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Kinderbetreuungskosten via Elster: Wie die Kosten abgesetzt werden

Inhaltsverzeichnis

Bei den absetzbaren Kinderbetreuungskosten müssen einige Aspekte berücksichtigt werden. Denn zu diesen Kosten gehören insbesondere der Beitrag für Kindergarten, Kindertagesstätte, Kinderhort, das Honorar für die selbstständige Tagesmutter, Lohn inkl. Sozialversicherungsbeiträge für die angestellte Erzieherin, Taschengeld für eine Au-pair-Hilfe sowie freie Verpflegung und Unterkunft für die Betreuungsperson.

Welche Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden können

Wenn Ihr Au-pair-Mädchen im Haushalt geholfen und Ihre Kinder betreut hat, dürfen Sie die Kosten Ihres Au-pairs pauschal zu 50 % als haushaltsnahe Dienstleistung und zu 50 % als Kinderbetreuungskosten ansetzen. Zudem dürfen noch sonstige Kosten in Zusammenhang mit der Kindesbetreuung abgesetzt werden, wie etwa Kosten für Fahrten mit der Betreuungsperson.

Falls Ihr Kind zeitweise in einem Internat lebt, gehört der Teil der Internatskosten zu den Kinderbetreuungskosten, der auf die Betreuung Ihres Kindes während der unterrichtsfreien Zeit entfällt. Nicht abziehbar sind beispielsweise Kinderbetreuungskosten, die Ihnen »offiziell« erstattet werden (z.B. vom Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Kindergartenbeiträge).

Dazu zählen Aufwendungen für Nachhilfeunterricht oder spezielle Hausaufgabenbetreuung, Fahrtkosten für die Ablieferung des Kindes im Kindergarten bzw. Abholung vom Kindergarten, Kosten für eine Klassenreise und für Sport- und andere Freizeitbetätigungen (z.B. Mitgliedsbeitrag für einen Sportverein) Ihres Kindes, Kosten für Spielzeug, Bücher usw.

Sie benötigen dazu eine auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung und müssen den Rechnungsbetrag unbar bezahlen. Seit 2008 brauchen Sie Ihrer Steuererklärung diese Belege nicht mehr beizufügen, müssen diese aber auf Aufforderung dem Finanzamt vorlegen können. Mit dieser Nachweiserleichterung soll das Elster-Verfahren beschleunigt werden.

Das Elster- Verfahren

Das Elster-Verfahren bietet allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln.

Diese elektronische Steuererklärung Elster ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet.

Ablauf des Elster-Verfahrens

Zuerst gibt der Anwender seine Steuerdaten in ein geeignetes Computer-Programm (Steuerprogramm oder Finanzbuchhaltungs- bzw. Lohnbuchhaltungsprogramm) ein. Die Daten werden durch das Programm bzw. die darin integrierte Elster- Programmbibliothek ERiC geprüft, komprimiert und abschließend verschlüsselt.

Anschließend übermittelt der Anwender die verschlüsselten Daten über das Internet an eine von zwei sogenannten Clearingstellen der Steuerverwaltung. Nach Eingang der Daten in einer der beiden Clearingstellen werden die Daten an das jeweils zuständige Steuerrechenzentrum des verantwortlichen Landes weitergeleitet.

In der Clearingstelle werden die Daten entschlüsselt, die Authentifizierung – falls genutzt – online überprüft und die Steuerdaten vorgeprüft. Anschließend werden die Daten in den 16 Rechenzentren der Steuerverwaltungen der Bundesländer in die dort üblichen Datenformate umgewandelt und in die entsprechenden Datenbanken eingespeist.

Sobald den Sachbearbeitern in den zuständigen Finanzämtern die zugehörige dreistellige Telenummer auf der komprimierten Kurzerklärung (vom Steuerbürger oder – bei authentifizierter Übermittlung – vom Rechenzentrum) vorliegt, können sie anschließend auf die eingegangenen Steuerdaten zugreifen.

Alternativ zu kommerziellen Steuerprogrammen gibt es auch die kostenlose Web-App (sog. „Freeware“) “Mein Elster” direkt von der Steuerverwaltung. Im Unterschied zu ihren Vorgänger-Versionen ist dieses Programm sowohl mit Windows als auch mit iOS kompatibel.