Aktienverluste sind steuerlich absetzbar – Verlustvortrag & Verlustbescheinigung
Aktienverluste steuerlich absetzbar
Definition Aktienverluste: Erlittene finanzielle Kursverluste bei Veräußerung, ausgelöst durch fallende Aktienkurse
Steuerliche Absetzung: Ausschließlich gegen Gewinne aus Aktienverkäufen oder Aktienfonds
Verlustvortrag: Übertragung von Verlusten eines Steuerjahres in die Folgejahre, gilt bis zu sieben Jahre rückwirkend
Verlustbescheinigung: Beantragung der Verlustbescheinigung bei zuständiger Bank bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres
Weisheiten gibt es am Aktienmarkt zahlreiche. Eine der berühmtesten Sprüche lautet: Die Börse ist keine Einbahnstraße. Will heißen, dass die Aktienkurse nicht zwangsläufig in die gewünschte Richtung laufen müssen. Dadurch entstehen zwangsläufig neben Kursgewinnen auch Kursverluste am Aktienmarkt. Das ist zwar unangenehm, letztendlich jedoch schwer zu vermeiden.
Zum Glück steht der Anleger mit seinen Aktienverlusten nicht alleine da. Er kann diese steuerlich geltend machen – unter bestimmten Voraussetzungen und nach besonderen Regeln. Mit den roten Zahlen ersparen dann private Investoren einen Teil der Steuer, die ansonsten auf Gewinne aus Aktiengeschäften angefallen wäre.
Wann kann man einen Aktienverlust steuerlich geltend machen und welche Besonderheiten gibt es zu beachten? Was versteht man unter Verlustvorträgen, was unter Verlustbescheinigungen und wofür werden diese gebraucht? Diese Fragen gilt es für Anleger, die Aktienverluste erlitten haben und diese steuerlich absetzen wollen, zu beantworten.
Wie werden Aktiengewinne bzw. Aktienverluste berechnet?
Um Aktienverluste steuerlich geltend zu machen, müssen diese zunächst berechnet werden. Hierfür werden verschiedene Kosten vom Veräußerungserlös abgezogen. Die Berechnung gestaltet sich folgendermaßen: Vom Veräußerungserlös subtrahiert man die Veräußerungskosten, die Anschaffungskosten und die Anschaffungsnebenkosten.
Unter Veräußerungskosten versteht man beispielsweise Bankspesen oder Transaktionskosten. Unter den Anschaffungsnebenkosten zum Beispiel Bearbeitungsgebühren oder ebenfalls Transaktionskosten. Führt man diese Subtraktion durch, erhält man den Veräußerungsgewinn. Durch diese Rechnung wird der Aktienverlust vergrößert beziehungsweise der Aktiengewinn gemindert. Das reduziert einen zu versteuernden Spekulationsgewinn.
Definition: Was versteht man unter Aktienverlusten?
Unter Aktienverlusten versteht man beim Aktienhandel erlittene finanzielle Verluste. Diese Aktienverluste können dann auftreten, wenn Aktien nach ihrem Erwerb keine Kurssteigerung, sondern einen fallenden Kurs aufweisen. Solange die Aktien im Depot verbleiben, sind Kursverluste nicht realisiert. Werden Aktien zu einem niedrigeren Kurs veräußert, als sie erworben wurden, handelt es sich um einen realisierten Aktienverlust. Vermieden werden können diese Verluste, wenn die erworbenen Aktien weiter gehalten werden. Aktienverluste können darüber hinaus auftreten, wenn das emittierende Unternehmen insolvent wird.
Wann ist ein Aktienverlust steuerlich absetzbar?
Wer seinen Aktienverlust beim Finanzamt anerkannt bekommen möchte, sollte vor allem an Folgendes denken: Verluste mit Aktien können bei den Finanzbehörden ausschließlich mit Gewinnen aus verkauften Aktien oder Aktienfonds ausgeglichen werden. Andere Erträge am Finanzmarkt wie Dividenden, Zinsen oder Gewinne mit anderen Wertpapieren werden dagegen getrennt versteuert. Das Finanzamt wird diese nicht mit Aktienverlusten verrechnen.
Zusätzlich gilt: Wenn ein Anteilseigner seine Aktien trotz Kursrückgängen in seinem Depot behalten hat, können seine Verluste nicht mit anderen Gewinnen aus Aktien steuermindernd verrechnet werden. Verluste von Aktien können beim Finanzamt nur dann geltend gemacht werden, wenn diese in der Realität mit Verlust veräußert worden sind. Ein Kursverlust reicht also für eine steuerliche Absetzung nicht aus, wenn die Aktie nicht tatsächlich verkauft und der Aktienverlust realisiert wurde.
Ein Beispiel dafür, wie Aktienverluste steuerlich abgesetzt werden können
Martin Wallner kauft die Aktie XY für 6000 € und verkauft diese wieder für 3000 €. Er erzielt somit einen Verlust von 3000 €. Diesen Betrag von 3000 € kann er nun mit Gewinnen anderer Aktienverkäufe verechenen und von der Steuer absetzen. Würde er Kursverluste erzielen, aber nicht verkaufen, würden diese Verluste als steuerlich nicht entstanden gelten und nicht absetzbar sein.
Den Sparerpauschbetrag beachten
Anleger sollten bei der steuerlichen Absetzung von Aktienverlusten den Sparerpauschbetrag im Blick behalten. Unter dem Sparerpauschbetrag oder Sparerfreibetrag genannt, versteht man einen Freibetrag, der Kapitaleinkünfte bis zu einer bestimmten Höhe als steuerfrei gelten lässt.
Bezogen auf die Berechnung von Gewinnen und Verlusten aus Aktienverkäufen sollte in jedem Fall der Sparerpauschbetrag beachtet werden. Denn wenn dieser nicht anderweitig verbraucht ist, schmälert er den Gewinn und die zukünftige Steuerbelastung.
Zur Verdeutlichung soll folgendes Beispiel dienen: Ein Anleger verkauft ein Aktienpaket mit einem Gewinn von 1.000 €. Darauf hat er 26,375 % Abgeltungsteuer (25% zzgl. darauf 5,5% Solidaritätszuschlag) zu zahlen. Allerdings kann er noch 500 € aus seinem noch nicht verbrauchten Sparerpauschbetrag geltend machen. Darüber hinaus ist beim Anleger aus einem anderen Aktienhandel bei einer weiteren Bank ein Aktienverlust von ebenfalls 500 € angefallen. Somit belaufen sich seine steuerlichen Verpflichtungen aus den Börsengeschäften auf null. Es ist keine Abgeltungsteuer bei dem Spekulationsgewinn auf die Kapitalanlage zu zahlen.
Aktienverluste gegen diese Gewinne steuerlich absetzen
Möchte man seine Aktienverluste steuerlich absetzen, sollte man darauf achten, gegen welche Spekulationsgewinne von Kapitalanlagen dies überhaupt möglich ist. Die Aktienverluste, die steuerlich abgesetzt werden können, beziehen sich ausschließlich auf zwei Arten von Gewinnen. Einerseits können Aktienverluste gegen Kursgewinne aus verkauften Aktien verrechnet werden. Des Weiteren kann eine Verrechnung von Gewinnen aus verkauften Aktienfonds erfolgen.
Dem entgegen stehen die Gewinne und Erträge, welche vom Finanzamt nicht verrechnet werden. Darunter fallen Zinsen, Gewinne, die mit anderen Wertpapieren gemacht wurden und Dividenden. Diese Gewinne werden getrennt versteuert und können nicht gegen Aktienverluste verrechnet werden.
Welche Verlustverrechnungstöpfe gibt es?
Bei jeder Bank wird von drei Verlustverrechnungstöpfen für Anleger ausgegangen. Diese bestehen aus Verlusten aus Aktien, Verlusten aus Kapitalvermögen und einer ausländischen Quellensteuer. Worum genau es sich bei diesen Verlustverrechnungstöpfen handelt, wird im Folgenden im Detail erklärt.
Die drei Verlustverrechnungstöpfe:
- Verluste aus Aktien: Bei Aktienverlusten spricht man von einem „horizontalen Verlustausgleich”. Dieser beschreibt, dass ein Ausgleich von Verlusten ausschließlich innerhalb derselben Einkunftsart erfolgt. Beim Aktienverlust werden die Veräußerungsverluste lediglich mit Gewinnen, die bei Aktienverkäufen im gleichen oder in Folgejahren gemacht wurden, verrechnet. Zinsen oder Dividenden werden dementsprechend nicht verrechnet. Für den Fall, dass die Verlusthöhe die Gewinnhöhe übersteigt, erfolgt durch den Verlustvortrag eine Verrechnung von steuerlich irrelevanten Verlusten mit anstehenden Gewinnen.
- Verluste aus Kapitalvermögen: Bei Verlusten aus Kapitalvermögen, bei dem Verluste aus Aktien ausgenommen sind, werden die Verluste mit den positiven Kapitaleinkünften verrechnet. Im Gegensatz zu Aktienverlusten kann hierbei eine Verrechnung mit Dividenden und Zinsen erfolgen, andere positive Einkünfte werden nicht mitverrechnet.
- Ausländische Quellensteuer: Werden Geldanlagen im Ausland getätigt, entsteht hierbei die sogenannte ausländische Quellensteuer. Diese variiert in Abhängigkeit vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. Die Abgeltungssteuer verringert sich durch den Teil der Quellensteuer, der nicht rückforderbar ist. Die Bank beziehungsweise das Kreditinstitut summiert dementsprechend die ausländische Quellensteuer im dritten Verrechnungstopf.
Bei Verlustverrechnungen der Aktienverluste werden diese generell von Banken übernommen. Diese behalten dafür bis zum Ausgleich des Verlustes keine Abgeltungssteuer auf positive Kapitalerträge ein. Anders sieht es aus, wenn man sein Geld bei verschiedenen Banken angelegt hat.
Worauf müssen Ehepaare achten?
Ehepaare können bei Aktienverlusten Glück haben, denn ist man verheiratet, kann dies für die Verlustverrechnung von Vorteil sein. Bei der Verlustverrechnung von Ehepaaren kommt es darauf an, ob sie jeweils einzelne Konten beziehungsweise Depots bei einer Bank besitzen. Ist dies der Fall, kann eine Verlustverrechnung zwischen diesen Depots und Konten erfolgen. Hierfür müssen die Ehepartner gemeinsam einen sogenannten Freistellungsauftrag stellen. Haben sie diesen Freistellungsauftrag erteilt, wird die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten in die Wege geleitet.
Diese Verrechnung betrifft alle Depots und Konten bei der jeweiligen Bank. Stellen sie den Freistellungsauftrag nicht oder zu spät, muss alternativ auf die Abgabe der Steuererklärung zurückgegriffen werden. Gleiches gilt, wenn die Ehepartner ihre Depots bei verschiedenen Banken besitzen.
Aktienverluste steuerlich absetzen mit Verlustvortrag
Für den Fall, dass Kursverluste auftreten, können diese steuerlich abgesetzt werden. Dank der Verlustverrechnung können Gewinne mit Verlusten verrechnet werden. Der Verlustvortrag hilft dabei, die Verluste, die in einem Jahr gemacht wurden, in die folgenden Jahre zu übertragen und dementsprechend steuerlich abzusetzen. Hierbei gilt es verschiedene Aspekte zu beachten.
Wird beim Finanzamt ein Verlust festgestellt, sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, stellt es einen dementsprechenden Bescheid aus. Dieser Bescheid kann dazu genutzt werden, Verluste in der nächsten Steuererklärung einzurechnen. Verluste aus dem einen Jahr können in dem Fall in einem anderen genutzt werden und Gewinn schmälern.
Ein Verlustvortrag ist sinnvoll, da er dazu dienen kann, die Steuerlast entscheidend zu verringern. Ein weiterer Vorteil des Verlustvortrages ist der Zeitfaktor. Während Steuererklärungen nur vier Jahre rückwirkend eingereicht werden können, gilt der Verlustvortrag bis zu sieben Jahre rückwirkend.
Mit Verlustbescheinigung Aktienverluste steuerlich absetzen
Wer beim Handel mit Aktien einen Verlust erlitten hat und im selben Jahr bei der gleichen Bank keine Aktiengewinne einstreichen konnte, für den gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann er den angefallenen Verlust im folgenden Jahr mit dann erzielten Gewinnen verrechnen lassen.
Zum anderen kann er bei der Bank bis spätestens 15. Dezember des betreffenden Jahres eine Verlustbescheinigung beantragen. Diese legt er der Anlage KAP der entsprechenden Steuererklärung bei.
Auf diese Weise können die Verluste bei der einen Bank mit Gewinnen bei anderen Geldinstituten vom Finanzamt verrechnet lassen werden. Die bescheinigten Verluste werden nicht mehr mit Gewinnen aus dem Kapitalmarkt verrechnet. Auf diese Weise kann in der Steuererklärung eine Verrechnung der Aktienverluste und -gewinne und anderweitigen Verlusten mit den Einkünften aus dem Kapitalvermögen erfolgen.
Fazit
Beim Thema steuerliche Absetzung von Aktienverlusten gibt es einiges zu beachten. Fast jeder Anleger erleidet in seiner Karriere mal Verluste. Dies geschieht, wenn die Strategie des Anlegers nicht aufgeht und ein Aktienkurs sich unverhofft verschlechtert. Dies bedeutet für ihn Verluste beim Verkauf. Für Aktienhändler, die beim Handel solche Verluste erleiden, kann die Möglichkeit, Verluste steuerlich geltend zu machen, eine beträchtliche finanzielle Erleichterung darstellen. Diese Verluste können steuerlich gegen Gewinne aus verkauften Aktien oder verkauften Aktienfonds abgesetzt werden.
Beachtet werden sollten dabei die Bedingungen dafür, wann ein Aktienverlust steuerlich absetzbar ist. Dabei sollten Händler unter anderem den Sparerpauschbetrag und dessen Auswirkung auf die Steuerbelastung im Blick haben. Des Weiteren ist es für Ehepaare wichtig, sich über Besonderheiten bei der Verlustverrechnung und deren möglichen Vorteile für sie im Klaren zu sein. Beachtet man all dies, kann die steuerliche Absetzung von Aktienverlusten einen großen finanziellen Vorteil bringen.