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Kirchensteuer & Aktienhandel – Warum Kirchensteuer auf Aktien gezahlt werden muss

Kirchensteuer & Aktienhandel – Warum Kirchensteuer auf Aktien gezahlt werden muss
RomanR / Shutterstock.com
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zur Kirchensteuer auf Aktien

Kirchensteuer: Steuer zur Finanzierung des Kirchenbedarfs

Erhoben von: Bestimmten Religions- & Weltanschauungsgemeinschaften

Rechtsgrundlage: Art. 140 Grundgesetz (GG), § 51a EStG

Kirchensteuer Höhe: 8 % (Baden-Württemberg & Bayern), 9 % in anderen Bundesländern

Besteuerung von Aktien: 25 % Abgeltungssteuer; 5,5 % Solidaritätszuschlag & Kirchensteuer

Besonderheit: Solidaritätszuschlag & Kirchensteuer werden auf Abgeltungssteuer berechnet

Freibeträge (Sparer-Pauschbetrag): 801 € für Alleinstehende, 1.602 € zusammen veranlagte Personen

Warum fällt beim Aktienhandel Kirchensteuer an?

Anleger, die an den Börsen in Aktien investieren, wissen, dass regelmäßige Kapitalerträge aus Dividenden und anderen Aktiengewinnen versteuert werden müssen. Seit dem Jahre 2009 hat der Gesetzgeber dafür die Spekulationssteuer durch die Abgeltungssteuer ersetzt. Diese Steuer wird pauschal mit 25 % angesetzt und fällt auf alle Kapitalerträge an. Liegt der persönliche Steuersatz eines Sparers unter 25 %, so kann der günstigere Satz angelegt werden. In allen anderen Fällen greift die Pauschalversteuerung. Doch mit der Abgeltungssteuer ist die steuerliche Situation für den Investor nicht erledigt.

Kapitalertragsteuer: Was sind Kapitalerträge?

Kapitalerträge bezeichnen per Definition einen Gewinn aus bestehendem Kapital. Dieser Ertrag wird dadurch generiert, dass eine Kapitalüberlassung (z. B. an eine Bank) stattfindet. Die Gruppe der Kapitalerträge umfasst Zinserträge, Dividendenerträge, Investmenterträge und Kursgewinne.

Kapitalerträge fallen beispielsweise für diese Anlagen an:

  • Sparbücher
  • Giro- & Tagesgeldkonten
  • Kapitallebensversicherungen
  • Dividenden auf Aktien oder Unternehmensanteilen
  • Kursgewinne durch Verkauf von Aktien oder Fondsanteilen
  • Fondserträgen
  • Zertifikate ohne Kapitalgarantien

Nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen Erträge aus:

  • Sonstigen Darlehensverträgen eines Nicht-Kreditinstituts
  • Zinsen aus Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden
  • Einer Kapitallebensversicherung
  • Einer Veräußerung einer stillen Gesellschaft
  • Fremdwährungsgeschäften

Solidaritätszuschlag & Kirchensteuer auf Aktiengewinne

Banken und Sparkassen führen seit 2009 automatisch die Abgeltungsteuer auf Anlegergewinne ab, die Höhe dieser Steuer wird pauschal mit 25 % angegeben. Bei Aktien, die vor dem 31.12.2008 gekauft wurden und heute noch in Ihrem Bestand sind, bleiben die Erträge weiterhin steuerfrei. Nicht allen Anlegern ist jedoch bekannt, dass – vergleichbar mit der Einkommenssteuer – zusätzlich der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer erhoben werden.

Der Solidaritätszuschlag beträgt aktuell 5,5%, die Kirchensteuer variiert je nach Bundesland zwischen 8% und 9%. Während der Solidaritätszuschlag verpflichtend ist, führt ein Kirchenaustritt zum Wegfall dieser zusätzlichen Steuer.

Hinweis zum Austritt aus der Kirche

Bei einem Austritt aus der Kirche wird die Kirchensteuer für das Jahr des Austritts noch ein letztes Mal erhoben.

Seit dem 1. Januar 2009 ist die Kirchensteuer Teil der Gesamtsteuer, die bei Kapitalerträgen anfällt. Diese Steuer wird ähnlich wie die Lohnsteuer nicht erst am Ende eines Kalenderjahres erhoben, sondern direkt bei Zufluss der Erträge.

Kapitalertragssteuer erklärt: So funktioniert die Abgeltungssteuer

Die Kapitalertragsteuer (abgekürzt auch KESt, KapESt, KapErtSt oder KapSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer.

Die Kapitalertragsteuer wird, wenn sie nicht als Abgeltungsteuer ausgestaltet ist, bei der Steuerveranlagung wie eine Steuervorauszahlung behandelt.

Die gesamte Steuerlast besteht aus der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer), dem Solidaritätszuschlag (5,5 % der Kapitalertragssteuer) und der Kirchensteuer (8% oder 9 % der Kapitalertragssteuer). Dabei wird die Kirchensteuer als Sonderausgabe bewertet. Das heißt, dass die zu zahlende Kapitalertragssteuer um die auf die Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer reduziert wird.

Steuerbelastung

Wen betrifft die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer gilt für alle Privatpersonen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Erträge aus Kapital erzielen. Die Abgeltungssteuer gilt somit auch für deutsche Crowdinvestoren, Geldsparer, Aktieninhaber, Zertifikate- und Fondsanleger – sofern diese aus ihrer Anlage Erträge erzielen.

Sparerpauschbeträge: Wie kann man die Kirchensteuer auf Aktien senken?

Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % fällt nicht auf die gesamte Summe der Kapitalerträge an. Zur Unterstützung kleinerer Investoren und Privatanleger führte der Staat die sogenannten Sparerpauschbeträge ein. Diese betragen für eine alleinstehende Person 801 € im Jahr. Wer zusammen veranlagt wird, hat dementsprechend einen Pauschbetrag in Höhe von 1.602 € zur Verfügung. Die Summe der Kapitalerträge wird um diesen Sparerpauschbetrag reduziert. In der Folge sinkt der zu zahlende Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.

Bei allen Kapitalerträgen, die im Jahr über den Pauschbeträgen liegen, findet die Abgeltungssteuer Anwendung. Die abzuziehenden Beträge können beliebig verteilt werden, relevant ist hier die Gesamtsumme der Einkünfte.

Beispiel Rechnung als Single:

Kapitalertrag: 10.000 €

Abzug Sparerpauschbetrag: 801 €

Kapitalertrag nach Freibetrag: 9.199 €

Höhe der Kapitalertragssteuer: 9.199 € / 100 x 25 = 2.299,75 €

Auszahlungsbetrag: 10.000 € – 2.299,75 € = 7.700,25 €

Wie berechnet man die Kapitalertragssteuer?

Als Single erwirtschaften Sie im Jahr 2019 Kapitalerträge aus Dividenden in Höhe von 10.000 €. Es wird der Sparerpauschbetrag (801 €) abgezogen. Auf die restlichen 9.199 € wird die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % angewandt. Die Höhe der Kapitalertragssteuer beträgt also: 2.299,75 €.

Die meisten Geldinstitute bieten sogenannte Freistellungsaufträge an, um von den Sparerpauschbeträgen zu profitieren. Diese werden nicht automatisch angewandt. Sie können durch Antragsstellung dafür sorgen, dass die Bank nicht automatisch die Abgeltungssteuer abzieht, so lange der Sparerpauschbetrag nicht voll ausgereizt ist.

Der Solidaritätszuschlag: So wird er berechnet

Auch wenn der Solidaritätszuschlag Teil der gesellschaftlichen Debatte ist, ist dieser im Jahr 2019 noch zu entrichten. Und auch in der Zukunft ist noch keine Steuererleichterung in Sicht. Der Solidaritätszuschlag wird also in Höhe von 5,5 % auf den Betrag der Abgeltungssteuer kalkuliert.

Wie wird der Solidaritätszuschlag berechnet?

Das obige Beispiel mit dem Single und Kapitalerträgen in Höhe von 10.000 € wird um den Solidaritätszuschlag ergänzt. 5,5 % von 2.299,75 € entsprechen 126,49 €. Die Gesamtbelastung beträgt in diesem Beispiel also 2.426,24 €. Wer kein Mitglied in einer Religionsgemeinschaft ist, die die Kirchensteuer einbezieht, hätte damit seine Steuerschuld ermittelt.

Kirchensteuer auf Aktien: Wann fallen Kirchensteuer beim Aktienhandel an?

Die evangelische und die katholische Kirche haben im Jahr 2017 Rekordeinnahmen der Kirchensteuer erzielt: Zusammen erhielten sie über 12,1 Milliarden Euro. Obwohl die Anzahl der Mitglieder sinkt, steigen die Einnahmen. Kirchensteuer wird von einigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland erhoben. Die Höhe der Belastung ist dabei mit 8 % in Baden-Württemberg sowie Bayern und 9 % in den anderen Bundesländern, wie Nordrhein-Westfalen festgelegt. Einige Glaubensgemeinschaften erheben darüber hinaus in einigen Bundesländern zusätzlich das sogenannte Kirchgeld.

Die Kirchensteuer ist von allen Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften in Deutschland zu entrichten und entfällt ebenso auf Kapitalerträge. Dabei wird die Kirchensteuer als Sonderausgabe bewertet. Das heißt, dass die zu zahlende Kapitalertragssteuer um die auf die Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer reduziert wird. Die Berechnung der Abgeltungssteuer lautet hier also: (Kapitalerträge – Pauschbetrag) : (4 + Kirchensteuersatz). In der Formel ergibt sich die 4 durch die 25% (ein Viertel).

Kirchensteuer Berechnen

Wie wird die Kirchensteuer für Kaptalerträge berechnet?

Es wird erneut das obige Beispiel mit dem Single und seinen Kapitalerträgen in Höhe von 10.000 € herangezogen. Unser Single wohnt in Bayern, weswegen die folgende Formel Anwendung findet: (10.000 € – 801 €) : (4 + 0,08) = 2.254,66 €. Der Solidaritätszuschlag beträgt hierbei 5,5 % von 2.254,66 € = 124,01 €. Die Kirchensteuer mit 8 % beträgt: 8 % von 2.254,66 € = 180,37 €. Die Gesamtbelastung beläuft sich also auf: 2.559,04€.

Sollte unser Beispiel-Single in einem anderen Bundesland mit 9 % Kirchensteuer wohnen, so beläuft sich die Gesamt-Belastung auf: 2.249,14 € Abgeltungssteuer + 123,70 € Soli + 202,42 € Kirchensteuer = 2.575,26 €.

Tipp

Wer Kirchensteuer bezahlen muss, kann zur Berechnung auch die Kapitalerträge um den Sparerpauschbetrag abziehen und dann eine Belastung von 27,819 % (8 % Kirchensteuer) bzw. 27,995 % (9 % Kirchensteuer) anwenden.

Die Kirchen, welche in Deutschland Kirchensteuer erheben

In Deutschland gibt es mehrere verschiedene Kirchen, die eine Steuer erheben.

Dabei handelt es sich um folgende:

  • Römisch-katholische Kirche
  • Evangelische Kirche
  • Jüdische Gemeinden (Kultussteuer)
  • Alt-Katholiken
  • Freie Protestanten
  • Freireligiöse Gemeinden
  • Israelitische Religionsgemeinschaften
  • Sowie einige lokale Glaubensgemeinschaften

Kirchensteuer auf Aktien: So funktioniert die Kirchensteuer in der Praxis

Die Kapitalertragssteuer ist eine sogenannte Quellensteuer und wird von den Instituten, die die Kapitalerträge auszahlen – Banken oder Versicherungen – direkt an das Finanzamt abgeführt. Dazu müssen die Banken regelmäßig zwischen dem 1.9. und 31.10 das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) kontaktieren und müssen die Unterlagen ihrer Kunden um einen entsprechenden Zusatz ergänzen. Dieser Vermerk gibt dann die eventuelle Religionszugehörigkeit und den jeweiligen Steuersatz an.

Im Vergleich zur grundsätzlichen Steuerlast fällt die Kirchensteuer nicht mehr erschwerend ins Gewicht. Der einfachste Weg zur Umgehung ist natürlich der Austritt aus der Glaubensgemeinschaft. Wer aber als gläubiger Christ in Deutschland der Konfession angehört, wird von der Institution dann auch zur Deckung ihrer Ausgaben und Kosten herangezogen.

Automatischer Abzug der Kirchensteuer auf Aktiengewinne – Wie ist Widerspruch ist möglich?

Eine Möglichkeit des Widerspruchs gegen den Informationsaustausch zwischen Institut und BZSt besteht: Anleger können sich ein Formular zum Sperrvermerk besorgen. Wenn dieses vom Anleger ausgefüllt, unterschrieben und an die Bank geschickt wird, lässt sich damit die automatische Abfrage der Kirchenmitgliedschaft unterbinden.

Wichtiger Hinweis zum Sperrvermerk

Angaben über Einnahmen durch Kapitalerträge und die entsprechenden Kirchensteuerabzüge müssen in diesem Fall natürlich weiterhin selbstständig an das Finanzamt übermittelt werden, ansonsten gilt es als Steuerhinterziehung. Hierfür gilt es die Anlage KAP mit der Steuererklärung auszufüllen und einzureichen.

Die Anlage KAP: Wann es sich lohnt diese auszufüllen?

Die Anlage KAP ist eine Anlage der Einkommensteuererklärung, auf der Kapitalerträge ausgewiesen werden. Im Regelfall muss diese Anlage nicht vom Anleger ausgefüllt werden. Es gibt jedoch einige Fälle, die ein Ausfüllen erforderlich machen oder Vorteile für den Privatanleger bringen.

Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss/sollte:

  • Sperrvermerk: Durch Stellen eines Sperrvermerks wird die Kirchensteuer nicht automatisch von der Versicherung bzw. der Bank einbehalten und abgeführt. Im Ergebnis müssen Sie dies selbst über die Anlage KAP durchführen.
  • Günstigerprüfung: Wenn Ihr Grenzsteuersatz niedriger als die Abgeltungssteuer, also unter 25 %, angesiedelt ist, macht es Sinn sich zu viel bezahlte Abgeltungssteuer über die Anlage KAP zurückzuholen.
  • Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft: Ebenfalls lohnenswert, die Anlage KAP auszufüllen, ist es, wenn der Sparerpauschbetrag nicht ausgereizt ist. Dies passiert beispielsweise, indem ein Freistellungsauftrag nur bei einem Depot eingereicht wurde.
  • Kapitalerträge aus dem Ausland: Da nur bei deutschen Banken, Versicherungen und Brokern die Abgeltungssteuern direkt einbehalten werden, müssen etwaige Erträge aus dem Ausland händisch via Anlage KAP versteuert werden.

Tipp zu Steuerbescheinigungen

Banken und Versicherungen stellen bei Bedarf Steuerbescheinigungen aus. Diese können beim Ausfüllen der Anlage KAP hilfreich sein. Im Zweifelsfall immer Rücksprache mit einem Steuerberater halten!

Hierfür wird die Kirchensteuer auf Aktiengewinne eingesetzt

Bedingt durch die Rekordeinnahmen der evangelischen und katholischen Kirchen, ist die Abgabe immer wieder in der Kritik. Die jeweiligen Religionsgemeinschaften finden jedoch immer wieder Wege, die Abgaben zu rechtfertigen. Im Vordergrund der Argumentation steht immer, dass ein Mitglied der Gemeinschaft für den Erhalt der Institutionen seinen Teil leisten muss. Ebenfalls im Vordergrund stehen immer wieder soziale Engagements.

Kirchensteuer Verwendung

Durch die Kirchensteuer wird primär die kirchliche Arbeit finanziert. Auch kirchliche Institutionen, die Seelsorge und die Gemeindearbeit werden von der Kirchensteuer bezahlt.

Ausgewählte Verwendungszwecke der Kirchensteuer:

  • Kirchliche Arbeitsfelder (Gemeinde- & Öffentlichkeitsarbeit, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Pfarrdienstkosten & Kirchenmusik)
  • Kindertagesstätten
  • Bildungsarbeit
  • Liegenschaften (Gottesdienstgebäude, andere Gebäude)
  • Personalkosten
  • Weltmission, Entwicklungshilfe
  • Friedhöfe