Steuersatz in Deutschland: Steuerarten, Höhe & Berechnung
Überblick über die verschiedenen Steuersätze in Deutschland
Definition: Steuerbetrag in Abhängigkeit von der BemessungsgrundlageProportionaler Steuersatz: Zu zahlender Betrag steigt in gleichem Umfang wie Bemessungsgrundlage (z.B. Umsatzsteuer)Progressiver Steuersatz: Abhängig vom zu versteuernden Einkommen (z.B. Einkommensteuer)Regressiver Steuersatz: Steuerbelastung nimmt mit zunehmendem Einkommen ab (z.B. payroll tax in den USA)Wichtigste Steuerarten in Deutschland: Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Schenkungs- und ErbschaftssteuerUmsatzsteuersatz: 19% (für besondere Produkte wie Milch, Lebensmittel, Bücher usw.: 7 %)Einkommensteuersatz: Je nach Einkommen zwischen 14 % – 42 % bzw. 45 % (Reichensteuer)Steuersatz Gewerbesteuer: Ergibt sich aus der Steuermesszahl (3,5 %) multipliziert mit dem Hebelsatz (250 % – 400 %)
Definition: Was versteht man unter einem Steuersatz?
Als Steuersatz bzw. Steuertarif wir die Höhe sowie Berechnung des jeweiligen Steuerbetrages in Abhängigkeit von der Bemessungsgrundlage bezeichnet.
Wird unter der Bemessungsgrundlage ein monetärer Betrag verstanden, kann aus dem Steuerbetrag ein Steuersatz errechnet werden.
Steuersatz = Steuerbetrag / Bemessungsgrundlage |
Unter dem Steuersatz versteht man die eindeutige Zuordnung von Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag durch eine Steuerbetragsfunktion. Je nach Entwicklung der Steuerbelastung spricht man von proportionalen, degressiven oder progressiven Steuersätzen.
Proportionaler Steuertarif
Von einem proportionalen Steuersatz spricht man, wenn der zu zahlende monetäre Wert in gleichem Umfang steigt wie die Bemessungsgrundlage.Als Beispiel hierfür lässt sich die Umsatzsteuer nennen. Auch bei den Beiträgen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt ein proportionaler Tarif vor, außer das maßgebende Einkommen übersteigt die Beitragsbemessungsgrundlage. In diesem besonderen Fall würde es sich oberhalb der Grenze um einen degressiven Tarif handeln.
Progressiver Steuertarif
Bei einem progressiven Steuertarif steigt der Steuersatz in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen bzw. Vermögen. Die Einkommensteuer folgt diesem Prinzip.
Regressiver Steuertarif
Ein regressiver Steuertarifverlauf liegt vor, wenn die prozentuale Steuerbelastung mit zunehmendem Einkommen abnimmt. In Deutschland gibt es keinen regressiven Einkommensteuertarif.
In der Schweiz wurde im Jahr 2006 in den Kantonen Schaffhausen und Obwalden ein Steuergesetz verabschiedet, welches eine degressive Einkommensbesteuerung vorsah. Allerdings wurde dieses nach Einspruch des Bundesgerichtes nach kurzer Zeit wieder aufgehoben.
In den USA und Großbritannien wird die payroll tax oft als regressive Steuer genannt, obwohl es sich hierbei offiziell nicht um eine Steuer, sondern eine Sozialabgabe handelt. Ihre Verwendung geht allerdings weit über die Finanzierung der Sozialleistungen hinaus.
Wie hoch ist der Steuersatz in Deutschland?
Von einem einzigen Steuersatz kann in Deutschland eigentlich nicht die Rede sein. Eingangssteuersatz, Durchschnittssteuersatz, Grenzsteuersatz, Spitzensteuersatz – die Liste verschiedenster Steuersätze lässt sich beliebig erweitern. Zudem finden sich verschiedene Steuerarten.
Wie beschrieben gibt es in Deutschland verschiedenste Steuern, welche unterschiedliche Steuertarife vorsehen. Zu den wichtigsten Steuerarten zählen unter anderem:
- Umsatzsteuer
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Körperschaftssteuer
- Schenkungs- und Erbschaftssteuer
Der Steuersatz wird als Geldbetrag pro Werteinheit (z.B. 5 € pro 100 € Einkommen) angegeben. Grundsätzlich kann er aber auch als Prozentsatz der Berechnungsgrundlage (5 Prozent des Einkommens) beschrieben werden.
Steuersatz der Einkommensteuer
Für die Einkommensteuer in Deutschland gilt der progressive Steuersatz von 14 bis 42 Prozent des eigenen Einkommen. Bei besonders hohem Einkommen ist auch eine Erweiterung auf 45 Prozent möglich. Das nach EStG zu versteuernde Einkommen setzt sich wie folgt zusammen:
- Einkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Steuerpflichtig ist man als Arbeitnehmer jedoch erst ab einem Einkommen von 9.984 € pro Jahr (Stand: 2022). Jede Einnahme unter dieser Bemessungsgrundlage fällt in die Steuerfreiheit des Grundfreibetrags.
Einkommen: Wie wird der Steuersatz berechnet?
In Deutschland gilt für verschiedenen Steuerarten das Leistungsfähigkeitsprinzip. Das bedeutet, dass jeder Steuerzahler nach seiner individuellen ökonomischen Leistungsfähigkeit besteuert wird. Vereinfacht ausgedrückt: Wer wenig verdient, zahlt einen geringeren Steuersatz als Menschen mit hohem Einkommen.
Abrechnungszeitraum ist in der Regel das Kalenderjahr. In Ausnahmefällen kann bei Gewerbetreibenden auch das Wirtschaftsjahr angenommen werden.
Entscheidend für die Feststellung des persönlichen Steuersatzes ist für den Steuerzahler das zu versteuernde Einkommen. Dieses ergibt sich aus der Summe der Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit sowie Kapitaleinkünften oder Einkünften aus Vermietung oder Verpachtung.
Abzuziehen sind Freibeträge für Kinder, Versorgungsaufwendungen sowie weitere Sonderausgaben und Freibeträge.
BeispielRedakteur verdient 36.000 € im Jahr. Dadurch ergibt sich entsprechend der obenstehenden Steuertabelle ein Steuerbetrag von 6.986 €. Der individuelle Steuersatz für den Redakteur beträgt demnach 19,41 Prozent. |
Zuständig für die Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer ist nach § 19 Abgabenordnung das Finanzamt, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen ordentlichen Wohnsitz hat.
Tarifzone 1:
Die Nullzone: Bei einem jährlich zu versteuerndem Einkommen von 0 € bis 9.984 € (Stand: 2022) müssen keine Steuern gezahlt werden. Erst ab einem Wert, der diesen Freibetrag überschreitet, müssen Steuern abgeführt werden. Für verheiratete Paare verdoppelt sich dieser Freibetrag auf 19.968 € wegen des Ehegattensplittings.
Tarifzone 2
Erste Progressionszone oder auch Steilzone: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 9.985 bis 14.962 € (Stand: 2022) steigt der Steuersatz sehr schnell an. Im Eingangsbereich der Tarifzone 2 gilt ein Grenzsteuersatz von 14%. Anschließend steigt der Steuersatz bis zu einem zu versteuerndem Einkommen von 14.962€ linear auf 24% an. Bei verheirateten Paaren liegt der Einkommensgrenzwert 29.924 € (Stand: 2022).
Tarifzone 3
Zweite Progressionszone: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 14.927 bis 58.596 € (Stand: 2022) gibt es einen gleichmäßigen Anstieg auf bis zu 42%. Hier ist die Steigung jedoch nicht so steil wie in der Tarifzone 2. Auch hier haben Verheiratete einen Steuervorteil. Der Splittingtarif umfasst ein Einkommen von 29.854 bis 117.138 € (Stand 2022).
Tarifzone 4
Erste Proportionalzone: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 bis 277.825 Euro € (Stand: 2022) bleibt der Grenzsteuersatz konstant bei 42%. Dasselbe gilt beim Splittingtarif bei einem Einkommen von 117.194 Euro – 555.650 € (Stand 2022).
Tarifzone 5
Zweite Proportionalzone: Bei einem zu versteuernden Einkommen ab 277.826 € (Stand: 2022) beträgt der Steuersatz 45%. Der Splittingtarif gilt ab 555.652 € (Stand: 2022).
Einkommensteuer: Der Eingangssteuersatz
Der Eingangssteuersatz gibt den prozentuellen Anteil des ersten zu versteuernden Euros oberhalb der Grundfreibetrag-Grenze an, welcher dann als Steuer zu entrichten ist.
Somit lässt sich der Eingangssteuersatz als Grenzsteuersatz bei einem Einkommen in der Höhe des Freibetrages plus einem Euro beschreiben.
Oberhalb des Grundfreibetrages beträgt der Eingangssteuersatz 14 %. Dies entspricht dem Grenzsteuersatz bei dieser Einkommenshöhe.
Da die tatsächlich zu zahlende Steuerschuld jeweils auf ganze Summen gerundet wird, ergibt sich bei einem Euro kein Unterschied in der Steuerbelastung.
Welcher Eingangssteuersatz gilt für Eheleute?
Eheleute haben die Möglichkeit, sich beim Abführen der Steuern für eine Einzelveranlagung oder eine gemeinsame Veranlagung zu entscheiden. Oft lohnt sich aus steuerlicher Sicht eine gemeinsame Veranlagung, da diese meist geringere Steuerbelastungen mit sich bringt.
Bei der gemeinsamen Veranlagung versteuert jede Partei nur die Hälfte des Gesamteinkommens beider Eheleute. Die Einkommensteuer wird anschließend am halben Gesamteinkommen berechnet und entsprechend der Grundtabelle der Einkommensteuersatz bemessen.
Tipp! Am höchsten ist der Vorteil dieses Einkommenssplittings, wenn die Einkommen der Eheleute weit auseinander gehen. |
Der Splittingtarif kann unter folgenden Voraussetzungen angewandt werden:
- Bei Ehepartnern
- Bei steuerpflichtigen Witwen/ Witwern im Todesjahr des Ehepartners
- Nach einer Scheidung, sofern die Geschiedenen im selben Kalenderjahr die Voraussetzungen für eine Zusammenlegung der Einkommen erfüllten
- Bei Wiederheirat eines Ehepartners im laufenden Kalenderjahr nach einer Scheidung oder dem Tod des einstigen Ehepartners
Einkommensteuer: Der Durchschnittssteuersatz
Der Durchschnittssteuersatz gibt an, welcher Prozentsatz des gesamten zu versteuernden Vermögens vom Steuerzahler zu entrichten ist. Nicht verwechselt werden darf der Durchschnittssteuersatz mit dem Grenzsteuersatz.
Der Durchschnittssteuersatz kann errechnet werden, indem man den Steuerbetrag durch das zu versteuernde Einkommen teilt.
Einkommensteuer: Der Grenzsteuersatz
Als Grenzsteuersatz (auch marginaler Steuersatz) wird jener Einkommensteuersatz bezeichnet, mit dem die nächste Einheit der Bemessungsgrundlage belastet wird.
In der Praxis findet der Grenzsteuersatz vor allem bei den progressiven Einkommensteuertarifen Anwendung. Der Grenzsteuersatz ist jeweils von der Höhe des zu versteuernden Einkommens als Bemessungsgrundlage abhängig.
Der Grenzsteuersatz hilft dem Steuerzahler bei der Frage, ob es sich lohnt, das zu versteuernde Einkommen zu steigern oder aber durch Ausgaben wie Betriebsausgaben, Werbekosten oder Freibeträge) zu verringern, um die Grenze nicht zu erreichen.
Steuersatz der Gewerbesteuer
Die tatsächliche Höhe des Steuersatzes bei der Gewerbesteuer hängt von Ort der Gewerbeanmeldung ab. Für ganz Deutschland einheitlich geregelt ist hier nur die Steuermesszahl von 3,5 Prozent sowie der Freibetrag von 24.500 €. Die tatsächliche Höhe entscheidet sich durch den sogenannten Hebesatz.
Der Hebesatz wird zur Ermittlung der Steuerschuld mit dem Steuermessbetrag multipliziert und kann von jeder Kommune nach eigenem Ermessen festgesetzt werden. Die durchschnittlichen Hebesätze liegen in Deutschland zwischen 250 und 400 Prozent. Der Hebesatz beträgt jedoch mindestens 200%.
Beispiel: Berechnung der GewerbesteuerDer Jahresgewinn eines Gewerbebetriebes beträgt 50.000 €. Davon wird nun der Freibetrag von 24.500 € abgezogen. Der Betrag, der übrig bleibt, muss anschließend versteuert werden. Das zu versteuernde Einkommen nach Abzug des Freibetrages beträgt 25.500 €. Die Steuermesszahl, die einheitlich 3,5 % beträgt, wird anschließend mit dem zu versteuernden Einkommen multipliziert: 25.000 € * 0,035 = 829,5 €. Der Steuermessbetrag beträgt also 829,5 € und muss zuletzt noch mit dem individuellen Hebesatz der Gemeinde multipliziert werden. In unserem Beispiel wurde das Gewerbe in Berlin angemeldet. Hier beträgt der Hebesatz 410 %. Durch die Multiplikation (829,5 * 4,1 = 3.659,25 €) ergibt sich eine zu zahlende Gewerbesteuer von 3659,25 €. Der Gewerbesteuersatz würde hier 14,35 % des zu versteuernden Einkommens entsprechen. |
Steuersatz der Umsatzsteuer
Auch für die Umsatzsteuer gelten in Deutschland je nach Ware oder Produkt unterschiedliche Steuersätze. Der Regelsteuersatz für die Umsatzsteuer beträgt 19 %. Diese Steuer wird auf Lieferungen von Waren sowie Dienstleistungen erhoben und richtet sich an Unternehmer, die solche Leistungen gegen Entgelt anbieten. Die Umsatzsteuer ist an das Finanzamt zu entrichten. Getragen wird die Steuer allerdings nicht von Unternehmer, sondern vom Endverbraucher (= Steuerzahler) beim Kauf der Ware.
Umsatzsteuer-Voranmeldungen (UVA) müssen monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden, um eine bereits entstandene Umsatzsteuer an das Finanzamt zu melden, anschließend sind diese dem Finanzamt abzuführen.
Für welche Waren und Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Steuersatz?
Für bestimmte Produkte gilt in Deutschland ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent . Zu diesen Waren oder Leistungen zählen die folgenden:
- Milch und Milchmischgetränke
- Lebensmittel
- Bücher und Zeitungen
- Personennahverkehr
- Eventtickets
- Übertragung von Urheberrechten
- Nächtigungskosten in Hotels, Hostels und auf Campingplätzen
Für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Forsterzeugnisse gelten abweichende Steuersätze von 5,5 % und 10,7 %.
Im Rahmen des Entlastungsgesetzes 2010 wurden auch für die Gastronomie neue Regelungen bezüglich Umsatzsteuer getroffen. Das Essen einer Speise im Restaurant wird demnach anders (19 %) besteuert, als würde man dieselbe Speise mitnehmen (7 %).
Steuersatz der Körperschaftssteuer
Die Körperschaftssteuer richtet sich an juristische Personen wie Kapitalgesellschaften, Vereine oder Genossenschaften. Sie ist der Gegenpart zur Einkommensteuer, welche natürliche Personen besteuert. Der Steuersatz der Körperschaftssteuer liegt in Deutschland bei 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens.
Doch Achtung: Zu der Körperschaftssteuer wird noch der Solidaritätszuschlag hinzugerechnet! Der Solidaritätszuschlag beträgt dabei 5,5 % von der zu zahlenden Körperschaftssteuer. Bei einer Körperschaftssteuer von 15 % kommt also eine zusätzliche Belastung von 0,825% Solidaritätszuschlag hinzu: 0,15 x 0,055 = 0,00825. Insgesamt beträgt die steuerliche Belastung also bei 15,825 % (15 % + 0,825 %).
Im Gegensatz zur Einkommensteuer gibt es bei der Körperschaftssteuer keine Freibeträge.
Steuersatz der Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer besteuert die Übertragung von Vermögenswerten einer verstorbenen natürlichen Person an den Erben. Bei der Erbschaftssteuer hat der Gesetzgeber großzügige Freibeträge eingeräumt. Je nach Verwandtschaftsgrad beziehungsweise Erbschaftssteuerklasse ist eine Staffelung der Steuersätze vorgesehen.
Freibeträge bei der Erbschaftssteuer nach Verwandtschaftsgrad und Erbschaftssteuerklasse
Verwandtschaftsgrad | Erbschaftssteuerklasse | Höhe des Freibetrages (pro Person) |
Ehepartner und Lebenspartner | 1 | 500.000 Euro |
Leibliche Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder | 1 | 400.000 Euro |
Enkelkinder | 1 | 200.000 Euro |
Eltern und Großeltern | 1 | 100.000 Euro |
Lebensgefährten, Geschwister, Neffen, Schwiegerkinder, Stiefeltern. | 2 | 20.000 Euro |
Freunde und andere nicht verwandte Erben | 3 | 20.000 Euro |
Doch nicht nur die Freibeträge sind von der Erbschaftsklasse beziehungsweise dem Verwandtschaftsgrad abhängig. Auch der entsprechende Steuersatz wird maßgeblich von diesen Parametern beeinflusst. Die folgende Tabelle liefert Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Steuersätze bei der Erbschaftssteuer je nach Steuerklasse.
Alle Steuersätze der Erbschaftssteuer nach Steuerklasse
Erbschaft, die über dem Freibetrag liegt | Steuersatz der Erbschaftssteuerklassen | ||
Steuerklasse 1 | Steuerklasse 2 | Steuerklasse 3 | |
Bis zu 75.000 Euro | 7 % | 15 % | 30 % |
Bis zu 300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
Bis zu 600.000 Euro | 15 % | 25 % | 30 % |
Bis zu 6.000.000 Euro | 19 % | 30 % | 30 % |
Bis zu 13.000.000 Euro | 23 % | 35 % | 50 % |
Bis zu 26.000.000 Euro | 27 % | 40 % | 50 % |
Mehr als 26.000.000 Euro | 30 % | 43 % | 50 % |
Steuersatz der Schenkungssteuer
Die Regeln der Schenkungssteuer gestalten sich fast ident zu jenen der Erbschaftssteuer. Auch hier wird der Steuersatz nach unterschiedlichen Schenkungssteuerklassen bestimmt. Die Freibeträge und Steuersätze der Schenkungssteuer entsprechen jenen der Erbschaftssteuer.
Der Steuersatz für Rentner
Seit dem Jahr 2005 wird die vorgelagerte Rentenbesteuerung auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Das bedeutet, dass seither auch die Rente besteuert werden muss. Wie hoch der zu versteuernde Anteil der Rente ist, hängt mit dem Renteneintrittsjahr zusammen.
Der Steuersatz für Rentner hat sich bis zum Jahr 2020 jährlich um 2 % erhöht. Gestartet wurde im Jahr 2005 mit einer Besteuerung von 50 %. Im Jahr 2020 ist der Prozentsatz, mit dem die Rente versteuert wird, auf 80% angestiegen. Ab 2020 wird der Besteuerungsanteil jedoch langsamer erhöht, genauer sagt um 1 % pro Jahr. Die fehlenden 20% werden also bis zum Jahr 2040 erreicht sein. Ab 2040 erfolgt also eine volle Besteuerung der Rente um 100%.
Ziel der Steuerumstellung soll sein, dass sowohl die Arbeitnehmer als auch die Rentner in gleichem Maße von der Neuregelung profitieren. Als Ausgleich zur Besteuerung der Rente wird die Besteuerung des Einkommens verringert. Man muss daher während seiner Zeit als Arbeitnehmer weniger in die Steuerkasse einzahlen.
Der Steuersatz bei einer Abfindung
Eine Abfindung für den verlorenen Arbeitsplatz soll für den Arbeitnehmer eine Entschädigung darstellen. Allerdings wird diese auch dem Einkommen hinzugerechnet, was den Steuersatz in die Höhe treiben kann.
Lange Zeit wurden Abfindungen nur bis zur Hälfte besteuert. Seit dem Jahr 2006 werden Abfindungen komplett besteuert und dem Einkommen bzw. Jahresverdienst hinzugerechnet.
Um den Durchschnittssteuersatz aufgrund der Auszahlung einer Abfindung nicht plötzlich in die Höhe schnellen zu lassen, werden Abfindungen als außerordentliche Einkünfte deklariert. Diese Sonderkategorisierung von Abfindungen führt zu einer steuerlichen Besserstellung. Die Abfindungszahlung wird so aufgeteilt, dass die Steuer nicht komplett anfällt. Für die Berechnung geht man von einem Fünftel der Abfindungssumme aus. Die Abfindungszahlung wird fiktiv auf fünf Jahre verteilt. Jeweils ein Fünftel werden zum Jahreseinkommen hinzugerechnet und besteuert.
Dieses Verfahren wird Fünftel-Regelung genannt. Es mildert die Gesamtbelastung etwas ab. Aufgrund der Steuerprogression führt sie allerdings bei höheren Einkommen nur mehr zu minimalen Einsparungen.
Alternative Möglichkeiten die Steuerbelastung etwas zu senken, wären folgende:
- Abfindung aufteilen und in Raten über zwei Jahre strecken. Die Höhe der Abfindung halbiert sich und der Steuersatz steigt entsprechend weniger an.
- Abfindung wird erst im auf die Kündigung nachfolgenden Jahr ausbezahlt. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Arbeitnehmer davon ausgeht, dass er dann arbeitslos ist und dementsprechend geringere Einkünfte hat.
Welches für die individuellen Voraussetzungen beste Lösung ist, hängt einerseits von der individuellen Steuerbelastung ab, andererseits spielen auch eine ganze Reihe steuerrelevanter Faktoren eine Rolle. Im Einzelfall sollte das jeweilige Szenario mit dem Steuerberater durchgegangen und kalkuliert werden-.