Kita-Kosten steuerlich absetzen: So geht‘s
Zwar ist in einigen Städten Deutschlands der Besuch einer kommunalen Kindertagesstätte kostenfrei, in den meisten Einrichtungen kostet die Kinderbetreuung aber Geld und erst recht in den privaten Kitas. Die Kosten berechnen sich oft auf Basis des Einkommens und sind dementsprechend für alle Eltern unterschiedlich hoch.
Es gibt jedoch gute Nachrichten, was die Absetzbarkeit dieser finanziellen Belastung angeht. Eltern können die Kita-Kosten steuerlich absetzen, wenn auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Bis zu dieser Höhe können Kita-Kosten steuerlich abgesetzt werden
Zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten können steuerlich geltend gemacht werden, höchstens aber 4.000 €. Das fehlende Drittel wird als private Mitveranlassung gesehen und kann dementsprechend nicht abgesetzt werden. Die Ausgaben gelten als Sonderausgaben und können in der Einkommensteuererklärung in der Anlage „Kind“ auf Seite 3 in die Zeilen 67 bis 73 eingetragen werden.
Wichtig ist, dass die Ausgaben belegt werden können und die Betreuungskosten dabei gesondert ausgewiesen sind. Schließlich werden neben den Kosten für die Betreuung in Kitas häufig auch noch Essenspauschalen oder Kosten für Sport oder Musik fällig, diese sind nicht absetzbar. Für die Betreuungskosten muss eine Rechnung vorliegen, die per Überweisung beglichen wird. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Um die Kita Kosten steuerlich absetzen zu können, darf das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, es muss im Haushalt der Eltern leben und für das Kind müssen den Eltern ein Freibetrag oder Kindergeld zustehen.
Für Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung entfällt die Altersgrenze von 14 Jahren, sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr aufgetreten ist.
Neben den Kita-Kosten können auch folgende Kosten als Betreuungskosten abgesetzt werden:
- Die Beschäftigung von Haushaltshilfen, die auch für die Kinderbetreuung zuständig sind
- Hausaufgabenbetreuung
- Die Beschäftigung von Erzieherinnen und Kinderpflegern
- Unterbringung bei Tagesmüttern, in einem Hort, in Ganztagespflegestellen, in Kinderheimen und –krippen.
Die Familie betreut das Kind: Welche steuerlichen Regeln gelten?
Wenn die Großeltern (oder andere Verwandte oder Freunde) auf das Kind aufpassen, sind die Kosten nur dann absetzbar, wenn das Betreuungsverhältnis klar geregelt und in einem Vertrag festgehalten ist. Wohnen die Personen im selben Haus, sind die Kosten nicht absetzbar.
Ist die Betreuung des Kindes eine Gefälligkeitsleistung, dann können nur die eigenen Fahrtkosten oder die der Großeltern (oder anderen Betreuungsperson) geltend gemacht werde. Es gelten 30 Cent pro Kilometer mit dem PKW. Auch hier muss eine Rechnung beziehungsweise ein Nachweis ausgestellt werden und die Zahlung sollte nicht in bar erfolgen.