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Dividende steuerfrei kassieren: Darauf sollten Aktionäre achten

Dividende steuerfrei kassieren: Darauf sollten Aktionäre achten
© ParinPIX | Adobe Stock
Inhaltsverzeichnis

Im Frühsommer, in den Monaten Mai und Juni haben Dividendenjäger Hochkonjunktur. Die meisten DAX-Konzerne und Unternehmen aus dem M-Dax und dem S-Dax halten in diesen Monaten ihre Hauptversammlungen ab und schütten Dividenden aus. Das bedeutet in anderen Worten, dass die Aktionäre der Unternehmen an den eingefahrenen Gewinnen des letzten Jahres beteiligt werden. Nach dem durch die Corona-Pandemie gezeichneten Krisenjahr 2020 erwarten Anleger im Jahr 2021 Dividenden mit einem Gesamtvolumen von über 40 Milliarden Euro.

Die Gewinnspanne und Dividendenhöhe ist unterschiedlich und orientiert sich grundsätzlich daran, wie erfolgreich Unternehmen gewirtschaftet haben. Ein Investment lohnt sich daher vor allem bei Unternehmen, die im letzten Jahr erfolgreich ihre Produkte und Dienstleistungen verkauft haben oder deren Prognose vielversprechend ist. Insgesamt werden in den Monaten April bis Juni mehr als 80 % der Ausschüttungen ausgezahlt.

Dieser Artikel behandelt vor allem die steuerliche Seite von Dividenden. Er geht darauf ein, unter welchen Umständen Dividenden steuerfrei bleiben, wie hoch die Steuerbelastung auf Dividenden sein kann und was von Unternehmen zu halten ist, die grundsätzlich steuerfreie Dividenden auszahlen.

Dividende steuerfrei kassieren: Das sollten Anleger beachten

Spricht man von Dividenden, achten die meisten Anleger vor allem auf die sogenannte Dividendenrendite. Unter dem Dividenden-Preis-Verhältnis oder der Dividendenrendite versteht man die Dividende einer Aktie geteilt durch den Aktienpreis. Im Jahr 2021 lohnten sich im Deutschen Aktienindex DAX beispielsweise Papiere von BASF mit einer Dividendenrendite von 5 % oder von Telefónica (M-Dax) mit knapp 8 %. Neben der Dividendenrendite darf der steuerliche Aspekt nicht unterschätzt werden.

Abgeltungssteuer auf Dividendenzahlungen – diese Vorgaben macht das Gesetz

Im § 32d des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird die Abgeltungssteuer als gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen beschrieben. Diese Einkommensteuer für Erträge aus Kapitalvermögen beträgt pauschal 25 %. Die Steuer vermindert sich um anrechenbaren ausländischen Steuern. Der Freibetrag für Ledige im Rahmen des Sparerpauschbetrages beläuft sich auf 801 Euro. Verheiratete profitieren mit 1.602 Euro vom doppelten Betrag. Der Sparerpauschbetrag im Rahmen einer Dividendenzahlung kann ausschließlich ausgenutzt werden, wenn bei der Depotbank ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe platziert wird.

Da die meisten Anleger teilweise hohe Vermögen in Aktien anlegen und der Sparerpauschbetrag ebenfalls für Sparguthaben verwendet werden kann, entfällt auf die meisten Dividendenzahlungen die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %.

Beispiel

Ein Anleger hat 5.000 Telefónica-Aktien zum Marktpreis von 3,78 Euro gezeichnet. Er ist nicht verheiratet und kann aus diesem Grund ausschließlich einen Sparerpauschbetrag von 801 Euro ansetzen. Sein gesamtes Aktienportfolio mit Telefónica-Aktien entspricht einem eingesetzten Kapital von 18.900 Euro. Im Jahr 2021 erhielt er eine Dividende von 0,18 Euro pro Aktie. Dies bedeutet, dass ihm 900 Euro Dividende zufließen. Diese muss er abhängig von der Höhe des Freistellungsauftrags und anderer Sparguthaben teilweise oder vollständig mit 25 % Abgeltungssteuer versteuern.

Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 %, der trotz der teilweisen Abschaffung ab 2021 weiterhin auf Einkünfte aus Kapitalvermögen bezahlt werden muss. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich die Kirchensteuer. Bei Kirchenmitgliedern gehen unter dem Strich knapp 28% der Ausschüttung an den Fiskus. Anleger ohne Kirchenmitgliedschaft zahlen effektiv 26,4 % Abgeltungssteuer.

Grundsätzlich steuerfreie Dividenden erhalten – so geht’s

Im Deutschen Aktienindex werden Aktien einiger Unternehmen gehandelt, die grundsätzlich steuerfreie Dividenden auszahlen. Diese Konzerne schütten ihre Dividenden aus speziellen Rücklagen aus und nicht aus dem im vorigen Geschäftsjahr erzielten Gewinn. Diese abweichende Form der Ausschüttung greift, wenn sie nicht aus dem operativen Geschäft, sondern aus bilanziellen Kapitalrücklagen aus dem sogenannten steuerlichen Einlagekonto bezahlt wird. Grundlage hierfür ist der § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), in dem bestimmt wird, das nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen am Schluss jedes Wirtschaftsjahrs auf einem besonderen Konto (steuerliches Einlagekonto) auszuweisen sind.

Nur Altaktionäre genießen volle Steuerfreiheit

Wirklich steuerfrei sind die Dividenden für Aktionäre, die die Aktie vor dem 01.01.2009 gezeichnet haben – dem Jahr, in dem die Abgeltungssteuer eingeführt wurde. Alle anderen Anleger profitieren von einer zeitlichen Verschiebung der Besteuerung. Die steuerfreien Dividenden werden kaufpreismindern fortgeschrieben, was für die Praxis bedeutet, dass die Abgeltungssteuer beim Verkauf der Aktie fällig wird. Die Abgeltungssteuer wird in diesem Fall auf die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem ursprünglichen Kaufpreis berechnet, der um die erhaltenen Dividenden gekürzt wurde. Bei ihnen wird der Einstandskurs somit um die erhaltenen Dividenden gekürzt, wodurch sich der mögliche Gewinn bei einem späteren Verkauf erhöht.

Ein wesentlicher Mehrwert der kaufpreismindernden Besteuerung ist der Umstand, das mit Eingang der Dividende keine Steuern in Form der Abgeltungssteuer, der Kirchensteuer oder des Solidaritätszuschlags fällig werden. Freistellungsaufträge und der Sparerpauschbetrag können anderweitig genutzt werden. Interessant sind derartige Aktien ebenfalls im Falle eines Erbes. Mit dem Erbe werden ebenso der ursprüngliche Kaufzeitpunkt und die Anschaffungskosten der Aktien übernommen, sodass die Steuerfreiheit ebenfalls vererbt wird.

Bekannte Unternehmen wie die Deutsche Telekom, die GEA Group, der Wohnungskonzern Vonovia oder Hapag-Lloyd und Freenet bieten diese kaufpreismindernde Besteuerung an.

Aktionäre bestimmen durch den Zeitpunkt des Verkaufs eigenständig, wann bei Aktien mit kaufpreismindernder Besteuerung die Abgeltungssteuer fällig wird. Interessant und steuermindernd kann sich ein Verkauf in Jahren auswirken, in denen andere Wertpapiere Verluste erlitten haben. Ist das Gesamteinkommen beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder beim Eintritt in den Ruhestand geringer, fallen ebenfalls weniger Gesamtsteuern an.

EON und BASF sind vor Steuern der Spitzenreiter im DAX

Lässt man den steuerlichen Aspekt außer Acht, bilden der Energiekonzern EON und der Chemieriese BASF im Jahr 2021 mit jeweils 5 % Dividendenrendite vor Steuern die Spitzenposition in punkto Dividende im Deutschen Aktienindex im Jahr 2021. Auch der Chemie- und Pharmakonzern Bayer, der Versicherungskonzern Allianz oder die Deutsche Telekom punkten mit einer Dividendenrendite von über 4 %. Im M-Dax teilen sich der bekannte Telefondienstleister Freenet und das internationale Telekommunikationsunternehmen Telefónica die Spitzenposition.

Dividende steuerfrei kassieren – das ist wichtig

Neben der Dividendenrendite ist die Besteuerung ein wesentlicher Faktor für Aktionäre. Gleichzeitig spielt bei Wertpapieren mehr eine Rolle als ein kurzfristiger Gewinn oder eine niedrige Steuerlast. Aus diesem Grund raten Börsenexperten, eine Aktie nicht ausschließlich wegen der Dividende ins Depot zu nehmen. Bei der Beurteilung, ob ein Wert aussichtsreich ist und mittelfristig über gute Kurschancen verfügt, ist die Dividendenrendite nur eines von mehreren Kriterien. Wer gleichzeitig vorausschauend investiert, Steuersparmöglichkeiten effektiv nutzt und bei seinem Investment langfristig denkt, kann von hohen Kursgewinnen und Dividenden profitieren.