Rürup-Rente: Funktionsweise, Vergleich & Kündigung
Definition Rürup-Rente: Was ist die Basisrente?
Die Rürup-Rente wird auch Basis-Rente genannt und ist wie die Riester-Rente ein staatlich entwickeltes Modell zur privaten Altersvorsorge.
Es spricht jedoch einen anderen Personenkreis als die normal Angestellten an. Im Gegensatz zur Riester-Rente (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Angestellte, Beamte und Soldaten) empfiehlt sich die Rürup-Rente für Selbständige, Freiberufler und sozialversicherungsbefreite Arbeitnehmer mit hohem Einkommen. Sie ist vor allem für Menschen als Vorsorge von Bedeutung, die nicht oder sporadisch in einem festen Anstellungsverhältnis standen. Sie werden wenig bis nichts in die Rentenversicherung eingezahlt haben. So geht es den meisten Selbstständigen und Freiberuflern.
Benannt wurde die Rürup-Rente nach ihrem Erfinder, dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup. Die Auszahlung der Rürup-Rente entspricht dem der gesetzlichen Rente: Es ist eine nicht übertragbare Leibrente, bei der die Auszahlungen besteuert werden und bei der Krankenkassenbeiträge für die Rentner anfallen können.
Die Rentenansprüche sind nicht vererbbar. Die Rente aus Rürup ist nicht pfändbar und auch bei längerer Arbeitslosigkeit geschützt. Das Recht auf die Einmalauszahlung eines bestimmten Betrages aus der Altersvorsorge ist im Gegensatz zur Riester-Rente nicht möglich.
Funktionsweise der Rürup-Rente: So funktioniert die Basisrente
Die Funktionsweise der Basisrente ähnelt die der gesetzlichen Rente: Sie zahlen jahrelang Beiträge ein und erhalten im Alter eine monatliche Leibrente. Sie ist jedoch im Gegensatz zur gesetzlichen Rente nicht umlagefinanziert, sondern eine kapitalgedeckte Auszahlung.
Es gibt hier kein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, dass im Gegensatz zur klassischen privaten Rentenversicherung und der Riester-Rente die Ansprüche nicht in einer Ablaufsumme ausgezahlt werden. Da die Rürup-Rente eine Basisrente ist, wird stattdessen eine lebenslange Rente ausgezahlt.
Dahingegen kann der erworbene Leistungsanspruch aus der privaten Rentenversicherung vollständig ausgezahlt werden, wenn der Versicherte dies so wünscht. Bei der Riester-Rente ist eine Einmalzahlung über 30 % des Leistungsanspruchs möglich. Diese Möglichkeit gibt es bei der Rürup-Rente nicht.
Meistens werden zwei verschiedene Vertragsvarianten angeboten: Die klassische und die fondsgebundene Rentenversicherung.
Klassische Rentenversicherung erklärt
Bei dieser Art der Rentenversicherung bekommt der Versicherte bei Abschluss der Police eine garantierte Verzinsung und eine garantierte Mindestrente zugesagt.
Der Vertragsinhaber zahlt in der Ansparphase monatlich seine Beiträge in die Rentenversicherung. Die Versicherungsgesellschaft legt diese Sparanteile in klassischen Anlagen an: Dazu gehören Wertpapiere, Immobilien, Bankanlagen, usw.
Bei höheren Renditen als geplant, wird der Rürup-Versicherte an den Überschüssen beteiligt. In solch einem Fall erhöht sich die Rente.
Was ist eine fondsgebundene Rentenversicherung?
Bei fondsgebundenen Varianten der Rürup-Rente ist die Funktionsweise grundsätzlich gleich. Einziger Unterschied ist, dass der Sparanteil überwiegend in Aktienfonds angelegt wird. Damit hängt die Höhe der Rente von der Entwicklung des Fonds während der Ansparzeit ab.
Wenn die Kurse an den Börsen steigen, hat der Versicherte mit dieser Variante die Chance, mehr Rente als bei der klassischen Variante zu erhalten. Es besteht aber immer das Risiko, dass eine negative Kursentwicklung die Rente mindert.
In der Anzahlphase spart der Versicherte durch seine monatlichen Beiträge nach einer der beiden vorgestellten Varianten für seine Rürup-Rente.
In der Auszahlphase erhält er eine lebenslange Rente, welche versteuert wird. Somit unterliegt er einer nachgelagerten Rente. Damit wird die Basisrente in der Auszahlphase vollständig mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Die jeweiligen Steuersätze richten sich nach dem gültigen Einkommensteuergesetz.
Für wen eignet sich die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente eignet sich vor allem für Selbständige, Freiberufler, Beamte und Besserverdiener, die keine Riester-Rente abschließen dürfen. Für diesen Personenkreis dient sie als Basisrente als Vorsorge, da sie auch nicht an staatlich geförderten Vorsorgeformen und betrieblichen Altersvorsorgeprogrammen beteiligt sind.
Da beispielsweise Selbständige und Freiberufler nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, erhalten sie später keine gesetzliche Rente. Sie müssen sich nach privaten Vorsorgealternativen umschauen. Mit dieser Basisrente können sie für das Alter vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen.
Vor allem der steuerliche Anreiz lockt viele in die Basisrente: Die monatlichen Beiträge können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Steuerbemessungsgrundlage sinkt und der Versicherte muss in der Ansparphase weniger Steuern zahlen. Die Besteuerung erfolgt dann in der Rentenphase. Der Versicherte erhält dann eine lebenslange Rente, die mit dem persönlichen Steuersatz vollständig versteuert werden muss. Doch dies sind nicht die einzigen Punkte, auf die bei einem Abschluss geachtet werden muss.
Undurchschaubare Kosten bei Vertragsabschluss einer Rürup-Rente
Das Berliner Institut für Transparenz in der Altersvorsorge kritisiert, dass die komplizierten Kostenstrukturen bei den Anbietern der Rürup-Rente nicht durchsichtiger werden. Dabei wurden 108 Tarife für die Rürup-Rente berücksichtigt – mit einem absolut frustrierenden Ergebnis: Kein einziges Infoblatt erfüllte alle Anforderungen, die das Versicherungsvertragsgesetz vorsieht.
Für dieses katastrophale Ergebnis gibt es zwei Ursachen: Zunächst sind die Versicherer von ihrem eigenen Interesse getrieben – daraus folgt eine bewusste Verschleierung der tatsächlich entstehenden Kosten. Andererseits zeigt sich spätestens jetzt, dass das Gesetz viel zu grobmaschig gestrickt ist.
In der Studie werden die einzelnen Tarife nach verschiedenen Kriterien bewertet. Dabei wurde das Augenmerk darauf gerichtet, inwiefern die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt werden. Unterm Strich zeigte sich ein erschütterndes Resultat: Bei einer Police müssen die Kunden selbst ausrechnen, wie hoch die Abschlusskosten sind.
Allerdings gab es auch ein paar Ausnahmen, die mehr als 90 von 100 Punkten erreichten und somit nahezu die Anforderungen erfüllen. Doch gesamt betrachtet zeigt diese Studie, dass noch viel Nachholbedarf bei den Versicherern besteht.
Rürup-Rente 2019: Ein Vergleich der Basisrente
Da die Rente eine langjährige Bindung ist, müssen sich Sparer im Vorfeld gründliche Gedanken machen, welchen Versicherer sie wählen. Eine gute Rürup-Rente sollte wenig Kosten verursachen, eine hohe Rendite in Aussicht stellen und soweit es geht flexibel sein.
Zum Vergleich dieser Kriterien gibt es zahlreiche Tests im Internet. Es ist ratsam, neben dem Testsieger auch andere Angebote zu überprüfen, da je nach persönlicher Situation ein anderer Versicherer sinnvoller sein kann. Vergessen Sie nicht, dass Ihre Daten von dem des Musterkunden abweichen können.
Ende 2018 wurden die Anbieter von Rürup-Renten von der Ratingagentur Franke und Bornberg intensiv auf 49 verschiedene Kriterien hin überprüft. Die Tarife der Versicherer wurden insbesondere bezüglich Flexibilität, Transparenz und Versicherungsbedingungen hin verglichen. Bei den Tests wird ein Musterkunde unterstellt, der bis zu seinem 67. Lebensjahr monatlich 100 € für seine Rürup-Rente einzahlt. Bei den klassischen Rürup-Renten haben einige Modelle mit hervorragend abgeschlossen.
Hervorragende Modelle mit klassischem Ansatz:
- Allianz – „Klassik BVR2 (E400)”
- Debeka – „BA6″
- Stuttgarter – „Classic 39″
Zu den untersuchten Kriterien gehörten z. B. die Fragen:
- Sind Zuzahlungen möglich?
- Wie hoch sind die Verwaltungsgebühren?
- Welche Möglichkeiten hat der Sparer bei Zahlungsschwierigkeiten?
- Welche Anpassungen können nach Vertragsabschluss durchgeführt werden?
- Wie sieht das Fondsangebot aus?
Der Sparer hat auch die Möglichkeit, in eine Basis-Rente einzuzahlen, die ausschließlich auf Investmentfonds setzt. Hier hat die „Swiss Life” („Maximo Basisrente 721 Dynamics+”) die besten Ergebnisse geliefert. Ähnlich gute Tarife bieten die Allianz („InvestFlex BVRF1U”), Europa („E-FBR”) und die uniVersa („Aufbau Rente topinvest 7360″).
Eine andere Möglichkeit ist die hybride Rentenversicherung. Diese stellen eine Kombination aus klassischer (sicherer) Rentenversicherung und einem fondsgebundenen Anteil (für mehr Rendite) dar.
Top-Ergebnisse lieferten in diesem Bereich:
- Signal Iduna – „SI Global Garant Invest Basis-Rente mit Leistungsabsicherung”
- Bayern-Versicherung – „FlexVorsorge Vario FARDVS1″
- Allianz – „KomfortDynamik BVRFKU1U.GD (E 420)”
Die Rürup-Renten mit Top-Bewertung ermöglichen dem Vergleich zufolge eine monatliche garantierte Rente zwischen 123 € und 139 €.
Diese fondsbasierten Tarife erzielten im Test sehr gute Ergebnisse:
- MyLife – „Netto-Basis-Fonds-Rente FGBNK”
- Canada – Life „Generation basic plus”
- Die Bayerische – „BasisRente Aktiv FBaRGZ”
- Europa – „Fondsgebundene Basis Rentenversicherung E-FBR”
- Zurich – „Basis Renteinvest Spezial individuelle Fondsanlage”
Interessierte müssen bei der Wahl ihrer Rente mehrere Tarife miteinander vergleichen und das für sie am besten zugeschnittene Angebot raussuchen. Denn wie hoch die Rente am Ende sein wird, hängt von den Abschluss- und Verwaltungskosten und dem Kapitalanlageerfolg ab.
Praxistipp: Auszahlung & Krankenversicherung bei der Basisrente
Viele Sparer befürchten, dass bei der Auszahlung der Rürup-Rente die Zahlung von Krankenkassenbeiträge die erwartete Rendite schmälern können.
Bezüglich des Auszahlungszeitpunktes der Rente gilt folgendes: Bei Verträgen ab 2012 wird die Rente erst bei Erreichung des 62. Lebensjahres ausgezahlt. Für Verträge, die bis zum 31.12.2011 abgeschlossen wurden, erfolgt die Auszahlung mit Erreichung des 60. Lebensjahres.
Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung fallen als Empfänger der Rürup-Rente keine Krankenkassenbeiträge an.
Für freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Rentner können Krankenkassenbeiträge fällig werden.
Beiträge werden unter diesen Bedingungen fällig:
- Der Versicherte befindet sich unter der Beitragsbemessungsgrenze
- Die Bestimmungen der Krankenkasse sehen dies vor
Die Zahlung von Beiträgen hängt von der jeweiligen Krankenversicherung ab. Daher sollte dies beim Vertragsabschluss in Erfahrung gebracht werden.
Praxistipp Basisrente: Wie wird die Rürup-Rente besteuert?
Die staatliche Förderung der Rürup-Rente funktioniert folgendermaßen: Während der Ansparphase können bestimmte Teile des jährlichen Beitrags von der Steuer abgesetzt werden. Auf diese Weise reduziert die Beitragssumme den Gesamtbetrag des zu versteuernden Einkommens, ähnlich dem Absetzen von Werbungskosten.
Während die staatliche Unterstützung beim „Riestern” in Form direkter finanzieller Zulagen in Erscheinung tritt, läuft es bei der Rürup-Rente anders. Hier wird das Sparen durch steuerliche Vorteile belohnt. Aus diesem Grund ist es wichtig, diesen Umstand bei der alljährlichen Steuererklärung zu berücksichtigen.
Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Fiskus einen Rürup-Vertrag anerkennt:
- Der Beginn der „Rürup”-Rentenversicherung muss nach dem 31.12.2004 sein.
- Die Auszahlung darf nur als monatliche Rente erfolgen, frühestens ab dem 60. Geburtstag. Eine Auszahlung als Einmalbetrag ist ausgeschlossen.
- Die Ansprüche aus einer Rürup-Rentenversicherung dürfen nicht vererblich, übertragbar, beleihbar oder veräußerbar sein. Wer früh stirbt, kann seinen Kindern nichts überlassen.
Beiträge zu einem Rürup-Vertrag können Sie von der Steuer absetzen, unabhängig davon, wie viele andere Vorsorgeaufwendungen – z. B. Beiträge zur Kranken- oder Lebensversicherung – Sie geltend machen. Die späteren Rentenauszahlungen sind nachher steuerpflichtig. Staatliche Zulagen gibt es, anders als bei der Riester-Rente, keine. Der Gesetzentwurf der Rürup-Rente sieht einen langsam steigenden Prozentsatz vor, der angibt, welcher Anteil der Beitragskosten von der Steuer abgesetzt werden können.
Wer z. B. direkt im Gründungsjahr 2005 einen Vertrag zum Rürup-Sparen abgeschlossen hatte, durfte erstmals 60 % des Jahresbeitrages als Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen. In jedem folgenden Jahr erhöht sich dieser Anteil seitdem um 2 %. Ab 2025 soll jeder Rürup-Sparer dann 100 % seiner Beiträge in der Ansparphase steuerlich absetzen können.
Sobald der Ruhestand tatsächlich angetreten und die ersparte Rente ausgezahlt wird, ändert sich das Verfahren. Die Rentenauszahlungen müssen in der Steuererklärung als zu versteuernde Einkünfte angegeben werden. Doch auch hier greift die Subvention, denn nur für einen bestimmten Prozentsatz müssen Steuern bezahlt werden.
Die Höhe dieses prozentualen Anteils bemisst sich danach, wann die private Altersvorsorge erstmalig ausgezahlt wird. Unser Beispiel-Sparer mit Einzahlungsbeginn in 2005 müsste zum Beispiel 76 % seiner Rente versteuern, wenn er im Jahre 2018 die erste Auszahlung erhält. Die restliche steuerfreie Summe wird als lebenslang gültiger Steuerfreibetrag festgeschrieben und ändert sich nicht mehr.
Rürup-Rente: Steuerliche Anrechnung beachten
Seit 2015 gilt: Der Höchstbetrag der Rürup-Rente ist an den Maximalbetrag der knappschaftlichen Rentenversicherung, und damit an den aktuellen Beitragssatz, gekoppelt. Dieser liegt 2017 sogar bei 94.200 € pro Jahr, wodurch der Höchstbetrag der Rürup-Rente auf 23.362 € steigt. Maximal können 2017 19.624 € steuerlich angerechnet werden, 2016 waren es noch 18.668 €. Bei Verheirateten verdoppelt sich die Summe auf 39.248 €. Aktuell (Stand 2019) ist der Betrag nur leicht gestiegen, für ledige Personen beträgt dieser 24.305 € (für Paare entsprechend 48.610 €).
Diese Höchstbeträge gelten nur für Freiberufler, die nicht in ein Versorgungswerk ihres Berufsstandes einzahlen. Dies kann beispielsweise bei Ärzten oder Anwälten der Fall sein. In diesem Fall würde sich der absetzbare Betrag entsprechend nach unten verändern. Gleiches gilt bei normalen Arbeitnehmern und Beamten. Diese dürfen ebenfalls geringere Beiträge absetzen. Hier verringert sich der Betrag meist um die Höhe der anderweitig absetzbaren Altersvorsorgebeiträge.
Der Steuervorteil der Rürup-Rente gilt nur während der Ansparphase. Mit Beginn der Rentenauszahlung gleicht sich die Pension anderen privaten Vorsorgeformen an.
Rürup-Rente: Einmalzahlung und Auszahlung
Mit der sogenannten Einmalzahlung lassen sich die Steuervorteile nochmals ausschöpfen. Diese gehört zu den flexiblen Einzahlungsmöglichkeiten, bei der Selbständige in finanziell guten Zeiten mit einer zusätzlichen Einzahlung Geld in ihre Altersvorsorge fließen lassen können. Jedes Jahr steigt der Anteil, den man von der Einmalzahlung absetzen darf.
In 2018 durfte man eine Summe bis zu 23.712 € in den Rürup-Vertrag einzahlen, die steuerlich geltend gemacht werden konnten. Bei Ehepaaren galt ein Betrag von 47.424 €. 86 % davon durften steuerlich abgesetzt werden.
Kündigung der Rürup-Rente – Alle Möglichkeiten
Eine schlechte Auftragslage mit finanziellen Einbußen, der Wunsch nach einer anderen Form der Altersvorsorge oder Unzufriedenheit mit dem Anbieter – Gründe die Rürup-Rente kündigen zu wollen, gibt es viele.
Das Problem an der Kündigung der Rürup-Rente besteht darin, dass diese in der Regel nicht durchführbar ist. Wenn sie einmal abgeschlossen wurde, kann sie nicht mehr gekündigt werden und der Vertrag läuft bis zum Rentenbeginn durch.
Die Rürup-Rente 30 Tage nach Versicherungsabschluss kündigen
Da bei einer Kündigung die Steuerersparnisse zurückgezahlt werden müssten, hat der Gesetzgeber diese Option gar nicht erst vorgesehen. Eine Möglichkeit gibt es, um doch noch aus der Rürup-Rente herauszukommen, andernfalls können nur noch Alternativen genutzt werden.
Wer seinen Rürup-Vertrag kündigen möchte, muss dies 30 Tage nach Abschluss tun. Dieses Fenster ist die einzige Möglichkeit, die der Gesetzgeber einräumt, für den Fall, dass man es sich doch anders überlegt. Ist die Frist verstrichen, läuft der Vertrag von da an bis zum Eintritt in die Rente.
Da die Rürup-Rente nach Ablauf der 30-Tages-Frist nicht mehr kündbar ist, müssen bei einer schlechten Auftragslage mit finanziellen Einbußen oder Unzufriedenheit mit dem Anbieter Alternativen her.
Alternative zur Kündigung der Basisrente: Beitragszahlungen aussetzen
Läuft es finanziell nicht gut oder wird das für die Altersvorsorge eingeplante Geld kurzfristig an anderer Stelle benötigt, können die Beitragszahlungen für die Rürup-Rente ausgesetzt werden. Dies ist sowohl kurz- als auch langfristig möglich.
Wer gar nicht mehr in die Rürup-Rente einzahlen möchte, kann das tun. Allerdings erhöht sich dann auch das Sparkapital nicht mehr, wodurch die Rente geringer ausfällt. Auch laufen die monatlichen Verwaltungskosten (je nach Vertrag sind sie nach ein paar Jahren geringer als zu Beginn) weiter, was das Vermögen langsam, aber sicher auffrisst. Das vorhandene Sparkapital gilt dann als Grundlage für die Verzinsung, auf Basis dessen dann die Rente ausbezahlt wird
Anbieter wechseln statt Rürup-Rente kündigen
Viele Anbieter der Rürup-Rente lassen einen Wechsel zu einem anderen Anbieter zu, was eine Option für unzufriedene Kunden sein kann. Gründe für einen Wechsel können bessere Konditionen sein.
Kunden müssen bei einem Anbieterwechsel ihr altes Rürup-Konto beitragsfrei stellen und dann beim neuen Anbieter ein neues Konto eröffnen. Alternativ muss das Geld von ihrem alten auf das neue Rürup-Konto transferiert werden, was häufig kostenlos gemacht wird. Sich den bisher angesparten Betrag auszahlen zu lassen, ist nicht möglich.
Ein Wechsel ist in der Regel mit neuen Vertrags-Abschlusskosten verbunden, weshalb er gut überlegt sein sollte. Andere Formen der Altersvorsorge können nur zusätzlich abgeschlossen werden.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Der Wunsch nach einer anderen Form der Altersvorsorge kann nur zusätzlich erfüllt werden. Ist der Rürup-Vertrag einmal abgeschlossen, läuft er bis zur Rente und bietet keine Möglichkeit zur Kündigung. Die Beitragsfreistellung oder der Wechsel des Anbieters können aber eine Alternative sein, wenn es zu finanziellen Problemen oder Problemen mit dem Anbieter kommt.
Fazit: Vor- & Nachteile der Basisrente
Da Selbstständige i. d. R. leider nicht in den Genuss der Riester-Förderung kommen, hat der Staat die sogenannte Rürup-Rente eingeführt, die auch Nicht-Selbstständigen offensteht. Allerdings kommt die Rürup-Rente von der Attraktivität her nicht an die Riester-Rente heran. Während die staatlichen Zuschüsse bei der Riester-Rente deren Nachteile klar überwiegen, sollten Sie beim Abschluss einer Rürup-Rente sehr genau abwägen und idealerweise einen Experten zurate ziehen.
Zu den Pluspunkten der Basisrente gehören ganz klar die steuerlichen Vorteile. Bis zum Jahr 2025 sollen die Beiträge zu 100 % abzugsfähig werden. Je höher Ihre aktuelle Steuerbelastung ist, desto mehr sparen Sie an Steuern. Die Stiftung Warentest hat errechnet: Am ehesten lohnt sich ein Rürup-Vertrag, wenn Sie kurz vor der Rente stehen (5 Jahre) und ein hohes Einkommen haben. Dann wirkt sich ganz einfach die hohe Steuerersparnis positiv aus.
Im Gegensatz zu anderen privaten Kapitallebens- oder Rentenversicherungen sind die Beiträge vor Gläubigern sicher. Bei einer Arbeitslosigkeit werden sie nicht auf die ALG-II-Ansprüche angerechnet. Gerade für Selbstständige, die hohe Haftungsrisiken tragen, ist dieser Pfändungsschutz viel wert.
Weitere staatlichen Zuschüsse gibt es aber nicht. Die Rürup-Rente wird vom Staat nur über die Steuervorteile gefördert. Weitere staatliche Zuschüsse, wie z. B. bei der Riester-Rente durch staatliche Zulagen, sind nicht existent.
Auch die geringe Flexibilität des Vertrages ist ein Nachteil. Die Rürup-Rente kann nicht beliehen, noch kann sie in eine Immobilien-Finanzierung eingebracht werden. Ebenso können Sie sich die Rente frühestens ab 60 Jahren (bei ab 2012 abgeschlossenen Rürup-Verträgen im Alter von 62) auszahlen lassen und besitzen kein Kapitalwahlrecht.
Ihre Rürup-Rente ist nicht automatisch vererbbar. Bei Tod des Versicherten verfällt das eingezahlte Vermögen. Der Gesetzgeber hat es hier versäumt, die eingezahlten Beiträge zu schützen (wie bei der Riester-Rente). Eine zusätzliche Vereinbarung zum Schutz der Hinterbliebenen ist zwar möglich, kostet aber hohe Zusatzgebühren.
Die Besteuerung im Alter fällt relativ hoch aus: Die Rentenzahlungen werden besteuert. Der zu versteuernde Anteil steigt jährlich. Ab dem Jahr 2040 sind 100 % der Rentenzahlungen aus einer Basis-Versicherung steuerpflichtig. Der Abschluss einer Rürup-Rentenversicherung eignet sich in erster Linie für Selbstständige (die nicht Riester-berechtigt sind) mit einem hohen Einkommen (und somit hoher Steuerbelastung).
Für Selbstständige mit niedrigen Steuersätzen lohnt sich die Rürup-Rente daher nicht! Es gibt viele Alternativen die flexibler, günstiger und renditestärker sind, wie beispielsweise Spar- und Anlagemodelle (z.B. ETF-Index-Fonds, Aktien-Fonds etc.), die eigenständig gehandhabt werden können. Die Einzahlungen können flexibel gestaltet und jederzeit auf das Kapital zugegriffen werden, also auch schon vor dem Rentenbeginn. Bei einem Todesfall geht das vorhandene Kapital, im Gegensatz zur Rürup-Rente, an die Erben über. Aktien, ETFs oder Fonds als Altersvorsorge – oder eine Kombination aus diesen – sind eine sinnvolle Alternative oder mindestens ein guter Zusatz zur Rürup-Rente.