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Spitzensteuersatz: Berechnen Sie ihn ganz einfach selbst

Spitzensteuersatz: Wie hoch ist der Spitzensteuersatz und wie genau berechne ich diesen?
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Spitzensteuersatz beschreibt, wie hoch der maximal zu zahlende Steuersatz in Deutschland ist
  • Der Spitzensteuersatz beläuft sich seit fast 20 Jahren auf 42 Prozent
  • Der Höchststeuersatz hingegen greift ab einem Einkommen von über 277.826 Euro
  • Momentan sind es rund vier Millionen Bundesbürger, die den Spitzensteuersatz zahlen müssen

Je höher die eigenen Einkünfte sind, desto mehr Steuern muss man an das Finanzamt abtreten. Dieser Grundsatz ist wohl jedem Bundesbürger bekannt. So weit, so gut. Doch gibt es im deutschen Steuerrecht eigentlich einen festgelegten Höchststeuersatz oder sind den Abgaben nach oben keine Grenzen gesetzt? 

Was ist der Spitzensteuersatz?

In Deutschland gilt die Maßgabe, dass bei einem Mehrverdienst auch höhere Steuern zu zahlen sind. Dies wird durch den persönlichen Steuersatz reguliert, den jeder Bundesbürger hat. Die Basis ist die jährliche Steuertabelle, denn dort sind die Steuerabgaben entsprechend dem jeweiligen Jahreseinkommen definiert.

Der Einkommensteuersatz beginnt bei 12 Prozent und endet beim Spitzensteuersatz. Der Spitzensteuersatz stellt dennoch nicht den absolut höchsten Steuersatz dar, den man in Deutschland zu zahlen hat.

Der Spitzensteuersatz: 42 Cent pro Euro

Derzeit liegt der Spitzensteuersatz in der Bundesrepublik bei 42%. Verdient eine alleinstehende Person jährlich mehr als 66.761 €, dann ist sie dazu verpflichtet, den Spitzensteuersatz zu zahlen. Für verheiratete und zusammen veranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag, also 133.522 €. In der Praxis bedeutet dies, dass jeder Euro, der über das Limit von 66.761 € (oder 133.522 €) hinausgeht, mit 42 Cent besteuert werden muss. Doch wie funktioniert nun die Berechnung des Spitzensteuersatzes genau?

Die Steuerprogression gibt den Takt an

Unter der Steuerprogression versteht man den Anstieg des effektiven Steuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen. Ab jedem Euro, der den Grundfreibetrag von 11.784 € übersteigt, muss Einkommenssteuer nach den Progressionsstufen gezahlt werden.

Der Steuersatz im Eingangsbereich beträgt 14% und steigt an bis zum Spitzensteuersatz von 42%. Dieser gilt bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 277.000 €. Danach folgt die Tarifzone IV beziehungsweise die sogenannte Reichensteuer von 45 %.

So berechnen Sie den Spitzensteuersatz selber:

Um Ihren persönlichen Steuersatz zu berechnen, ist es in einem ersten Schritt nötig, entweder eine aktuelle Einkommenssteuertabelle oder aber einen Steuerrechner zur Hand zu haben. Schauen Sie anhand Ihres Jahresbruttoeinkommens nach, wie viele Steuern Sie zahlen müssen. Anhand dieses Steuerbetrags errechnen Sie nun den Steuersatz:

  • Multiplizieren Sie den Steuerbetrag mit 100
  • Dividieren Sie dieses Ergebnis durch das Jahresbruttoeinkommen

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Sie sind eine alleinstehende Person und haben ein zu versteuerndes Bruttoeinkommen von 60.000 € im Jahr. Somit fallen Sie unter den Spitzensteuersatz von 42 %.

Laut der Einkommensteuer im Jahr 2024 hätten Sie dann einen Steuerbetrag von 14.680 € zu zahlen. Dieser Betrag ergibt sich aus der Formel §32a EStG für die Einkünfte von 66.761 € bis 250.000 €:

0,42 * zvE (zu versteuerndes Einkommen) – 11.784 = Steuerbetrag

Nehmen Sie die 14.680 € mal 100 und teilen das Ergebnis dann durch 60.000. Als Ergebnis erhalten Sie 24,47 %, dieser Satz stellt Ihre Durchschnittsbelastung dar.

Trotz Spitzensteuersatz: Vergessen Sie nicht den Solidaritätszuschlag

Über Ihren Steuerbetrag hinaus, sollten Sie jedoch den Solidaritätszuschlag und eine eventuell zu entrichtende Kirchensteuer nicht vergessen. Dies ist je nach Einkommen unterschiedlich.

Entwicklung und Spitzensteuersatz im internationalen Vergleich

Viele Bürger in Deutschland haben das Gefühl, dass Sie im Laufe der Jahre immer für Steuern zahlen müssen. Dieses Bild trifft zumindest im Bereich der Einkommensteuer jedoch nicht zu. Der Spitzensteuersatz ist nämlich innerhalb der letzten knapp 50 Jahre immer weiter gesunken. Das zeigen zum Beispiel die folgenden Werte aus entsprechenden Jahren:

  • 1980: 56 %
  • 2000: 51 %
  • 2004: 45 %
  • 2022: 42 % 

Der Spitzensteuersatz ist also in über 40 Jahren immerhin von 56 auf 42 Prozent gefallen. Damit kommt Deutschland im internationalen Vergleich übrigens sehr gut weg.

In den meisten europäischen Ländern ist der Spitzensteuersatz höher, bezieht sich allerdings auf der anderen Seite öfter auch auf ein höheres Einkommen. Das zeigen zum Beispiel die folgenden Beispiele im internationalen Vergleich:

  • Österreich: 45 % ab 1 Million Euro
  • Belgien: 50 % ab 42.170 Euro
  • Dänemark: 56 % ab 65.000 Euro
  • England: 45 % ab 55.000 Euro 

Nimmt man diese zwei Komponenten zusammen, ist der Spitzensteuersatz in Deutschland dennoch insgesamt im internationalen Vergleich, zumindest innerhalb von Europa, auf einem moderaten Niveau angesiedelt.