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Abgeltungssteuer in der Schweiz: Ihre Bedeutung für deutsche Anleger

Inhaltsverzeichnis

In Deutschland wird seit Anfang 2009 auf Kapitalerträge eine so genannte Abgeltungssteuer erhoben. Geht es nach der deutschen Bundesregierung, tritt zum 1. Januar 2013 ein Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz in Kraft, welches eine ähnliche Regelung für deutsche Kunden bei Schweizer Banken vorsieht.

Neben Bestimmungen zu der Besteuerung von Altvermögen sieht dieses Steuerabkommen vor, in Zukunft eine pauschale Abgeltungssteuer auf erwirtschaftete Kapitalerträge zu erheben. Nun stellt sich die Frage: Was bedeuten diese Veränderungen für den deutschen Anleger?

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer wird auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben und ist somit eine Form der Einkommenssteuer. Sie wird direkt von der Quelle, in der Regel also von dem betreffenden Kreditinstitut, einbehalten und abgeführt werden.

Die Grundlage der Berechnung ist ein pauschaler Prozentsatz. Dieser ist unabhängig von dem persönlichen Einkommenssteuersatz des jeweiligen Steuerzahlers.

Die Höhe der Abgeltungssteuer: Gleicher Steuersatz in der Schweiz

Die Abgeltungssteuer für deutsche Bürger wird in der Schweiz ähnlich berechnet werden, wie es seit Anfang 2009 bereits in Deutschland der Fall ist. In Deutschland setzt sich die Abgeltungssteuer aus der Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag zusammen.

Die Kapitalertragssteuer liegt bei 25%. Auf diese 25% werden nun 5,5% Solidaritätszuschlag erhoben. So ergibt sich ein Steuersatz von 26,375%, der auf die zu versteuernden Kapitaleinkünfte erhoben wird.

In Anlehnung an diese Berechnung liegt auch der Steuersatz in der Schweiz bei 26,375%. Auf Antrag des Kunden können die Schweizer Banken zudem die Kirchensteuer abführen. Sollte zuzüglich noch die Kirchensteuer erhoben werden, schlägt diese mit 9% auf die Kapitalertragssteuer zu Buche.

Wer ist von der Abgeltungssteuer betroffen?

Die Abgeltungssteuer in der Schweiz betrifft in der Regel alle Personen, die Vermögen bei Schweizer Banken angelegt und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Hierbei ist jedoch nicht der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Steuerabkommens maßgeblich. Sollte das Abkommen wie geplant kommen, wird der Wohnsitz am 31.12.2010 ausschlaggebend sein. Die Steuer wird erhoben auf zukünftige Einkünfte aus Zinsen und Dividenden sowie auf Veräußerungsgewinne.

Unter Letzteres fallen beispielsweise Aktienverkäufe oder die Veräußerung einer Kapitallebensversicherung. Die Abgeltungssteuer regelt dabei nur die Erträge, die ab dem voraussichtlichen Stichtag, dem 1. Januar 2013, erwirtschaftet werden. Altvermögen wird hierbei anderen Regelungen unterworfen sein.

Wie wird die Abgeltungssteuer erhoben?

Die Abgeltungssteuer soll direkt von dem jeweiligen Kreditinstitut erhoben werden. Die Banken ziehen den fälligen Betrag von dem Konto oder Depot des Steuerpflichtigen ab und führen dann das Geld anonym dem deutschen Fiskus zu.

Der Kunde erhält von dem Kreditinstitut jährlich eine Steuerbescheinigung. Seine Steuerpflicht im Wohnsitzstaat, in diesem Fall also in Deutschland, gilt damit grundsätzlich als erfüllt.