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Kfz-Steuer: Berechnung, Steuerklassen & Pendler-Pauschale

Kfz-Steuer: Berechnung, Steuerklassen & Pendler-Pauschale
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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zum Thema “Kfz-Steuer”

  • In Deutschland zugelassene Fahrzeuge werden automatisch zur Kfz-Steuer angemeldet. Die Steuer richtet sich dabei nach der Erstzulassung Ihres Fahrzeugs.
  • Die Höhe der zu zahlenden Steuer wird nach Hubraum und Kohlendioxid-Ausstoß berechnet
  • Ausnahmen bestehen für Elektrofahrzeuge, Motorräder und Oldtimer. Für sie gelten andere Steuersätze.
  • Generelle Fragen beantwortet die “zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer”. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 0351/44 834 550 oder per Mail unter kfz-steuer@zoll.de.

Definition: Was ist die Kfz-Steuer?

Die Kfz-Steuer (Kraftfahrzeugsteuer) ist für alle zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen Fahrzeuge zu bezahlen. Die Steuerpflicht beginnt mit der erstmaligen Ausstellung der Zulassungsbescheinigung und endet mit der Abmeldung bei der jeweiligen Zulassungsbehörde.

Allgemein gesehen ist die Kfz-Steuer eine Verkehrsteuer für die Zulassung und eine Verbrauchsteuer für das Halten eines Fahrzeuges. In Deutschland wird diese Steuer nur auf das Halten eines Kraftfahrzeuges (Kfz) erhoben.

Die letzte Anpassung der Kfz-Steuer fand zum 1. Januar 2021 statt. Seit dieser Neuregelung folgten zahlreiche Anpassungen der Grenzwerte.

Wann muss die Kfz-Steuer gezahlt werden?

Im Normalfall wird die Kfz-Steuer für das gesamte Jahr im Voraus bezahlt. Stichtag ist die Zulassung des Fahrzeugs. Liegt die Steuerbelastung bei mehr als 500€, kann diese jedoch gegen einen Aufschlag von 3% halbjährlich gezahlt werden. Eine vierteljährliche Zahlung ist gegen einen Aufschlag von 6% möglich.

Kfz-Steuer: Wie wird sie berechnet?

Fahrzeuge, die bis einschließlich 4. November 2008 zugelassen wurden, werden nur nach der Größe des Hubraums sowie der Schadstoffklasse besteuert. Beides finden Sie im Fahrzeugschein.

Für Fahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen wurden, gilt die Günstigerberechnung. Dies bedeutet, dass die alte und neue Berechnungsmethode verglichen wird. Sie zahlen in diesem Fall die günstigere von beiden Varianten.

Kfz-Steuer: Diese Schritte zur Berechnung

Mit der „neuen” Kfz-Steuer, die für Fahrzeuge mit Zulassung ab dem 1. Juli 2009 (bzw. je nach Günstigerberechnung ab 05.11.2008) gilt, wird nun zusätzlich zum Hubraum der CO2-Ausstoß (Kohlenstoffdioxid-Ausstoß) bewertet.

1.) Zunächst müssen Sie den Sockelbetrag berechnen, der durch den Hubraum Ihres Fahrzeugs bestimmt wird. Den Hubraum finden Sie unter anderem im Fahrzeugschein. Beim Sockelbetrag wird zwischen Benzinern und Diesel-Motoren unterschieden. Bei Benzinern fallen pro 100 angefangenen Kubikzentimetern 2 Euro, bei Dieseln 9,50 Euro an.

2.) Nun müssen Sie den Betrag für die CO2-Emission berechnen. Dieser wird nach Gramm pro Kilometer berechnet und unterscheidet sich je nach Datum der Erstzulassung Ihres Fahrzeuges. Davon abgezogen wird – ebenfalls basierend auf der Erstzulassung – ein Freibetrag. In der folgenden Tabelle finden Sie die Werte für Ihr Fahrzeug.

ErstzulassungCO2-Anteil in g/kmCO2-FreibetragKosten pro Gramm
07/2008 – 12/2011ohne Staffelung120 g/km2,00€ nach NEFZ
01/2012 – 12/2013ohne Staffelung110 g/km2,00€ nach NEFZ
01/2014 – 12/2014ohne Staffelung95 g/km2,00€ nach NEFZ
01/2015 – 12/2020ohne Staffelung95 g/km2,00€ nach WLTP
ab 01/202195 – 115 g/km95 g/km2,00€ nach WLTP
115 – 135 g/km95 g/km2,20€ nach WLTP
135 – 155 g/km95 g/km2,50€ nach WLTP
155 – 175 g/km95 g/km2,90€ nach WLTP
175 – 195 g/km95 g/km3,40€ nach WLTP
über 195 g/km95 g/km4,00€ nach WLTP

3.) Addieren Sie nun Sockelbetrag und die Kosten für den CO2-Ausstoß.

Berechnung der Kfz-Steuer

Beispiel-Berechnung für einen Benziner

Wollen wir die Kfz-Steuer für unseren Mercedes-Benz A180 berechnen, müssen wir zunächst in den Fahrzeugschein schauen. Dort wird der Hubraum mit 1332cm³ angegeben. Dies würde bedeuten, dass insgesamt 14 Anteile á 2 Euro fällig werden = 28 Euro.

Da unser Fahrzeug eine Erstzulassung von 04/2022 besitzt und laut Fahrzeugschein 140 g/km an CO2 laut WLTP ausstößt, wird der Betrag folgendermaßen berechnet. (140-95) x 2,50€ = 112,50€.

Insgesamt fallen also 28€ + 112,50€ = 140,50€ an Kfz-Steuern an.

Beispiel-Berechnung für einen Diesel

Wollen wir hingegen die Kfz-Steuer für VW Passat Diesel mit Erstzulassung 04/2013 berechnen, benötigen wir ebenfalls zunächst die Angabe zum Hubraum. Dort wird der Hubraum mit 1968cm³ angegeben: 20 Anteile á 9,50 Euro = 190 Euro.

Laut Fahrzeugschein stößt der Volkswagen 139 g/km CO2 aus, also wird der Betrag folgendermaßen berechnet. (139-110) x 2,50€ = 72,50€.

Insgesamt fallen also 190€ + 72,50€ = 262,50€ an Kfz-Steuern an.

Kfz-Steuer-Rechner: Machen Sie es sich einfach

Auch wenn Sie die Kfz-Steuer mit den obenstehenden Formeln vergleichsweise einfach berechnen können, sollten Sie auf den offiziellen Rechner des Bundesfinanzministeriums zurück greifen, den wir hier für Sie bereit stellen.

Geben Sie hier einfach die Daten Ihres Fahrzeugs ein und lassen Sie sich das Ergebnis berechnen.

Entscheidend ist der KFZ-Steuerbescheid

Egal, was Sie für sich berechnet haben – maßgeblich ist immer die Summe, die auf Ihrem Steuerbescheid zur KFZ-Steuer angegeben wird. Diesen sollten Sie immer genau prüfen und im Zweifel bei Ihrem örtlich zuständigen Hauptzollamt nachfragen.

KFZ-Steuer: Sonderformen mit anderer Berechnung

Nicht für alle Kraftfahrzeuge gelten die obenstehenden Regeln. Im folgenden finden Sie einige Sonderfälle, in denen die KFZ-Steuer abweichend berechnet wird.

Elektrofahrzeuge

Da der Staat durch die Besteuerung nach CO2-Emission klimaschädliche Fahrzeuge höher besteuern möchte, sind Elektrofahrzeuge im Vorteil. Für diese gilt bis zum 31.12.2030 eine maximal 10-jährliche Steuerbefreiung.

Wurde oder wird ein Fahrzeug zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen, müssen Sie als Fahrzeughalter für 10 Jahre oder bis 31. Dezember 2030 (je nachdem, was früher eintritt), keine Kfz-Steuern zahlen.

Diese Regeln gelten nicht nur für Elektro-Neuwagen, sondern auch für Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2016 und dem 31. Dezember 2025 auf reinen Elektrobetrieb umgerüstet werden.

Ab dem elften Jahr nach Erstzulassung sowie spätestens ab Januar 2031 werden Elektrofahrzeuge bis 3,5 Tonnen nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Diese wird pro angefangene 200 Kilogramm bestimmt:

GesamtgewichtKfz-Steuer pro angefangene 200 Kilo
bis 2.000 kg5,625 €
2.000 – 3.000 kg6,01 €
3.000 – 3.500 kg6,39 €

Steuerbefreiung wird bei Verkauf weitergegeben

Kaufen Sie ein Elektrofahrzeug auf dem Gebrauchtmarkt, wird die Steuerbefreiung weitergegeben. Dies gilt dann ebenfalls bis zum Ablauf von 10 Jahren oder bis zum Stichtag 31.12.2030.

Oldtimer

Fahrzeuge, die die Kriterien für ein H-Kennzeichen erfüllen (Mindestalter von 30 Jahren, erhaltenswerter Zustand), zahlen eine pauschale Kfz-Steuer in Höhe von 191,73€. Für Motorrädern mit H-Kennzeichen beträgt die Summe 46,02€.

Motorräder

Motorräder und Leichtkrafträder werden ausschließlich nach Hubraum besteuert. Leichtkrafträder bis 125 Kubikzentimetern/11 Kilowatt sind steuerfrei, ebenso Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.

Bei anderen Motorrädern beträgt die Steuer 1,84€ pro angefangenen 25 Kubikzentimetern Hubraum.

Wohnmobile

Nach dem Kraftfahrzeugsteuer-Gesetz ist ein Fahrzeug ein „Wohnmobil“, wenn es eindeutig zu Wohnzwecken dient. Es müssen die Mindestausstattung nach den Vorgaben des TÜV gegeben sein. Dazu gehört eine Sitzgelegenheit mit Tisch, Schlafplätze, Kücheneinrichtung mit Spüle und Kochstelle sowie ein Schrank. Außer dem Tisch müssen alle Einrichtungen fest eingebaut sein.

Bei Wohnmobilen bildet die zulässige Gesamtmasse und die Schadstoffemission die Grundlage für die Steuerbemessung. Es gilt hier ein besonderer Steuertarif.

Auch bei Wohnmobilen gilt das H-Kennzeichen

Sie können bei der Kfz-Steuer sparen, wenn Sie ein Wohnmobil mit H-Kennzeichen wählen. Hier gilt – genau wie bei PKW – die pauschale Steuer von 191,73€.

Lastkraftwagen

Die Kfz-Steuer für Lkw wird auf Grundlage des zulässigen Gesamtgewichts berechnet. Hier berechnet man pro 200 kg folgende Steuer:

  • < 2000 kg = 11,25 €
  • 2000 – 3000 kg = 12,02 €
  • 3000 – 3500 kg = 12,78 €

Ab einem Gewicht über 3.500 kg werden zusätzlich noch die Schadstoff- und Geräuschklassen bei der Steuerberechnung berücksichtigt.

Steuerbefreiung bei Landwirtschaft

Fahrzeuge, die ausschließlich forst- oder landwirtschaftlich genutzt werden, sind steuerbefreit. Diese Steuerbefreiung sollte kurzzeitig ab 2024 wegfallen, wird nach Protesten nun aber fortgeführt.

Kfz-Steuer absetzen: Die Pendler-Pauschale

Bei einem Dienstwagen, welcher nur zu dienstlichen Zwecken genutzt wird, kann man die Kfz-Steuer vollständig absetzen. Über ein Fahrtenbuch ist hierfür der Nachweis zu führen.

Für Privatpersonen lässt sich die Kfz-Steuer nicht absetzen, da die Anschaffung eines Autos nicht unter Zwang geschieht. Dieses Gesetz hat aber eine Lücke: Privatpersonen nutzen hier zur Entlastung den indirekten Weg über die „Pendler-Pauschale“. Hintergrund ist der Gedanke, dass man zur Erzielung eines Gehalts eben doch einen Arbeitsweg zurücklegen muss. Es erfolgt nicht das direkte Absetzen der Kfz-Steuer, sondern eine indirekte Entlastung der Kfz-Kosten.

Kfz-Steuer: Fazit

Beim Kauf eines Neuwagens sollten aus steuerlichen Aspekten verschiedene Kriterien überprüft werden. Die Hubraumgröße ist entscheidend für die Steuer und seit 2009 werden die Kraftstoffemissionen eines Fahrzeugs miteinbezogen. Autos mit einem hohen CO2-Ausstoß sind damit deutlich teurer in der Steuer als umweltschonende Fahrzeuge.

Alle für die Berechnung der Kfz-Steuer relevanten Daten findet der Halter im Fahrzeugschein.

Autokäufer müssen beim Kauf darauf achten, dass ein Wagen neben einem guten Anschaffungspreis auch bezahlbare Haltungskosten mit sich bringt. Wer sich die Kfz-Steuer in Deutschland für die nächsten Jahre ganz sparen möchte, kann das mit dem Erwerb eines Elektroautos tun.

Personenkraftwagen sind in Deutschland durchschnittlich mehr als 12 Jahre in Betrieb. Da summieren sich diese Kosten zu einem Faktor, der so hoch wie der Kaufpreis sein kann. So glimpflich Inspektionen und Reparaturen ausfallen mögen – die Versicherungskosten und Steuern auf das Fahrzeug werden jedes Jahr in definierter Höhe fällig.

Versicherung und Steuern vor dem Kauf des Autos berechnen, kann helfen, das gute Preis-Leistungs-Verhältnis über die gesamte Betriebszeit zu wahren.