So wird der Solidaritätszuschlag verwendet
1991 wurde von der Bundesregierung der Solidaritätszuschlag eingeführt, um die Kosten der Deutschen Einheit stemmen zu können. Nachdem der Solidaritätszuschlag zunächst nur ein Jahr lang, von Mitte 1991 bis Mitte 1992 erhoben wurde, wurde er 1993 und 1994 ausgesetzt. 1995 wurde der Zuschlag wieder eingeführt und betrug bis 1998 7,5% der Einkommen-, Körperschafts- und Kapitalertragssteuer.
Seit 1998 gilt ein Prozentsatz von 5,5%. Nicht erst seit heute wird der Solidaritätszuschlag sehr kontrovers diskutiert. Neben Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit steht auch immer wieder die Verwendung der erzielten Einnahmen in der Kritik. Und dabei geht es nicht etwa um Peanuts: 2011 entstanden dem Staat durch den Solidaritätszuschlag Mehreinnahmen in Höhe von rund 12,2 Mrd. Euro.
Die geplante und tatsächliche Verwendung des Solidaritätszuschlags
Der Solidaritätszuschlag wurde vor allem deshalb eingeführt, um die Kosten der Deutschen Einheit und des Aufbaus Ost aus dem Bundeshaushalt begleichen zu können. Weniger bekannte Verwendungszwecke waren die Kosten des Golfkriegs sowie die finanzielle Unterstützung von ost-, südost- und mitteleuropäischen Ländern.
Von Beginn an war die tatsächliche Verwendung recht ungenau formuliert und die Geldströme lassen sich teilweise nicht nachvollziehen. Der Solidaritätszuschlag wandert letzten Endes in den großen Topf der Steuereinnahmen des Bundes und ist somit ein Teil des großen Haushaltsbudgets.
Zwar werden aus diesem Topf auch Investitionen in Ost-Deutschland getätigt, doch macht diese unklare Verwendung die Notwendigkeit des Solidaritätszuschlags schwer vermittelbar. Auch weil die Verwendung der Einnahmen nicht nachvollziehbar ist, wird die Kritik an dieser Abgabe immer lauter.
Kritik am Solidaritätszuschlag
Immer wieder kommt es zu Rechtsstreitigkeiten wegen des Solidaritätszuschlags. Ein Grund dafür dürfte sein, dass über 20 Jahre nach der Deutschen Einheit die Einsicht schwindet, eine als kurzfristig geplante Abgabe weiterhin zu bezahlen.
Diese Thematik kommt auch immer wieder in Wahlkämpfen zur Sprache. Auch im Zuge der Finanzkrise wurden Stimmen laut, die eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags forderten. Problematisch ist jedoch, dass diese Abgabe mittlerweile keine kurzfristigen Zusatzausgaben des Bundes mehr deckt, sondern ein fester Bestandteil der Haushaltsplanung ist.
Falsche Annahmen zum Solidaritätszuschlag
Neben der weit verbreiteten Annahme, dass der Solidaritätszuschlag einzig den ostdeutschen Bundesländern zugutekommt, gibt es weitere Irrtümer. So wird vielfach der Solidaritätszuschlag mit dem Solidarpakt verwechselt. Letzterer regelt tatsächlich eindeutig finanzielle Hilfen für die neuen Bundesländer und steht ähnlich dem Solidaritätszuschlag regelmäßig in der Kritik.
Wichtig ist auch, dass der Zuschlag nicht etwa nur von Einwohnern der alten Bundesländer erhoben wird. Er findet in ganz Deutschland Anwendung. Die Tatsache, dass es weit verbreitete Irrtümer, eine geringe Akzeptanz und eine große Skepsis gegenüber dem Solidaritätszuschlag gibt, sollte bedenklich stimmen. Für das Erreichen des Ziels einer kompletten und vorbehaltlosen Wiedervereinigung erscheint auch das Auslaufen des Solidaritätszuschlags sinnvoll und notwendig.