätzliche Arbeitsjahr genau einen Entgeltpunkt, wodurch sich seine Rente um etwa 32 Euro erhöht. Der Rentenzuschlag von 6 Prozent wird anschließend von diesem neuen Basiswert berechnet. Insgesamt würde seine Rente somit auf 1.624 Euro steigen.