Spekulationssteuer bei Aktien
Der Begriff Spekulationssteuer für Aktien oder andere Wirtschaftsgüter bestand in der deutschen Steuergesetzgebung noch nie und ist eine Schöpfung des Volksmundes. Die Begrifflichkeit entstammt einer gesetzlich tatsächlich existierenden Rahmenbedingung: Der Spekulationsfrist.
Was ist die Spekulationsfrist?
Diese Frist gibt privaten Anlegern einen Rahmen vor, der darüber entscheidet, ob Gewinne aus einem Verkauf von Wirtschaftsgütern wie Immobilien oder Wertpapieren steuerpflichtig sind.
Die Spekulationssteuer wurde 2009 durch die Abgeltungssteuer ersetzt
Seit 2009 gibt es die Spekulationsfrist bei Aktien nicht mehr. Die Gewinne, die Anleger aus dem Verkauf von Wertpapieren beziehen, sind steuerlich abzugelten. Die Spekulationssteuer ist in diesem Fall die sogenannte Abgeltungssteuer, die 25% der Gewinne verkaufter Aktien für das Finanzamt abzieht. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5% und die Kirchensteuer.
Anders als in den Jahren zuvor wird die Gewinnsteuer von den Banken direkt bei Verkauf für den Staat vom Gewinn abgezogen und muss vom privaten Anleger in seiner Einkommenssteuererklärung nicht gesondert aufgeführt werden.
Wie war die Regelung bis 2009?
Vor dem Jahr 2009 bestand eine Spekulationsfrist für Wertpapiere von einem Jahr, vor 1999 gar nur sechs Monate. Das Prinzip dahinter: Wurde ein Wertpapier vor Ablauf dieser Frist verkauft, so waren die entsprechenden Gewinne ein Fall für den Fiskus. Erfolgte der Verkauf danach, so konnten Anleger dem Steuerabschlag entgehen. Anders als verbreitet handelte es sich auch dabei jedoch nicht um eine “Spekulationssteuer” für Aktien, vielmehr wurden diese Gewinne im Einkommenssteuergesetz über den §23 als sonstige Einkünfte deklariert.
Der Paragraph besitzt allerdings weiterhin Gültigkeit für andere Wirtschaftsgüter und Immobilien. Für erstere weiterhin 1 Jahr, für letztere 10 Jahre. Mitunter kann sich die Zeit verlängern, sollten diese innerhalb der Frist als Einkunftsquelle genutzt werden.
Was passiert, wenn Aktien vor 2009 gekauft wurden?
Für Anleger, die bis zum 31.12.2008 Aktien oder andere Wertpapiere gekauft haben, gilt auch weiterhin die Spekulationsfrist. Ihre Kursgewinne bleiben also auch bei einem Verkauf nach 2009 von der Abgeltungssteuer ausgenommen.
Sparpläne sind ebenfalls betroffen. Einlagen bis zum 31.12.2008 können unversteuert verkauft werden. Für Einzahlungen ab dem 1.1.2009 wird für sie die Abgeltungssteuer auf den Wertzuwachs der neuen Anteile fällig, wenn sie ihr Depot auflösen. Lediglich ihre Kursgewinne vor 2009 bleiben also unangetastet.
Warum wurde Spekulationssteuer abgeschafft?
Bis 2009 lag die Steuerbelastung innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist bei bis zu 45 %. Der Grundgedanke bei der Einführung und Planung der Kapitalertragssteuer war, dass Deutschland für Anleger und Investoren attraktiver gemacht werden sollte. Aufgrund der Senkung der Abgeltungssteuer auf 25 % reduzierten sich auch Zinserträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne.
Außerdem liegt der besondere Vorteil für den Staat in einer erheblichen Reduktion des Verwaltungsaufwandes. Die Abgeltungssteuer wird direkt an ihrem Ursprung erhoben und von Arbeitgebern oder Banken sofort abgeführt. Dadurch müssen die Anleger für die Steuererklärung auch nicht alle Kapitaleinkünfte und Zinserträge aufwendig zusammenstellen. Außerdem wird die Gefahr einer Steuerhinterziehung erheblich reduziert, da dem Staat alle Zahlen bereits vorliegen. Dies funktioniert allerdings nur bei Geldeinlagen auf deutschen Banken mit deutschen Konten.