Inklusive Ausnahmen: DBA zwischen Deutschland und Italien
Doppelbesteuerungsabkommen sind Verträge zwischen zwei Staaten, die gewährleisten, dass Einkommen, die bereits versteuert wurden, in einem anderen Land nicht noch mal besteuert werden. Sie schützen Grenzgänger also vor einer doppelten Steuerzahlung und sollen damit die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Staaten vereinfachen.
Steuerzahler, die in zwei Ländern arbeiten beziehungsweise in einem anderen Land arbeiten als in ihrem Wohnsitzland, sollten sich über die Regelungen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen gut informieren, um keine steuerlichen Nachteile davonzutragen.
Doppelbesteuerungsabkommen: Ein Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen werden zwischen zwei Staaten geschlossen und gelten als völkerrechtlicher Vertrag. Deutschland hat mit all seinen Nachbarländern und vielen anderen, wie zum Beispiel auch den USA, solche Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, um Arbeitnehmer vor einer hohen Steuerlast zu bewahren.
Die Abkommen richten sich alle nach Empfehlungen der OECD, die in regelmäßigen Abständen Musterabkommen anfertigt, an denen sich die Staaten orientieren können. Grundsätzlich werden 4 verschiedene Prinzipien herangezogen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Nach dem Wohnsitzlandprinzip ist eine Person in dem Staat steuerpflichtig, in dem sie entweder ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Quellenlandprinzip besagt, dass ein Arbeitnehmer in dem Land steuerpflichtig ist, aus dem sein Einkommen stammt.
Nach dem Welteinkommensprinzip wird ein Steuerpflichtiger mit seinem gesamten Welteinkommen besteuert. Das Territorialitätsprinzip legt fest, dass ein Steuerpflichtiger nur mit den Einkünften versteuert wird, die er auch auf dem Territorium des jeweiligen Staates erwirtschaftet hat.
Die Doppelbesteuerungsabkommen richten sich zwar im Allgemeinen nach den gleichen Grundsätzen, allerdings gibt es Unterschiede in den Details. Daher ist es für Grenzgänger wichtig, sich über das jeweilige spezifische Abkommen zu informieren, das sie betrifft.
Doppelbesteuerungsabkommen: Italien und Deutschland
Italien hat mit über 60 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Darunter sind alle EU-Länder, außerdem Australien, die USA, Kanada, Japan, Island, Neuseeland, Mexiko, die Schweiz, Türkei und Russland.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Italien und Deutschland legt fest, dass Steuerzahler dann in Italien steuerpflichtig sind, wenn sie als Einwohner Italiens gelten. Eine Person gilt dann als italienischer Einwohner, wenn ihr ständiger Aufenthaltsort, das heißt der Wohnort oder der der Familie, in Italien ist.
Wenn eine Person mehr als 183 Tage im Jahr in Italien verbringt, gilt sie auch als Einwohner Italiens. Außerdem kann ein Steuerzahler als italienischer Einwohner gelten, wenn er seine berufliche Haupttätigkeit in Italien ausübt, oder sich das Zentrum seiner wirtschaftlichen Interessen in Italien befindet.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Italien und Deutschland legt fest, dass man von Steuerzahlungen in Deutschland befreit ist, wenn man dem italienischen Steuersystem verpflichtet ist und umgekehrt. Es gibt allerdings auch Ausnahme-Fälle, in denen in Italien ansässige Ausländer einen besonderen Steuerstatus erhalten und wie Nicht-Einwohner besteuert werden.
Es ist aufgrund der komplizierten Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen immer ratsam, das Konsulat oder die Botschaft in Italien oder das Finanzamt in Deutschland zu kontaktieren, um sich über die genauen Steuerregelungen zu informieren.
Steuerzahler, die beabsichtigen für immer in Italien zu leben, sollten außerdem unbedingt die Steuerbehörde ihres aktuellen Wohnortes darüber in Kenntnis setzen.