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So holen sich Rentner ihr Geld von der Steuer zurück

Inhaltsverzeichnis

Kapitalerträge, Leistungen aus Lebensversicherungen oder Betriebsrente – Rentner die solche Bezüge erhalten, haben möglicherweise Anspruch auf eine Steuererstattung und sollten eine Steuererklärung einreichen.

Verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung sind alle Rentner, die im Jahr mehr als den Grundfreibetrag beziehen. 2016 beträgt der Grundfreibetrag für Alleinstehende 8.652 € und für Verheiratete 17.304 €. Er ist für alle Steuerzahler gleich, egal ob schon Rentner oder noch erwerbstätig.

Unter diesen Umständen erhalten Rentner eine Steuererstattung

Selbst wer als Rentner nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sollte eine Einreichung erwägen, schließlich kann es sich durchaus lohnen! So gibt es diverse Gründe, die zu einer Steuererstattung für Rentner führen können:

  • falls Leistungen aus einer Lebensversicherung bezogen werden und Steuern einbehalten und abgeführt wurden,
  • wenn beim Bezug einer Firmen- oder Betriebsrente zu viel Lohnsteuer abgezogen wurde,
  • wenn beim Bezug einer Firmen- oder Betriebsrente zu viel Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer abgezogen wurde,
  • wenn Beteiligungen wie zum Beispiel an einer GmbH, GbR oder an einem Vermietungsfonds vorliegen, oder
  • wenn die Bank im Rahmen von Kapitalerträgen 25 % Abgeltungsteuer einbehält.

In Hinblick auf die Kapitalerträge lohnt sich die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung insbesondere dann, wenn die Rente niedrig ist und die Kapitalerträge hoch. Wer nämlich einen niedrigen, persönlichen Steuersatz hat, muss seine Kapitalerträge auch nur auf Basis dieses Steuersatzes versteuern und nicht mit den pauschalen 25 %, die die Abgeltungssteuer vorsieht und die automatisch von der Bank einbehalten werden.

Auch Gesundheitskosten können sich Rentner zum Teil erstatten lassen

Hinsichtlich der Ausgaben für die eigene Gesundheit können Rentner Behandlungen, Medikamente oder Kuren zum Teil geltend machen. Sie können als außergewöhnliche Belastungen beantragt werden und werden dann je nach Höhe erstattet.

Einen Eigenanteil, der als zumutbare Belastung gilt, muss von Rentnern getragen werden, dieser bemisst sich aber prozentual an der  Rente und fällt eben bei niedrigen Renten dementsprechend gering aus.

Was Rentner bei der Abgabe ihrer Steuererklärung beachten müssen

Rentner, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, müssen diese jedes Jahr bis zum 31. Mai einreichen. Ab 2017 verlängert sich diese Frist um zwei Monate, Stichtag ist dann der 31. Juli. Wer nicht verpflichtet ist, hat bis zu vier Jahre Zeit. Neben dem Mantelbogen müssen Rentner die Anlage R ausfüllen, in die sie ihre Rentenbezüge eintragen.

Beamte oder Rentner, die nebenbei auf Lohnsteuerkarte arbeiten, müssen die Anlage N ausfüllen. Weitere eventuell benötigte Anlagen sind die Anlage KAP für Kapitalerträge oder die Anlage V für Einnahmen aus Vermietungen.