Sparerpauschbetrag: Freistellungsauftrag erteilen und Steuern sparen

Sparerpauschbetrag: Freistellungsauftrag erteilen und Steuern sparen
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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Jedem Steuerpflichtigen steht hierzulande ein sogenannter Sparerpauschbetrag zur Verfügung, durch den ein Teil der Kapitalerträge bzw. Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht besteuert wird.
  • Der Pauschbetrag beläuft sich auf jährlich 1.000 Euro (Alleinstehend) bzw. 2.000 Euro (zusammen veranlagte Ehepartner).
  • Um den Sparerpauschbetrag in Anspruch zu nehmen, erteilen Sie Ihrer Bank oder einem anderen Finanzdienstleister einen Freistellungsauftrag.
  • Bei einem geringen Einkommen unterhalb von 11.908 Euro zahlen Sie grundsätzlich keine Einkommensteuer.
  • Falls Sie Ihren Sparerpauschbetrag nicht nutzen, fällt auf sämtliche Kapitalerträge die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent an.

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden seitens des Staates in Deutschland versteuert, und zwar mit einer sogenannten Kapitalertragsteuer. Dabei handelt es sich seit geraumer Zeit um die Abgeltungssteuer, die für alle Kapitalerträge gilt. Allerdings werden nicht die vollen Kapitaleinkünfte versteuert, da jedem Bürger ein Pauschbetrag zusteht.

In unserem Beitrag erfahren Sie, was der Sparerpauschbetrag ist und wie hoch der Pauschbetrag ausfällt. Darüber hinaus gehen wir darauf ein, was unter den Sparerfreibetrag fällt, wie er berücksichtigt wird und was Sie zum Freistellungsauftrag beachten sollten.

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Eine andere Bezeichnung für Sparerpauschbetrag ist Sparerfreibetrag. Der Pauschbetrag zeichnet gleichzeitig die Grenze der Kapitalerträge und Einkünfte auf, für die man keine Abgeltungssteuer zahlt. Die Aufgabe des Sparerpauschbetrages ist es somit, dass ein gewisser Anteil Ihrer Kapitaleinkünfte steuerfrei bleiben kann. Jedem Steuerpflichtigen in Deutschland steht der Sparerpauschbetrag zur Verfügung, und zwar jährlich.

Wie hoch ist der Sparerfreibetrag ab 2024?

Aktuell (2024) beläuft sich der Sparerpauschbetrag auf 1.000 Euro pro Person. Bei zusammen veranlagten Eheleuten ist der Pauschbetrag doppelt so hoch und beträgt somit 2.000 Euro. Bis einschließlich 2022 war der Sparerpauschbetrag mit 801 bzw. 1.602 Euro noch auf einem niedrigeren Niveau.

Wann muss man einen Freistellungsauftrag für 2025 stellen?

Wenn Sie in diesem Jahr die Möglichkeit nutzen möchten, durch das Erteilen eines Freistellungsauftrages den Sparerpauschbetrag in Anspruch nehmen, muss das bis spätestens Jahresende passieren. Da der Freistellungsauftrag für das entsprechende Jahr rückwirkend gilt, sollten Sie am besten bis zum 20. Dezember aufgrund der zum Teil eingeschränkten Arbeitszeiten einiger Banken den Freistellungsauftrag erteilen.

Was fällt unter den Sparerfreibetrag?

Unter den Sparerpauschbetrag fallen die meisten Kapitalerträge und Kapitaleinkünfte, die Sie mit Ihrem Kapitalvermögen erzielen können. Im Wesentlichen sind das die folgenden Arten der Kapitaleinkünfte, die aus einer Anlage resultieren:

  • Zinsen
  • Dividenden
  • Veräußerungsgewinne (Kursgewinne) bei Wertpapieren wie ETF oder Aktien im Depot
  • Gewinnbeteiligungen
  • Währungsgewinne bei Wertpapieren und Devisengeschäften

Was muss ich tun, damit der Sparerpauschbetrag berücksichtigt wird?

Damit der Freibetrag zum Beispiel für Ihr Depot berücksichtigt wird, müssen Sie Ihrer Bank oder einem anderen Finanzdienstleister, wie zum Beispiel einem Broker, einen Freistellungsauftrag erteilen. Nur dann ist die inländische Bank dazu berechtigt, auf den Abzug der Abgeltungssteuer zu verzichten. Damit der Freistellungsauftrag korrekt erteilt und ausgeführt wird, sind vor allem folgende Angaben notwendig:

Beachten Sie bitte, dass Sie den Sparerpauschbetrag durch den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen können. In der Summe dürfen alle Freistellungsaufträge zusammen jedoch den Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 bzw. 2.000 Euro nicht übersteigen.

Was bewirkt der Sparerpauschbetrag? Ein Rechenbeispiel

Der Sparerpauschbetrag führt dazu, dass ein Teil Ihrer Kapitaleinkünfte oder auch Ihre gesamten Kapitalerträge nicht besteuert werden und somit kein Abzug der Abgeltungssteuer stattfindet. Zum besseren Verständnis möchten wir im Folgenden ein Beispiel berechnen:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen in 2024 (Zinsen und Dividenden): 3.000 Euro
  • Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro
  • Zu versteuernde Kapitaleinkünfte: 2.000 Euro
  • Abgeltungssteuer: 25 %
  • Zu zahlende Steuer: 500 Euro

Ohne Sparerpauschbetrag müssten Sie auf die vollen 3.000 Euro an Kapitaleinkünften Steuern zahlen, sodass die Steuerlast im Beispiel um 250 Euro höher ausfallen würde.

Wird der Sparerpauschbetrag automatisch abgezogen?

Der Sparerpauschbetrag wird vom Finanzamt nach Einreichen der Steuererklärung nicht automatisch abgezogen. Stattdessen sind Sie als Steuerpflichtiger dazu aufgefordert, sich um das Erteilen eines Freistellungsauftrages und damit die Nutzung des Sparerpauschbetrages zu kümmern.

Wo gebe ich den Sparerpauschbetrag in der Steuererklärung an?

Sollten Sie keinen Freistellungsauftrag erteilen, muss die inländische Bank von den Kapitalerträgen die Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführen. Trotzdem haben Sie die Möglichkeit, sich diese gezahlte Steuer über Ihren Sparerpauschbetrag nachträglich zurückzuholen. Zu diesem Zweck machen Sie den Freibetrag innerhalb der Steuererklärung geltend, indem Sie die Anlage KAP ausfüllen. Dort können Sie entsprechende Angaben zum Sparerpauschbetrag vornehmen.

Worauf müssen Anleger beim Sparerpauschbetrag achten?

Es gibt einige Punkte, auf die Anleger bei der Steuer im Speziellen beim Sparerpauschbetrag achten sollten. Im Überblick sind es die folgenden Punkte, an die Sie im Zusammenhang mit den Werbungskosten und damit dem Sparerpauschbetrag denken sollten:

  • Sparerpauschbetrag kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden
  • Summe der Freistellungsaufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten
  • Sie können den Pauschbetrag jedes Jahr erneut nutzen
  • Achten Sie darauf, dass die Höhe des Freistellungsauftrages zu den Kapitalerträgen bei der jeweiligen Bank passt
  • Kindern steht ebenfalls ein Sparerpauschbetrag zu

FAQ zum Sparerpauschbetrag

Wann ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll?

Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist sinnvoll, wenn Ihre gesamten Erträge bzw. sämtliche Einkommen den Grundfreibetrag nicht überschreiten. In dem Fall bitten Sie um die Ausstellung einer NV-Bescheinigung seitens des Finanzamtes. Dann kann die Bank Ihnen sämtliche Zins- und Dividendenzahlungen auch ohne das Stellen eines Freistellungsauftrages ohne Abzug gutschreiben.

Was der Unterschied zwischen Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag?

Der Sparerpauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag. Im Gegensatz dazu ist der Freistellungsauftrag faktisch das Instrument, um den Freibetrag in Anspruch zu nehmen.

Was passiert mit einem nicht ausgeschöpften Sparerpauschbetrag?

Anleger und Sparer sind nicht verpflichtet, den Sparerpauschbetrag in vollem Umfang oder überhaupt in Anspruch zu nehmen. Wenn zum Beispiel Ihre Kapitalerträge geringer als der Pauschbetrag sind, wird der überschüssige Teil schlichtweg nicht genutzt. Es ist allerdings nicht möglich, diesen Teil zum Beispiel ins kommende Jahr zu übertragen, sollten dort mehr Erträge anfallen.

Gilt der Sparerpauschbetrag auch für die Vorabpauschale?

Seit geraumer Zeit ist vor allem für die Anlage in ETF Fonds und aktiv gemanagte Fonds die Vorabpauschale von Bedeutung. Es handelt sich dabei faktisch um eine Vorauszahlung an Steuern, wenn Erträge (noch) nicht ausgeschüttet, sondern wieder angelegt wurden. Die gute Nachricht ist, dass der Sparerpauschbetrag auch für die Vorabpauschale gilt, sodass letztendlich bei ausreichend hohem Freistellungsauftrag keine Steuer gezahlt wird.