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Haushaltsnahe Dienstleistungen: So setzen Sie Kosten steuerlich ab

So können Sie mit haushaltsnahen Diensleistungen in der Steuererklärung profitieren
Inhaltsverzeichnis

Wenn es im eigenen Privathaushalt eine „externe“ Beschäftigung gibt, die mit Aufwendungen verbunden ist, können diese steuerlich geltend gemacht werden. Das sind in erster Linie Handwerkerleistungen sowie die haushaltsnahen Dienstleistungen. Die Aufwendungen gibt es zum Beispiel in Form der Kosten, die für Reinigungen, einen Gärtner oder den Schornsteinfeger anfallen.

Das Wichtigste zu haushaltsnahen Dienstleistungen in Kürze

  • Bei haushaltsnahen Dienstleistungen handelt es sich um Aufwendungen, die Sie steuerlich absetzen können.
  • Steuerlich absetzbar sind ausschließlich die Kosten für die Arbeiten, nicht jedoch für das Material.
  • Geltend machen können haushaltsnahe Dienstleistungen sowohl Eigentümer einer Immobilie als auch Mieter.
  • Typische haushaltsnahe Dienstleistungen sind zum Beispiel Gartenpflege, Winterdienst und Hausmeisterdienste.
  • Sie dürfen maximal 4.000 Euro jährlich an haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend machen.

In unserem Beitrag erfahren Sie, wer haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen kann und was an Aufwendungen dazu gehört. Ferner gehen wir darauf ein, wie Sie haushaltsnahe Dienstleistungen eintragen, was beim Einreichen zu beachten ist und mit welcher Steuerermäßigung Sie rechnen können.

Wer kann haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen?

Grundsätzlich gelten vor allem solche Arbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen, die Angehörige im Hause sogar selbst durchführen könnten, stattdessen allerdings eine andere Person mit dem Durchführen beauftragen. Haben Sie als Inhaber einer Wohnung eine andere Person mit der Dienstleistung beauftragt, entweder mittels eines Auftrags oder einer Beschäftigung, dürfen Sie diese Aufwendungen geltend machen. Das gilt für folgende Personengruppen:

  • Wohnungseigentümer
  • Hauseigentümer
  • Bewohner eines Seniorenheims
  • Mieter

Wichtig zu beachten ist, dass Sie die haushaltsnahen Dienstleistungen zum Beispiel in einer Wohnung mit mehreren Mietern nicht für jeden Mieter absetzen dürfen, sondern ausschließlich einmal innerhalb eines Haushalts. Das macht deutlich, dass diese Dienstleistungen im Hinblick auf deren Absetzbarkeit nicht an Personen, sondern den Haushalt als Raum (Haus oder Wohnung) gebunden sind.

Was zählt alles zu den haushaltsnahen Dienstleistungen?

Es gibt eine ganze Reihe von Arbeiten, zum Beispiel im Bereich der Pflege, die in einem Haushalt durchgeführt werden können und in den Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen fallen. Das sind unter anderem:

  • Putzdienst
  • Winterdienst
  • Schneeräumdienst
  • Hausmeisterdienst
  • Pflege des Gartens
  • Häusliche Kinderbetreuung
  • Umzugsdienstleistungen
  • Häusliche Tierbetreuung
  • Pflegeleistungen
  • Modernisierung im Privathaushalt

Wenn Sie also zum Beispiel einen Gärtner damit beauftragen, sich entgeltlich regelmäßig um die Pflege des Gartens zu kümmern, dürfen Sie die entstehenden Kosten steuerlich geltend machen. Abzugrenzen von den haushaltsnahen Dienstleistungen sind Handwerkerleistungen, die entweder im oder am Haus durchgeführt werden. Der Unterschied ist, dass diese Arbeiten von Fachkräften übernommen werden. Beispiel für Handwerkerleistungen sind Renovierungen der Fenster, Wartung der Heizungsanlage sowie Arbeiten am Dach. Die Unterscheidung ist wichtig, weil andere Höchstbeträge zum Absetzen gelten.

Das lässt sich nicht von der Steuer absetzen

Nicht alle Aufwendungen im Zusammenhang mit dem eigenen Haushalt oder durchgeführter Arbeiten lassen sich steuerlich in Rechnung stellen. Nicht direkt in den Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen fallen und damit auch nicht absetzbar sind folgende Aufwendungen:

  • Strom, Gas und Wasser
  • Materialkosten
  • Müllgebühren

Bei diesen Ausgaben handelt es sich in erster Linie um Verbrauchskosten, die nicht steuerlich geltend gemacht werden dürfen, auch wenn sie den eigenen Haushalt betreffen. Es ist jedoch keine Person direkt in Ihrem Haushalt mit der entsprechenden Leistung tätig.

Wie trage ich haushaltsnahe Dienstleistungen ein?

Wenn Sie haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen möchten, müssen Sie diese im Rahmen der Steuererklärung angeben. Dazu nutzen sie die Anlage „haushaltsnahe Aufwendungen“ und tragen dort in Zeile 5 die haushaltsnahen Dienstleistungen in der Summe ein. Haben Sie zusätzlich oder alternativ Handwerkerleistungen in Anspruch genommen, werden diese in Zeile 6 der Anlage eingetragen.

Was müssen Sie beim Einreichen von Haushaltsnahen Dienstleistungen beachten?

Damit haushaltsnahe Dienstleistungen korrekt steuerlich geltend gemacht werden, sollten Sie beim Einreichen einige Aspekte beachten. Hier helfen Ihnen unsere Tipps, worauf Sie im Zusammenhang mit den haushaltsnahen Dienstleistungen achten sollten.

  1. Rechnung ausstellen lassen: Wichtig ist, dass Sie über die erbrachten Leistungen, die zu Ihren Aufwendungen führen, eine Rechnung erhalten. Der jeweilige Dienstleister sollte dort im Detail aufführen, welche Arbeiten er zu welchem Preis durchgeführt hat.
  2. Nur bestimmte Aufwendungen können geltend gemacht werden: Es gibt in erster Linie folgende Aufwendungen, die Sie im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend machen dürfen: Fahrtkosten, Maschinenkosten, Arbeitskosten, Entsorgungskosten sowie Kosten für Verbrauchsmittel. Zu Letzteren zählen zum Beispiel Streugut oder Reinigungsmittel.
  3. Rechnung per Überweisung zahlen: Wichtig für den Nachweis der Aufwendungen ist, dass Sie die Rechnung für die haushaltsnahe Dienstleistungen per Überweisung zahlen. Das hat den Grund, dass zum Beispiel eine Barzahlung seitens des Finanzamtes nicht anerkannt wird.
  4. Kein Übertrag der Kosten in das folgende Jahr: Sogenannte Vor- und Rückträge sind als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung nicht möglich. Das bedeutet, dass die Aufwendungen nur in dem Jahr abgesetzt werden können, in dem sie angefallen sind.
  5. Einmaliger Abzug: Haben Sie Teile Ihrer Aufwendungen aus dem Bereich haushaltsnahe Dienstleistung schon anderweitig steuerlich abgesetzt? In dem Fall ist es nicht möglich, Kosten nochmals im Zuge der haushaltsnahen Dienstleistungen geltend zu machen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, sollten Sie die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht haben.
  6. Nur Arbeiten im eigenen Haushalt gelten: Haushaltsnahe Dienstleistungen mit den entsprechenden Aufwendungen werden nur unter der Voraussetzung anerkannt, dass die Arbeiten im eigenen Haushalt stattgefunden haben. Daher ist es empfehlenswert, dass die Rechnung dazu Details beinhaltet.

Welche Belege benötige ich als Nachweis?

Grundsätzlich müssen Sie die Aufwendungen im Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen lediglich in der Steuererklärung angeben. Rechnungen und Belege müssen schon seit mehreren Jahren nicht automatisch der Steuererklärung beigefügt werden. Allerdings sollten Sie die Dokumente trotzdem aufbewahren, denn auf Verlangen des Finanzamtes hin müssen Sie diese vorlegen können. Gleiches gilt für die Zahlungen, die Sie insbesondere durch Ihren Kontoauszug mit der entsprechenden Abbuchung nachweisen können.

Welche haushaltsnahen Dienstleistungen können Mieter einreichen?

Nicht nur Eigentümer einer Wohnung oder Immobilie haben die Möglichkeit, Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen. Gleiches gilt für Mieter, die in einem Haus oder einer Wohnung leben. Steuerlich geltend gemacht werden können in erster Linie die Aufwendungen, die in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden und im Zusammenhang mit verschiedenen Dienstleistern stehen. Das sind vor allem:

  • Schornsteinfeger
  • Hausmeister
  • Gärtner
  • Reinigungskräfte

Oftmals bekommen Meter seitens ihres Vermieters im Zuge der Nebenkostenabrechnung eine Bescheinigung, auf der vermerkt ist, welche Positionen steuerlich abzugsfähig sind. Grundlage ist in dem Fall der Paragraf 35a EStG.

Mit welcher Steuerermäßigung können Sie rechnen?

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen dürfen Sie nicht unbegrenzt steuerlich geltend machen. Es ist geregelt, dass Kosten von maximal 20.000 Euro die Grundlage sind. Bis zu diesem Betrag berechnet das Finanzamt 20 Prozent. Das führt dazu, dass Sie maximal 4.000 Euro im Jahr als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen dürfen. Eine Steuervergünstigung gibt es seitens des Finanzamtes ebenfalls unter der Voraussetzung, dass Sie einen sogenannten Minijobber mit den Arbeiten beauftragt haben. In dem Fall beläuft sich der ansetzbare Betrag jedoch auf maximal 510 Euro jährlich.

FAQs zum Thema haushaltsnahe Dienstleistung

Für alle personenbezogenen Dienstleistungen gilt, dass es sich dabei nicht um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt. Das gilt somit unter anderem für einen Friseur, selbst wenn dieser in Form eines Hausbesuchs seine Dienstleistung direkt im Privathaushalt erbracht hat. Allerdings ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Friseurleistungen als Pflegeleistungen geltend zu machen, wenn sie sich an einen Pflegebedürftigen gerichtet haben.
Findet ein Umzug aus privaten Gründen statt, dürfen Sie die dadurch entstandenen Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Hat der Umzug hingegen berufliche Ursachen, geht das nicht. Allerdings ist es in diesem Fall möglich, die Aufwendungen für den Umzug als Werbungskosten abzusetzen.
Grundsätzlich gibt es keine Einschränkung, wer haushaltsnahe Dienstleistungen erbringen darf. Wichtig ist allerdings, dass zum einen eine Rechnung ausgestellt wird und zum anderen Geld für die Tätigkeit entgegengenommen wird. Führt also beispielsweise ein Freund im Haushalt kostenlose Arbeiten durch, dürfen Sie diese nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.
Im Grunde versteht es sich fast von selbst, dass Sie haushaltsnahe Dienstleistungen nur steuerlich geltend machen dürfen, wenn Sie die Leistungen bezahlt haben. Es darf sich also nicht um reine Gefälligkeiten handeln oder zum Beispiel um Arbeiten von Freunden, die einen "symbolischen" Euro oder Ähnliches als Entgelt erhalten.