Die Steuererklärung: Die wichtigsten Arten im Vergleich
40 verschiedene Steuern sind in Deutschland zu finden. Nach den unterschiedlichsten Kriterien werden die zu versteuernden Geldbeträge darunter aufgeteilt.
Direkte und indirekte Steuern
Eine grobe Unterteilung der verschiedenen Arten ist in direkte und indirekte Steuern zu treffen:
- Direkte Steuern belasten den Steuerpflichtigen.
- Indirekte Steuern sind bei der Herstellung von Gütern zu finden. Der Händler oder Produzent zahlt seine Steuern zwar an den Staat, schlägt die Summe aber auf den Verkaufspreis drauf, sodass die Steuerlast im Grunde der Endverbraucher trägt.
Direkte Steuern für den Einzelnen wichtiger
Bei den indirekten Steuern ist den meisten die Umsatzsteuer bekannt. Da diese den Steuerpflichtigen aber nicht betreffen, sind die direkten Steuern für den Einzelnen weitaus wichtiger. Auch die sogenannten Besitzsteuern fallen darunter. Dazu zählen unter anderem die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Erbschaftssteuer. Außerdem findet eine Unterteilung in Besitzsteuern vom Einkommen und in Besitzsteuern vom Vermögen statt.
Dies bedeutet, dass die Steuerobjekte der Kategorien unterschiedlich versteuert werden. Eine Bemessungsgrundlage hilft dabei, die richtige Steuer für das jeweilige Objekt und die Steuerart zu finden. Dabei wird entweder ein Steuerbetragstarif oder ein Steuersatztarif angewandt. Ersteres bedeutet, dass beispielsweise bei der Kaffeesteuer pro Kilo Röstkaffe 2,19 Euro an Steuern zu zahlen sind. Dieser Betrag ist fest, er ändert sich nicht je nach verkauftem Röstkaffee. Anders ist es bei dem Steuersatztarif: Hier gibt es pro Besteuerungseinheit einen bestimmten Prozentsatz. Beim Einkommen ist dies gut zu sehen: Je höher dieses ist, desto höher ist auch die Steuer darauf.
Bedeutung der Steuererklärung in Deutschland
Damit die Steuer ordnungsgemäß den verschiedenen Objekten abgeführt werden kann, ist eine Steuererklärung notwendig. Diese ist bei bestimmten Voraussetzungen freiwillig. Unterschieden wird zwischen einer Pflichtveranlagung und einer Antragsveranlagung. Abgegeben muss die Pflichtveranlagung bei Jahressteuererklärungen bis zum 31. Juli des Folgejahres, die Einkommen- sowie die Umsatzsteuererklärung fallen beispielsweise darunter.
Wann ist eine Pflichtveranlagung notwendig?
Die Pflichtveranlagung fällt bei folgenden Punkten an:
- Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte
- Einkünfte von mehr als 410 Euro, die keinem Lohnsteuerabzug unterliegen
- Wahl der Lohnsteuerklasse 5 bei einem der Ehepartner, wenn beide arbeiten oder der Steuerklasse 4 mit Faktor für beide arbeitenden Eheleute
- Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern
- Rentner mit höheren Renteneinkünften
- Wenn sich die Eheleute im Veranlagungszeitraum scheiden und einer neuerlich im selben Jahr heiratet
Wann lohnt sich eine Antragsveranlagung?
Die Antragsveranlagung lohnt sich in vielen Fällen, daher entscheiden sich die meisten Arbeitnehmer für die Einreichung der Steuererklärung. Verschiedene Anschaffungen können abgesetzt oder die Rückzahlung von Lohnsteuern kann bewirkt werden, beispielsweise bei einem Ferienjob.
Das Finanzamt bearbeitet die Erklärung innerhalb weniger Wochen und schickt dem Antragssteller danach einen Steuerbescheid. Sind auf diesem Fehler zu finden, ist eine Einspruchsfrist von einem Monat einzuhalten. Am bekanntesten in Deutschland ist die Einkommensteuererklärung. Diese muss jeder im Laufe seines Arbeitslebens anfertigen. Es gibt aber noch andere Arten der Steuererklärung, die im Folgenden näher betrachtet und erläutert werden.
Steuererklärung |
Einkommensteuererklärung |
Körperschaftsteuererklärung |
Umsatzsteuererklärung |
Gewerbesteuererklärung |
Schenkungsteuererklärung |
Erbschaftsteuererklärung |
Einkommensteuererklärung
Sieben Einkunftsarten bilden die Basis der Einkommensteuer. Wenn „natürliche“ Personen, also Arbeitnehmer sowie Selbstständige, ein Einkommen erzielen, wird dieses daher versteuert. Konkret gesagt unterliegen folgende Einkünfte der Einkommensteuer, die der Staat erhebt:
- Land- und Forstwirtschaft
- Gewerbebetriebe
- selbstständige Arbeit
- nichtselbstständige Arbeit
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte, die im Einkommensteuergesetz genannt werden
In der Einkommensteuererklärung müssen alle Einnahmen aufgelistet werden ebenso wie die eventuellen Sonderausgaben, die teilweise von der Steuer abzusetzen sind.
Zentrale Aspekte der Besteuerung
Die Einkunftsarten teilen sich in zwei Gruppen auf: Gewinn- und Überschusseinkunftsarten. Ersteres wird in der Land- und Forstwirtschaft, dem Gewerbebetrieb sowie bei selbstständiger Arbeit angewandt. Der Fiskus nimmt zwei Möglichkeiten wahr, um das tatsächlich zu versteuernde Einkommen festzulegen: Entweder wird das Betriebsvermögen zu einem bestimmten Zeitpunkt miteinander verglichen oder die Differenz zwischen Betriebseinnahmen und -ausgaben wird ermittelt. Das Ergebnis kann unter Umständen auch ein Verlust sein.
Die übrigen Einkunftsarten werden mittels des Überschussprinzips versteuert: Von den Einnahmen werden die Werbungskosten abgezogen. Der übrige Überschuss des Einkommens wird nach einem bestimmten Prozentsatz versteuert. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Steuersätze an. Der jeweils höhere Tarif muss aber nur für den Teil des Einkommens erbracht werden, der tatsächlich über der jeweiligen Grenze liegt, nicht für das gesamte erhaltene Kapital.
- Nullzone von 0 bis 9.984 Euro: steuerfrei
- 1. Progressionszone / Steilzone von 9.984 bis 14.927 Euro: Steuersatz steigt sehr schnell an; 14 bis 24 Prozent
- 2. Progressionszone von 14.927 bis 58.597 Euro: gleichmäßiger Anstieg von 24 auf bis zu 42 Prozent
- 1. Proportionalzone 58.597 bis 277.826 Euro: Steuersatz von 42 Prozent
- 2. Proportionalzone ab 277.826 Euro: Steuersatz von 45 Prozent
Besteuerte Zielgruppe
Alle „natürlichen“ Menschen, die ein Einkommen beziehen, gehören zu der Zielgruppe dieser Steuererklärung. Sie werden in unterschiedliche Steuerklassen aufgeteilt, damit diverse Faktoren bei der Steuerlast mitberücksichtigt werden können, beispielsweise die erhöhte finanzielle Belastung bei Alleinerziehenden.
- Steuerklasse I: alle alleinstehenden Arbeitnehmer sind in dieser Klasse zusammengefasst, sofern sie kinderlos sind oder nicht die Voraussetzungen der Steuerklasse II erfüllen
- Steuerklasse II: Alleinstehende, die die Voraussetzungen für einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erfüllen
- Steuerklasse III: Für verheiratete Erwerbstätige; die Steuerlast ist geringer, der Ehepartner wird dafür in die Steuerklasse V eingeordnet
- Steuerklasse IV: Standardmodell für verheiratete Erwerbstätige; die Steuerlast ändert sich beinahe nicht
- Steuerklasse V: für verheiratete Erwerbstätige; die Steuerlast ist höher als in Steuerklasse IV und III; Ehepartner mit sehr unterschiedlichen Einkommen können dadurch profitieren, in dem der mit höheren Einkünften in die Steuerklasse III wechselt
- Steuerklasse VI: diese Klasse kommt nur bei einem zweiten Job zum Einsatz oder wenn die steuerliche Identifikationsnummer noch nicht an den Arbeitgeber weitergegeben wurde
Bedeutung der Steuer
Die Abgabe der Lohnsteuer ist sinnvoll für den Staat. Die Zuteilung der Gelder aus dieser Steuer wird auf den Bund, die Länder und die einzelnen Gemeinden verteilt. Je mehr Einkommensteuern daher eingenommen werden, desto mehr Kapital steht diesen Organen zur Verfügung. In Prozenten gesehen bekommen die Gemeinden 15 Prozent und Bund sowie Länder jeweils 42,5 Prozent der Steuern.
Besonderheiten und Anwendungsbeispiele
Zum 1. Januar 2013 wurde die Lohnsteuerkarte abgeschafft und durch die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Mittels der steuerlichen Identifikationsnummer weiß der Arbeitgeber, welche Abzüge vom Bruttolohn abgehen. Nicht nur die Lohnsteuerkarte ist aber elektronisch; auch die Steuererklärung braucht nicht mehr per Post eingereicht werden: Mit dem Programm ELSTER können die Steuerdaten sicher und schnell an das Finanzamt übermittelt werden. Diese Software kann entweder über das ElsterFormular oder mit verschiedenen Programmen, die eine Schnittstelle zu ELSTER enthalten, genutzt werden.
In diesen Programmen ist meist übersichtlich gegliedert, welche Daten angegeben werden müssen und welche freiwillige sind. Die Steuerpflichtigen sollten dabei beachten, dass bestimmte Einnahmen zwar von der Steuer befreit sind, aber dennoch angegeben werden müssen: Arbeitslosengeld, BAföG-Leistungen oder das Elterngeld gehören beispielsweise dazu. Diese Lohnzusatzleistungen werden aber trotzdem in der Summe herangezogen, um den individuellen Steuersatz zu berechnen.
Ein Beispiel: Eine Steuerpflichtige bezieht während eines Jahres zuerst ihr normales Gehalt, dann Mutterschafts- und anschließend Elterngeld. Die beiden letzten Einkünfte sind zwar steuerfrei, werden aber zum Gehalt dazu gezählt. Der Fiskus ermittelt daraufhin, welcher Steuersatz auf die Gesamtsumme anzuwenden ist.
Körperschaftsteuererklärung
Nach dem Steuerrecht gibt es in Deutschland nicht nur natürliche Personen, die ein Einkommen beziehen, sondern auch juristische. Darunter zählen unter anderem Kapitalgesellschaften. Diese Körperschaften müssen das Einkommen versteuern, das sie innerhalb eines Kalenderjahres erwirtschaftet haben. Das ursprüngliche Körperschaftsteuergesetz erging im Rahmen der Erzbergerschen Finanzreform im Jahr 1920. Am 1. Januar 1977 wurde die Körperschaftsteuerreform durchgeführt, wodurch ausgeschüttete Gewinne nicht mehr durch Einkommen- und Körperschaftsteuer doppelt belastet sind. Bis heute ist dies im Grunde so vorhanden, allerdings hat sich durch unterschiedliche Gesetzesreformen die Ausführung der Versteuerung geändert.
Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 wird die Gewichtung zwischen der Körperschaftsteuer- und der Einkommensteuer-Ebene anders verteilt als ursprünglich vorgesehen: 15 Prozent sind seit der Reform der übliche Satz, nach dem die Körperschaftsteuer erhoben wird. Die Ausschüttung der Nettogewinne wird ebenfalls steuerlich belastet. Wenn die Dividenden zu Betriebseinkünften gehören, werden 60 Prozent steuerlich berücksichtigt, oder der Steuersatz wird einheitlich auf 25 Prozent festlegt. Ersteres wird im Steuerwesen das Teileinkünfteverfahren genannt, letzteres die Abgeltungssteuer. Diese wird außerdem im privaten Bereich bei der Erfassung der Einkünfte aus Kapitalvermögen eingesetzt.
Zentrale Aspekte der Besteuerung
Die Steuerpflicht beginnt und endet mit der Rechtsfähigkeit juristischer Personen. Dies bedeutet, dass direkt bei Vertragsabschluss und damit dem Entstehen der Körperschaft die Steuer bei Gewinnen zu entrichten ist. Das Ende ist bei der völligen Abwicklung erreicht. Bei Kapitalgesellschaften bedeutet dies die Ausschüttung des Vermögens, frühestens ist das aber mit Ablauf des Sperrjahres durchzuführen. Den Beginn des Jahres und damit die Fristsetzung zur Schlussverteilung ist auf den Tag festgelegt, an dem die Gläubiger der Gesellschaft die Aufforderung, sich zu melden, in öffentlichen Blättern ausgeben.
Nach der Verteilung des Vermögens und damit dem Schluss der Liquidation ist die Gesellschaft aus dem Handelsregister zu löschen. Innerhalb der Körperschaftsteuer gibt es laut dem Gabler Wirtschaftslexikon eine unbeschränkte und eine beschränkte Steuerpflicht:
- beschränkte Steuerpflicht: Inländische Einkünfte von Körperschaften, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben oder die aus sonstigen Gründen nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind.
- unbeschränkte Steuerpflicht: Körperschaften, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland haben. Zu diesen zählen unter anderem Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Stiftungen sowie sonstige juristische Personen.
Eine Steuerbefreiung ist ebenfalls möglich. Diese kann einerseits für Subjektive und andererseits für Objektive ausgesprochen werden. Im ersteren Fall betrifft es gewisse Unternehmen des Bundes, ebenso wie Staatsbanken oder Unternehmen, die kirchliche oder mildtätige Zwecke verfolgen. Soziale Kassen, Berufsverbände sowie öffentlich rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinheiten von Berufsgruppen gehören ebenfalls zu den steuerbefreiten Subjektiven. Als Objektive werden Mitgliederbeiträge rechtsfähiger und nicht-rechtsfähiger Personenvereinigungen angesehen, nebst Dividenden und Gewinnen, die durch eine Veräußerung aus anderen Körperschaften gewonnen wurden.
Bedeutung der Steuer
Die Körperschaftsteuer ist eine Gemeinschaftssteuer. Dies bedeutet, dass die Steuern Bund und Ländern gemeinsam zustehen. Anders als bei der Einkommensteuer, geht hier kein Teil an die Gemeinden ab: Das eingenommene Kapital wird zu 50 Prozent zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.
Besonderheiten und Anwendungsbeispiele
Die Steuererklärung der Körperschaftsteuer ist bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen. Eine verlängerte Fristsetzung ist möglich, wird aber vom Finanzamt individuell entschieden. Außerdem ist die Körperschaftsteuer jedes Quartal im Voraus zu zahlen. Konkret bedeutet dies, dass jeweils am 10. der Monate März, Juni, September und Dezember eine Zahlung an den Fiskus ansteht.
Diese Vorauszahlungen werden nach Ende des Geschäftsjahres und mit Abgabe der Steuererklärung mit der tatsächlichen Steuerschuld verrechnet. Laufen die Geschäfte besser als gedacht, sollten Unternehmen Kapital für die ausstehenden Forderungen der Körperschaftsteuer zurücklegen. Es liegt in der Verantwortung der juristischen Personen, dass sie stets über genügend Liquidität verfügen, um ihre Körperschaftsteuern zu bezahlen.
Umsatzsteuererklärung
Die Umsatzsteuer wird im Volksmund Mehrwertsteuer genannt. Sie gehört zu den indirekten Steuerarten, da sie vom Endverbraucher bezahlt und vom produzierenden Unternehmen an den Fiskus weitergeleitet werden. Der Hersteller und eigentliche Steuerpflichtige hat demnach keine Mehrkosten durch diese Steuer, der Käufer aber schon. Abgegeben wird die Erklärung vom Unternehmen.
1967 wurde die Umsatzsteuer eingeführt. Der Gesetzgeber wollte eine ertragreiche Einnahmequelle etablieren, ohne aber die Menschen mit niedrigem Einkommen zu stark vom gesellschaftlichen Leben und den lebensnotwendigen Gütern fernzuhalten. Die allgemeine Umsatzsteuer hatte zunächst einen Satz von 10 Prozent. Auf Produkte, die der Befriedigung der Grundbedürfnisse dienten, wurde noch weniger Steuer erhoben − der ermäßigte Mehrwertsteuersatz war damit erfunden. Inzwischen ist der reguläre Satz auf 19 Prozent gestiegen, der ermäßigte auf 7 Prozent.
Zentrale Aspekte der Besteuerung
Jedweder Umsatz wird besteuert − das ist der Grundgedanke der Umsatzsteuer. Jedes gekaufte Produkt sowie jede Dienstleistung sind daher mit einer Mehrwertsteuer versehen, die entweder 19 oder 7 Prozent des Kaufpreises beträgt. Der Endverbraucher zahlt sie, der Hersteller oder Dienstleister gibt sie an den Fiskus weiter. Um die Transparenz zu wahren, ist auf jeder Rechnung angegeben, wie viel Mehrwertsteuer zu bezahlen ist. Weniger Transparenz ist aber bei dem ermäßigten Satz zu sehen. Generell gilt dieser für die wichtigsten Güter des alltäglichen Lebens, also beispielsweise für Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, landwirtschaftliche Erzeugnisse, orthopädische Hilfsmittel sowie Kunstgegenstände.
Ausnahmen sind aber auch hier zu finden, die die Nachvollziehbarkeit mindern: Säfte, alkoholische Getränke und der Verzehr von Lebensmitteln an Ort und Stelle (beispielsweise bei einem Restaurantbesuch) sind unter anderem nicht begünstigt. Die Mehrwertsteuersätze bergen großes Konfliktpotenzial, was in verschiedenen Prozessen schon verdeutlicht wurde. Besonders bei Dienstleistungen, die unter Freizeitgestaltung gezählt werden können, ist der Umsatzsteuersatz nicht immer klar zu sehen. Das Finanzministerium vertritt die Meinung, dass alles, was der Bildung dient, steuerbefreit sei, Hobbys hingegen seien steuerpflichtig. Bildung wird außerdem als das definiert, was im Angebot der Schulen und Universitäten zu finden ist. Eine Schwimmschule ist daher aufgrund des Schulschwimmunterrichts umsatzsteuerfrei, eine Tanzschule allerdings nicht.
Besteuerte Zielgruppe
Die zu besteuernden Personen sind an sich die Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen herstellen sowie anbieten. Da ein Bezahlen der Umsatzsteuer durch das Firmenkapital aber zu einem Umsatzverlust führen kann, wird die Verantwortung auf den Endverbraucher gelegt.
Dieser bezahlt einen Aufpreis in Höhe der Mehrwertsteuer. Das Unternehmen erhält daher den durch die Arbeitszeit sowie die Produktionskosten veranschlagten Preis zuzüglich der an den Fiskus abzuführenden Steuer. Ein Umsatzverlust durch die Steuer ist daher nicht zu befürchten.
Bedeutung der Steuer
Die Umsatzsteuer ist eine der größten Einnahmequellen des Staates. 53,4 Prozent gehen direkt an den Bund, 44,6 Prozent an die Länder und 2 Prozent an die Gemeinden. Mittlerweile liegt die Hoheit über diesen Steuersatz allerdings nicht mehr allein beim Bund. Die Europäische Union gibt den Takt vor, da alle Steuern dieses Markts harmonisiert werden. Daher ist eine Spannweite für die Höhe der Sätze vorgegeben sowie eine Festlegung der Bereiche, die für einen ermäßigten Satz in Frage kommen.
Besonderheiten und Anwendungsbeispiele
Seit 2011 ist die elektronische Übermittlung der Jahreserklärung vorgeschrieben. Ein Unternehmer ist zur Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung verpflichtet, auch wenn im Laufe des Jahres keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben wurde.
Die elektronische Übermittlung kann individuell auf eine postalische verlegt werden, wenn der Antrag zur Vermeidung unbilliger Härte vom Finanzamt angenommen wird. Bei der elektronischen Übermittlung ist zudem ein elektronisches Zertifikat zur Authentifizierung nötig. Wie auch bei der Einkommensteuererklärung kann dieses über das Programm ELSTER erworben werden.
Gewerbesteuererklärung
Kurz gesagt, besteuert die Gewerbesteuer den Gewerbeertrag von Gewerbebetrieben. Ob eine Firma zu dieser Kategorie zählt, ist teilweise von der Gesellschaftsform abhängig; alle GmbHs und Aktiengesellschaften fallen zum Beispiel darunter. Sie ist eine der ältesten Steuern; erstmals als Gesetz aufgeführt wurde sie am 1. Dezember 1936.
Zentrale Aspekte der Besteuerung
Besteuert wird der Gewerbeertrag. Um diesen zu vermitteln, wird der Gewinn zur Rechnung hinzugezogen, der bei der Gewinnermittlung für Körperschaft- und Einkommensteuer herausgefunden wurde. Dieser Gewinn wird um die Gewerbesteuervorauszahlungen sowie Kürzungen und spezifische Hinzurechnungen korrigiert. Das Ergebnis ist der Gewerbeertrag. Gewerbesteuervorauszahlungen sind jeweils am 15. der Monate Februar, Mai, August und November zu zahlen.
Sie betragen ein Viertel der Gewerbesteuer, die bei der letzten Veranlagung festgelegt wurde. Der Gewerbeertrag wird außerdem laut e-conomic.de auf volle 100 Euro abgerundet. Außerdem wird gegebenenfalls der Freibetrag abgezogen; natürliche Personen sowie Personengesellschaften erhalten diesen in Höhe von 24.500 Euro.
Besteuerte Zielgruppe
Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Anstalten und Stiftungen zählen beispielsweise zu den juristischen Personen, die zur Zielgruppe dieser Steuerart gehören. Diese juristischen Personen müssen einen Steuersatz von 15 Prozent zahlen, der auf Grundlage des Handelsbilanzgewinns berechnet wird.
Außerdem kommen 5 Prozent der Steuersumme auf den Steuersatz oben drauf; diese gelten als Solidaritätszuschlag. Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben und nur einzelne Betriebsstätten in Deutschland müssen nur die hierzulande erwirtschafteten Gewinne unter die Körperschaftsteuer stellen.
Besteuerte Zielgruppe
Wie schon erwähnt, zählen GmbHs und Aktiengesellschaften zu der besteuerten Zielgruppe. Neben diesen sind aber auch natürliche Personen und Personengesellschaften von der Gewerbesteuer betroffen, sofern sie gewerblich tätig sind. Dieses wird gemäß des Einkommensteuerrechts entschieden. Die Land- und Forstwirtschaft ist bei einem geringeren Umsatz als 5.000 Euro jährlich von dieser Steuer befreit.
Bedeutung der Steuer
Von den anderen Steuereinahmen, die an Bund, Länder und Gemeinden fließen, bekommen die Gemeinden nur selten einen Betrag über 20 Prozent. Dies bedeutet, dass sie noch eine eigene Haupteinnahmequelle brauchen. Von der Gewerbesteuer bekommen die Gemeinden das meiste Kapital, daher ist sie die Haupteinnahmequelle.
Besonderheiten und Anwendungsbeispiele
Der endgültige Gewerbeertrag wird mit der Steuer belastet. Um die tatsächliche Steuerlast zu erfahren, sind aber noch zwei Rechenschritte notwendig. Der tatsächliche Ertrag muss mit der Steuermesszahl multipliziert werden. Seit der Unternehmenssteuerreform liegt diese einheitlich bei 3,5 Prozent. Das Produkt der Multiplikation ist der Steuermessbetrag. Dieser gibt zwar eine Eurosumme an, ist aber noch nicht die Gewerbesteuer. Um diese zu erhalten, ist noch der Gewerbesteuerhebesatz mit dem Ergebnis zu multiplizieren.
Ein Beispiel auf e-conomic.de beschreibt die Rechnung sehr gut: Ein Freiberufler aus Hamburg erwirtschaftete einen einkommensteuerrelevanten Jahresgewinn von 40.500 Euro; 4.000 Euro hat er als Gewerbesteuervorauszahlung geleistet. Weitere Hinzurechnungen oder Abzüge sind nicht vorhanden, der Freibeitrag wird abgezogen, sodass ein tatsächlicher Gewerbeertrag von 20.000 Euro entsteht. Der Steuermessbetrag liegt bei 700 Euro (20.000 Euro * 3,5 Prozent). In Hamburg liegt der Hebesatz bei 470 Prozent; multipliziert mit den 700 Euro ergibt sich daher eine Steuerlast von 3.290 Euro. Durch Abzug der Gewerbesteuervorauszahlung ergibt sich ein Plus von 710 Euro. Diese erhält der Freiberufler vom Finanzamt als Gewerbesteuererstattung zurück.
Schenkungssteuererklärung
Wer in Deutschland Geld verschenkt, muss je nach Höhe einen gewissen Teil des Betrags an den Fiskus abtreten. Damit sind allerdings nur Schenkungen gemeint, Gewinne zählen nicht darunter. Diese sind in der Regel steuerfrei. Werden sie angelegt, ist dem durch die Zinsen oder Dividenden erwirtschafteten Vermögen die Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer abzuziehen. Werden mit dem Gewinn Immobilien gekauft, ist Einkommensteuer zu bezahlen. Das gleiche gilt bei Schenkungen: Erwirtschaftet der Beschenkte einen Gewinn, der über dem Steuerfreibetrag liegt, so ist die Einkommen- oder Abgeltungssteuer zu begleichen.
Zentrale Aspekte der Besteuerung
Generell wird jede Schenkung versteuert. Liegt die Steuerlast aber bei etwa 50 Euro oder darunter, verzichtet das Finanzamt oftmals darauf, diese zu erheben. Bei den verschiedenen Verwandtschaftsgraden ist außerdem gesetzlich ein Freibetrag geregelt, der alle zehn Jahre einmal in Anspruch genommen werden kann.
Quelle: www.jumbolotto.de/lotto-magazin/die-lottomillion-und-das-finanzamt
Die Steuerklasse ist nicht gleichzusetzen mit der Lohnsteuerklasse. Im Folgenden wird noch näher erläutert, was diese in der Schenkungssteuer aussagt.
Besteuerte Zielgruppe
Drei Monate Frist stehen dem Schenker und dem Beschenkten zur Verfügung, in der sie das Finanzamt über die Schenkung unterrichten sollten. Bei der Information über den ausgegeben Geldbetrag kann zudem angegeben werden, wer die Steuern übernimmt.
Ein genereller Steuerzahler ist hier daher nicht festgelegt. Erbrecht-einfach.de gibt aber zu bedenken: Wenn der Beschenkte die Steuern zahlen soll, seiner Pflicht innerhalb einer festgelegten Frist aber nicht nachkommt, wird das Finanzamt auf den Schenker zutreten, damit dieser die ausstehende Zahlung übernimmt.
Bedeutung der Steuer
Im Vergleich mit den anderen Steuern bewirkt diese keinen großen Sprung der Staatseinnahmen. Es ist aber dennoch ein wichtiger Punkt im öffentlichen Haushalt, in dem die Steuern zusammengefasst werden. Ohne die Steuern wäre in diesem kein Kapital verfügbar, um wichtige Maßnahmen in den Gemeinden, Ländern oder dem Bund zu unternehmen. Darunter zählt beispielweise die Instandhaltung der Verkehrswege.
Besonderheiten und Anwendungsbeispiele
Die Schenkungssteuer unterliegt bestimmten Steuerklassen, anhand derer der Prozentsatz festgelegt ist. Zu beachten ist hierbei: Wenn ein Steuerfreibetrag durch einen Verwandtschaftsgrad vorhanden ist, so wird dieser von der Schenkungssumme abgezogen und nur auf die Differenz müssen die fälligen Steuern bezahlt werden.
Ein Beispiel: Ein Elternteil stirbt und das Kind erbt 450.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags müssen 50.000 Euro nach Steuerklasse I versteuert werden. Wenige Wochen nach Einreichung der Steuererklärung wird das Finanzamt den Beschenkten oder dem Schenkenden mitteilen, wie hoch die Steuerlast ist, sofern die Geldsumme über dem Freibetrag liegt und mehr als 50 Euro Steuern anfallen.
Erbschaftssteuererklärung
Die Erbschaftssteuererklärung unterliegt im Grunde den gleichen Prinzipien wie die Schenkungssteuererklärung. Auch hier verschickt das Finanzamt Steuerformulare, die auszufüllen sind, wenn ein genügend hoher Geldbetrag geerbt wurde. Die Steuerfreibeträge sowie die Steuerklassen laufen konform zu denen der Schenkungssteuer.
Zentrale Aspekte der Besteuerung
Die Freibeträge sind bei der Erbschaft ebenso zu wählen wie bei der Schenkungssteuer. Dies beinhaltet aber einen wichtigen Faktor, der zu beachten ist: Die Zehnjahresfrist gilt für beide Steuerarten gleichermaßen. Dies bedeutet, dass ein Beschenkter auf eine Erbschaft innerhalb der zehn Jahre die Steuern auf ein Erbe bezahlen muss.
Besteuerte Zielgruppe
Der Erbe trägt die Steuerlast. Diese kann nicht an Dritte weitergeben werden.
Bedeutung der Steuer
Diese Steuer füllt ebenfalls die Staatskassen und den öffentlichen Haushalt. Dies ist neben den schon genannten Vorteilen vor allem wichtig, damit das Land auch in Krisenzeiten liquide bleibt.
Besonderheiten und Anwendungsbeispiele
Ein Erbe muss nicht nur Kapital beinhalten. Auch Immobilien können vererbt werden. Das Erbschaftssteuerrecht sieht hierbei mehrere Varianten vor. Bei einem vermieteten Objekt oder einer Immobilie, die von den nahestehenden Familienmitgliedern nicht mehr selbst genutzt wird, unterliegt diese der Steuerpflicht.
Der Wert wird durch den aktuellen Verkaufswert festgelegt, abzüglich zehn Prozent bei Mietobjekten. Für selbst genutzte Wohnungen gilt bei Ehepartnern und Kindern eine Steuerbefreiung, sofern sie nach Tod des Erblassers für mindestens zehn Jahre in der Immobilie wohnen. Bei Kindern wird die Steuer zudem nur für maximal 200 Quadratmeter erlassen, alles darüber ist zu versteuern.