Rentenversicherungspflicht für Selbstständige – das sollten Sie wissen
Für Selbstständige in Deutschland gibt es häufig besondere Regelungen im Hinblick auf die Sozialversicherung. Für manche Selbstständige gilt die Rentenversicherungspflicht, für andere wiederum nicht. Die Versicherungspflicht ist vor allem davon abhängig, welchen Beruf Sie ausüben.
In unserem Beitrag möchten wir näher auf die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige eingehen. Wir erläutern, welche Berufsgruppen eine Versicherungspflicht haben. Ferner gehen wir darauf ein, welche Rentenversicherungs- bzw. Beitragsarten es gibt, wie hoch die Beiträge für Selbstständige sind und wir geben Ihnen Tipps zur Wahl der richtigen Versicherung.
Welche Selbstständigen sind rentenversicherungspflichtig?
Nicht alle Selbstständigen unterliegen der Rentenversicherungspflicht und sind damit pflichtversichert, sondern nur spezielle Berufsgruppen. Diese müssen allerdings in die Rentenkasse einzahlen, erhalten dann später jedoch immerhin Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Oftmals ist ein sogenanntes Versorgungswerk zuständig, wenn Selbstständige pflichtversichert sind. Die Rentenversicherungspflicht gilt zum Beispiel für die folgenden Berufsgruppen:
- Erzieher und Erzieherinnen
- Künstler
- Musiker
- Hebammen
- Handwerker
- Pflegekräfte
- Schriftsteller und Journalisten
Alle Selbstständigen, die nicht in die zuvor genannten und einige weitere Berufsgruppen fallen, unterliegen dementsprechend nicht der Rentenversicherungspflicht und sind nicht pflichtversichert. Sie können sich allerdings dafür entscheiden, freiwillig in die Rentenkasse bzw. die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Info: Verpflichtet zur Einzahlung in die Rentenkasse sind nur einige Selbstständige, die bestimmten Berufsgruppen angehören. Für alle anderen Selbstständigen und Freiberufler gibt es keine Rentenversicherungspflicht, aber diese sollten sich dennoch um eine spätere Altersvorsorge kümmern.
Welche Beitragsraten gibt es für Selbstständige?
Nicht wenige Selbstständige, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, entscheiden sich dennoch dafür, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Fernab der Versicherungspflicht gibt es dann mehrere Formen der Beitragszahlung. In erster Linie sind es die folgenden drei Varianten:
- Regelbeitrag
- Einkommensgerechter Beitrag
- Halber Regelbeitrag
Selbstständige können sich zum Beispiel dafür entscheiden, dass Sie einen Regelbeitrag zahlen, der unabhängig von der Höhe ihres Einkommens ist. Die Beitragshöhe würde sich dann auf knapp 600 Euro im Monat belaufen, da es sich dabei um den Regelbeitrag handelt.
Den halben Regelbeitrag können ausschließlich Selbstständige wählen, die ihre Tätigkeit erst vor kurzer Zeit aufgenommen haben. Das gilt innerhalb der ersten drei Jahre nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit.
Beim sogenannten einkommensgerechten Beitrag findet eine Anpassung der Beitragshöhe an das entsprechende Einkommen der Selbstständigen statt. Im Gegensatz zu den Regelbeiträgen müssen Sie dann zum Beispiel anhand Ihres Einkommensteuerbescheides nachweisen, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie sich aufgrund dieser Tatsache die Beitragshöhe zur gesetzlichen Rentenversicherung gestaltet. Ob Sie sich für Regelbeiträge oder für den einkommensgerechten Beitrag entscheiden, hängt oftmals von der Höhe Ihres Einkommens ab.
Welche Rentenversicherungsarten existieren für Selbstständige?
Grundsätzlich gibt es für Selbstständige, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, mehrere Arten der Rentenversicherung. Wenn wir an der Stelle von Rentenversicherung sprechen, ist damit nicht nur die gesetzliche Rente gemeint. In erster Linie sind es die folgenden Alternativen, zwischen denen sich Selbstständige entscheiden können, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen:
- Freiwillige Einzahlung in die Rentenkasse
- Rürup-Rente
- Riester-Rente (manchmal)
- Private Vorsorge
Wenn Sie nicht pflichtversichert sind, können Sie dennoch freiwillig in die Rentenkasse und damit die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Innerhalb der Versicherungspflicht hingegen sind viele Selbstständige über ein Versorgungswerk abgesichert, wie zum Beispiel die Künstlersozialkasse für Publizisten, Journalisten und Künstler.
Selbstständige und Freiberufler, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, können sich alternativ auch für die Rürup-Rente und / oder eine private Altersvorsorge entscheiden. In dem Fall ist kein Versorgungswerk zuständig und auch nicht die gesetzliche Rentenversicherung, sondern die Vorsorge läuft rein privat ab.
Manche Selbstständige haben selbst bei einer nicht existierenden Rentenversicherungspflicht die Möglichkeit, die Riester-Rente zu nutzen. Das ist zum Beispiel unter der Voraussetzung der Fall, dass der Ehepartner der Rentenversicherungspflicht unterliegt und damit pflichtversichert. Dann können auch Sie als selbstständiger Ehepartner einen Riester-Vertrag abschließen.
Wie hoch sind die Beiträge für Selbstständige?
Jährlich wird seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein sogenannter pauschaler Rentenversicherungsbeitrag definiert. Eine andere Bezeichnung dafür ist Regelbeitrag. Auch der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung wird jährlich neu festgelegt. Eine Ausnahme gibt es zum Beispiel Künstler und Publizisten, denn diese zahlen Ihre Beiträge an die Künstlersozialkasse als Versorgungswerk.
Der Vorteil ist, dass dieses Versorgungswerk die Hälfte des Rentenversicherungsbeitrages zahlt, sodass das Versorgungswerk als eine Art virtueller Arbeitgeber auftritt. Die anderen pflichtversicherten Selbstständigen zahlen hingegen die Regelbeiträge alleine in die gesetzlichen Rentenkassen ein. Dieser beläuft sich aktuell auf rund 19 Prozent des Jahresgewinns.
Info: Selbstständige, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, haben mehrere Möglichkeiten der Rentenversicherung. Wer nicht pflichtversichert ist, kann sich beispielsweise für die Rürup-Rente, manchmal für die Riester-Rente und generell für eine private Altersvorsorge entscheiden.
Besteht für Selbstständige ein Anspruch auf die Grundrente?
Seit Anfang 2021 gibt es die sogenannte Grundrente, die im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung und in gewisser Weise auch der Versicherungspflicht steht. Die Funktion der Grundrente besteht darin, dass langjährig gesetzlich Rentenversicherte mit einem Einkommen unterhalb des Durchschnittes einen Zuschlag erhalten.
Grundsätzlich haben auch Selbstständige – unabhängig von der Rentenversicherungspflicht – einen Anspruch auf die Grundrente. Dieser besteht beim Vorliegen einer Versicherungspflicht oder dann, wenn freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Einzahlungen mindestens über einen Zeitraum von 35 Jahren stattgefunden haben.
Tipps für die Wahl der richtigen Rentenversicherung für Selbstständige
Wer als Selbstständiger der Versicherungspflicht unterliegt, muss sich ohnehin nicht um die richtige Rentenversicherung kümmern, denn dann wird automatisch in die gesetzliche Rente eingezahlt. Wer hingegen nicht pflichtversichert ist, hat eine Entscheidungsfreiheit. In dem Fall ist die Wahl manchmal nicht einfach, welche Rentenversicherung am besten ist. Daher möchten wir Ihnen einige Tipps in dieser Hinsicht geben:
- Achten Sie auf die Beitragshöhe: Je nachdem, für welche Art von Rentenversicherung Sie sich entscheiden, wird die Beitragshöhe zum Teil sehr unterschiedlich sein. Bei einem Rürup- oder Riester-Vertrag zum Beispiel können Sie bereits ab monatlich 50 Euro vorsorgen, während eine freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rente einen deutlich höheren Mindestbeitrag fordert.
- Nutzen Sie eine private Altersvorsorge: Unabhängig von einer Versicherungspflicht sollten Selbstständige die Möglichkeit nutzen, zusätzlich privat vorzusorgen. Die private Altersvorsorge ist mittlerweile die wichtigste Säule für viele Selbstständige, unabhängig davon, ob diese der Versicherungspflicht unterliegen oder nicht.
- Bei Versicherungspflicht Riester-Rente nutzen: Wenn Sie aufgrund Ihrer Versicherungspflicht die Möglichkeit haben, einen Riester-Vertrag abzuschließen, ist auf das eine sinnvolle Form der Vorsorge. Insbesondere durch die Zulagenrendite ist die Riester-Rente durchaus attraktiv, vor allem dann, wenn Sie mehrere Kinder im Haushalt haben.
- Nutzen Sie die Basisrente: Sie ist insbesondere für Gründer geeignet, die ein steuerpflichtiges Einkommen nachweisen können. Aber auch für Selbstständige, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen und keine Riester-Rente abschließen können, kann sie eine sinnvolle Alternative sein.
Wie findet man die passende Rentenversicherung als Selbständiger?
Ob Sie als Selbstständiger nach einer passenden Rentenvorsorge suchen müssen oder nicht, hängt davon ab, ob Sie der Versicherungspflicht unterliegen oder nicht. Sind Sie nicht pflichtversichert, stehen Ihnen die zuvor genannten Option zur Verfügung. Welche Variante für Sie die passende ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen, aber auch vom finanziellen Rahmen ab. Wenn Sie zum Beispiel dem Rentenversicherungssystem vertrauen, ist nicht selten die freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rente eine gute Option.
Manche Selbstständige hingegen bauen in vollem Umfang auf die private Altersvorsorge, auch wenn Sie versicherungspflichtig sind. Es ist demzufolge eine sehr individuelle Entscheidung, was für Sie die passende Rentenvorsorge als Selbstständiger ist.
Welche Kriterien sollten bei der Auswahl beachtet werden?
Bei der Wahl der für Sie passenden Rentenvorsorge kommt es auf einige Kriterien an. Das sind insbesondere:
- Bin ich versicherungspflichtig?
- Wie viel Geld kann ich monatlich einzahlen?
- Wie sicher soll die Vorsorge sein?
- Wie rentabel soll die Vorsorge sein?
- Wie flexibel ist die Vorsorge?
Ein Kriterium ist für viele Selbstständige die Sicherheit auf der einen, aber auch die Rentabilität auf der anderen Seite. Möchten Sie zum Beispiel eine möglichst renditestarke Rentenvorsorge haben, würde sich beispielsweise die private Altersvorsorge mit Fonds oder Aktien anbieten. Sind hingegen der Sicherheit und eine gute Kalkulationsgrundlage wichtig, spricht das insbesondere für die freiwillige, gesetzliche Rente.