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Rentner und Steuererklärung: Das hat es mit der neuen Steuernummer auf sich

Inhaltsverzeichnis

Die ersten “Opfer” der neuen Steuernummer werden Rentner mit Nebeneinkünften sein. Ab August geht es los. Dann wird Ihre bundeseinheitliche Steuernummer Ihnen per Anschreiben mitgeteilt.Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtstag und Geburtsort werden bis 20 Jahre nach dem Tod gespeichert. Alle steuerlich relevanten Vorgänge können so jederzeit jedem Steuerpflichtigen klar zugeordnet werden. Ihr Ziel, den gläsernen Steuerzahler zu schaffen, hat die Finanzverwaltung damit erreicht.

Gläserner Steuerzahler: Als erstes die Rentner

Die Ersten, die ins Visier des Fiskus geraten, werden Rentner sein, die zusätzliche Einkünfte erzielen. Ab Jahreswechsel soll das “Rentenbezugsmitteilungsverfahren” greifen. Alle Renten und vergleichbaren Leistungen sind von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen erfasst.Rentner, die trotz Steuerpflicht keine Steuererklärung abgegeben haben, bekommen jetzt ein Problem. Sie müssen für die letzten vier Jahre mit Nachzahlungen rechnen. Von 2005 bis 2008 sind alle Daten erfasst.

Rentner und Steuererklärung: Regierung rechnet mit 6 Mrd. € Nachzahlung

Wer es als Rentner mit der Steuererklärung nicht so genau genommen hat, sollte sich bald beraten lassen. Das gilt vor allem, wenn zur gesetzlichen Rente noch regelmäßige zusätzliche Einkünfte hinzukamen. Sei es aus Betriebsrenten, Versicherungen oder Vermietung und Verpachtung.Wann die Steuerpflicht entsteht, lässt sich pauschal nicht beantworten. Der Grundfreibetrag liegt bei 7.664 €. Für Ehepaare sind es 15.329 €. Dort, wo die Rente etwa doppelt so hoch ist, kann eine Steuerpflicht bestehen.

Andererseits können auch Freibeträge und Werbungskosten, die mit der Steuererklärung geltend gemacht werden, entlastend wirken. Bereiten Sie sich also vor. Im Bundesfinanzministerium rechnet man mit Nachzahlungen der Rentner von insgesamt rund 6 Mrd. €.

Wofür müssen Rentner Steuern zahlen?

Die Riester-Rente und Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung, deren Beiträge  steuerfrei geblieben sind, sind in voller Höhe als “sonstige Einkünfte” steuerpflichtig. Beamtenrechtliche Pensionen, Betriebsrenten aus einer Direktzusage oder aus Unterstützungskasse sowie entsprechende Hinterbliebenenbezüge sind in voller Höhe als “Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit” steuerpflichtig und gehören in die “Anlage N”.

Freibeträge für Versorgungszusagen

Der Freibetrag für Versorgungsbezüge (das sind beispielsweise Beamtenpensionen und Betriebsrenten) liegt 2010 bei 32% der Einkünfte und maximal 2.400 €. Bis 2040 wird er dann jährlich weiter für jeden neu in Ruhestand tretenden Jahrgang vermindert. Dabei wird in den ersten 15 Jahren der prozentuale Anteil jährlich um 1,6 Prozentpunkte und der Höchstbetrag um 120 € reduziert, in den folgenden 20 Jahren sind es jährlich 0,8 Prozentpunkte und 60 €.

Was ist bei Mieteinnahmen und anderen Einkünften?

Was gilt für die weiteren Einkünfte wie zum Beispiel Mieteinnahmen? 40% dieser weiteren Einkünfte wurden steuerlich bisher bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 € nicht berücksichtigt, wenn ein Rentner zu Beginn des Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt ist. Dieser Altersentlastungsbetrag wird seit 2005 bis 2040 schrittweise abgeschmolzen.

Der Prozentsatz vermindert sich in den ersten 15 Jahren um jeweils 1,6 Prozentpunkte und der Höchstbetrag um 76 Euro pro Jahr, in den darauf folgenden 20 Jahren um jeweils 0,8 Prozentpunkte bzw. um 38 € jährlich. Für die Steuererklärung 2010 beträgt er also 30,4% bzw. maximal 1.444 €. Und auch hier gilt das „Lebenslang-Prinzip“: Der maßgebende Prozentsatz und Höchstbetrag wird einmal festgestellt und gilt dann für die gesamte Lebenszeit.