Steuerprogression in Deutschland – Besteuerung in mehreren Stufen
Das deutsche Steuersystem gilt als eines der kompliziertesten weltweit. Ein Teil davon ist die sogenannte Steuerprogression. Diese geht nach dem Leitsatz vor, dass Besserverdienende – nicht nur in Euro – mehr Steuern als Geringverdiener zahlen.
In unserem Beitrag möchten uns zunächst damit beschäftigen, was Steuerprogression bedeutet. Ferner gehen wir darauf ein, dass die Besteuerung in Stufe verläuft, wie sich das auf den Steuersatz auswirkt und worum es sich beim Durchschnitts- und Grenzsteuersatz handelt.
Was bedeutet Steuerprogression?
Den Begriff der Steuerprogression haben sicherlich auch Sie schon einmal gehört. Doch wissen Sie auch, was im Detail dahinter steckt? Die einfachste Erklärung der Steuerprogression lautet, dass diese nach dem Prinzip vorgeht, dass Besserverdiener mehr Steuern als Personen mit einem durchschnittlichen oder niedrigen Einkommen zu zahlen haben. Wer also mehr verdient, muss auch mehr Steuern zahlen, was dann durch die jeweilige Progressionsstufe innerhalb der Steuerprogression deutlich wird.
Auf einen Nenner gebracht bedeutet das Prinzip der Steuerprogression also: Mehr Einkommen = höhere Steuern. Dahinter wiederum steht der Leitsatz, dass Personen mit einem höheren Einkommen auch mehr dazu beitragen sollen, dass auf die Weise die Staatsausgaben finanziert werden und zudem eine möglichst große Steuergerechtigkeit herrscht.
Was ist die Progressionsstufe – mehrere Phasen der Besteuerung
Eng in Verbindung mit dem Begriff Steuerprogression steht die sogenannte Progressionsstufe. Die Progressionsstufen verdeutlichen, dass nicht das gesamte Einkommen mit einem Steuersatz belastet wird, sondern stattdessen eine Aufteilung in mehrere Progressionsstufen erfolgt. Das wiederum bedeutet, dass Sie für jeden Einkommensteil innerhalb einer bestimmten Stufe den entsprechenden Steuersatz zahlen.
Im Detail sind es exakt fünf Tarifzonen mit mehreren Progressionsstufen, die auf dem Paragraph 32a Einkommensteuergesetz basieren, nämlich:
- Tarifzone 1: 0 % Steuern (Grundfreibetrag bis 10.347 Euro)
- Tarifzone 2: 14 bis 23,97 % (Einkommen zwischen 10.348 und 14.926 Euro)
- Tarifzone 3: 23,97 bis 42 % (Einkommen zwischen 14.927 und 58.596 Euro)
- Tarifzone 4: 42 % (Einkommen zwischen 58.597 und 277.825 Euro)
- Tarifzone 5: 45 % (Einkommen ab 277.826 Euro)
Sie erkennen hier, dass es im Hinblick auf die Steuersätze nicht nur fünf Tarifzonen gibt, sondern teilweise innerhalb einer Tarifzone mehrere Steuersätze zum Tragen kommen. Das Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags in Höhe von 10.347 Euro wird überhaupt nicht besteuert. Dann allerdings steigt der Steuersatz relativ schnell auf bis zu 23,19 Prozent in der sogenannten unteren Progressionszone an. Der erste Steuersatz von 14 Prozent wird auch als Eingangssteuersatz bezeichnet.
Darauf folgt die obere Progressionszone, die bereits am Ende bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent reicht. Wer mit seinem Einkommen oberhalb von 274.825 Euro liegt, der zahlt sogar den Steuersatz von 45 Prozent, auch als Reichensteuer bezeichnet.
Welcher Steuersatz gilt für mein Einkommen – ein Beispiel
Lassen Sie uns die zuvor erläuterte Theorie etwas in die Praxis umsetzen und anhand eines Beispiels verdeutlichen, welchen Steuersatz Sie auf welchen Teil Ihres Einkommens zu zahlen haben. Dazu gehen wir davon aus, dass Sie ein zu versteuerndes Einkommen von jährlich 62.000 Euro haben. Dieses Einkommen teilt sich nun in die folgenden Tarifzonen mit den jeweiligen Steuersätzen auf:
- Bis 10.347 Euro: 0 %
- 10.348 bis 14.926 Euro: Einkommensteuersatz in Stufen von 14 bis 23,79 Prozent
- 14.927 bis 58.596 Euro: Einkommensteuersatz in Stufen von 23,79 bis 42 Prozent
- 58.597 bis 62.000 Euro: Spitzensteuersatz von 42 Prozent
Insgesamt betrachtet zahlen Sie also für Ihr zu versteuerndes Einkommen von jährlich 62.000 Euro mehrere Steuersätze, die sich jeweils auf einen Einkommensteil beziehen. Diese reichen von 0 bis hin zu 42 Prozent.
Was ist der sogenannte Progressionsvorbehalt?
Mit dem Progressionsvorbehalt ist gemeint, dass es mitunter Einkünfte, die steuerfrei sind, dennoch den Steuersatz erhöhen können. Auf der anderen Seite gibt es negative Einkünfte, die den Steuersatz senken können. Die Wirkung der Progression ist also bildlich gesprochen unter Vorbehalt zu sehen, falls diese steuerfreien Einkünfte oder negativen Einkünfte existieren sollten.
Was sind Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz?
In Verbindung mit der Steuerprogression werden häufig auch die Begriffe Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz genutzt. Worum handelt es sich dabei? Hintergrund für den Durchschnittssteuersatz ist, dass es eben aufgrund der Steuerprogression und der damit in Verbindung stehenden, unterschiedlichen Steuersätze nicht den einen Einkommensteuersatz mit einer Prozentzahl XY gibt. Dennoch ist es möglich, für jeden Bürger den persönlichen Steuersatz zu berechnen, nämlich auf Grundlage des Durchschnittssteuersatzes zum einen und des Grenzsteuersatzes zum anderen.
Der Durchschnittssteuersatz gibt ganz einfach an, welche Prozent Ihres Einkommens Sie letztendlich an das Finanzamt in Form der zu zahlenden Einkommensteuer abführen. Somit lässt sich ein durchschnittlicher Steuersatz ermitteln, auch wenn natürlich für die entsprechenden Einkommensteile unterschiedliche Steuersätze angewendet werden. Wenn Sie also beispielsweise für den einen Einkommensanteil einen Steuersatz von 14 Prozent zahlen, für den nächsten 19 Prozent und für einen weiteren Einkommensanteil 24 Prozent, so könnte dadurch der entsprechende Durchschnittssteuersatz von beispielsweise 19 Prozent gebildet werden.
Als sogenannter Grenzsteuersatz wird derjenige Steuersatz bezeichnet, der für Sie persönlich die höchste Stufe darstellt, die Sie aufgrund Ihres zu versteuernden Einkommens einnehmen. Wenn Sie also beispielsweise ein Einkommen von 60.000 Euro erzielen, zahlen Sie bereits den Spitzensteuersatz, der für Sie gleichzeitig der Grenzsteuersatz ist. Wenn Sie dann im kommenden Jahr zum Beispiel eine Lohnerhöhung von insgesamt 5.000 Euro im Jahr erhalten, steht direkt fest, dass auch diese mit diesem Grenzsteuersatz in Höhe von 42 Prozent besteuert werden.
Fazit zur Steuerprogression
Mit der Steuerprogression ist einfach gemeint, dass sie für höheres Einkommen auch entsprechend höhere Steuern zahlen – und zwar nicht nur in Euro, sondern auch prozentual betrachtet. Die Prozentsätze steigen im deutschen Steuersystem von null bis hin zu 45 Prozent als sogenannte Reichensteuer an. Trotz der stufenweise Besteuerung können Sie für Ihr Einkommen einen Durchschnittssteuersatz ermitteln, sodass Sie genau wissen, wie Prozent Ihres Einkommens Sie an Steuern bezahlen.