Krankheitskosten in der Steuererklärung absetzen: Welche? Höhe

Beitragsbild zum Artikel "Krankheitskosten Steuererklärung". Rechts ist ein Piktogramm eines Stethoskops und eines Krankheitsberichts zu sehen.
Inhaltsverzeichnis

Zahlreiche Bürger haben jährlich Ausgaben, die in den Bereich der Krankheitskosten fallen. Das sind zum Beispiel Medikamente, Hilfsmittel oder eine Eigenbeteiligung an Behandlungen. Zumindest besteht über die Steuer die Möglichkeit, einen Teil der Krankheitskosten zurückzuerhalten. Dafür müssen Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastungen aufführen.

In unserem Beitrag erfahren Sie, welche Krankheitskosten Sie steuerlich als Aufwendungen absetzen dürfen. Wir gehen ferner darauf ein, in welchem Umfang Sie zum Beispiel eine medizinische Behandlung beim Finanzamt geltend machen können, wie hoch die zumutbare Belastung ausfällt, wie Krankheitskosten belegt werden müssen. Wir beantworten zudem eine Reihe weiterer Fragen zum Thema.

Das Wichtigste zum Absetzen von Krankheitskosten in der Steuererklärung

  • Entstandene Krankheitskosten dürfen Sie im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen.
  • Voraussetzung ist, dass die Krankheitskosten die zumutbaren Belastungen übersteigen.
  • Zu den Krankheitskosten im Bereich der medizinischen Ausgaben zählen unter anderem Behandlungskosten, rezeptpflichtige Medikamente und Hilfsmittel.
  • Die angefallenen Krankheitskosten müssen Sie mit Attesten, Rechnungen oder Rezepten belegen können.
  • Einige Kosten können Sie uneingeschränkt als Aufwendungen absetzen, andere wiederum nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Was sind Krankheitskosten überhaupt?

Generell werden Krankheitskosten so definiert, dass sie als Ausgaben für eine Reihe von medizinischen Maßnahmen anfallen, welche die Heilung oder zumindest die Linderung einer Erkrankung zum Ziel haben.

Typische Krankheitskosten sind zum Beispiel Aufwendungen für eine ärztliche Behandlung, bei der Sie einen Eigenanteil zahlen.

Welche Krankheitskosten können steuerlich abgesetzt werden?

Grundsätzlich gilt, dass Sie nur solche Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben und damit absetzen dürfen, die nicht von einer Krankenversicherung übernommen werden.

Neben dem Eigenanteil im Bereich medizinische Behandlung dürfen Sie unter der Voraussetzung insbesondere folgende Krankheitskosten steuerlich absetzen:

  • Operationen
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Krankenhausaufenthalte
  • Medikamente
  • Hilfsmittel
  • Physiotherapie
  • Fahrtkosten
  • Kuraufenthalte

Sind Aufwendungen für alternative Medizin absetzbar?

Als Krankheitskosten dürfen Sie nicht nur Aufwendungen im Bereich der Schulmedizin in der Steuererklärung angeben, sondern ebenfalls für eine alternative medizinische Behandlung. Das gilt zum Beispiel für Trockenzellenbehandlungen, eine Sauerstofftherapie oder die Eigenbluttherapie. Voraussetzung ist allerdings entweder ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenkassen.

Können Kosten für Medikamente von der Steuer abgesetzt werden?

Selbstverständlich dürfen Sie auch die Kosten für Medikamente als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Allerdings gilt das ausschließlich unter der Voraussetzung, dass Sie für diese Aufwendungen ein Rezept haben. Kaufen Sie in der Apotheke hingegen Arzneimittel auf eigene Initiative, ohne dass der Arzt vorher ein Kassen- oder Privatrezept ausgestellt hat, dürfen Sie die Aufwendungen nicht steuerlich geltend machen.

Kann man nicht verschreibungspflichtige Medikamente von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich dürfen Sie auch die Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige Medikamente als Kosten von der Steuer absetzen. Das gilt zum Beispiel für Naturheilmittel, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden. Voraussetzung ist jedoch erneut, dass die Medikamente vom Arzt verordnet wurden, Sie also ein (Privat-)Rezept haben.

Kann man eine Brille steuerlich absetzen?

Die Kosten für eine Brille fallen in den Bereich der Hilfsmittel, die Sie steuerlich geltend machen können. Dazu gehören ebenfalls Zahnersatz, Hörgeräte und Rollstühle. Auch hier gilt allerdings, dass die Brille einen medizinischen Zweck hat, Sie also fehlsichtig sind. Dient die Brille hingegen lediglich als Accessoire oder haben Sie keine Verordnung, ist das Absetzen nicht möglich.

Lässt sich das Fitnessstudio absetzen?

Tatsächlich lassen sich Kosten, die als Mitgliedsbeitrag für ein Fitnessstudio anfallen, unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen. Das gilt zum Beispiel für ein Rückentraining im Fitnessstudio, welches Sie aufgrund eines Bandscheibenvorfalls begonnen haben. Das Training im Fitnessstudio dient in diesem Fall speziell der Linderung einer Krankheit, sodass Sie die Kosten faktisch als medizinische Behandlung absetzen können. Allerdings muss die Anleitung der Übungen durch einen Arzt oder Heilpraktiker erfolgen. Nutzen Sie das Fitnessstudio hingegen ausschließlich als Freizeitaktivität, sind diese Kosten nicht von der Steuer absetzbar.

Kann der Krankenhausaufenthalt abgesetzt werden?

Nicht nur die medizinische Behandlung in ambulanter Form, sondern ebenfalls für einen Krankenhausaufenthalt dürfen Sie Kosten absetzen, wenn dieser medizinisch notwendig war. Als außergewöhnliche Belastung werden sogar die Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer anerkannt, wenn Sie diese nicht zum Beispiel von einer privaten Krankenhauszusatzversicherung zurückbekommen haben. Nicht absetzen dürfen Sie im Rahmen des Krankenhausaufenthaltes allerdings Kosten für Telefon, TV und Zeitschriften.

Können Kosten für eine Suchtheilung abgesetzt werden?

Unter anderem Alkoholabhängigkeit und Drogensucht gelten als Erkrankungen. Aus dem Grund ist es möglich, die Kosten für eine medizinische Behandlung in diesem Bereich ebenso steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen. Gleiches gilt für die Spielsucht und eine Raucherentwöhnung, die mit Kosten und Aufwendungen verbunden ist.

Welche Krankheitskosten dürfen Sie nicht absetzen?

Wichtig ist, dass die Maßnahme mit den verbundenen finanziellen Ausgaben stets medizinisch notwendig sein muss. So dürfen Sie zum Beispiel keine Kosten für eine Operation absetzen, wenn es sich um eine rein kosmetische OP gehandelt haben sollte.

Ebenso nicht absetzen dürfen Sie Krankheitskosten, die ausschließlich der Prophylaxe und somit der Vorbeugung dienen.

Können Diätkosten abgesetzt werden?

Manche Menschen machen eine Diät, um ein paar Kilo zu verlieren und eine schönere Figur zu bekommen. Andere Menschen wiederum müssen eine bestimmte Diät halten, weil sie zum Beispiel unter einer Lebensmittelunverträglichkeit leiden. In beiden Fällen lassen sich die Kosten allerdings nicht als Aufwendungen und somit außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das hat unter anderem in der Vergangenheit der Bundesfinanzhof in einem Urteil bestätigt (Aktenzeichen VI R 48/18). Gleiches gilt übrigens ebenfalls für Kosten, die für Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel anfallen.

Können Schönheitsbehandlungen als Krankheitskosten abgesetzt werden?

Handelt es sich bei den Aufwendungen um Kosten für rein kosmetische Eingriffe, also sogenannte Schönheitsbehandlungen, dürfen Sie die Ausgaben nicht von der Steuer absetzen. Eine Nachfrage beim Finanzamt kann sich lohnen, wenn zumindest ein Teil der Behandlung als medizinische Behandlung geltend gemacht werden kann.

Kann man Rechnungen von der Apotheke von der Steuer absetzen?

Wenn Sie sich von der Apotheke eine Rechnung für ein Medikament ausstellen lassen, welches Sie aus Eigeninitiative und ohne ärztliche Rezept gekauft haben, dürfen Sie diese Kosten nicht steuerlich geltend machen. Der Grund ist, dass es bei Medikamenten stets einer ärztlichen Verschreibung bedarf, auch wenn die Arzneimittel an sich nicht verschreibungspflichtig sein sollten. Allerdings dürfen Sie zumindest für Medikamente anfallende Rezeptgebühren absetzen, die Sie sich von der Apotheke durch eine Rechnung bestätigen lassen können bzw. indem Sie die Quittung dafür erhalten.

Wann darf ich die Krankheitskosten absetzen?

Ausgaben für eine medizinische Behandlung und andere Krankheitskosten dürfen Sie nur unter der Voraussetzung absetzen, dass die Kosten Ihre sogenannte zumutbare Belastung überschreiten.

Die Höhe der zumutbaren Belastung ist individuell, da sie sich nach folgenden Faktoren richtet:

  • Höhe der Einkünfte
  • Zahl der Kinder
  • Art des Steuertarifs

Bis zu einer gewissen Grenze, der zumutbaren Belastung, dürfen Krankheitskosten als Aufwendungen nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Sie müssen somit Ihren individuellen Grenzwert von den Krankheitskosten subtrahieren, die in der Praxis als Aufwendungen tatsächlich angefallen sind.

Beläuft sich Ihre zumutbare Belastung zum Beispiel auf 2.800 Euro und sind Krankheitskosten von 2.500 Euro angefallen, könnten Sie diese nicht als außergewöhnliche Belastung gegenüber dem Finanzamt angeben.

Wie hoch ist die zumutbare Belastung bei Medikamenten?

Bei den Ausgaben für Medikamente gibt es keine spezielle, zumutbare Belastung. Stattdessen gilt Ihre individuelle Grenze, die für sämtliche Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen zutrifft. Je nach Lebenssituation bewegt sich die zumutbare Belastung für Aufwendungen wie Medikamente, Hilfsmittel und eine ärztliche Behandlung zwischen ein bis sieben Prozent des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte.

In welcher Höhe darf ich Krankheitskosten absetzen?

Wenn Sie wissen möchten, in welcher Höhe Sie angefallene Krankheitskosten zum Beispiel für eine medizinische Behandlung und deren Eigenanteil absetzen dürfen, müssen Sie zunächst Ihre Grenze der zumutbaren Belastungen ermitteln.

Das basiert auf drei Einkommensstufen, innerhalb derer die zumutbare Belastung nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelt werden kann. Unserer folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch dieser Betrag auf Grundlage der unterschiedlichen Lebenssituationen, Ihrer Einkünfte und der Anzahl der Kinder ausfällt:

Zumutbare Belastung bei GesamteinkünftenBis 15.340 Euro15.341 bis 51.130 EuroÜber 51.130 Euro
Steuerpflichtige ohne Kinder (alleinstehend)5%6%7%
Steuerpflichtige ohne Kinder (verheiratet)4%5%6%
Steuerpflichtige mit 1-2 Kindern2%3%4%
Steuerpflichtig mit mindestens 3 Kindern1%1%2%

Sie erkennen an der Tabelle, dass der Prozentsatz für die zumutbare Belastung zum einen für die höheren Einkommensteile ansteigt. Auf der anderen Seite sinkt der Prozentsatz mit Anzahl der Kinder. Daher haben Familien mit einem relativ geringen Einkommen und mehreren Kindern die geringste, zumutbare Belastung. Sie dürfen daher schon „schneller“ Krankheitskosten absetzen.

Gibt es eine Pauschale für Krankheitskosten?

Es greift keine Pauschale bei den Krankheitskosten. Stattdessen dürfen Sie die tatsächlich angefallenen Aufwendungen abzüglich der zumutbaren Belastung steuerlich geltend machen.

Welchen Betrag Sie im Rahmen der Krankheitskosten bei der Steuer angeben dürfen, lässt mit einer einfachen Formel ermitteln. Sie subtrahieren von den tatsächlichen Krankheitskosten Ihre individuelle, zumutbare Belastung. Das Ergebnis ist der absetzbare Betrag.

Beispiel für die Berechnung der zumutbaren Belastung

Nehmen wir an, dass Sie im abgelaufenen Steuerjahr eine größere Zahnarzt-Behandlung hatten, die mit 2.500 Euro Eigenanteil in Rechnung gestellt wurde. Sie sind verheiratet, haben zwei Kinder und der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte beläuft sich auf 35.000 Euro.

Sie wissen anhand der obigen Tabelle, dass folgende Prozentsätze für die verschiedenen Einkommensbereiche heranzuziehen sind:

  • Prozentsatz bis 15.340 Euro: 2 Prozent von 15.340 Euro
  • Prozentsatz von 15.341 bis 35.000 Euro: 3 Prozent von 19.660 Euro (35.000-15.340)

Die zumutbare Belastung berechnen Sie wie folgt:

2 % von 15.340 Euro = 306,80 Euro sowie 3 % von 19.660 Euro = 589,80 Euro, sodass sich die zumutbare Belastung auf insgesamt 896,60 Euro beläuft.

Dementsprechend dürfen Sie die Differenz zu den Krankheitskosten in Höhe von 2.500 Euro absetzen, also im Beispiel 1.603.40 Euro (2.500 Euro – 896,60 Euro).

Wie müssen die Krankheitskosten belegt werden?

Falls Sie Aufwendungen in Form von Krankheitskosten hatten und diese als außergewöhnliche Belastungen absetzen möchten, müssen Sie die angefallenen Kosten belegen können.

Als ein Nachweis für eine medizinische Behandlung, Hilfsmittel, Medikamente oder sonstige Krankheitskosten, die Sie als außergewöhnliche Belastungen absetzen dürfen, gelten:

  • Verordnung eines Arztes (Attest)
  • Verordnung eines Heilpraktikers
  • Amtsärztliches Gutachten
  • Ärztliche Bescheinigung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
  • Rechnungen seitens des Arztes

Die jeweilige „Bescheinigung“ müssen Sie der Steuererklärung nicht im Vorhinein beifügen, allerdings auf Nachfrage des Finanzamtes vorlegen können.

Wo und wie Krankheitskosten in der Steuererklärung angeben?

Wenn Sie Ihre Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben möchten, nutzen Sie dazu die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“. Dort tragen Sie die entsprechenden Aufwendungen ab Zeile 19 ein.

Es gibt in dieser Zeile jedoch verschiedene Rubriken, weil zum Beispiel Pflegekosten getrennt aufgeführt werden müssen. Die jeweiligen Bezeichnungen sind selbsterklärend.