Kfz-Steuer: Berechnung, Steuerklassen & Pendler-Pauschale
Definition: Was ist die Kfz-Steuer?
Die Kfz-Steuer (Kraftfahrzeugsteuer) ist für alle zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen Fahrzeuge zu bezahlen. Die Steuerpflicht beginnt mit der erstmaligen Ausstellung der Zulassungsbescheinigung und endet mit der Abmeldung bei der jeweiligen Zulassungsbehörde.
Allgemein gesehen ist die Kfz-Steuer eine Verkehrsteuer für die Zulassung und eine Verbrauchsteuer für das Halten eines Fahrzeuges. In Deutschland wird diese Steuer nur auf das Halten eines Kraftfahrzeuges (Kfz) erhoben.
Die letzte Anpassung der Kfz-Steuer fand zum 1. Januar 2021 statt. Seit dieser Neuregelung folgten zahlreiche Anpassungen der Grenzwerte.
Kfz-Steuer: Wie wird sie berechnet?
Fahrzeuge, die bis einschließlich 4. November 2008 zugelassen wurden, werden nur nach der Größe des Hubraums sowie der Schadstoffklasse besteuert. Beides finden Sie im Fahrzeugschein.
Für Fahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen wurden, gilt die Günstigerberechnung. Dies bedeutet, dass die alte und neue Berechnungsmethode verglichen wird. Sie zahlen in diesem Fall die günstigere von beiden Varianten.
Kfz-Steuer: Diese Schritte zur Berechnung
Mit der „neuen” Kfz-Steuer, die für Fahrzeuge mit Zulassung ab dem 1. Juli 2009 (bzw. je nach Günstigerberechnung ab 05.11.2008) gilt, wird nun zusätzlich zum Hubraum der CO2-Ausstoß (Kohlenstoffdioxid-Ausstoß) bewertet.
1.) Zunächst müssen Sie den Sockelbetrag berechnen, der durch den Hubraum Ihres Fahrzeugs bestimmt wird. Den Hubraum finden Sie unter anderem im Fahrzeugschein. Beim Sockelbetrag wird zwischen Benzinern und Diesel-Motoren unterschieden. Bei Benzinern fallen pro 100 angefangenen Kubikzentimetern 2 Euro, bei Dieseln 9,50 Euro an.
2.) Nun müssen Sie den Betrag für die CO2-Emission berechnen. Dieser wird nach Gramm pro Kilometer berechnet und unterscheidet sich je nach Datum der Erstzulassung Ihres Fahrzeuges. Davon abgezogen wird – ebenfalls basierend auf der Erstzulassung – ein Freibetrag. In der folgenden Tabelle finden Sie die Werte für Ihr Fahrzeug.
Erstzulassung | CO2-Anteil in g/km | CO2-Freibetrag | Kosten pro Gramm |
---|---|---|---|
07/2008 – 12/2011 | ohne Staffelung | 120 g/km | 2,00€ nach NEFZ |
01/2012 – 12/2013 | ohne Staffelung | 110 g/km | 2,00€ nach NEFZ |
01/2014 – 12/2014 | ohne Staffelung | 95 g/km | 2,00€ nach NEFZ |
01/2015 – 12/2020 | ohne Staffelung | 95 g/km | 2,00€ nach WLTP |
ab 01/2021 | 95 – 115 g/km | 95 g/km | 2,00€ nach WLTP |
115 – 135 g/km | 95 g/km | 2,20€ nach WLTP | |
135 – 155 g/km | 95 g/km | 2,50€ nach WLTP | |
155 – 175 g/km | 95 g/km | 2,90€ nach WLTP | |
175 – 195 g/km | 95 g/km | 3,40€ nach WLTP | |
über 195 g/km | 95 g/km | 4,00€ nach WLTP |
3.) Addieren Sie nun Sockelbetrag und die Kosten für den CO2-Ausstoß.
Beispiel-Berechnung für einen Benziner
Wollen wir die Kfz-Steuer für unseren Mercedes-Benz A180 berechnen, müssen wir zunächst in den Fahrzeugschein schauen. Dort wird der Hubraum mit 1332cm³ angegeben. Dies würde bedeuten, dass insgesamt 14 Anteile á 2 Euro fällig werden = 28 Euro.
Da unser Fahrzeug eine Erstzulassung von 04/2022 besitzt und laut Fahrzeugschein 140 g/km an CO2 laut WLTP ausstößt, wird der Betrag folgendermaßen berechnet. (140-95) x 2,50€ = 112,50€.
Insgesamt fallen also 28€ + 112,50€ = 140,50€ an Kfz-Steuern an.
Beispiel-Berechnung für einen Diesel
Wollen wir hingegen die Kfz-Steuer für VW Passat Diesel mit Erstzulassung 04/2013 berechnen, benötigen wir ebenfalls zunächst die Angabe zum Hubraum. Dort wird der Hubraum mit 1968cm³ angegeben: 20 Anteile á 9,50 Euro = 190 Euro.
Laut Fahrzeugschein stößt der Volkswagen 139 g/km CO2 aus, also wird der Betrag folgendermaßen berechnet. (139-110) x 2,50€ = 72,50€.
Insgesamt fallen also 190€ + 72,50€ = 262,50€ an Kfz-Steuern an.
Kfz-Steuer-Rechner: Machen Sie es sich einfach
Auch wenn Sie die Kfz-Steuer mit den obenstehenden Formeln vergleichsweise einfach berechnen können, sollten Sie auf den offiziellen Rechner des Bundesfinanzministeriums zurück greifen, den wir hier für Sie bereit stellen.
Geben Sie hier einfach die Daten Ihres Fahrzeugs ein und lassen Sie sich das Ergebnis berechnen.
KFZ-Steuer: Sonderformen mit anderer Berechnung
Nicht für alle Kraftfahrzeuge gelten die obenstehenden Regeln. Im folgenden finden Sie einige Sonderfälle, in denen die KFZ-Steuer abweichend berechnet wird.
Elektrofahrzeuge
Da der Staat durch die Besteuerung nach CO2-Emission klimaschädliche Fahrzeuge höher besteuern möchte, sind Elektrofahrzeuge im Vorteil. Für diese gilt bis zum 31.12.2030 eine maximal 10-jährliche Steuerbefreiung.
Wurde oder wird ein Fahrzeug zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen, müssen Sie als Fahrzeughalter für 10 Jahre oder bis 31. Dezember 2030 (je nachdem, was früher eintritt), keine Kfz-Steuern zahlen.
Diese Regeln gelten nicht nur für Elektro-Neuwagen, sondern auch für Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2016 und dem 31. Dezember 2025 auf reinen Elektrobetrieb umgerüstet werden.
Ab dem elften Jahr nach Erstzulassung sowie spätestens ab Januar 2031 werden Elektrofahrzeuge bis 3,5 Tonnen nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Diese wird pro angefangene 200 Kilogramm bestimmt:
Gesamtgewicht | Kfz-Steuer pro angefangene 200 Kilo |
---|---|
bis 2.000 kg | 5,625 € |
2.000 – 3.000 kg | 6,01 € |
3.000 – 3.500 kg | 6,39 € |
Oldtimer
Fahrzeuge, die die Kriterien für ein H-Kennzeichen erfüllen (Mindestalter von 30 Jahren, erhaltenswerter Zustand), zahlen eine pauschale Kfz-Steuer in Höhe von 191,73€. Für Motorrädern mit H-Kennzeichen beträgt die Summe 46,02€.
Motorräder
Motorräder und Leichtkrafträder werden ausschließlich nach Hubraum besteuert. Leichtkrafträder bis 125 Kubikzentimetern/11 Kilowatt sind steuerfrei, ebenso Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
Bei anderen Motorrädern beträgt die Steuer 1,84€ pro angefangenen 25 Kubikzentimetern Hubraum.
Wohnmobile
Nach dem Kraftfahrzeugsteuer-Gesetz ist ein Fahrzeug ein „Wohnmobil“, wenn es eindeutig zu Wohnzwecken dient. Es müssen die Mindestausstattung nach den Vorgaben des TÜV gegeben sein. Dazu gehört eine Sitzgelegenheit mit Tisch, Schlafplätze, Kücheneinrichtung mit Spüle und Kochstelle sowie ein Schrank. Außer dem Tisch müssen alle Einrichtungen fest eingebaut sein.
Bei Wohnmobilen bildet die zulässige Gesamtmasse und die Schadstoffemission die Grundlage für die Steuerbemessung. Es gilt hier ein besonderer Steuertarif.
Lastkraftwagen
Die Kfz-Steuer für Lkw wird auf Grundlage des zulässigen Gesamtgewichts berechnet. Hier berechnet man pro 200 kg folgende Steuer:
- < 2000 kg = 11,25 €
- 2000 – 3000 kg = 12,02 €
- 3000 – 3500 kg = 12,78 €
Ab einem Gewicht über 3.500 kg werden zusätzlich noch die Schadstoff- und Geräuschklassen bei der Steuerberechnung berücksichtigt.
Kfz-Steuer absetzen: Die Pendler-Pauschale
Bei einem Dienstwagen, welcher nur zu dienstlichen Zwecken genutzt wird, kann man die Kfz-Steuer vollständig absetzen. Über ein Fahrtenbuch ist hierfür der Nachweis zu führen.
Für Privatpersonen lässt sich die Kfz-Steuer nicht absetzen, da die Anschaffung eines Autos nicht unter Zwang geschieht. Dieses Gesetz hat aber eine Lücke: Privatpersonen nutzen hier zur Entlastung den indirekten Weg über die „Pendler-Pauschale“. Hintergrund ist der Gedanke, dass man zur Erzielung eines Gehalts eben doch einen Arbeitsweg zurücklegen muss. Es erfolgt nicht das direkte Absetzen der Kfz-Steuer, sondern eine indirekte Entlastung der Kfz-Kosten.
Kfz-Steuer: Fazit
Beim Kauf eines Neuwagens sollten aus steuerlichen Aspekten verschiedene Kriterien überprüft werden. Die Hubraumgröße ist entscheidend für die Steuer und seit 2009 werden die Kraftstoffemissionen eines Fahrzeugs miteinbezogen. Autos mit einem hohen CO2-Ausstoß sind damit deutlich teurer in der Steuer als umweltschonende Fahrzeuge.
Alle für die Berechnung der Kfz-Steuer relevanten Daten findet der Halter im Fahrzeugschein.
Autokäufer müssen beim Kauf darauf achten, dass ein Wagen neben einem guten Anschaffungspreis auch bezahlbare Haltungskosten mit sich bringt. Wer sich die Kfz-Steuer in Deutschland für die nächsten Jahre ganz sparen möchte, kann das mit dem Erwerb eines Elektroautos tun.
Personenkraftwagen sind in Deutschland durchschnittlich mehr als 12 Jahre in Betrieb. Da summieren sich diese Kosten zu einem Faktor, der so hoch wie der Kaufpreis sein kann. So glimpflich Inspektionen und Reparaturen ausfallen mögen – die Versicherungskosten und Steuern auf das Fahrzeug werden jedes Jahr in definierter Höhe fällig.
Versicherung und Steuern vor dem Kauf des Autos berechnen, kann helfen, das gute Preis-Leistungs-Verhältnis über die gesamte Betriebszeit zu wahren.