Steuern sparen für Familien und Paare: Sogar bei der Hochzeit ist was möglich
Eine Hochzeit ist oft mit hohen Kosten verbunden. Neben den selbstverständlichen Ausgaben für Smoking, Brautkleid und Ehering gesellen sich viele kleinere und größere Posten, die eine Heirat für viele Paare oftmals zu einer richtigen Investition werden lassen. Schnell summieren sich die Beträge auf mehr als 10.000 Euro.
Da ist es schön, wenn man weiß, wo man ein wenig Geld sparen beziehungsweise vom Staat zurückbekommen kann.
Hochzeitskosten erkennt der Fiskus eigentlich nicht an
Grundsätzlich ist es leider nicht möglich, eine Hochzeit von der Steuer abzusetzen, da die Kosten dafür vom Staat nicht als „außergewöhnliche Belastungen“ anerkannt werden.
Dies war zum Beispiel jahrelang für Scheidungskosten möglich, doch auch hier hat der Bundesfinanzhof einen Riegel vorgeschoben und lässt Ausgaben für Scheidungen nur dann noch gelten, wenn sie sich in existenzbedrohender Höhe befinden.
Doch wer clever und vorausschauend plant, der kann sich dennoch den ein oder anderen Euro vom Fiskus zurückerstatten lassen, wie das Finanzportal kredite.org in seinem Steuerspar-E-Book verrät.
Auf die richtige Zuordnung kommt es bei der Steuererklärung an
Denn nur, weil man Ausgaben nicht als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen kann, heißt das noch lange nicht, dass es überhaupt keine Rückerstattung vom Finanzamt geben kann. Das Stichwort heißt in diesem Zusammenhang „Haushaltsnahe Dienstleistungen“.
Doch was genau bedeutet das? Eine klare Abgrenzung macht der Staat für diesen Begriff nicht, doch Fakt ist, dass bei einer Heirat zum Beispiel das Hochzeitsessen als „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ gelten kann. Gerade das Essen schlägt oftmals mit horrenden Summen zu Buche, weshalb sich hier ein genauerer Blick durchaus lohnen kann.
Um Kosten für das Hochzeitsmahl teilweise erstattet zu bekommen, müssen allerdings zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens ist es unerlässlich, dass die Feier in den eigenen vier Wänden stattfindet, sonst gelten die Ausgaben nicht als haushaltsnah. Und zweitens darf es nicht selbst zubereitet werden, was der Begriff „Dienstleistungen“ schon sagt.
Koch und Putzfrau helfen beim Steuernsparen
Das bedeutet: Wer seine Hochzeitsfeier zuhause veranstaltet und das Essen von einem Koch zubereiten lässt, kann die Ausgaben für diesen vollständig bei der Steuer angeben.
Als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ gelten in diesem Zusammenhang ebenfalls die Kosten für eine anschließende Reinigung der Wohnung oder des Hauses, sofern dafür eine Reinigungskraft engagiert wird.
Natürlich kann es sein, dass das Finanzamt hierfür als Beleg eine Rechnung vorgezeigt bekommen möchte, weshalb Sie sich unbedingt die Arbeit des Kochs oder der Reinigungskraft protokollieren lassen sollten.
Auch nach der Hochzeit gibt es für Paare und Familien einige Steuersparmöglichkeiten
Sobald nach der Heirat wieder etwas Ruhe eingekehrt ist, wächst bei vielen Paaren oftmals der Wunsch nach einem gemeinsamen Kind, sofern es nicht schon vor der Hochzeit passiert ist.
Auch dafür finden sich in dem E-Book zum Thema Steuern sparen zahlreiche Tipps und Hinweise: So lassen sich zum Beispiel einige Kosten, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt stehen, von der Steuer absetzen, aber auch Ausgaben für eine künstliche Befruchtung werden vom Staat teilweise erstattet.