Solidaritätszuschlag 2025: Freigrenzen und mögliche Abschaffung

Der Solidaritätszuschlag, kurz „Soli“, ist seit über 30 Jahren ein Bestandteil des deutschen Steuersystems und sorgt immer wieder für politische Diskussionen. Was ursprünglich als befristete Abgabe zur Finanzierung der Wiedervereinigung gedacht war, besteht bis heute fort. Während viele Bürger längst vom Soli entlastet wurden, zahlen vor allem Besserverdiener und Unternehmen weiterhin.
Auch 2025 wird wieder darüber debattiert, ob der Zuschlag komplett abgeschafft werden soll. Doch wer zahlt den Soli überhaupt noch? Wie hoch ist er? Ist es noch gerecht, den Solidaritätszuschlag von Bürgern und Unternehmen einzufordern? Oder ist es längst an der Zeit, den Soli vollständig abzuschaffen? Wie stehen die Parteien zur Zukunft dieser Abgabe?
In diesem Artikel beleuchten wir die aktuellen Regelungen, die Argumente für und gegen den Solidaritätszuschlag und die politischen Pläne für seine Zukunft.
Wer muss den Solidaritätszuschlag 2025 noch zahlen?
Die Reform des Solidaritätszuschlags, die 2021 in Kraft trat, hat die Steuerlast für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland erheblich reduziert. Seitdem sind rund 90 Prozent der Steuerzahler vom Soli befreit. Dennoch gibt es eine Gruppe, die ihn weiterhin zahlen muss.
Diese Personen und Unternehmen zahlen den Soli weiterhin:
- Spitzenverdiener: Wer viel Lohnsteuer zahlt, liegt über der sogenannten Freigrenze und muss weiterhin den Solidaritätszuschlag entrichten.
- Unternehmen: Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs zahlen den Soli in vollem Umfang auf die Körperschaftsteuer.
- Besserverdienende Arbeitnehmer und Selbstständige: Die Milderungszone sorgt dafür, dass mittlere Einkommen schrittweise entlastet werden, erst ab einer gewissen Grenze wird der volle Satz fällig.
Soli-Freigrenzen 2025 und 2026
Die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag wurden in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Auch für die Jahre 2025 und 2026 wurde noch vor dem Bruch der Ampelkoalition eine weitere Anhebung der Freigrenzen beschlossen und im Steuerfortentwicklungsgesetz gesetzlich verankert. Somit gelten vorerst die folgenden Soli-Freigrenzen für die Jahre 2025 und 2026:
Soli-Freigrenzen | 2024 | 2025 | 2026 |
Einzelveranlagung (Single) | 18.130 € | 19.950 € | 20.350 € |
Zusammenveranlagung (Paare) | 36.260 € | 39.900 € | 40.700 € |
Wer unter diesen Freigrenzen bleibt, zahlt keinen Solidaritätszuschlag. Übersteigt die Jahres-Lohnsteuerjedoch diese Grenzen, so fällt man in die sogenannte Milderungszone oder muss den vollen Zuschlag entrichten.
Einfluss des Kinderfreibetrags auf den Soli
Auch Eltern profitieren von steuerlichen Erleichterungen, die sich auf die Berechnung des Solidaritätszuschlags auswirken können. Der Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei stellt, senkt die zu zahlende Einkommenssteuer – und damit auch die Berechnungsgrundlage für den Soli.
Im Jahr 2025 beträgt der Kinderfreibetrag gemeinsam mit dem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder 9.600 € pro Kind. Im Jahr 2026 soll er auf 9.760 € erhöht werden. Bei zusammenveranlagten Eltern verdoppeln sich diese Beträge.
Das bedeutet: Je mehr Kinder eine Familie hat, desto niedriger fällt die Einkommenssteuer aus – und damit auch der Solidaritätszuschlag. In vielen Fällen kann dies dazu führen, dass Eltern mit mittleren Einkommen unter die Freigrenze fallen und gar keinen Soli zahlen müssen.
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag?
Die Höhe des Solidaritätszuschlags beträgt grundsätzlich 5,5 % der Einkommenssteuer. Allerdings gibt es eine Milderungszone, die sich an die Freigrenze anschließt und einen plötzlichen Belastungssprung durch den Soli vermeidet. Innerhalb dieser Milderungszone wächst der Soli mit steigendem Einkommen kontinuierlich an, bis der volle Satz von 5,5 % erreicht wird.
Die volle Höhe des Solidaritätszuschlags ist daher erst ab einem relativ hohen Einkommen zu entrichten. Im Jahr 2024 lag dieser Betrag bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 106.000 Euro für Singles bzw. 212.000 Euro für Paare.
Kapitalgesellschaften zahlen den Soli weiterhin auf die Körperschaftsteuer. Das bedeutet, dass eine AG oder GmbH auf die 15 % Körperschaftssteuer den Soli in voller Höhe entrichten müssen.
Auch für Kapitalanleger bleibt der Steuerabzug unverändert. Erträge aus Zinsen, Dividenden oder dem Verkauf von Wertpapieren sind bis zur Grenze des Sparerpauschbetrags steuerfrei – dieser liegt seit 2023 bei 1.000 € pro Jahr für Singles und bei 2.000 € für Paare (bis 2022 waren es 801 € bzw. 1.602 €). Sobald diese Grenze überschritten wird, zieht die Bank 25 % Abgeltungssteuer sowie zusätzlich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer ein. Die Abführung erfolgt direkt und anonym an das Finanzamt. Da die Steuer bereits beglichen ist, entfällt in den meisten Fällen die Pflicht zur Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung.
Welche Parteien wollen den Solidaritätszuschlag abschaffen?
Die politischen Parteien vertreten unterschiedliche Meinungen zur Zukunft des Solidaritätszuschlags. Im Folgenden die wichtigsten Positionen.
CDU/CSU
Die CDU/CSU setzt sich für eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags ein. Die Partei argumentiert, dass die ursprünglichen Gründe für den Soli – die Finanzierung der Wiedervereinigung in Deutschland – spätestens seit dem Ende des Solidarpakts II im Jahr 2019 nicht mehr vorhanden seien.
FDP
Die FDP fordert eine schnelle und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Besonders Unternehmen würden durch die hohe Gesamtsteuerlast von 30 Prozent belastet, womit Deutschland im internationalen Vergleich ins Hintertreffen gerate.
SPD
Die SPD spricht sich gegen eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags aus. Eine Abschaffung würde Milliardenlöcher im Bundeshaushalt hinterlassen und vor allem den Wohlhabendsten zugutekommen.
Die Grünen
Die Grünen lehnen eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab und wollen ihn für Spitzenverdiener beibehalten.
AfD & Linke
Die AfD fordert die sofortige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Die Linke hingegen fordert eine Umwandlung des Solis in eine Vermögensabgabe.
Wird der Solidaritätszuschlag 2025 abgeschafft?
Ob der Solidaritätszuschlag tatsächlich abgeschafft wird, wird maßgeblich von den politischen Kräfteverhältnissen im Jahr 2025 abhängen. Da der Bundeshaushalt auf hohe Steuereinnahmen angewiesen ist, dürfte eine Abschaffung allerdings frühestens 2026 realistisch sein.
Ein weiterer entscheidender Faktor ist die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die für 2025 erwartet wird. Derzeit steht der Solidaritätszuschlag für hohe Einkommen unter verfassungsrechtlicher Prüfung, da Experten seine fortwährende Erhebung für problematisch halten. In vielen Steuerbescheiden wird der Soli bereits mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen, sodass Betroffene bei einer Abschaffung möglicherweise rückwirkend entlastet werden könnten. Sollte das Gericht den Zuschlag für verfassungswidrig erklären, könnte dies den politischen Druck zur vollständigen Abschaffung erheblich erhöhen.
Was spricht für und gegen die Abschaffung des Solidaritätszuschlags?
Die Debatte über die Zukunft des Solidaritätszuschlags ist kontrovers. Während Befürworter die steuerliche Entlastung und wirtschaftliche Stärkung betonen, warnen Gegner vor hohen Einnahmeverlusten und sozialen Ungleichheiten. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Argumente für und gegen eine Abschaffung des Solis zusammengefasst:
Argumente für die Abschaffung des Soli:
- Steuerentlastung: Bürger und Unternehmen würden finanziell entlastet.
- Verfassungsrechtliche Bedenken: Experten halten die dauerhafte Erhebung für problematisch.
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Unternehmen könnten mehr investieren und wachsen.
- Gerechtigkeitsaspekt: Da die Wiedervereinigung abgeschlossen ist, entfällt der ursprüngliche Zweck.
Argumente gegen die Abschaffung des Soli:
- Haushaltsrisiken: Der Bundeshaushalt verliert Milliarden an Einnahmen.
- Soziale Ungleichheit: Profiteure wären vor allem Spitzenverdiener und Unternehmen.
- Notwendigkeit von Ersatzsteuern: Eine Erhöhung der Grundsteuer oder anderer Abgaben könnte nötig werden.
- Umweltschutz und Infrastruktur: Wichtige Projekte könnten schlechter finanziert werden.
Fazit: Der Soli bleibt umstritten – Abschaffung ungewiss
Der Solidaritätszuschlag bleibt auch 2025 ein wichtiges Streitthema in der Politik. Während einige Parteien ihn komplett abschaffen wollen, setzen andere auf eine Beibehaltung für Spitzenverdiener. Ob und wann der Soli endgültig fällt, hängt von den politischen Mehrheiten und den finanziellen Rahmenbedingungen ab. Eine komplette Abschaffung bis 2026 ist möglich – aber keineswegs sicher.