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Minijobs: Steuern sparen für Arbeitgeber

Inhaltsverzeichnis

Viele Arbeitgeber sind sehr ungenau bei der Anmeldung von Minijobs. Steuern sparen können sie damit jedoch in hohem Maße.

Denn abgesehen von den Strafen durch das Finanzamt lockt der Bund durch einen großen Steuervorteil. 20% der Lohnkosten einer Haushaltshilfe können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden – maximal jedoch 510€ im Jahr pro Minijobber.

Minijobs: Steuern sparen durch Verrechnung

Damit rechnen sich oftmals auch die Abgaben, die nach der Registrierung bei der Minijob-Zentrale anfallen. Denn die Zentrale fordert vom Arbeitgeber monatlich Pauschalen über 15% für die Rentenversicherung ein. Hinzu kommen 2% als Lohnsteuer sowie weitere kleine Umlagebeträge.

Die Rechnung im Beispiel

Ein Beispiel: Die Firma Meier & Söhne beschäftigt eine Putzhilfe, die monatlich 450€ verdient. Dies würde bedeuten, dass die Firma 67,50€ für die Rentenversicherung zahlen muss. Hinzu kommen 9€ für die Lohnsteuer.

Insgesamt müssen Meier & Söhne daher mit Pauschalen von rund 76,50€ rechnen, zuzüglich eventueller Umlagen. Somit hätte das Unternehmen Ausgaben von monatlich 526,50€, von denen 20% als Steuervorteil genutzt werden können.

Minijobs: Steuern sparen mit Geringverdienern

Natürlich ist die Grenze von 510€ im Jahr in diesem Beispiel schnell erreicht, im Vergleich zu den horrenden Strafen bei einer Nicht-Anmeldung fallen die Mehrausgaben jedoch vergleichsweise gering aus.

Bei kleineren Minijobs mit geringeren Lohnkosten lohnt sich die Anmeldung aber auch bei Steuern sofort, da die Abgaben im Vergleich zu den Steuervorteilen geringer ausfallen.

Anmeldung erfolgt relativ problemlos

Die Anmeldung an sich erfolgt relativ unkompliziert und allein über die Minijob-Zentrale. Diese stellt einen Vordruck zur Verfügung, der sämtliche Anmeldungen für Sozialversicherungsleistungen, Steuern und Umlagen erhält.

Außerdem dient er als Einzugsermächtigung für die Abbuchung sämtlicher Abgaben.

Die Frage der Arbeitserlaubnis

Eine Arbeitserlaubnis ist für EU-Bürger seit wenigen Jahren nicht mehr erforderlich, sofern sie nicht aus Bulgarien oder Rumänien stammen.

Minijobber aus diesen beiden Ländern und allen Nicht-EU-Staaten müssen hingegen eine Arbeitserlaubnis und meist auch eine Aufenthaltsgenehmigung einreichen, bevor sie die Stelle annehmen können.

Unfallversicherung automatisch inklusive

Der umständliche Weg zu Finanzämtern und Versicherungen entfällt durch das Anmeldeformular gänzlich – und eine Unfallversicherung wird bei der Anmeldung ebenfalls abgeschlossen, was im Notfall schnell mehrere tausend Euro sparen kann.

Bei einem Unfall eines schwarzarbeitenden Minijobbers kommen zu den Behandlungskosten oftmals auch noch Schmerzensgeldsummen hinzu – mal abgesehen von Nachzahlungen an das Finanzamt und die Versicherungen. Eine Anmeldung des Minijobbers hat daher in jedem Fall finanzielle Vorteile und ist dringend anzuraten – und wenn sich durch den Minijob am Ende nur ein paar Euro an Steuern sparen lassen.