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Freistellungsbescheinigung beantragen – Vermeiden Sie die Abfuhr der Bauabzugssteuer

Freistellungsbescheinigung beantragen – Vermeiden Sie die Abfuhr der Bauabzugssteuer
© Julien Eichinger | Adobe Stock
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine sogenannte Freistellungsbescheinigung können Sie unter anderem beim Finanzamt anfordern
  • Durch die Freistellungsbescheinigung verhindern Sie die Abfuhr der Bauabzugssteuer
  • Freistellungsbescheinigungen gibt es in mehreren Varianten und mit unterschiedlichen Laufzeiten
  • Durch die Bescheinigung wird auf die Zusammenarbeit mit Auftraggebern erleichtert

Die sogenannte Bauabzugssteuer gibt esseit über 20 Jahren. Sie wurde eingeführt, um illegale Beschäftigungen am Bau zu verhindern oder zumindest zu reduzieren. Seither ist es vorgeschrieben, dass Auftraggeber bei einem Bauprojekt 15 Prozent des Rechnungsbetrages an das Finanzamt abführen müssen.

Um die Abfuhr zu verhindern, gibt es die Möglichkeit, sich eine Freistellungsbescheinigung ausstellen zu lassen. Durch die Bescheinigung können Sie den Steuerabzug vermeiden. In unserem Beitrag möchten wir daher näher auf die Freistellungsbescheinigung eingehen und wie es sich mit der Steuer und Rechnungen dann verhält.

Was ist eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug?

Grundsätzlich wird auf Bauleistungen ein Steuerabzug vorgenommen, der seitens des Auftraggebers zu entrichten ist. Es handelt sich dabei um die sogenannte Bauabzugssteuer. Die Freistellungsbescheinigung dient dazu, dass der Auftraggeber diese Abfuhr der Bauabzugssteuer nicht vornehmen muss, falls seitens des Leistenden eine derartige Bescheinigung vorgelegt wird. 

Wenn keine Freistellungsbescheinigung überreicht wird, ist der Auftraggeber hingegen als Leistungsempfänger dazu verpflichtet, 15 Prozent vom Rechnungsbetrag als Steuerabzug einzubehalten. Dabei handelt es sich nicht um eine Freigrenze, sondern um einen festgelegten Prozentsatz. Seit über 20 Jahren fallen auf folgende Leistungen, die seitens der Leistenden erbracht werden, Bauabzugssteuern an:

  • Errichten von Bauwerken
  • Abrissarbeiten
  • Bauliche Veränderungen und Anpassungen
  • Instandsetzung von Bauwerken
  • Instandhaltung von Gebäuden

Die Freistellungsbescheinigung muss zwar von Leistenden nicht zwangsläufig vorgelegt werden. Dann allerdings sind Sie als Leistungsempfänger dazu verpflichtet, einen Steuerabzug von 15 Prozent des Rechnungsbetrages vorzunehmen.

Wer braucht eine Freistellungsbescheinigung?

Sinnvoll ist die Beantragung einer Freistellungsbescheinigung stets für den Leistenden, also beispielsweise für einen Handwerker oder ein Bauunternehmen. Beantragt dieses die Bescheinigung und legt sie dem entsprechenden Leistungsempfänger als Auftraggeber vor, erhält die Baufirma den vollen Rechnungsbetrag ohne Abzug. 

Die Finanzämter stellen auf Grundlage der Vorschriften durch das Bundeszentralamt für Steuern eine solche Freistellungsbescheinigung immer dann aus, wenn sie sich sicher sind, dass Handwerker oder Unternehmer als die Leistende die später fälligen Steuern auch zahlen werden. Einen monetären Vorteile hat die Freistellungsbescheinigung demzufolge für die Leistenden und somit zum Beispiel für Handwerker, da von ihrem Rechnungsbetrag nichts abgezogen wird.

Schritt für Schritt: Wie beantrage ich eine Freistellungsbescheinigung?

Das Beantragen einer Freistellungsbescheinigung ist relativ einfach und benötigt nur wenige Informationen, um so den Steuerabzug zu verhindern. Der Ablauf gliedert sich für den Leistenden als Antragsteller in die folgenden Schritte:

  1. Antrag für die Bescheinigung ausfüllen
  2. Finanzamt prüft Erfüllen notwendiger Voraussetzungen
  3. Bescheinigung wird ausgestellt und an den Leistenden versendet
  4. Bauunternehmen oder Handwerker kann Freistellungsbescheinigung dem Leistungsempfänger (Auftraggeber) vorlegen

Bei der Beantragung der Freistellungsbescheinigung sollten Sie beachten, dass wichtige Daten enthalten sind. Das sind in erster Linie Name und Anschrift der Baufirma, Steuernummer der Firma sowie ein Hinweis darauf, dass die Freistellungsbescheinigung auf Grundlage des Paragraphen 48b Absatz 1 Einkommensteuergesetz für eine Bauleistung beantragt werden soll. 

Das Finanzamt prüft dann das Einhalten von Voraussetzungen, wie zum Beispiel, dass der Leistungsempfänger im Inland sitzt oder zumindest ein Empfangsbevollmächtigter im Inland ist. Danach wird die Bescheinigung erteilt und die Leistenden können diese dem entsprechenden Leistungsempfänger vorlegen, sodass er den Steuerabzug vermeiden kann. Die Steuernummer des Betriebes dürfen Sie auf keinen Fall vergessen, wenn Sie die Beantragung der Bescheinigung vornehmen.

Unter welchen Voraussetzungen wird die Bescheinigung ausgestellt?

Nachdem die Bescheinigung von den Leistenden beantragt wurde, prüft das Finanzamt, ob die Voraussetzungen für das Ausstellen erfüllt sind. Damit ist nicht etwa eine bestimmte Freigrenze gemeint, bei der dauerhaft keine Bauabzugssteuer gezahlt werden müsste. Vielmehr überprüft das Finanzamt, ob es durch die Erteilung der Bescheinigung nicht zu einer Gefährdung des Steueranspruchs kommen würde. Das wäre zum Beispiel bei den drei folgenden Fakten und Gegebenheiten der Fall:

  • Ignorieren der Anzeigepflichten nach Paragraph 138 AO durch Bauunternehmer
  • Bauunternehmer kommt Mitwirkungspflichten nach Paragraph 90 AO nicht nach
  • Bauunternehmer legt keinen Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit seitens einer ausländischen Steuerbehörde vor

Gibt es diese Gegebenheiten nicht und kann der Bauunternehmer zudem nachweisen und versichern, dass das Finanzamt keine anderweitigen Steueransprüche geltend machen kann, wird die Freistellungsbescheinigung in aller Regel umgehend ausgestellt.

Was geschieht, wenn keine Freistellungsbescheinigung vorhanden ist?

Liegt dem Leistungsempfänger seitens des Leistungspflichtigen keine Freistellungsbescheinigung vor, muss der Auftraggeber 15 Prozent vom jeweiligen Rechnungsbetrag abziehen und an das Finanzamt überweisen. Diesbezüglich gibt es auch keine Freigrenze, die berücksichtigt werden kann. Die Bauabzugssteuer von 15 Prozent ist eine Art Sicherheitsleistung, die das Finanzamt fordert. Das ist ebenso vom Bundeszentralamt für Steuern vorgegeben.

Info

Wenn Sie als Handwerker oder Bauunternehmen verhindern möchten, dass 15 Prozent Ihres Rechnungsbetrages vom Leistungsempfänger eingehalten werden muss, beantragen Sie unbedingt eine Freistellungsbescheinigung. Das ist beim Finanzamt auf Grundlage vom Bundeszentralamt für Steuern möglich. Sie müssen lediglich Name und Steuernummer angeben.

Wann wird der Antrag abgelehnt?

Es gibt im Wesentlichen drei Gründe, wann das zuständige Finanzamt den Antrag auf Ausstellung einer Freistellungsbescheinigung abgelehnt bzw. ablehnen muss. Das sind: 

  • Beantragender kommt seinen Auskunfts- und Mitteilungspflichten nicht nach
  • Bauunternehmen ist im Ausland ansässig und kann keinen Nachweis dieser steuerlichen Ansässigkeit erbringen
  • Steuerliche Erfassung des Unternehmens wird behindert

Welche Vorteile hat die Ausstellung einer Freistellungsbescheinigung?

Die Ausstellung einer Bescheinigung hat für den Leistenden und auch für den Leistungsempfänger einige Vorteile. Ein Hauptvorteil für den Leistenden ist, dass kein Steuerabzug vorgenommen wird und er den vollen Rechnungsbetrag erhält. Auch der Leistungsempfänger hat dadurch weniger Aufwand, weil er keinen Steuerabzug vornehmen muss. Darüber hinaus gibt es weitere Vorteile, insbesondere:

  • Bescheinigung dient als Nachweis der Eigenschaft als Bauleistungen (wichtig für die Umsatzsteuer)
  • Zinsverluste werden verhindert
  • Planungssicherheit
  • Vorteile bei der Liquidität
  • Haftungsausschluss des Steuerschuldners

Besonders vorteilhaft ist es, dass mehr Liquidität im Unternehmen verbleibt, da keine entsprechende Kapitalertragsteuer zu zahlen ist. Zudem wird der Schuldner der Kapitalerträge durch die Bescheinigung geschützt, nämlich vor einer eventuellen Inanspruchnahme im Haftungsfall.

Gültigkeit und Verlängerung der Bescheinigung

Die seitens des Finanzamtes ausgestellte Bescheinigung ist maximal drei Jahre gültig. Selbstverständlich können auch kürzere Bescheinigung beantragt werden. Eine Alternative kann darin bestehen, dass Handwerker oder Bauunternehmer eine Bescheinigung beantragen, die sich im zeitlichen Rahmen auf ein Projekt bezieht. Dann endet die Gültigkeit der Bescheinigung bei Fertigstellung oder Abschlusszahlung.

Echtheit der Freistellungsbescheinigung prüfen

Leider kommt es in der Praxis vor, dass gefälschte Bescheinigungen im Umlauf sind. Zudem erhält der Leistungsempfänger stets lediglich eine Kopie der Bescheinigung, da das eine Original bei den Leistenden verbleibt. Problematisch kann es werden, wenn eine Bescheinigung nicht mehr gültig und somit veraltet ist, aber die Bescheinigung dem Leistungsempfänger vorgelegt wird.

Daher kann es für den Auftraggeber sinnvoll sein, die Echtheit und Gültigkeit der ausgestellten Bescheinigung zu überprüfen. Dazu besteht die Möglichkeit, nämlich durch das Bundeszentralamt für Steuern. Beim Bundeszentralamt kann der Leistungsempfänger anfragen und muss dazu lediglich seine Steuernummer angeben. Zudem muss er eine auf der Bescheinigung vermerkte Sicherungsnummer erfassen. Gibt es Probleme bei der Abfrage beim Bundeszentralamt, kann Rücksprache mit dem Finanzamt genommen werden.