Quellensteuer: Hongkong ist attraktiv für Anleger
Die Quellensteuer wird von vielen Staaten direkt bei der Zahlung von Dividenden ausländischer Aktien erhoben. Die Höhe der zu zahlenden Quellensteuer ist je nach Land verschieden.
Da nach Abzug der Quellensteuer in einigen Ländern kaum mehr etwas vom Gewinn übrig bleibt, ist sie ein wichtiger Faktor beim Kauf von Aktien aus dem Ausland.
Quellensteuer auf Dividendenerträge ausländischer Aktien
Die Abgeltungssteuer dient als Grundlage für die Berechnung der Quellensteuer. Sie beträgt auf Kapitalerträge pauschal 25%. Zusätzlich zu diesem Satz wird die ausländische Quellensteuer erhoben. Hier liegt die Grenze für Dividenden bei 15%.
Wenn ein Anleger für seine im Depot verwahrten ausländischen Aktien Dividenden erhält, wird die Quellensteuer im Heimatland der Aktiengesellschaft fällig. Von dieser ausländischen Quellensteuer können Anleger sich in Deutschland einen bestimmten Teil anrechnen lassen.
Unter der 15%-Marke ist es für Investoren in der Regel unproblematisch, Dividenden ausländischer Aktien ausgezahlt zu bekommen. Außerdem regeln verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen die im Ausland einbehaltene Steuerhöhe.
In weltweit mehr als 80 Doppelbesteuerungsabkommen haben die Länder einheitlich festgelegt, dass die heimische Depotbank bis zu einer Höhe von 15% den Betrag sofort bei der Auszahlung abzieht.
Quellensteuer Hongkong: Kapitalerträge sind steuerfrei
Die Steuersätze in Hongkong zählen weltweit zu den niedrigsten. Das Hongkonger Steuersystem zeichnet sich außerdem durch seine Einfachheit und Transparenz aus. Deutsche Anleger können von den niedrigen Steuersätzen Hongkongs profitieren, obwohl zwischen Deutschland und Hongkong kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Grundsätzlich unterliegen in Hongkong nur erwirtschaftete Einnahmen aus Grundbesitz sowie unselbstständige und selbstständige Erwerbs- bzw. Geschäftstätigkeit der Steuerpflicht. Die Körperschaftssteuer in Hongkong beträgt 16,5% und die Einkommensteuer 15%.
Der Quellensteuersatz ist 0% auf Dividenden, 0% auf Zinsen und 4,95% auf Lizenzen. Außerdem bezieht Hongkong keine Mehrwert- oder Umsatzsteuern, keine Kapitalertragssteuern und bietet eine steuerfreie Abwicklung von Offshore-Geschäften.
Damit ist Hongkong ein attraktiver Investitionsstandort für Anleger. Zudem sind Dividenden aus in Hongkong ansässigen Kapitalgesellschaften für eine Mutterkapitalgesellschaft in Deutschland zu 95% steuerfrei.
Ebenso bleiben Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen in Hongkong unversteuert. Ein weiterer Vorteil der einfachen Steuergesetzte in Hongkong ist, über eine Holding in Hongkong Quellensteuern in den Ländern zu sparen, mit denen Hongkong günstige Doppelbesteuerungsabkommen hat.
Viele Unternehmen errichten eine Zwischenholdingstruktur in Hongkong, um beispielsweise die hohe Quellensteuerbelastung in China zu umgehen. Nicht zuletzt darin begründet sich die Attraktivität Hongkongs als Standort für ausländische Unternehmen und Investitionen.